Ausgabe 
20.4.1899 Erstes Blatt
 
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Donnerstag den 20. April

1899

!r. 92

Erstes Blatt.

Amts- und Anzeigeblatt für den Tkveis Gietzen

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Amtlicher Teil

die

Ihnen

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1899.

dem Reiche

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hält dieselbe aber nur für ausführbar, wenn der

Börner

kurzer Debatte geht die Vorlage an

weiterer

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tldubac »en Anzeigen zn »er nachmittag» fir len MDch,»-n Lng «scheinenden Stummer M »ernt. 10 Uhr.

He Anzeigen-dermittlnng-ftellen de» In« uni Huilenlel nehmen ähjeigen für den Gießener Anzeiger entgeh».

Gewerbenovelle.

Schluß 6 Uhr.

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eine Kommission.

Morgen 1 Uhr

»»«ftien, Expelitian und Druckerei: ^chnkstrntze Ar. 7.

iten AnifthiL. mäiiigen fr- lerei (W traue 1.

43irg*rmeiftrreien der Landgemeinden und Großh. Gendarmerie deS Kreises.

5 P!g. arte, iitüt ver-

DaS nachstehende Schreiben teilen wir SimiltmS und Nachachtung mit.

v. Bechtold.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der heWhe Landwirt, Mäkler für hesilfche Volkskunde.

»reffe für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprecher Nr. 51.

Nachdem unter dem Rindviehbestand des Heinrich Mild) er zu Lardenbach, Kreis Scholten, die Maul- uua) Klauenseuche amtlich festgestellt ist, ist über das ^'«silichte Gehöft die Sperre angeordnet worden.

Gießen, am 15. April 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Becktold.

Deutscher Reichstag.

68. Sitzung vom 18. April. 1 Uhr.

Inf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten Skailumg des Schlachtvieh- und F leisch beschau -

Abg. Kontrolle, Staat die

Abg. rung ein.

Nach

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer der Stände.

nn. Darmstadt, 18. April 1899.

Die Sitzung wird um 1/211 Uhr eröffnet. Am Minister­tische : Staatsminister Rothe und die Ministerialräte Krug zu Nidda, Breidert, Ewald und Pückel. Das Haus ist schwach besetzt.

Bor Eintritt in die Tagesordnung regt der Abgeordnete Schmitt eine raschere Erledigung der eingebrachten Inter­pellationen seitens der Großherzoglichen Staatsregierung an, vie dieses in Art. 27 der Geschäftsordnung vorgeschrieben ei. Seither sei die Beantwortung der Interpellationen Wochen und Monate verschleppt und dadurch große Mißstimmung hervorgerufen worden. Die Regierung sichert eine raschere Beantwortung der Interpellationen zu.

Hierauf tritt die Kammer in die Beratung der Re- gierungs Vorlage, betreffend den Gesetz-Entwurf über die Ruhegehalte und Fürsorge für die Hinter­bliebenen der Staatsbeamten. Staatsminister Rothe erklärt, daß die Regierung mit den Abänderungs­vorschlägen des Ausschuffes einverstanden sei, nur möge die Kammer den Titel des Gesetzes einer Aenderung unter­ziehen, da das Gesetz auf alle Beamten des Staates An­wendung finden werde. Zur Beratung der einzelnen Gesetzes-Paragraphen übergehend, wird der Antrag des Ausschusses zu Artikel 3 des Gesetzes, wonach statt des 33. jetzt das 25. Lebensjahr als Anstellungsjahr bei den Pensionen gerechnet werden soll, von den Abgeordneten v. Köth, Schmeel, Backes und Ulrich lebhaft bekämpft. Der letztere Abgeordnete bezeichnet eine derartige Festlegung als eine Prämie auf die Faulheit, und beantragt Zurück­verweisung des Gesetz-Entwurfes an den Ausschuß, um dem­selben Gelegenheit zu geben, in demselben den Wünschen deS Hauses Rechnung zu tragen. Abg. Schmitt wünscht in dieser Frage entschiedene Klarheit, um nicht wieder in eine Lage zu kommen, wie dies beim Beamtenbesoldungsgesetz der Fall gewesen sei. Heute schon seien eine ganze Reihe von Beschwerden von Beamten eingelaufen, welche sich in der Berechnung ihrer Vordienstzeit bei dem Besoldungsgesetz beeinträchtigt fühlen, weil die Kammer damals dem Wörtchen kann" angerechnet werden stattmuß" zugestimmt habe. Durch die Behandlung der ganzen Sache nach der Auf­fassung der Regierung sei die Kammer thatsächlich getäuscht worden. Aus allen Kreisen der Beamten seien ihm Be­schwerden zugekommen, daß eine unrichtige Berechnung der Vordienstzeit stattgefunden habe. Dies zu vermeiden, sei heute die Pflicht der Kammer. Ministerialrat Krug weist die Anschuldigung des Abg. Schmitt, als sei die Regierung nicht gesetzmäßig bei dem Beamtenbesoldungsgesetz verfahren, mit Entschiedenheit zurück. Der ganze Gesetz- Entwurf wird sodann im Einverständnis mit der Großh. Regierung an den Ausschuß zurückverwiesen.

Die Vorlagen des Großh. Staatsministeriums: die summarische Uebersicht der Einnahmen und Aus­gaben der Großh. Staatsschuldenverwaltung, der Staatsrenten - Ablösungs? Schulden « Ver­waltung und der Großh. Landes-Kreditkasse für die Jahre 1891/94 im Betrage von zirka 90 Millionen Mark, werden hierauf ohne Debatte genehmigt.

Ein Antrag der Abgeordneten Wasserburg und Genoffen, die Einführung direkter Wahlen zum Landtag, und ein Antrag des Abg. Dr. Schmitt und Genossen, den Erlaß einer Vorlage über Wahl- vorschriften betreffend, gelangt nunmehr zur Beratung. Abg. Ulrich wünscht, daß auch die beiden Anträge der sozialdemokratischen Partei auf anderweite Einteiluug der Wahlbezirke und Einführung der Sonntagswahl zur Debatte gestellt werden möchten. Die Kammer ist damit einverstanden. Abg. Frenay bezeichnet das heute bestehende indirekte Wahlsystem als eine veraltete Einrichtung bei dem der Wille der Wähler nicht zum Ausdruck gebracht werde. Es sei unbedingt nötig daß das geheime Wahlrecht auch in geeigneter Weise durchgeführt werde. Wenn man haben wolle, daß die Vertreter des Volkes durch den Willen des Volkes be­stimmt werden sollen, so sei das direkte Wahlrecht wie dies in Baden und Württemberg bereits geschehen, auch in Hessen einzuführen. Die Kammer möge daher dem Antrag des Ausschusses stattgeben, welcher an Stelle des indirekten das direkte Wahlrecht gesetzt wissen will. Staatsminister Rothe erklärt, daß die Frage des Ersatzes des indirekten Wahlrechts noch nicht geklärt sei. Heute aber könne er schon sagen, daß eine Revision des indirekten Wahlgesetzes nicht ausbleiben werde, und bei dieser Gelegenheit könnten dann alle die Anträge erörtert und erwogen werden. Auch der Frage der gleichmäßigen Verteilung der Wahlbezirke in Verbindung mit der Revision des Wahlgesetzes steht die Regierung sympathisch gegenüber. Was die Verlegung der Wahlzeit auf Sonntags betreffe, so stehe die Regierung auf dem Standpunkt, daß dies nicht durchführbar sei, weil eine ganze Reihe von Desiderien herbeigeführt würden. Abg. Schröder kann sich nicht für das direkte Wahlrecht aus-

3U|M»prrin vierreljährllch 2 Mart 20 Wfr moaatlich 75 PfH, mit vringerlohn.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pf,, vierteljährlich.

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Gießener Anzeiger

General-Hln^eiger

auf die Negierung.

Abg. Meyer-Jobst (frs. Vg.) spricht gegen die Haus- schlachtuugskontrolle, Abg. Rösicke (Bd. d. Landw.) äußert sich in agrarischem Sinne.

Steinhauer (frs. Vg.) wünscht eine strenge

W*<hd ttgNch » Ausnahme be»

Montag».

tot Gießener ItoiUtenlC*«« WK « lern Anzeiger WMvuttch viermal »eigetegt.

Bekanntmachung.

□Inter dem Rindvieh in Großseelheim, Kreis Kirch- Tir.,Tit die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Fsk Großseelheim ist Gemarkungssperre angeordnet.

Gießen, den 17. April 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

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ganzen Kosten trage. (Bravo rechts)

(nl.) tritt für staatliche Viehversiche-

gllchtzsentw urf es.

Og. Vielhaben (Antis.) wendet sich gegen den A Lienzmann und hält den Freisinnigen vor, daß sie sich ii uinfijtr Fleischschaufrage in den Dienst der amerikanischen F fflk'^xporteure stellten ; er beruft sich dabei auf eine Kund- f <||*i8g des bekannten Schwennhagen.

a - Käsident Graf Ballestrem bittet den Abg. Viel-

. auf eine Partei hier im Hause nicht solche Doraus- * fe ItW geltend zu machen.

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Gießen, den 17. Avril 1899.

Eytvi. Uebereinkommen zwischen dem deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn über das Ueberschreiten der Landesgrenze mit Militär-Luftballons.

Dls Großherzogliche Kreisamt Gießen

tiu Großh. Polizeiamt Gießeu, die Großh.

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Abg. Vielhaben (Antis.) fortfahrend, bemerkt, er müsse schärfste Kontrolle des ausländischen Fleisches ver­langen, namentlich auch im Interesse unserer Konsumenten. Die Vorlage entspreche den praktischen Bedürfnissen nicht. Sie bringe die inländische Produktion in Nachteil gegenüber der ausländischen. Auf etwaige Zusicherungen der Regie­rung der Vereinigten Staaten in Bezug auf veterinärpoli­zeiliche Maßnahmen sei gar nichts zu geben. Redner er­wähnt weiter, im amerikanischen Senat habe ein Mitglied Namens Mason bereits Repressionsmaßregeln gegen Deutsch­land beantragt, für den Fall, daß das deutsche Fleischschau­gesetz durchgehe. Die Schlächter drüben hätten daher einer Sorte Schinken den Namen Masonschinken gegeben. Eine besonders feine Sorte solle ja auch bereits den Namen Bülowschinken tragen. 0B& AH

Präsident Graf Ballestrem ruft den Abg. Viel­haben wegen dieser einem Mitgliede des Bundesrats an den Kopf geworfenen Insinuation zur Ordnung.

Abg. Delsor (Els.) bekämpft namentlich den Schau­zwang für die Hausschlachtungen und plaidiert dafür, das ausländische Fleisch derselben Kontrolle zu unterwerfen wie das inländische. (Bravo! rechts).

Abg. Graf Bernftorff-Uelzen (Welfe) meint, es liege geradezu im Interesse des Bundesrats selber, daß man ihm nicht die Vollmacht gebe, ausländisches Fleisch je nach Ermessen dem Schauzwang zu unterwerfen oder nicht. Grundsätzlich müsse ausländisches Fleisch ebenso kontrolliert werden, wie inländisches. Gleiches Recht für Ausland und Inland, und zwar gleiches Recht durch gesetzliche Bestimm­ungen! Redner hält schließlich einen Druck vom Reiche her für nötig, behufs allgemeiner Einführung der Viehversicherung unter Prozentualer Beteiligung des Reichs an den Kosten.

Abg. Hilpert (bayerisch. Bauernbund) bekämpft die Fleischbeschau sehr lebhaft. Diese habe früher in Bayern bestanden, sei aoer abgeschafft worden, und man wolle sie dort nicht wieder haben. Wenn die Sozialdemokraten Arm in Arm mit der Regierung gingen, dann wisse man ganz genau, was ein solches Gesetz bezwecke.

Abg. Herold (Centr.) will, daß jedenfalls alles Fleisch, welches nur zum Verzehr im Haushalt gelangt, nicht der Schau zu unterliegen brauche. Die Kontrolle der Haus­schlachtungen seien überdies mit Belästigungen verknüpft, die zu deren Nutzen in gar keinem Verhältnis stünden. Un­bedingt müsse auch die Kontrolle des ausländischen Fleisches erfolgen, und zwar müsse sie im Gesetz ausgesprochen werden.

Abg. v. Wangenheim (Bd. d. Landw.) plaidiert für strengste Kontrolle der Fleischeinfuhr vom Auslande. Was die Kosten der gesamten Schau betreffe, so stimme er dem Vorschläge der schleswigholsteinischen Landwirtschaftskammer bei, daß dieselben auf die Allgemeinheit zu übernehmen seien. Die Bestimmungen der Vorlage über das ausländische Fleisch habe er mit tiefer Beschämung gelesen; sie seien geradezu eine Ohrfeige für die ganze Landwirtschaft, nach den Er­klärungen, die im Vorjahre abgegeben worden seien. Die Bestimmungen über das Ausland müßten unbedingt abge­ändert werden. So lange er an der Spitze des Bundes der Landwirte stehe, habe er es stets darauf angelegt, zu vermitteln. Wenn ein anderer an seine Stelle trete, so werde dessen Tonart eine weit schneidigere sein. Er lehne dafür jedenfalls die Verantwortung ab; diese falle alsdann

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Berlin, den 4. April 9fiili)ästiges Amt.

Zufolge eines Uebereinkommens zwischen

»ck Öesterreich-Ungarn ist den deutschen Luftschiffer-Offi- , «und deren Begleitpersonen einerseits und den Oester- r-schilM-Ungarischen Lustschiffer-Offizieren und deren Be- g lche-sonen andererseits das Ueberschreiten der Landes- imze mit Luftballons, sowie das Landen auf dem Gebiete > 8d ärgeren Teiles gestattet.

Tie Aufnahme von Photographien fremden Länderge- b üititf mnb das Auflassen von mitgenommenen Brieftauben Mjiemein ausgeschlossen.

Die beiderseitigen Luftschiffer-Offiziere haben sowohl ? ßi ihi-liin eigenen Schutze als auch zur Ueberwachung und MWjutoerung etwaiger Umtriebe unbefugter Personen zu ihrem Ausweise dienliche Bescheinigungen ihrer vorgesetzten LMLrbehörde mitzuführen und jede Landung auf fremdem Oibktr sofort dem Vorstände der Gemeinde, in deren Be- liirfetiie Landung erfolgt, anzuzeigen.

Wr etwaige bei den Ballonfahrten und Landungen LUis snnndem Gebiete verursachte Beschädigungen ist Schaden- e-chtz nach den Gesetzen des Landes, in dem der Schaden enMchssen ist, zu leisten.

Der Reichskanzler.

__I A.: gez. Hellwig._______________

Bekanntmachung,

betreffend: Maul- und Klauenseuche.

Die in Friederg ausgebrochen gewesene Maul- und lllllmmseuche ist wieder Erloschen und sind die ©perr= vniMyeln wieder aufgehoben.

G'ießen, den 15. April 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.