Donnerstag den 17. August
1899
Erstes Blatt.
Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gietzen
2.
3.
4.
v. Bechtold.
ÄBe Anzeigrn.BermittlimgSstellm M In« und Äiilleaki nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger enigeG«,
Itoettbn, Lspeditivn und Druckerei:
>4*CHr<i< Nr. 7.
Aber 5000 Mk. als Neubauten oder als Umbauten zur Aufführung gebracht worden sind;
welche solche im Laufe des Rechnungsjahres 1899/1900 noch hergestellt werden;
welcher Betrag für jedes Bauwesen aufgewendet
■enebwe • •» Anzeigen zu der nachmittag« für ke f»iyn>ai X«| erscheinenden Nummer Ml vor». 16 Uhr.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hieß«.
Fernsprecher Nr. 51.
Bekanntmachung,
betreffend: Vorträge über Obstbau.
Der Obstbautechniker des Oberhessischen Obstbauvereins, ! Herr Metz aus Friedberg, beabsichtigt am Samstag dem IS. August in Alte» Buseck von nachmittags 3 Uhr ab praktische Unterweisungen an Obstbäumen und abends 8 Uhr einen Vortrag über Obstbau abzuhalten.
Sonntag den 20. August, nachmittags 3 Uhr, wird in Großen-Buseck eine Versammlung stattfinden und am Schlüsse des Vortrags werden 14 Stück Obstbäume an anwesende Mitglieder, welche sich durch Mitgliedkarte ausweisen, verlost und können Mitglieder aus folgenden Ortschaften teilnehmen: Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen-Buseck, Hattenrod, Lindenstruth, Reiskirchen, Rödgen und Trohe.
In Großen-Buseck finden die praktischen Unterweisungen Montag den 21. August, von vormittags 8 Uhr an, statt.
Souutag den 27. August, nachmittags 3 Uhr, findet in Langgöns eine Versammlung statt mit Verlosung von 8 Stück Obstbäumen für die Mitglieder der Ortschaften Langgöns, Holzheim und Grüningen.
Montag den 28. August, von vormittags 8 Uhr ab, praktische Unterweisungen in Langgöns.
Neu hinzutretende Mitglieder können an den Verlosungen teilnehmen.
Zahlreiche Beteiligung erwünscht.
Gießen, den 15. August 1899.
Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen.
Frhr. Schenck.
Die Herren Großh. Bürgermeister der aufgeführten Orte werden ersucht, vorstehendes im Laufe dieser Woche ortsüblich bekannt zu machen.
Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Kälter für hessische Volkskunde.__________________
KezngrpreiL nikrteljährlich 2 Mark 20 Pf«, monatlich 75 Pf« mit Bringerloh».
Bei Postbezu, 2 Mark 50 Pf«. vierteljährlich.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
worden ist;
durch wen die Anfertigung der Pläne erfolgte; und 5. wer die obere Bauleitung hatte.
Bekanntmachung.
Wegen Maul- und Klauenseuche Verdacht ist über ein Gehöft zu Ttefeubach, Kreis Wetzlar, die Sperre verhängt worden.
Gießen, 14. August 1899.
Großherzogliches Kreis amt Gießen.
v. Bechtold.__
Zur Lage.
Mit größerer Spannung ist den Parlamentsverhandlungen kaum je entgegengesehen worden, als bei der Wiederaufnahme der Sitzungen des preußischen Abgeordnetenhauses, von deren Verlauf es voraussichtlich abhängt, ob die zweite Kammer Preußens ein vorzeitiges Ende nimmt, oder noch weiter ihres Daseins sich erfreuen darf. Man mag die in Dortmund gesprochenen Worte Kaisers beurteilen, wie man will, sie klingen in ein E^.oeder — Oder aus und lassen eine andere MögliAeit ni ht zu. Die Entscheidung wird ja nicht lange au,^-ch warten lassen, da die Beratungen bereits begonnerMben.
Daß die gegenwärtige unsichere Situation ganz dazu anqethan ist, Gerüchte der verschiedensten Art zu zeitigen, haben wir schon vor kurzem erwähnt, und wenn man die Berliner Zeitungen der letzten Tage liest und alle m dem Gehirn der Berichterstatter entstandenen Meldungen zur Lage zusammenfaßt, dann kommt wenig gescheites heraus: der Schluß würde dem Anfang widersprechen und das in der Mitte gesagte wieder verleugnen. Unter den gebrachten Nachrichten ragt besonders eine durch ihre Kühnheit hervor. Der Kaiser soll gesagt haben, die Minister zwangen ihn durch ihr Verhalten, in einzelnen politischen Fragen selbst- thätig zu handeln und seine Person zu ihrer Deckung in den Vordergrund zu stellen. Hatte der Kaiser diese^Aeuß^ runa aethan so wäre das unleugbar em Tadelsvotum sür^das^ gesamte preußische Ministerium, und d.e i-tz,g-n Porteseuille-Jnhaber könnten nicht umhin, die Konsequenz aus den Worten ihres Monarchen zu ziehen, und m seine Hände ihre Aemter zurückzulegen. Man darf an-
Nr 192
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Zu Nr. M. d. I. 15187.
Darmstadt, am 27. Juli 1899. Betreffend: Die Verwaltung und Rechnungsführung der Gemeindekrankenversicherung.
Das Großh. Ministerium des Innern
an die Großherzoglicheu Kreisämter.
Zur Beseitigung hervorgetretener Zweifel und Herbei- I führung eines einheitlichen Verfahrens fehen wir uns veranlaßt, unter Bezugnahme auf unsere in obigem Betreff erlassenen Anweisungen vom 26. März 1891 — Amtsblatt I Nr. 4 von 1891 — und vom 18. Januar 1893 — Amts- | blatt Nr. 2 von 1893 — im Einvernehmen mit der Groß- I herzoglichen Oberrechnungskammer hinsichtlich der Verwaltung I und Rechnungsführung der Gemeindekrankenversicherung für die Fälle, in welchen gemäß Ziffer 8 der Anweisung vom 26. März 1891 als Rechner oder Ortserheber der Gemeindekrankenversicherung der Gemeindeeinnehmer fungiert, folgendes zu bestimmen:
1. Auf die Verwahrung der Kassenbestände findet § 42 der Dienstanweisung für die Gemeinde-Einnehmer vom 24. Februar 1898 (Reg.-Blatt Nr. 30, S. 368) Anwendung; es hat hiernach eine gesonderte Verwahrung dieser Bestände in der Regel nicht stattzufinden. Da, wo die gesonderte Verwahrung aus besonderen Gründen wünschenswert ist, kann dieselbe von den Großherzlichen Kreisämtern gestattet I werden (vgl. Abs. 2 des genannten § 42).
2. Die durch Ziffer 9 der Anweisung vom 26. März 1891 vorgeschriebene Führung eines besonderen Tagebuchs für die Gemeindekrankenversicherung hat nach wie zu geschehen. Dasselbe ist jedoch als Hilfstagebuch im Sinne des § 3 der genannten Dienstanweisung für die Gemeindeeinnehmer anzusehen. Die Einträge in demselben sind nach Maßgabe des § 7 der mehrerwähnten Dienstanweisung am Ende der Woche summarisch in das nach § 5 ebendaselbst von dem Gemeindeeinnehmer für sämtliche von ihm verwaltete Kassen zu führende allgemeine Tagebuch zu übertragen.
Wir beauftragen Sie hiernach die Vorstände und Rechner der Gemeindekrankenversicherungen zu bedeuten.
-In Vertretung:
E m m e r l i n g. Dr. Wörner.
Gießen, den 14. August 1899.
Betr.: Das Hochbauwesen der Kreise, Gemeinden, Kirchen und Stiftungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosih. Bürgermeistereien der Landgc- meiudeu, Kirchenvorstände oder Tttstuugs vorstäude des Kreises.
Sie wollen uns binnen längstens 14 Tagen berichten:
1. welche Hochbauten von Ihnen feit Beginn des Rechnungsjahres 1894/95 mit einem Kostenaufwand von je
nehmen, daß der Kaiser, falls er mit dem Ministerium nicht zufrieden ist, eine andere Form fände, um die etwa mißliebigen Persönlichkeiten von seinen Anschauungen zu unterrichten. Wozu ist denn Herr v. Lucanus da, der doch seine Sache so gründlich versteht? Nein, wir glauben nicht, daß der Kaiser jene Worte, die ihm in den Mund gelegt werden, gesprochen hat. Damit wollen wir jedoch keineswegs behaupten, daß bei der kommenden Klärung der Lage sich alle Minister als sattelfest erweisen werden, der eine oder der andere mag immerhin aus dem Sattel gleiten. Das meiste Interesse bringt man natürlich der Frage entgegen, ob Herr von Miquel noch lange das Ministerpalais im Kastanienwäldchen zu Berlin bewohnen werde; während die einen die Amtsmüdigkeit des Fmanzministers betonen und die Nichtanwesenheit desselben bei der Feier in Dortmund auf eine Abweichung seiner Anschauungen von denen des Kaisers zurückführen, versichern andere wieder das Gegenteil und begründen die eilige Reise des Ministers nach Berlin mit dessen Kränklichkeit ober mit dringenden Geschäften. Wer soll sich dabei auskennen?
Wie schon oben gesagt, wird die Klärung der Lage nicht mehr lange auf sich warten lassen. Auch abgesehen von der Frage der Kanalvorlage ist die Lage recht gespannt, und wir sind der Ansicht, daß schon die nächste Zeit wichtige Entscheidungen bringen muß, die auf unsere innere Politik reinigend wirken. Wer's erlebt, wird's schauen!(xx)
Deutsches Reich.
Berlin, 15. August. Zur zweiten Lesung der Kanal-Vorlage wird einer Blättermeldung zufolge die Staatsregierung nicht ausdrücklich und formell nochmals in einer besonderen Sitzung des Staatsministeriums Stellung nehmen, sondern in der morgigen Sitzung des Abgeordnetenhauses nur auf die früheren Erklärungen zu gunsten des Entwurfes sich berufen.
Berlin, 15. August. Die konservative Fraktion des Abgeordnetenhauses hat heute nachmittag li/3 Uhr ihre Beratungen geschloffen. Nachdem die Interpellation Wangenheim wegen Abwesenheit des Referenten Freiherrn v. Wangenheim von der Tagesordnung abgesetzt worden war, wurde in die Besprechung der Kanal-Vorlage eingetreten. In der Erörterung wurde nochmals Stellung
I gegen diesen Entwurf genommen, jedoch für die Abstimmung jeder Fraktionszwang ausgefchloffen. Die Mehrheit wird gegen die Kanal-Vorlage stimmen. Nur etwa 10 Stimmen | dürsten für die Vorlage abgegeben werden. Die Stimmung machte sich dafür geltend, jeder Verschleppung dieser Angelegenheit entgegenzutreten, namentlich aber die Absicht des
I Centrums, wenn sie noch besteht, zu durchkreuzen, das geheime Wahlreformgesetz alle parlamentarischen Stadien durchlaufen zu lassen und erst die endgiltige Entscheidung über die Kanal-Vorlage herbeizuführen.
Berlin, 24. August. Den „Berliner Neuest. Nachr." wird bestätigt, daß nach amtlichen Telegrammen aus Peking dort keinerlei positive Nachrichten über neue Christen- I Verfolgungen in Tsinning in der Provinz Lautung I vorliegen. Die Mandarinen hatten auf Befragen erklärt, I daß ihnen nichts bekannt fei. Auch Kaufleute, welche jungst aus dieser Gegend eingetroffen sind, wußten nichts von Unruhen. Den Mandarinen ist eingeschärft worden, daß jede christenfeindliche Aufreizung mit Nachdruck bestraft werden müßte. Im übrigen muß das Ergebnis der eingeleiteten Untersuchung abgewartet werden.
— Die Enthüllungsfeier des Kaiser Wilhelms-Denkmals in Arolsen begann kurz nach 1 Uhr auf dem glänzend geschmückten Festplatze gegenüber dem Residenzschlosse. Der Kaiser nebst Gefolge nahm im Kaiserau Platz; dann trug ein Sängerchor Beethovens Hymne:
Die Himmel rühmen" vor, worauf Geheimrat vr. von M öhlmann im Namen des Ausschusses die Festrede hielt. Auf ein vom Fürsten von Waldeck nach eingeholter Genehmigung des Kaisers gegebenes Zeichen stel hierauf die Hülle des Denkmals. In demselben Augenblicke gab eine
I Batterie des Artillerie-Regiments Nr. 11 Ehrenschusse ab, während das in Arolsen garnisonierende 3. Bataillon des Infanterie-Regiments Nr. 83 das Gewehr präsentierte und sämtliche Glocken der Stadt mit Geläute einfielen. Der Fürst brachte ein Hoch auf den Kaiser aus, welches dieser mit dreimaligem Hurrah auf den Fürsten und sein Hau erwiderte. Hieraus erfolgte die Besichtigung d-S Denkmals Der Kaiser nahm sodann Ausstellung vor demselben, woraus
Amtlicher Heil.
Gießen, den 14. August 1899. Betreffend: Die Verwaltung und Rechnungsführung der Gemeindekrankenversicherung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und Gemeiude- krankeuversicheruugsrechuer des Kreises.
Indern wir die nachstehend abgedruckte Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1899 zu Nr. M. d. I. 15,187 zu Ihrer Kenntnis bringen, weisen wir Sie an, sich für die Zukunft streng hiernach bemeffen zu wollen.
Die in unserem Amtsblatt Nr. 11 vom 28. November 1898 bezüglich der Buchführung getroffenen Anordnungen werden hierdurch selbstverständlich in keiner Weise berührt; nur sind die Einträge in dem Tagebuch der Krankenkaffe allwöchentlich, oder doch jedenfalls allmonatlich, in das Allgemeine Tagebuch zu übertragen!
Zugleich genehmigen wir hiermit, daß diejenigen Rechner, die seither den Kassenbestand der Krankenkassen gesondert von denjenigen der Gemeindekasse gehalten und aufbewahrt haben und dies Verfahren beizubehalten wünschen, die Kassen, wie seither, getrennt verwahren dürfen.
v. Bechtold.


