Nr. 15 Zweites Blatt Mittwoch den 18. Januar
1899
Weßener Anzeiger
Heneral-AHeiger
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung, die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll, ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungskommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
L) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahre» zu erbringen. (Wenn z B. mit Rücksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugnis aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugnis bis 1. April nachfolgen werde.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein, und ist hierzu ein Bogen in Aktenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
*) Geburtszeugnis;
d) Einwilligung» - Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit, den FreiwMgen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
c) ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen militärberechttgten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugnis.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. d: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein must
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reif^eugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Bl. Nr. 27 von 1894 — ausgestellt sein müssen.
Im übrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr4Drdnung verwiesen.
Großh. Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
__________________________Best.__________________________
Gießen, am 15. Jannar 1899.
Betreffend: Das Ersatzgeschäft pro 1899.
Der Zivilvorsitzende der Großh. Ersatz- Kommission Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Rücksicht auf den frühen Beginn des diesjährigen Ersatzgeschäftes wollen Sie alsbald mit Aufstellung der neuen Stammrollen beginnen und solche mit denjenigen pro 1897 und 1898 ungesäumt einsenden.
Etwaige Zugänge sind besonders in Vorlage zu bringen. Boeckmann.
Deutsches Reich.
Berlin, 16. Januar. Der Reichskanzler und sämtliche Minister waren gestern Abend der Einladung des
Landwirtschaftsministers Freiherrn v. Hamm er st ein zu einem Glase Bier gefolgt. •
Berlin, 16. Januar. Wie aus Stockholm gemeldet wird, leidet König Oskar von Schweden seit einigen Tagen an einem Kehlkopf-Katarrh, verbunden mit Influenza. Nach dem gestern Abend ausgegebenen Bulletin betrug die Körpertemperatur 38,1 Grad, der Puls 68. Das Allgemeinbefinden ist gut.
Berlin, 16. Januar. DaS Herrenhaus hat in seiner heutigen ersten Sitzung das bisherige Präsidium, Fürsten zu Wied, Freiherrn v. Manteuffel und Oberbürgermeister Becker-Köln wiedergewählt. Auf der morgigen Tagesordnung steht die Vereidigung der neuen Mitglieder und als zweiter Punkt Geschäftliches.
Berlin, 16. Januar. Dem Bundesrat liegt jetzt, wie die „Kreuzzeitung" vernimmt, der Entwurf eines Gesetzes vor betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Die Vorlage dürfte in der nächsten Plenarsitzung, die voraussichtlich Donnerstag dieser Woche stattfindet, auf der Tagesordnung stehen. Es handelt sich hier offenbar um die Vorlage betreffend den Schutz der Arbeitswilligen.
Berlin, 16. Januar. Im Reichstage ist heute vormittag eine Konferenz abgehalten worden, an welcher die Referenten über den Marine-Etat, Dr. Lieber und Graf Stollberg sowie Vertreter des Reichs-Marineamtes teilnahmen.
— Militärrecht. Der Geheime Ober-Justizrat Weiffenbach ist zum ordentlichen Honorarprofessor für Militärrecht an der Universität Berlin ernannt worden. Nachdem nicht nur auf dem Gebiete des materiellen Strafrechts, sondern jetzt auch auf dem Gebiete des Strafprozesses und der Gerichtsorganisation ein einheitlicher Rechtszustand für die gesamte bewaffnete Macht des Reiches geschaffen ist, kann die Errichtung eines Lehrstuhls für Militärrecht nur mit Freude begrüßt werden. Desgleichen dürfte sich die Berufung auf diesen Lehrstuhl als eine durchaus glückliche Wahl erweisen, da Weiffenbach mit allen Zweigen des Militärrechts theoretisch wie praktisch vertraut ist uud überdies an den Vorarbeiten für die neue Militär-Strafgerichtsordnung erheblich beteiligt war, deren wissenschaftliche Bearbeitung er in Gemeinschaft mit dem General-Auditeur der Armee Wirklichen Geheimen Rat Ittenbach unternommen hat. Seit dem 1. Oktober 1898 ist er mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs der Justizabteilung im Kriegsministerium beauftragt.
Feuilleton.
Kugtische HMsöiöriotßeken.
Bon Dr. Ernst Schultze.
(9. Fortsetzung.)
Etwa 250 Kinder (sämtlich katholisch) werden hier von den Jesuiten auf diesem weltentlegenen Stückchen Erde vom 9. bis zum 20. Jahre unterrichtet und erzogen; die Eltern bezahlen dafür ein recht teures Geld — ganz ebenso wie auf den berühmten „public schools* (die doch in Wahrheit nur den Söhnen reicher Leute offen stehen) in Eton, Harrow, Rugby, Winchester u. s. w. Die Patres sührten uns mit großer Bereitwilligkeit durch die verschiedenen Unterrichts-, Bibliothek- und Sammlungssäle, in denen mau teilweise durch die merkwürdige Anordnung überrascht wurde; so z. B. wenn man neben einer Christus- statue ein paar ausgestopfte Eisvögel, dann wieder einen heiligen Gegenstand, darauf ein geologisches Modell von Jerusaleum und Umgebung u. s. w. fand. Im ganzen gehörte dieser Besuch des Stonyhurst College zu den in- ßeressantesten Unternehmungen des ganzen Kongresses, zumal man in England eine solche Anstalt am allerwenigsten zu ffinden erwarten sollte.
Am letzten Tage des Meetings waren wir nach einer Besichtigung der ausgezeichneten public library von Wigan, tie sich namentlich durch ihre guten wissenschaftlichen Kataloge auszeichnet, einer Einladung des gegenwärtigen Vor- Rtzenden der L. A, des Earl of Crawford, auf seine Be- ffltzung Haigh Hall bei Wigan gefolgt. Der Earl ist Besitzer einer der größten Privatbibliotheken Großbritanniens, üer auch in deutschen Bibliotheks- und Gelehrtenkreisen wohlbekannten Bibliotheca Lindeaiana. Sie ist besonders ^eich an orientalischen Manuskripten und enthält wohl die »veste Sammlung chinesischer und japanischer Manuskripte,
die in einer Privatbibliothek existieren; auch wertvolle Inkunabeln und schöne alte Bucheinbände hat sie aufzuweisen. Als englischer Lord kann sich der Besitzer auch den Luxus eines eigenen Bibliothekars, der sogar Familie hat (übrigens einer der liebenswürdigsten englischen Bibliothekare, die ich kennen gelernt habe) leisten, 'wie er sich auch auf einer anderen, ihm gehörenden Besitzung in der Nähe von Aberdeen einen eigenen Astronomen hält. Schade, daß der deutsche Geburtsadel solche Leidenschaften so gut wie gar nicht kennt.
Ich will nicht unerwähnt lassen, daß im vorvorigen Jahre in London ein zweiter internationaler Bibliothekar-Kongreß stattgefunden hat (der erste fällt in das Jahr 1877), der von etwa 560 Teilnehmern, größtenteils natürlich Engländern und Amerikanern, besucht war. Von Deutschland war nur Dr. Milkau (königliche Bibliothek Berlin) erschienen; Professor Dr. Dziatzko, Direktor der Universitätsbibliothek in Göttingen, war angesagt, aber in letzter Stunde am Erscheinen verhindert. Wenn man die Verhandlungen dieses Kongresses mit denen des Jahres 1877 vergleicht, so ergiebt sich ein ziemlich starker Unterschied, der für die dazwischen liegende Periode sehr bezeichnend ist. D'. Milkau, der im „Centralblatt für Bibliothekswesen" einen interessanten Bericht über den Kongreß veröffentlicht hat, faßt bas in die ganz richtigen Worte zusammen:
„Vor zwanzig Jahren stand die sogenannte Bibliotheks- bewegnng iu England noch in den Kinderschuhen. Unter Library schlechthin verstand man noch wie vor alters die dem Studium oder der gelehrten Arbeit gewidmete Bibliothek, und es waren durchaus ihre Vertreter, die den Charakter der damaligen Versammlung bestimmten. Die Anhänger der Volksbibliothek aber, die natürlich auch zu Worte kamen, standen damals noch, um einen glücklichen Ausdruck des Library Journal zu übernehmen, in der technischen Periode der Bewegung, waren also hauptsächlich für rein praktische
Fragen interessiert, die für das Leben der wissenschaftlichen Bibliothek die gleiche Bedeutung hatten wie für sie selbst. . . . Heute bedeutet Library schlechthin die Volksbibliothek, und wie es, ihrer üppigen Entwickelung entsprechend, heute ihre Vertreter sind, die in den beiden Fachvereinen die Führung haben (gemeint ist die englische und die amerikanische Library Association), und fast ausschließlich ihre Angelegenheiten, die in deren Jahresversammlungen und offiziellen Organen Pflege finden, so war sie es auch, die dem letzten Kongreß seine Prägung gab. Ihr Hauptinteresse aber gilt nicht mehr wie vor zwanzig Jahren den technischen Fragen . . . ihre Entwicklung ist jetzt, wie das Library Journal an der eben angeführten Stelle seine Charakteristik weiterführt, in die soziologische Periode eingetreten, und Zettelkatalog, Standortsverzeichnis, Verleihbuch u. s. w. sind tief in den Hintergrund gedrängt durch die Probleme, die die neue Auffassung von der Bibliothek als einer an der Erziehung des Menschen aktiv zu beteiligenden Anstalt heraufgeführt hat ..."
In der That ist das der Eindruck, den jeder Besucher der englischen Volksbibliotheken empfangen muß. So eifrig auch noch jetzt immer die technischen Fragen der Katalogisierung, des Indikators u. s. w. unter den Fachleuten verhandelt werden, so sieht man doch, daß im Vordergründe ihres Interesses die Fragen stehen: Wie können wir die Wirksamkeit der Bibliotheken weiter ausdehnen? Wie können wir den Zweck der Bibliothek auch denen bekannt machen, die bis heute kaum eine Ahnung von ihrem Bestehen haben? u. s. w. Diese energische Aufklärungsthätigkeit der englischen Bibliothekare macht auf den Ausländer, der gewöhnt ist, daß die Bibliotheken die Benutzer an sich herankommen laffen, nicht aber diese zur Benutzung geradezu auf alle mögliche Weise auffordern, einen erstaunlichen Eindruck.
(Schluß folgt.)


