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1899.
Nr. 18 Erstes Blatt. Samstag den 21. Januar
1S99
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
Bezugspreis DiertfiioUihd) 2 Mart 2U Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.
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Die Gießener
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Adresse für Depeschen: Anzeiger Ließen.
Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher
Gieße n, den 17. Januar 1899.
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
ee die Grosth. Bürgermeistereien de- Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 15. Dezember 1898 (Gießener Anzeiger Nr. 298) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert.
v. Bechtold.
Gießen, den 14. Januar 1899.
Betreffend: Gesetz: Die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehes.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a» die Orostd. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 19. Dezember 1898 (Gießener Anzeiger Nr. 300) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert.
v. Bechtold.
Gießen, 16. Januar 1899.
Betreffend: Die Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät Kaiser Wilhelms II.
Die
Großh. Kreis-Schulcommission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir beauftragen Sie, rubr. Feier in den Ihnen unterstehenden Schulen in herkömmlicher Weise abhalten zu lassen.
v. Bechtold.
Deutscher Reichstag. I
13. Sitzung am 19. Januar. 1 Uhr.
r Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Lesung des Etats. Etat Reichsamt des Innern. Titel Staatssekretär.
Abg. Roesicke (wildliberal) wendet sich gegen die Ausführungen des Staatssekretärs und bezeichnet die Thätigkeit des Bundesrats als eine rein negative, weil er häustg sehr berechtigte Wünsche ahlehne, so in Bezug auf Koalitionsfreiheit der Arbeiter, Zulassung von eingetragenen Berufsvereinen, Aufhebung des Verbindungsverbots. An der Thronrede habe er, Redner, Verschiedenes auszusetzen; viel Positives bringe sie nicht. Sehr bedenklich sei die Ankündigung eines Gesetzes, welches sich direkt gegen die Arbeiter richte. Die Thronrede sage, die Verhältnisse in Bezug auf Streiks und Terrorismus seien geradezu gemeinschädlich geworden. Er, Redner, sei entgegengesetzter Ansicht, seit 1890 hätten sich die Verhältnisse gebessert. Vergessen dürfe man auch nicht, wie seitens der Arbeitgeber Massenaussperrungen in zunehmendem Umfange stattgefunden haben. Er sei überzeugt, daß, wenn der Kaiser über die Verhältnisse besser von seinen Räten unterrichtet worden wäre, er die Rede in Oeynhauseu nicht gehalten haben würde. Zu empfehlen sei die Errichtung eines Arbeitsamtes. Es sei Pflicht der verbündeten Regierungen, und des Reichstages, Einrichtungen zu treffen zum Schutze der wirtschaftlich Schwachen.
Abg. Wurm (Soz.): Der Terrorismus der Arbeitgeber sei nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine ganz unbestreitbare Thatsache. Es existierten Arbeitsnachweise der Unternehmer, die thatsächlich uichts weiter seien als Maßregelungsbureaus. Die von Herrn Roesicke empfohlenen Arbeitsnachweise unter gemeinsamer Leitung würden wohl nicht viel nützen, denn Herr Roesicke sei ein weißer Rabe unter den Arbeitgebern, den die vielen schwarzen Raben bald überflügeln würden. In seinen weiteren Ausführungen betont Redner, bei den meisten obrigkeitlichen Verordnungen, welche in die Arbeiterverhältniffe eingriffen, habe man nie vorher Arbeiter gefragt. Die Revision der gewerblichen
Anlagen auf das Vorhandensein der Arbeiterschutzvorrichtungen sei unzulänglich. Im vorigen Jahre seien nur 30 Prozent der Betriebe revidiert worden, desgleichen sei die Zahl der preußischen Gewerbebeamten unzureichend, es scheine aber, als ob in Preußen für solche Zwecke kein Geld vorhanden sei. Wenn Arbeitgeber sich noch so sehr gegen die Arbeiterschutzvorschriften vergehen, so kämen sie mit Geldbußen weg, wenn aber ein Redakteur eine Majestätsbeleidigung übersieht, dann bekommt er 4 Jahre Gefängnis. Da dürfe man sich nicht wundern, wenn der Arbeiter an die Unparteilichkeit der Gerichte nicht glaube.
Abg. Möller (nl.) wünscht eine Verständigung über die Revision des Unfallgesetzes und ist der Meinung, daß der gegenwärtige Zustand der Terrorisierung von Arbeitswilligen nicht fortbestehen dürfe. In England werde solcher Terrorismus auch ohne besonderes Gesetz bestraft, dafür sorge doch der gesunde Menschenverstand, von dem sich die Richter in solchen Fällen leiten ließen. Im Gegensätze zu Herrn Wurm behaupte er, daß seitens der Arbeitgeber häufiger freiwillige Lohnerhöhungen erfolgten. Im Auge behalten müsse man, daß man in Deutschland mit der sozialpolitischen Gesetzgebung allen anderen Ländern der Welt weit voraus sei. Täglich werde im Reiche eine Million für Unfall-, Kranken- und Invaliditäts-Versicherung von den Arbeitgebern und zum Teil allerdings auch von den Arbeitern aufgebracht. Und gegen alle diese Versicherungsgesetze hätten die sozialdemokratischen Abgeordneten gestimmt. Dem Wunsche nach einer Zentralstelle für Arbeiterstatistik stimme auch er. zu. Die Arbeiterschutzvorschriften nach einer Schablone zu handhaben, sei nicht möglich. Zu einer Fabrikaufsicht durch weibliche Personen könne er sich nicht bekennen; die Frauen würden nicht objektiv genug sein, das warme Herz würde mit ihnen durchgehen (Lachen links).
Staatssekretär Graf Posadowsky führt aus, über gesetzgeberische Entwürfe, die noch nicht an das Haus gelangt seien, sei er nicht in der Lage, sich zu äußern. Eine Erlahmung der sozialpolitischen Gesetzgebung sei nicht eingetreten; nur könne man darin kein schnelles Tempo einschlagen. Daß Vergehen von Arbeitgebern gegen Arbeiterschutzvor-
Die ZiMrsteukttefom im Großhmogtum Hessen.
(Nachdruck verboten.)
(1. Fortsetzung.)
Der Fiuauzplau.
Der in der bereits erwähnten gemeinsamen Begründung mitgeteilte Finanzplan ist der folgende:
In dem laufenden Hauptvoranschlag sind als Ertrag aus Grund-, Gewerbe- und Kapitalrentensteuer eingestellt . . .
Diese 3 Steuerarten sollen in Zukunft Wegfällen und durch eine Vermögenssteuer ersetzt werden, welche (bei einem Satze von 0,55 M. Steuer auf 1000 M. Vermögen) einen Ertrag verspricht von.......
Durch Abänderung des Einkommensteuertarifs erhöht sich die Staatseinnahme um . . .
Aus direkten Steuern können sonach gedeckt werden . . . so daß durch andere Einnahmequellen aufzubringen wären
Hiervon sollen aufgebracht werden:
1) aus den Ueberschüssen der Eisenbahnbetriebsgemeinschaft
2) durch Errichtung einer Staatslotterie .......
3) durch Neuordnung der Weinsteuer ........
4) durch Erhöhung des Ver- waltungsstempels ....
5) durch Erhöhung der Hundesteuer ........
Mk.
4,700,000
1,980,000 Mk.
650,000 Mk.
2,630,000
2,070,000
670,000 Mk.
500,000 „
500,000 „
250,000 ..
165,000 „ 2,085,000
Obwohl die Eisenbahnüberschüsse im Jahre 1897/98 hie budgetmäßig vorgesehenen Beträge um 1,067,000 Mk.
überstiegen haben, so entspricht es doch einer weisen Finanzpolitik, nur auf einen Teil derselben bestimmt zu rechnen, da es die Regierung nicht in der Hand hat, Schwankungen in den Eisenbahn-Erträgnissen zu vermeiden. Es sind deshalb nur etwas mehr als 2/s der Ueberschüsse vorsichtigerweise in Rechnung gezogen worden. Da man aus den oben näher angegebenen Gründen weder die Einkommen-, noch die Vermögenssteuer einträglicher gestalten konnte, so war man genötigt, noch zu anderen Einnahmequellen seine Zuflucht zu nehmen, aus denen man — wie oben unter 2) bis 5) bezeichnet — etwas mehr als 1,400,000 Mk. zu erzielen hofft.
Es kann zwar nicht erwartet werden, daß die Einführung einer Staatslotterie und die Wiedereinstcllung der Weinsteuer, sowie die Erhöhung des Verwaltungsstempels und der Hundesteuer allgemein Beifall finden werden, und es wäre gewiß wünschenswert gewesen, wenn man ohne sie hätte auskommen können. Da dies aber ausgeschlossen war, und die Durchführung der Steuerreform von der Annahme sämtlicher Gesetzentwürfe abhängig ist, so werden die Ständekammern gezwungen sein, die in Vorschlag gebrachte Neugestaltung der Staatseinnahmen entweder in ihrer Gesamtheit anzunehmen — wobei selbstverständlich nicht alle, zum Teil wohl berechtigten Wünsche der Volksvertretung erfüllt werden können — oder überhaupt vorerst auf eine Reform zu verzichten. Volkswirtschaftlich und steuertechnisch brauchbarere Vorschläge zu machen, wird wohl niemand imstande sein. Aenderungen der Gesetze im einzelnen werden allerdings nicht ausbleiben können, und es wird sich die Regierung hiergegen wohl auch nicht verschließen können, so lange der finanzielle Erfolg im ganzen nicht gefährdet wird.
Die Bermögeusfteuer.
Unter den vorgelegten Gesetzentwürfen ist der wichtigste derjenige über die Vermögenssteuer, nicht nur, weil diese Steuer den höchsten Ertrag liefern soll, sondern auch, weil gerade sie berufen ist, die Mängel der jetzigen Steuergesetzgebung, welche eine Reform wünschenswert erscheinen lassen, zu beseitigen, und den Gewerbebetrieb sowohl, wie die Landwirtschaft von drückender Steuerlast befreien wird. Soll doch die Ermäßigung bei schuldenfreiem Grundbesitz etwa
60 °/0, bei dem zurzeit gewerbsteuerpflichtigen Vermögen etwa 28 °/8 betragen. Bei verschuldetem Grundbesitz oder Gewerbebetrieb würde die Entlastung sogar noch bedeutender sein, so daß z. B. für Grundbesitz, der zur Hälfte mit Schulden belastet ist, durchschnittlich nur noch etwa 20 % der jetzigen Grundsteuer zu zahlen wäre. Daß dafür die Besteuerung des Kapitalvermögens gegenüber der derzeitigen Kapitalrentensteuer eine Erhöhung um etwa 15 °/» erfahren wird, kann nur erwünscht sein. Selbstverständlich bezieht sich die Entlastung vorläufig nur auf die Staatssteuer, weil die Regelung der Gemeindesteuer einem besonderen Gesetze überlassen bleibt. Da von der Vermögenssteuer auch das Kapitalvermögen getroffen wird, so kommt natürlich auch die Kapitalrentensteuer künftig in Wegfall.
Nach dem Entwürfe sollen alle Arten des Vermögens mit dem gleichen Steuersatz belegt werden. Hierdurch wird allerdings in Zukunft die Möglichkeit genommen, wie seither Grundbesitz, Gewerbebetrieb und Kapitalbesitz verschieden hoch zu belasten. Es bleibt jedoch auch fernerhin den Ständen das Recht gewahrt, für jede Finanzperiode über die Höhe des allgemeinen Vermögensfteuersatzes zu beschließen, so daß unter Umständen der Satz von 55 Pf. pro 1000 Mk. einmal erhöht oder ermäßigt werden kann.
In der dem Gesetzentwnrfe beigegebenen besonderen Begründung wird hervorgehoben, daß die juristischen Personen (also in erster Linie die Aktiengesellschaften) von der Vermögenssteuer befreit bleiben sollen, weil dieselben auch in Preußen nicht von der Ergänzungsstener getroffen werden. Man glaubt für die hessischen Aktienunternehmungen aus den bereits oben näher dargelegten Gründen keine ungünstigeren Bestimmungen einführen zu dürfen, als dies in Preußen geschehen ist. Obwohl an sich eine Heranziehung dieser Gesellschaften zur Vermögenssteuer besonders erwünscht scheint, so wird man sich doch wohl dem angeführten Bedenken nicht verschließen können, und sich damit begnügen müssen, daß dieselben wenigstens zur Em- kommensteuer herangezogen werden. Selbstverständlich unterliegen danach auch die eingetragenen Genossenschaften aller Art und die Konsumvereine als solche nicht der Vermögenssteuer.
(Fortsetzung folgt.)


