Ausgabe 
20.9.1899 Zweites Blatt
 
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durchschnittlich etwa 70000 Mk. Darüber, daß die zur­zeit in Gießen bestehenden Zustände einen längeren Auf­schub nicht mehr gestatten, kann ein Zweifel nicht mehr be­stehen. WaS die Fäkalien betrifft, so spricht sich Herr Dr. Gaffky für obligatorische Ableitung derselben aus; er empfiehlt sonach nach eingehender Darlegung der Mängel und Nachteile des jetzigen Zustandes (Gruben und Tonnen) die Einführung von Wasserklosetts und Anschluß derselben an das Kanalsystem. Die Frage, ob kombiniertes oder ge­trenntes System, beantwortet Herr Dr. Gaffky dahin, daß für Gießen grundsätzlich das Trennungssystem zu bevorzugen sei. Es komme hier in erster Linie in Betracht, daß nur bei Anwendung des letzteren die Wasserläuse im Bereiche der Stadt (Lahn unb Wieseck) dauernd frei von Verunreinigung durch die aus den Häusern abgeschwemmten Schmutzstoffe gehalten werden können, in zweiter Linie, daß eine Reinigung der Schmutzwässer vor ihrer Einleitung in die Lahn be­sonderer örtlicher Verhältnisse wegen nicht zu umgehen sein wird. Für die ttefgelegene Altstadt empfiehlt Herr Dr. Gaffky das kombinierte Schwemmsystem, da bei der stärkeren Ver­schmutzung der Regenwässer in den dichtbevölkerten, leb­haftem Geschäftsverkehr dienenden Teilen der Altstadt das Trennsystem für dieselbe überhaupt nicht recht geeignet er­scheint. Eingehend wird hierauf besprochen die Behandlung der Abwässer vor ihrer Einleitung in die Lahn und auf Grund besonderer Untersuchungen dargelegt, inwieweit die an verschiedenen Stellen der Lahn und Wieseck entnommenen Wasserproben mit Bakterien durchsetzt sind, bezw. wie beide Flußläufe durch die Stadt verunreinigt werden. Beispiels­weise beträgt die Zahl der entwicklungsfähigen Bakterien in 1 ccm Wasser am Launsbacher Steg 810, ca. 40 in unter­halb der Wieseck durchschnittlich 21930, am linken Ufer (Wieseckmündung) aber 50 800, oberhalb der Dorlarer Mühle 26770, nachdem die Zahl bei der Kleinlindener Brücke auf 17 300 gefallen war.

Herr Dr. Gaffky erklärt es indessen als zu weit gehend, wenn man an die Reinigung der Abwässer Gießens die in strengem Sinne überhaupt unerfüllbare Forderung stellen wollte, daß ein Hineingelangen von Jnfektionskeimen in den Stromlauf ausgeschlossen erscheint. Man werde sich darauf beschränken dürfen, eine grobsinnlich wahrnehmbare Ver­unreinigung der Lahn durch den Inhalt der Schmutzwasser­kanäle nach Möglichkeit zu verhüten; es wird erforderlich sein, zunächst die schweren Sinkstoffe, sowie die gröberen schwimmenden Bestandteile, geformte Fäkalien, Klosettpapier u. s. w. mehr abzuscheiden und danach die Abwässer zum mindesten noch insoweit von den feineren Schwebestoffen zu befreien, daß eine Ablagerung derselben im Strombette nicht mehr erfolgt. Für die Einrichtung der Klärstation würde die Marburger Anlage als Muster dienen können. Das dort zur Entfernung der gröbern Schwimmstoffe benutzte Riensch'sche System, bei welchem die Stoffe vor eisernen, in das durch­fließende Kanalwasser eintauchenden Rechen sich ansammeln, dann durch selbstthätige Vorrichtungen auf sog. Transport­bänder gehoben und mittelst derselben kleinen, auf Schienen laufenden Transportwagen zugeführt werden, hat sich gut bewährt.

Das Promemoria des Herrn Stadtbaurat Schmandt und das Gutachten des Herrn Stadtverordneten Dr. Gaffky würden danach zu folgendemErgebnis führen: 1) Entwässerung derAltstadt" nach dem System der kombinierten Schwemmkanalisation, unter thunlicher Anstrebung der ge­trennten Ableitung der Regenwässer auch aus diesem Stadt­teil. 2) Entwässerung der übrigen Stadtteile nach dem Trennungssystem. 3) Vereinigung der Schmutzwassersiele der äußeren Stadtteile mit dem Hauptteil der Altstadt, zwecks gemeinsamer Reinigung und zeitweiser künstlicher Hebung des Sielinhalts vor der Einleitung in die Lahn. 4) Obligatorischer Anschluß der Abtritte an die Schmutz­wassersiele und Beseitigung der Gruben und Tonnen unter Gewährung einer angemessenen, nicht zu knappen Frist. 5) Mechanische Reinigung der^Schmutzwässer vor ihrem Ein­lauf in die Lahn nach dem Muster der Marburger Anlage mit Riensch'schen Grob- und Feinrechen, sowie durch Sedi- mentierung in Klärbecken mit kontinuierlichem Betriebe und einer Strömungsgeschwindigkeit von etwa 5 Millimeter in der Sekunde.

Vermischtes.

* Berlin, 17. September. Mord und Selbstmord. Wiederum hat ein Liebesverhältnis einen traurigen Ab­schluß gefunden. In einem Hotel des Nordens erschoß, wie wir am Samstag schon telegraphisch meldeten, gestern der verheiratete Berliner Kellner Traugott Laue seine Geliebte, die unverehelichte Modistin Clara Wilke. Dann richtete er die Waffe gegen sich selbst und lötete sich. Am vorgestrigen Abend erschien in dem Hotel ein Paar mit Reisetasche und kleinem Gepäck. Der Herr schrieb sich in das Fremdenbuch:Theodor Lange mit Ehefrau, Ingenieur aus Bergen a. R.' ein. Die beiden Leute be­trugen sich in keiner Weise auffällig und machten eine bescheidene Zeche. Gestern spät nachmittag dröhnten plötz­lich mehrere Schüsse durch das Haus. Der Hotelier eilte mit seinen Leuten nach dem Zimmer, aus dem die Deto­nation gekommen war. Die Thür war verschlossen; die benachrichtigte Polizei ließ sie durch einen Schlosser öffnen. Gleichzeitig wurde ein Arzt der nahen Unfallstation IX herbeigerufen. Auf dem Sopha waren die Lebensmüden in sich zusammengesunken; das Mädchen zeigte eine tötliche Verletzung in der linken Schläfe, der Mann hatte sich in die rechte Schläfe geschossen. Der Tod war bei beiden Personen bereits eingetreten. Der Revolver, aus dem vier Schüsse abgegeben waren, lag auf dem Fußboden. Der Mann hatte erst die Geliebte, dann sich selbst getötet. Die Polizei beschlagnahmte einen Brief, derKellner Traugott Laue" unterzeichnet und an die in der Lützowstraße wohn­hafte Ehefrau gerichtet war. Er begründete in demselben

die That damit, daß er ohne seine Geliebte nicht leben könne, eine Vereinigung mit derselben aber unmöglich sei. Das Paar bittet darum, in einem Grabe bestattet zu werden. Der Brief enthält ferner die Bestimmung, daß der Paletot des Briefschreibers und seine Uhr an den Bruder ausgeliefert werden sollen. Der vorgefundene Geldbetrag bestand in 55 Pfg., außerdem wurde bei der Leiche des Mädchens eine goldene Damenuhr gefunden. Der Gastwirt hatte nur für einen Tag Logismiete zu fordern; doch ist das Paar, das am Ende seiner Sub­sistenzmittel stand, sicherlich aus diesem Grunde in den Tod gegangen. Frau L. wurde von dem Tode ihres Ehemanns durch die Polizei benachrichtigt; sie war schon seit geraumer Zeit auf ihren eigenen Unterhalt angewiesen, da der Mann nicht für sie sorgte. Uebcr die Persönlichkeit des Mädchens ist bisher nichts näheres bekannt geworden. Die Leichen wurden am Abend nach dem Schauhause gebracht.

* Kiel, 14. September. Die Beerdigung des bei der Katastrophe auf dem KreuzerWacht" ver­unglückten Oberfeuermeistersmaat Schneider und des Heizer Meyer fand heute nachmittag auf dem Garnison­kirchhof statt. Es folgte die volle Besatzung derWacht", unter Führung des Kommandanten von Oppeln-Bronikowsky, sowie je eines Detachements aller Schiffe und Truppenteile an Land. Die Leichen des Oberheizers Geißler und des Heizers Tümmler werden nach ihren Heimatorten Duisburg, beziehungsweise Breslau befördert. Das Befinden der Ver­letzten ist fortdauernd gut.

* Hanau, 18. September. Das hiesige Schwur­gericht eröffnete heute in außerordentlicher Tagung einen umfangreichen Prozeß gegen eine Witwe Senner, die früher ein Goldwarengeschäft in Pforzheim betrieb. Es wird ihr nun zur Last gelegt, sie habe in diesem Geschäft minderwertige Goldwaren anfertigen lassen, sodann den österreichischen Vollwertstempel nachgemacht, die minderwer­tigen Waren mit dem gefälschten Stempel versehen, sie in Oesterreich eingeschmuggelt und für vollwertig verkauft. Sie steht deshalb unter der Anklage der Stempel» fälschung und des Betrugs. Zu der Verhandlung sind 177 Zeugen, meist aus Oesterreich-Ungarn, und mehrere Sachverständige geladen. Es sind für die Verhandlung 1014 Tage in Aussicht genommen.

* Mannheim, 18. September. In verflossener Nacht spielte sich hier wieder eine blutige Messer-Affaire ab. Vor der WirtschaftZur Mosbacher Bierhalle" im Stadtquadrate G 7 wurde der 20 Jahre alte ledige Schlosser Ernst Poetsch, gebürtig aus Mosbach, von dem 29jährigen Maurer Mathias Hauck durch einen Stich in die Brust getötet. Hauck und drei weitere Beteiligte wurden ver­haftet.

* Hagen, 17. September. Die hiesige Polizei ver­haftete den Arbeiter Br oeckling wegen Falschmünzerei. Bei der Haussuchung wurden viele falsche Stücke, Schmelz­tiegel und Formen beschlagnahmt.

* Altona, 17. September. An der hiesigen Wache war, wie wir bereits mitteilten, ein Dienstgewehr ge­stohlen worden, ein Vorfall, der auch bei der schwachen Besetzung der Wache in der Manöverzeit auffällig genug war. Um die Ausfuhr zu verhüten, waren die Eisenbahn­behörden benachrichtigt, auch war der Staatsanwaltschaft das Vorkommnis angezeigt worden. Es hieß bereits, der wachthabende Unteroffizier und der Gemeine, dessen Gewehr fehlte, seien vor ein Kriegsgericht gestellt. Jetzt hat sich das Gewehr in den Anlagen bei Nemnühlen gefunden. Die Sache scheint ein schlechter Scherz gewesen zu fein, der aller­dings viel Staub aufgewirbelt hat.

* Tilsit, 16. September. Graf Rittberg, Ritt­meister vom hiesigen Dragoner-Regiment (Prinz Albrecht von Preußen), Litth. Nr. 1, erschoß sich im Schilleningker Walde bei Tilsit. Er hatte sein Pferd an einen Baum gebunden und daselbst den Säbel hingestellt, sowie den Waffenrock ausgezogen, war am kleinen See in einen Kahn gestiegen und hatte sich eine Kugel in die Brust geschossen, ist dabei jedenfalls aus dem Kahn in den See gefallen und ertrunken. Graf Rittberg sollte sich in einigen Tagen ver­mählen, bekam aber einen Absagebrief und soll deshalb den Tod gesucht haben.

* St. Johann a. d. S., 17. September. Auf der KohlengrubeReden" bei Neunkirchen hat gestern eine Ex­plosion stattgefunden, wobei neun Bergleute ums Leben gekommen sind.

Kuttenberg, 16. September. Das Schwurgericht fällte heute nach fünftägiger Verhandlung das Urteil in dem Prozesse gegen den wegen Ermordung der Anna Hruza angeklagten Leopold Hülsner aus Polna. Die Schuldfrage wegen Meuchelmordes wurde von den Geschworenen mit elf gegen eine Stimme verneint, die Eventualfrage wegen Mitschuld am Meuchelmorde mit allen zwölf Stimmen bejaht. Der Gerichtshof verurteilte Hülsner zum Tode durch den Strang.

Wien, 16. September. Die Mannest hat eines Knaben. Während der vorjährigen Schulferien, so be­richtet dasNeue Wiener Tagblatt", ereignete sich in einem ungarischen Orte eine aufregende Szene. Ein 17jähriger junger Mann war beim Baden vor den Augen seines Vaters in einem tückischen Gewässer verschwunden. Rasch entschlossen sprang der Vater des Jünglings nach, um den Sohn zu retten. Aber krampfhaft umklammerte der Versinkende den Vater; dieser fühlte seine Kraft schwinden und suchte, um seinen anderen vier Kindern ben Ernährer zu erhalten, sein Leben zu retten, sei es auch mit Preis- gebung des dem Untergange nahen Sohnes. Entsetzt sahen die Anwesenden diese unheilvolle Wendung der Szene. Da sprang ein blutjunger, militärisch uniformierter Knabe, der dreizehnjährige Zögling der Eisenstädter Militär­unterrealschule Emil (Saubernaf, in bie Flut, tauchte unter unb nahm den Kampf mit dem Siebzehnjährigen auf, das heißt, er wußte sich feiner verzweifelten Anklammerung

iu entziehen, ergriff ihn aber selbst mit übermenschlicher Kraft, tauchte empor unb schwamm, ben Geretteten im Arm, ans Ufer. In befonberer Würdigung dieser Mannesthat eines Knaben beantragte das Kriegsministerium, obwohl es der erste Fall dieser Art war, für den Knaben eine Aus­zeichnung: Kaiser Franz Josef verlieh dem kleinen Helden das silberne Verdienstkreuz, das noch nie einem so ungen Schüler verliehen worden. Diesen Sonntag wurde )em Zögling Gaudernak, dessen Vater General ist, das Ehrenzeichen mit besonderer Feierlichkeit überreicht. DaS ganze Eisenstädter Zöglings-Bataillon rückte nach dem Gottes­dienste auf der herrlichen Anstaltsterrasse aus; auch der gesamte Lehrkörper, alle Unteroffiziere und Soldaten waren in Parade anwesend. Der Schulkommandant, Oberstleutnant Handschuh, heftete nach einer erhebenden Ansprache und nach einer Schilderung der wackeren That dem Zögling vor der Front das Ehrenzeichen an die Brust. Das Bataillon defilierte vor dem Anstaltskommandanten und dem Deko­rierten.

Wien, 16. September. Die Gerüchte, daß in Lai­bach neuerlich eine Erdbebenkatastrophe stattgefunden habe, sind unbegründet.

* Laibach, 18. September. Heute früh 7^ Uhr wurde ein heftiges Erdbeben verspürt, welches eine große Panik hervorrief, jedoch keinen Schaden anrichtete.

* Budapest, 16 September. Heute vormittag fand bie Ziviltrauung bes Dichters Maurus Jokai mit ber jungen Schauspielerin Negy statt.

* Paris, 16. September. Der Gemeinberat von Lebignan int Arrondissement Alais, welches bereits im vergangenen Jahre seine Hauptstraße in Rue Colonel Picquart umänderte, beschloß nunmehr mit sämtlichen gegen eine Stimme, bie Rue be la Nepublique in Rue Alfred Dreyfus umzutaufen.

* Oporto, 16. September. Der Eisen bahn-Verkehr ist wieder freigegeben unter genauer Kontrolle jedes Reisenden. Auf dem Bahnhofe Campanha geschieht die Ausfolgung des Gesundheits-Attestes, des Gepäckes usw. nach erfolgter Desinfektion.

* Belgrad, 16. September. Nachts stürzte der Tunnel in der Nähe von Ralja an ber Linie Belgrab-Nisch ein; ber Verkehr ist unterbrochen. Nur mit knapper Not ist ber Orientexpreßzug ber Katastrophe entgangen.

* Saffari, 16. September. Der aus Egypten hier ein­getroffene Passagierbampfer San Gottarbo würbe zur Quarantäne nach ben Asinari-Jnseln birigiert, ba er zwei verbächtige Kranke an Borb hatte.

Verkehr, Land- und Volkswirtschaft.

16 Sept. Fruchtpreise. Wrizen^L 15,44-15,80, Korv 15,3816,00, Gerste * 00,0300.00, Hafers 12,26-13,00, Erbsen JC 00,00-00,00, Stufe® 00,0000,00, Wicken JL 00,00, Lein * 00,00, Kartoffeln A 6.00-0,10, Sarnen 19,00-19,EO

Münster a. Stein, 12. September. Bei der heute dahier statt­gefundenen Weinversteigerung der Firma P. I. Scholl in Liquidation wurden erlöst für: 1. Weißweine 1898er je 1 Stück Rheinhessische 300, 300, 310, 310, 320, 320, 320, 320 Mk- 1886er Naheweine, diverse Lagen, je 1 Stück 370, 370, 370, 380, 380, 380, 400, 400, 410, 410, 410, 410, 410, 410, 440, 440, 410, 420, 400, 410, 420, 410, 420, 420, 420, 400, 410, 410, 420, 430, 420, 420, 420, 450, 440, 430, 460 Mk. 1895er Naheweine, diverse Lagen, je 1 Stück 490, 510, 510, 540, 560 Mk. 1897er Naheweine, diverse Lagen, je 1 Stück 569, 550, 560, 560, 610 Mk. 1893er je 1 Stück Hargesheimer Kronen­berg 510, 510, Büdesheimer 660, 590, Altenbamberger 610, 660, Geisenheimer 680, 860, Rüdesheimer 920, 980, 1000 Mk. 1893er je 1 Halbstück Oestricher 360, Schloß Johannisberger 710, je 1 Viertelstück Winzenheimer 220, Scharlachberger 310 Mk. 1894er je 1 Stück Geisen­heimer 510, 560, 610 Mk. 1 Halbstück Schloßböckelheimer 410, 1 Viertel­stück Eisel 260 Mk. 1895er 1 Stück Winkler Hasensprung 1230 Mark, je 1 Halbstück Mannbacher 570, Eisel 570, Geisenheimer 400, 360, Rüdesheimer Berg 610, Winkler Dachsberg 620 Mk. 1895er je 1 Viertelstück Steeger 300, Rüdesheimer Berg 300 Mk. 2. Rotweine. 1896er je 1 Stück Portugieser 360, 440, 470 Mk. 1897er je 1 Stück Frühburgunder 600, 600, 740 Mk. Gesamterlös für 82 Stück Wein 42,270 Mk. ohne Faß.

Eine allgemeine Klage der Geschäftswelt besteht darin, daß es den vielen bereits eingetragenen Wort- und Bildzeichen (Schutz­marken) gegenüber kaum mehr möglich oder mindestens sehr schwierig sei, noch neue schutzfähige Zeichen zu finden. Diese Klage ist in gewissem Sinne berechtigt, soweit es sich um Zeichen handelt, die an sich eine empfehlende Bedeutung haben oder in gewisser Beziehung zur Ware selbst stehen, ohne dadurch zur nicht eintragfähigen Beschaffenheitsangabe zu werden, da der Verkehr naturgemäß solche Zeichen bevorzugt. Be­züglich der Phantasiezeichen in Wort und Bild kann jene Klage aber nicht als berechtigt anerkannt werden. Es wird nämlich vielfach nicht beachtet, daß jedes Zeichen nur für die bestimmt angegebenen Waren des jeweiligen Geschäftsbetriebes unter Einschluß von gleichartigen Waren geschützt wird. Deshalb ist es auch ohne weiteres zulässig, ein einge­tragenes Wort oder Bildzeichen für eine andere Warenklasse zugunsten einer anderen Firma nochmals zur Eintragung zu bringen. Bei der Wahl einer neuen Schutzmarke steht also aus den für andere Branchen erfolgten Eintragungen selbst eine große Auswahl von guten Motiven zur Verfügung. Das bekannte Patent- und Warenzeichenbureau von F. A. Hoppen in Berlin, Charlottenstraße 8, hat sich bereit erklärt, den Lesern dieses BlatteS über die bezüglichen Verhältnisse weitere Auskunft kostenlos zu erteilen.

Zahlungseinstellungen.

Konkurseröffnungen: Schankwirt und Baumaterialienhändler Karl Rudolf Hiob, Neukirchen im Erzgeb (Chemnitz); Heinrich G. "Wagner, Chemnitz; Handelsmann Nikcdem Gatzka, Gleiwitz; Kaufmann S Swidzinski, Jarotschin; Baumaterialienhändler Galater u. Blatz, Ludwigshafen a. Rh; Händler Josef Kern, Aue; Schuh­warenfabrikant Gustav Friedrich, München; Handelsmann Paul Ger­hard Klose, Ostritz; Andreas Noll (Johann Six), Regensburg; Witwe Jakob Lösch, Sinzig; Kaufmann Jul. Weinberg, Berlin; Witwe Sophie Lange, Zirke (Birnbaum); Hutmacher Rich. Wieries, Braunschweig; Samenhändler M. S. Beyer, Chemnitz; Fuhrwerksbesitzer Ernst Rieb. Lesch, Chemnitz; Kaufmann Herrn. Witte, Dramburg; Cigarren­fabrikant Heinr. Kamp, Duisburg; Kaufmann Adoh Pfistner, Freiberg; Hirschdrogerie von Paul Rumpe, Gotha; Kaufmann Dan. Samuel, Hannover; Manufakturwarenhändler S. Heimann, Kaiserslautern: Klempner Adolf Birk, Kolmar i. P.; Wohlfrom & Koch, Baiermühle (Neresheim): Weissgerber Herrn. Gerseh, Neurode; Baumaterialien- bändler Jos. Prasse, Mügeln (Pirna); Kaufmann Aug. Herrn Krostag, Radeberg; Schneider Heinr. Dehlwes, Wilhelmshaven.

Das Vermögen der englischer» Konsumvereine beziffert sich auf über 360 Millionen Mark. Ihr Besitz an Grund und Boden, Gebäuden und Maschinen repräsentiert einen Wert von über 170 Mill. Mk.