Samstag den 19. August
1S99
Rt. 194 Erstes Blatt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Fch»kstr«ße Nr. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familiendlütter, Der hessische Landwirt, Klättcr für hessische Uotkskunde. _______
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Adrcffe für Depeschen: Anzeiger Hi«h«d.
Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Geil.
Gießen, den 16. August 1899.
Betreffend: Die Vorschriften des Arbeiterschutzgesetzes vom 1. Juni 1891 über die Arbeitsbücher und die Beschäftigung jugendl.Arbeiter und Arbeiterinnen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen a« die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KreiseS.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 1. Juli l. Js. — Gießener Anzeiger Nr. 155 — noch nicht nachgekommen sind, werden an deren Erledigung mit Frist »on 8 Tagen erinnert.
____________________v. Bechtold.____________________
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Hungen.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in einem größeren Gehöfte zu Hungen amtlich festgestellt worden ist und mit Rücksicht auf die zurzeit bestehende erhöhte Seuchengefahr haben wir Gemarkuugssperre über die Gemarkung Hungen angeordnet. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch die Gemarkung Hungen ist danach verboten.
Aus der Molkerei Hungen darf ungekochte Milch nicht weggegeben werden.
Gießen, den 18. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
________________I. V.: Frhr. Schenck._______________
Bekanntmachung.
Unter den Rindviehbeständen des
1) Johannes Jost Wagner zu Roth,
2) Johannes Ludwig III. M
3) Jakoh Simon V. „ Lixfeld,
4) Johannes Simon XIII.....
5) Gottfried Simon „ „
6) Heinrich Roth I. „ Simmersbach,
7) der Karl Adam Biek Wwe. zu Bottenhorn, Kreis Biedenkopf
ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt und Gehöftsperre angeordnet worden.
Wegen Verdachts der Maul- und Klauenseuche sind die Gehöfte des
1) Jost Thome III. zu Breidenbach, Kreis Biedenkopf, sowie
2) der Wwe. Dintelmann zu Simmersbach, Kreis Biedenkopf, gesperrt.
Unter dem Viehbestand der Handelsleute Isaac Seligmann, Hirsch Seligmann und Ruben Salomon zu Wetzlar, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftesperre angcordnet worden.
In Münchholzhausen, Kreis Wetzlar, ist die Klauenseuche erloschen.
Wegen weiterer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Nieder-Ohmen und Merlau, Kreis Alsfeld, ist über die genannten Gemeinden Gemarkungssperre verhängt worden.
Die für Merlau angeordnete Sperre wird sich zugleich auf den in der Gemarkung Flensungen gelegenen Teil des Bahnhofs Mücke miterstrecken und ist somit das Verladen von Vieh auf diesem bis auf weiteres verboten.
Gießen, den 18. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung. "
Das Königliche Proviant in Hanau kauft jetzt schon direkt von Landwirten gesunden, trockenen und gut gereinigten Roggen und Hafer frei Magazinhof Hanau. Einsendung einer ungeschmeichelten Probe von reichlich V, Liter ist erforderlich.
Zur schnellen Abfertigung wird es wesentlich beitragen, wenn das Getreide zu einem gleichmäßigen Gewicht eingesackt wird.
Das Königl. Proviantamt wird den Produzenten in jeder dienstlich zulässigen Weise entgegenkommen, auch wird dasselbe auf Wunsch der Verkäufer Magazinsäcke, jedoch unfrankiert, zur Verfügung stellen. Die Abfuhr von der Bahn in Hanau, welche 6 Pfg. pro Zentner kostet, wird auf Wunsch und für Rechnung des Verkäufers übernommen.
Bei Bahnsendungen ist die Adresie: Proviantamt Hanau, Bahnhof Nord.
Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem genannten Amte mündlich, wie schriftlich erteilt.
Gießen, am 12. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Bei dem technischen Bureau des Kreises Gießen ist die Stelle eines
Bautechuikers zu besetzen. (Anfangsgehalt 1600 Mark).
Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes und von Zeugnissen über seitherige Beschäftigung bis zum 16. September anher einreichen.
Gießen, am 11. August 1899.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Bei dem technischen Bureau des Kreises Gießen ist die Stelle eines
Geometers II, Klasse zu besetzen. (Anfangsgehalt 1500 Mark).
Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes und von Zeugnissen über seitherige Beschäftigung bis zum 16. September anher einreichen.
Gießen, am 11. August 1899.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen, v. Bechtold.
Prozeß Dreyfus.
Rennes, 17. August.
Die heutige Verhandlung des Kriegsgerichts begann wiederum um 6*/, Uhr. Nachdem Dreyfus auf der Anklagebank Platz genommen und die Mitglieder des Kriegsgerichts erschienen waren, wurde das Verhör des Generals Roget fortgesetzt. Derselbe verbreitete sich ausführlich über Esterhazy, dessen Lebenswandel er einer scharfen Kritik unterwarf, den er aber trotzdem für das Opfer einer abscheulichen Verfolgung halte. Zeuge kam alsdann auf Picquart zu sprechen, von dem er glaube, daß er sich besonders bei seinen Vorgesetzten habe hervorthun wollen. Dem Picquart müsse er den Vorwurf machen, für die Ueberwachung Henrys und der Frau Pays, Der Geliebten Esterhazys, Geld ausgegeben zu haben. Aus allem, was Zeuge über Picquart aussagte, war zu ersehen, daß er es darauf anlegte, die Wirkung des Zeugnisses Picquarts schon von vornherein zu zerstören. Zeuge Roget kam alsdann auf Dreyfus zu sprechen, der eine allzu große Neugierde an den Tag gelegt habe, indem er Einzelheiten über Truppenkonzentrationen sich zu verschaffen suchte und seine eigenen Arbeiten vernachlässigte. Vom Verteidiger Demange in die Enge getrieben, mußte Zeuge jedoch zugeben, daß Dreyfus, der unter Rogets Befehl gedient, ein musterhafter Soldat und Offizier gewesen sei. Dreyfus standen bei diesen Worten die Thränen in den Augen. Uebrigens machte Der Angeklagte heute einen sehr müden und leidvollen Eindruck. Ueber das Verschwinden gewisser Schriftstücke gefragt, erklärte Zeuge, er glaube, daß auch hier du Paty de Clam die Hand im Spiele habe. Was die Blanche- und Sperauza-Briefe und Telegramme anlange, so sei es wohl möglich, daß du Paty dieselben geschrieben habe; bewiesen sei es aber nicht, denn der Telegraphenbeamte habe du Paty nicht bestimmt erkannt. Ob du Paty das berühmte rettende Schriftstück Esterhazy geschickt habe, wisse er nicht; Esterhazy behaupte es; doch bewiesen sei es nicht. Demange: „Wie erklärt Zeuge aber das Eintreten du Patys für Esterhazy, das doch nicht strittig ist?" General Roget: „Der Generalstab war überzeugt, daß Dreyfus schuldig ist, folglich war Esterhazy unschuldig. Er wollte also natürlich Esterhazy helfen, seine Unschuld zu beweisen und sich gegen seine Angaben zu verteidigen." Demange frug weiter, was General Roget von dem Schritte denke, den Esterhazy bei Schwartzkoppen gethan, damit dieser erkläre, daß Esterhazy nicht in diese Angelegen- heil verwickelt sei. Roget erwiderte, von diesem Schritte wisie er nichts. Demange: „So? Sie wissen davon nichts? Also hören Sie die Aussage Generals Chamoins vor dem Höchsten Gerichte." Demange verlas alsdann die Bekundung und sagte
weiter zu Roget: „Der Zeuge weiß aus eigener Wissenschaft über den Fall überhaupt nichts; er hat es selbst gesagt; er schöpft seine ganze Kenntnis aus dem Lesen von Niederschriften anderer und aus Gesprächen mit anderen. Das hindert ihn aber nicht, drei Stunden über den Fall auszusagen. Ich möchte also, nachdem er wieder etwas von anderen erfahren hat, wissen, welchen Eindruck diese urkundliche Zeugenaussage des Generals Chamoin auf ihn macht. Roget entgegnete, darauf habe er nicht zu antworten. Demange kam alsdann auf Henrys Begegnung in Basel mit dem Agenten Richard Cuers zurück. Nun wurde Roget unwillig. Er rief aus: „Ich habe nicht über alle diese Dinge Auskunft zu geben!" Als der Präsident dem Verteidiger Demange bedeutete, diese Fragen auf einen späteren Zeitpunkt aufzuheben, erwiderte Demange gereizt, er spreche im Interesse des Angeklagten, gegen welchen gerade dieser Zeuge, ohne Angabe positiver Dinge, die schwersten Anschuldigungen erhebe. Zeuge Roget entgegnete, Dreyfus solle selbst auch etwas zu seiner Verteidigung sagen. Wenn er, Zeuge, der Spionage angeklagt wäre, wie Dreyfus, dann wäre er um Argumente für seine Rechtfertigung sicher nicht verlegen. Dreyfus, der nunmehr das Wort erhielt, entgegnete ruhig: „Der Herr Zeuge hat eben nur Argumente ohne Thatsachen gegen mich vorgebracht. Ich will vorläufig nur eines her- vorheben: Der General behauptete, ich hätte Detailpläne der Konzentration gezeichnet; das ist absolut unrichtig. Was ich zeichnete, war ein Konzentrationsplan en gros, und ich frage, ob dies nicht zu den Obliegenheiten eines Generalstabsoffiziers gehört." Demange brachte hierauf die Angelegenheit des int Nachrichtendienst verwendeten Lajoux zur Sprache, der eines Tages dem Generalstab die von einem deutschen Agenten herstammende Nachricht brachte, der deutsche Generalstab erhalte alles, was er Über das französische Heer brauche, von einem Major des französischen Generalstabes geliefert. Er wurde wegen Unterschlagung von Geldern bald darauf aus Dem Dienst entlassen. Als die Bewegung zur Erlangung der Wiederaufnahme des Prozesses Dreyfus begonnen, habe man Lajoux nach Brasilien geschickt. Wie erkläre sich also Zeuge Roget die Anteilnahme der Nachrichtenabteilung an dem Beamten, der wegen Unterschlagung entlassen worden sei? Zeuge Roget: „Ich weiß kein Wort von dieser ganzen Geschichte." Negierungskommissar Carriere schrie im Tone höchster Wut: „Ich verbiete, daß man hier von solchen Sachen spricht. Diese Geschichte geht Roget gar nichts an!" Vorsitzender Jouauft: „In der That, diese Frage wird nicht gestellt!" (Tiefe Bewegung im Saale). Demange verlas weiter die Erklärung, die Herr v. Bülow im deutschen Reichstag über den Fall Dreyfus gegeben. Die Vernehmung Rogets war damit beendet. Als er die Estrade verließ, reichte ihm General Zurlinden Die Hand. Es folgte die Vernehmung des Zeugen Bertulus. Derselbe erzählte ausführlich die Verhaftung Esterhazys und der Madame Pays und schilderte den bekannten Auftritt, der in seiner Amtsstube zwischen Henry und ihm stattgefunden und den Henry noch an demselben Tage vor seinen Vorgesetzten geleugnet. Er, Zeuge, habe durch die Beweisführung die Gewißheit erlangt, daß Esterhazy, Henry und Paty du Clam schuldig seien. Als er dies Henry mitgeteilt, sei Henry von seinem Platze aufgesprungen, habe ihm, den Zeugen, Stirn und Hände geküßt und gesagt: „Retten Sie uns! Netten Sie uns!" Er, Zeuge, habe aber Henry zurückgedrängt, worauf er mit Weinen aufhörte. Henry habe darauf Esterhazy einen Banditen geheißen, und als Bertulus Esterhazy als den Verfasser des Bordereaus bezeichnet, habe Henry weder ja noch nein gesagt. Er habe gebeten, nicht weiter in ihn zu bringen und Die Ehre Der Armee zu bebenfen. Während dieser Erzählung des Zeugen Bertulus lauschte die Witwe Henry aufmerksam; ihr Gesicht war stark gerötet. Plötzlich betrat sie die Tribüne und bat ums Wort. Dasselbe wurde thr erteilt. Alsdann rief sie: „Mein armer Mann sagte mir, daß er an Bertulus einen Freund habe. Ich aber entgegnete meinem Manne: Hüte Dich vor diesem Judas und seinem Kusse?" (Bewegung). Bertulus entgegnete hierauf kalt lächelnd: „Ich habe meine Pflicht gethan; mit einer Frau polemisiere ich nicht." Bertulus schloß seine Aussage mit Der Erklärung: „Das höchste Gericht hat enbgiltig geurteilt, Daß Das Begleitschreiben nicht von Dreyfus, fonbern baß es von Esterhazy ist. Dieses Urteil alter Berufsrichter ist souverän. Meine tiefe unb unerschütterliche Ueberzeugung ist, baß Dreyfus unschuldig ist. Der nächste Zeuge war Oberstleutnant Picquart. Derselbe widerlegte Die von mehreren Zeugen gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen und erklärte weiter


