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worie: -Unter fortwährenden Kundgebungen der Aufregung, der Entrüstung und Erbitterung spielte stch das Beweisverfahren ab. Was sonst Mörder zu einer schrecklichen und ruchlosen That treibt, wilde Habgier und unversöhnliche, wahnsinnige Rachsucht — es wären Moiive von förmlich befreiender Wirkung dem gegenüber, was heute zu Tage trat. Ist es jemals vorgekommen, daß Eltern gemeinsam ihr eigene« Kind, das ihnen nichts zu Leide gethan — nicht töten, nein, durch ersonnene Qualen, welche zuweilen an Dantes Hölle erinnern, langsam dem Tode zuführen? Daß sie mit einem gewiffen Vergnügen, mit leidenschaftlicher Gier ihrem Kinde ungeheure Leiden bereiten? Es fehlt den Angeklagten nicht an Elternliebe, beim sie lieben mit Zärtlichkeit ihr jüngeres Kind Max. Ja vielleicht haben sie, um diesem Kinde Reichlicheres bieten zu können, sich der armen kleinen Anna zu entledigen gesucht. Aber rätselhaft bleibt, weshalb sie mit solcher Leidenschaftlichkeit, mit so grausamen Mitteln dieses Ziel verfolgten. Und es ist ein Rätsel, daß sie das eine Kind liebten, das andere haßten, daß ihnen em geringer Unterschied des Alters ober etwa bie uneheliche Geburt, bie ihnen doch als kein Makel erscheinen konnte, eine solche Scheibewanb zwischen den beiben Kinbern aufbauen konnte. Eine vollstänbige Erklärung ist nicht zu finben. Mit peinvoller Ueberraschung sagt man sich, baß es im Zeitalter ber Zivilisation nur burch einen Atavismus solche Menschen geben kann. Bei Juliane Hummel hatte bie Strafe schon angefangen, als sie ben Gerichtssaal betrat. Mit ihrem schmalen unb fahlen Gesichte, bie Blicke gegen ben Boben geheftet, bot sie ben Anblick des bbfen Gewissens und schien von den Schauern des Geschickes erfaßt, bas ihrer harrte. Das Urteil war auch vernichtend. Beide Angeklagte wurden einstimmig des Mordes schuldig erklärt und zum Tode ver» urteilt. Bravo-Rufe im Publikum begrüßten bas Verbikt — eine Akklamation, welche wir uns nicht erinnern, jemals bei einer Verurteilung zum Tobe gehört zu haben."
Der VerhanbluNg entnehmen wir nachstehenbe Einzelheiten: Präsident Dr. Feig! fragt bie Angekagte: Haben Sie bas Kinb geschlagen? — Angeklagte (weinerlich): Ich bitte, ich hab' bem Kinb bie Hänbe in heißes Wasser gesteckt. (Lebhafte Bewegung.) — Präsibent: Welch' eine unsagbare Rohheit, einem Kinbe bie Hänbe in heißes Wasser zu stecken! Warum haben Sie bas Kinb so mißhanbelt? — Angeklagte: Weil es unfolgsam war. — Präsibent: Ein unfolgsames Kinb straft man, aber man mißhanbelt es nicht. Wie hat bas Kinb ben Bruch bes Schlüsselbeins erlitten? - Angeklagte: Ich gestehe, baß ich bas Schlüsselbein vielleicht gebrochen habe, wie ich bas Kinb mit einer Salbe ein- gerieben habe. — Präsibent: Das ist sehr traurig, ba muß bas Einreiben schon mit einer furchtbaren Gewalt vorgenommen worben fein! Unb was ist's mit bem Rippenbruch? — Angeklagte: Davon weiß ich nichts. — Präsibent: Dem Kinb fehlten auch brei Zähne. - Angeklagte: Ich weiß nur von zwei Zähmn. — Präsibent: Das Kinb hatte auch bie Oberlippe zerrissen. Wann geschah bas? — Angeklagte: Wie ber zweite Zahn herausgefallen ist. — Präsibent: Wer hat bas gethan! — Angeklagte: Mein Mann. — Präsibent: Was für ein Lager hatte bas kranke Kinb? — Angeklagte: Es lag auf einem Koffer. — Präsibent: Sie unb Ihr Mann, sowie ber kleine Max lagen im Bette? — Angeklagte: Ja. — Präsibent: Hätten Sie nicht wenigstens eine kleine Matratze für bas kranke Kinb kaufen unb es auf bie Erbe betten können? — Angeklagte: Das war nicht möglich. Wir hatten nicht genug zum Leben. - Präsident: Sie haben ganz gut gelebt! Das Kind ist in Lumpen gehüllt auf dem Koffer gelegen. Hatte es wenigstens eine Decke?—Angeklagte: Ein Deckerl. - Präsident: Die Koffer sind gewölbt. Da mußte ja bas Kinb berunterfallen! — Angeklagte: Manchmal ist bie Anna heruntergefallen. — Präsibent: Der Koffer war eben hergerichtet zum Herunterfallen!
Der Präsident hält nun der Angeklagten vor, daß das Kind oft allein in einer finsteren Kammer eingesperrt worden ist und dort hungern mußte. Die Angeklagte bestreitet dies. — Präs.: Das Kind hat in der Kammer vor Hunger geschrien und gewimmert. Fremde Leute haben
sich des Kindes erbarmt und haben ihm durch eine Thürspalte Gebäck in die Kammer geschoben. Was haben Sie nun gethan, um die Leute zu hindern, menschenfreundlich zu sein?" — Angekl.: Ich habe eine Latte vor die Thürspalte genagelt. (Bewegung) — Präs.: Ist bas nicht eine grenzenlose Brutalität unb Rohheit? Begreifen Sie, baß bas ber herzloseste Akt war, ben Sie nur begehen konnten? — Die Angeklagte schweigt. — Präs.: Sie haben bas Kinb auch mit bem Schürhaken geschlagen. Das Kinb würbe vor Angst unrein, unb Sie haben ihm ben Unrat in ben Munb gestrichen! Zu Weihnachten war Max allein zu Hause, im kalten unb finsteren Zimmer. Das war bte Weihnacht bes Kinbes! Sie haben auch einmal bas Mäbchen mit einem Strick an ein Bett gebunben unb einen Kaffee so ,vor sie gestellt, baß sie ihn sehen, aber nicht fassen konnte. Das war boch eine raffinierte Quälerei! Roch nach bem Tode des Kindes hat Ihr Mann es beschimpft: Canaille, Luder usw. — Angekl: Mein Mann war gewohnt, solche Ausdrücke zu gebrauchen.
Der Angeklagte Josef Hummel erklärt sich für „Nicht schuldig . Er behauptet, das Kind nur geschlagen zu haben, wenn seine Frau ihm gesagt habe, es sei ungezogen gewesen. Der Präsibent fragt ihn- Sie waren bie letzten zehn Tage vor bem Tobe bes Kinbes zu Hause? Angekl.: Ja. Aber erst am letzten Tag hat bie Frau gesagt, baß bas Kinb sehr schlecht ist. Ich hab' gesagt, sie soll zum Doktor geh'n, aber sie hat g’meint: 's is nit ber Müh' wert. (Bewegung.) — Präs.: Wo ist denn bas Kinb in ber letzten Nacht gelegen? — Angekl.: Am Koffer. — Präs.: Unb wo ist bas Kinb gestorben? — Angekl.: No, am Koffer. (Bewegung.) — Präsibent: Wie ist es mit bem Kinbe zu Enbe gegangen? Es ist in ber Nacht gestorben. Waren Sie
ba auf? — Angeklagter: Ja. — Präsibent; Unb bie
Mutter? — Angeklagter: Meine Frau h at geschlafen. (Bewegung) — Präs.: „In ber Sterbenacht'. Noch eine recht brutale Sache. Sie sollen ber Leiche bes Kinbes eine Ohrfeige haben geben wollen? (Nachhaltige Bewegung, Entrüstungsrufe.» — Angekl: Nein. - Präs.: Ihre Frau soll gesagt haben: „Er hat ber Anna schon eine geben wollen, berroeil hat sie sich schon g'streckt." Unb Sie sollen bas Kinb mit ben Worten beim Kopf genommen haben: „Das wär' jetzt g'rab ein Krennfleisch zum Essen.) (Große Bewegung.) — Angekl: Das ist nicht wahr. — Präs.: Ein Zeuge wirb Ihnen bas in's Gesicht sagen! — Staatsanwalt: Sie hatten bie Absicht, bas Kinb zu töten. Die Leute im Hause waren ja alle empört. Man sagte: Der Mann wird ja bas Kinb umbringen. Sie sagten: Die Canaille hat ein zähes Leben. (Bewegung) Man nötigte Sie bann, mit bem Kinbe in's Spital zu gehen. Da sagten Sie: Ich geh' mit bem Luder in's Spital unb laß' S' bott ausbeinbeln. (Lebhafte Bewegung.)
Von ben Zeugen sagt eine Frau über bas Kind aus: „Die Annerl war so ein reizendes, blondes Maderl mit blauen Augen, brav, wie ein Lampert! — Eine andere Zeugin bekundet: Die Eltern sind oft mit dem Max weggegangen, und die Annerl war dann von 6 Uhr morgend bis 10 Uhr abends allein in ber Kammer eingesperrt. Das war brei- bis viermal iu ber Woche. — Präs.: Wissen Sie auch, baß bas Kinb geschlagen würbe? — Zeugin: Von beiben sehr viel. Es war ganz blau am ganzen Körper. Die Frau hat bas Kinb einmal mit einem heißen Stahl gebrannt unb gefragt: „Annerl, thut bas weh?" (Bewegung.) — Angekl.: Sie lügen! — Zeugin (schreiend): Sie lügen! — Angekl.: Unser Herrgott wird schon einen Richter machen. — Zeugin: Er hat schon einen Richter gemacht. Sie sitzen ja schon da! — Die Zeugin deponiert ferner: „Bei ber Verhanblung vor bem Bezirksgerichte (von bem bie Angeklagten seinerzeit einen Verweis wegen Miß- banblung ihres Kinbes erhalten haben) hab' ich ben Maxerl bei mir gehabt; wie bie Mutter abenbs gekommen ist bas Kinb abholen, hab' ich gesagt: „Jeffas, Sie kommen so spät?" Ich hab' nämlich geglaubt, sie wirb eingesperrt werben. „Was hat beim ber Richter gesagt?" hab' ich gefragt. — „Was ber Richter uns gesagt, hat", war bie Antwort, „hat uns nichts gemacht. Wir finb ms Wirts
haus gegangen, haben ein Schweinernes gegessen, unb die Angst war vorüber " — Verteidiger Dr. Barnegg fragt bie Zeugin, wer von ben beiben Gatten bie größere Rolle im Hause gespielt habe? — Zeugin: Sie. Er hat immer müssen waschen unb bie Hosen flicken, sie ist in bie Kirche gegangen. — Ein anberer Zeuge erzählt, baß bas Kinb eine Nacht über bei ber Wasserleitung im Hembe habe stehen müssen! DaS war im Februar. (Gemurmel beS Unwillens.) Der Angeklagte Josef Hummel, gegen ben biefe Aussage sich hauptsächlich kehrte, sagt: „Der sagt nicht bie Wahrheit, bas ist ein Böhm'". Die Zeugin Amalie Hetz führte über bie Gemütsrohheit bes Angeklagten Hummel haar- flräubenbe Aussprüche an. Er habe u. a. gesagt: „Ich geh' ins Spital, ba fft bas „Ausbeinbeln" (bie Obbuktion), ba bekommt man noch a paar Sechserin auf an Branntwein " Als bas Kinb gestorben war, habe er, zu bem Leichnam gewenbet, gesagt: „Kanaille, halt' ben Schädel g’rab!"
Nachbem bie Geschworenen beibe Schulbfragen auf Morb einstimmig bejaht hatten, bat ber Verteibiger ben Richter, bei ber Beratung über ben 93egnabigungöantrag bie beiben noch lebenben Kinber ber Angeklagten zu berücksichtigen (Juliane Hummel ist in ber Untersuchungshaft mit einem Mäbchen niebergelommen), damit nicht zu ihrer Schmach ihre Eltern bem Henker verfallen. Der Gerichtshof verurteilte, wie schon erwähnt, beibe Angeklagte zum Tobe burch ben Strang, unb zwar mit ber Bestimmung, baß Josef Hummel zuerst hingerichtet werbe, weil bem Gerichtshöfe Juliane Hummel als bie schwerer Schulbige erscheine. Die Angeklagten blieben bei ber Urteilsverkünbigung ganz ruhig.
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