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Erstes Blatt.
Freitag den 17. März
1899
Siebener Anzeiger
Heneral-Unzeiger
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung, betr.: Errichtung einer Zwangsinnung für das Bäckereihandwerk im Amtsgerichtsbezirk Gießen.
Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung für das Bäckerei- har. dwerk im Amtsgerichtsbezirk Gießen teilgenommen haben, liegt während zweier Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung, auf der Registratur des Großh. Sreisamts Gießen während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten offen.
Nach Ablauf dieser Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
Gießen, 11. März 1899.
Der Kommissar:
Schön, Großh. Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Herr Oekonomierat Leithiger von Alsfeld wird morgen, Freitag den 17. März l. I, nachmittags 8 Uhr, riltt n Bortrag über
„Frühjahrsfeldbestellung"
dahier im Saale des Lenz'schen Felsenkellers halten, zu welchem die Mitglieder des Vereins und sonstige In- Irreffenten hiermit eingeladen werden.
Die Herren Bürgermeister der umliegenden Gemeinden werben ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung in ihren Ktmeinden zur öffentlichen Kenntnis bringen zu lassen und «us möglichst zahlreichen Besuch der Versammlung hin- .jmiirken.
Gießen, den 16. März 1899.
Der Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
Aus dem Gesetzentwurf, betr. Abänderung der Gewerbeordnung.
Die Reichsregierung baut an der Sozialgesetzgebung Ästig weiter, wenn auch vielen das Tempo nicht schnell Knug ist. Aber in allen Maßnahmen der Regierung, in «Öen Gesetzentwürfen, die nur irgendwie auf die soziale Loge von Einfluß sein können, ist das Bestreben unschwer zu erkennen, die Gegensätze auszugleichen und Härten auf- Ilheben. Insbesondere tritt dies deutlich hervor in der Novelle zur Gewerbeordnung, und wir wollen zum Beweise drsfen nur diejenigen Paragraphen hervorheben, welche sich mit den Handlungsbeflissenen beschäftigen. Hier ist haupt- sWch auf eine bessere Regelung der Dienstzeit hingewirkt ttirben. Die Kommission für Arbeiterstatistik hatte nämlich ftslgeftellt, daß dieses Gebiet noch recht im Argen lag und H Zustände herrschten, welche dringend der Besserung Miirfcn. So war von allen Ladengeschäften die Dienstzeit tot Handlungsbeflissenen nur bei etwa 15 Prozent geringer als 12 Stunden und in mehr als der Hälfte mehr als U Stunden; bei etwa 6,5 Prozent beträgt die Arbeitszeit Ickger als 16 Stunden. Daß die Geschäftsinhaber nicht 11 En Fällen diesen Zustand gutheißen und vielleicht eine Lmverung ebenso dringend herbeiwünschen wie ihre Ange- Men, läßt sich nicht leugnen, aber die Rücksicht auf die Dnkurrenz muß die Rücksicht auf das Wohl der Ange- Men zum Schweigen bringen. Darauf fußen auch die ömuhungen, einen einheitlichen Ladenschluß herbeizuführen inb einen allgemeinen Achtuhrschluß ins Werk zu setzen.
Wenn die Regierung auch nicht allen Wünschen der . pMungsgehilfen gerecht werden konnte, so hat sie doch • M gesetzliche Kürzung der Arbeitszeit in Aussicht genommen. -Mindestens soll den Arbeitern und Gehilfen in offenen Ver- lÄfsslellen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine Unterbrochene Ruhezeit von 10 Stunden gesichert werden- »Aeben ist noch Bedacht genommen auf eine genügende MriLgspause zur Einnahme der Hauptmahlzeit.
In der Novelle zur Gewerbeordnung sind außerdem Schutzmaßregeln vorgesehen, um gesundheitsschädlichen ^«mehtungen in Geschäften vorzubeugen. Der Polizei- ■ !'Wbc werden in dieser Hinsicht ziemlich weitgehende Voll- vchim erteilt. Jedenfalls ist aus dem Entwurf zu ersehen, frie Regierung der Lage der Handlungsbeflissenen wohl- ?Mkmde Aufmerksamkeit widmet und diesen Stand einschließt
in die Fürsorge, welche seit einigen Jahrzehnten auf sozialem Gebiete verwendet wird. (xx)
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer der Stände.
nn. Darmstadt, 15. März 1899.
Die Sitzung wird um 9 Uhr eröffnet.
Nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläufe und Berichtsanzeigen genehmigt die Kammer die Regierungsforderung für die innere Ausstattung der neuerbauten Räume des Großh. Hosftalles sowie für die Uferbauten der Stadt Bingen ohne Debatte.
Ein Antrag des Abg. Haas-Mainz und Genossen, die Befreiung vom Brückengeld betr. ruft eine lebhafte Debatte hervor. Der Ausschuß beantragt Ablehnung des Antrags. — Abg. Haas-Mainz schildert in eingehender Weise die großen pekuniären Nachteile, welche der Mainzer Arbeiterschaft durch das Brückengeld zugefügt werden, und giebt eine Reihe von Details bekannt, in welchen diese Nachteile begründet werden. Auch die Besteuerung der Fahrräder halte er für ungerecht. Er weist dabei noch darauf hin, wie die Arbeiterschaft von Kastel und Kostheim durch die Erhebung des Brückengeldes fortwährend besteuert werde. Auch beim Trajektverkehr werden die Arbeiter, weil sie morgens vor 6 Uhr und abends nach 7 Uhr zur und von der Arbeit gingen, weil noch Nachtdienst, zur doppelten Fahrtaxe herangezogen. Er bittet um Beseitigung dieser Ungleichheiten und Annahme seines Antrages. — Abg. Frenay bedauert die ablehnende Haltung der Großh. Regierung. Er ist der Ansicht, daß man das Brückengeld für die Arbeiter ganz beseitigen sollte, auch wenn es einen Verlust für die Staatskasse bedeuten würde. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die Beseitigung des Brückengeldes das allein richtige sei, weil dadurch eine ganze Reihe von Ungerechtigkeiten erledigt würden. — Ministerialrat Deißler erklärt, daß dermalen von einer Aufhebung des Brückengeldes nicht die Rede sein könne mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Großherzogtums, und weil die Brücken gebaut wurden um mit dem Brückengeld die Unterhaltungskosten zu decken. — Abg. v. Brentano hält die Aufhebung des gesamten Brückengeldes für das allein richtige. Für die Arbeiter sei dasselbe unbedingt zu beseitigen, da man diejenigen, welche des Erwerbs wegen die Brücken benutzen müßten, nicht doppelt besteuern dürfe. — Gegen die Aufhebung des Brückengeldes sprachen die Abgg. Böckel, Heidenreich, Weidner, Schönberger und Glaser, und wird der Ausschußantrag mit großer Majorität angenommen.
Eine Reihe von Regierungs-Vorlagen auf Um- resp. Neubauten von Oberförsterwohnungen und Staatsgebäuden wird genehmigt.
Die Vorstellung der Forstwarte abnormaler Forst- warteien um Gehaltserhöhung wird für erledigt erklärt, nachdem noch Abg. Schroeder den Finanzausschuß dringend ersucht hat, die neue Regierungs-Vorlage noch auf diesem Landtage und zwar in günstigem Sinne zu erledigen. Nachdem diese Sache auf vier Landtagen behandelt wurde, müsse sie doch endlich spruchreif sein. Es sei daher Ehrensache der Kammer, irgend eine Stellung zur Vorlage zu nehmen.
Die Forderungen für bauliche Umänderungen im ehemaligen Verwaltungs-Gebäude der früheren hessischen Ludwigseisenbahn zu Mainz werden ohne Debatte genehmigt.
Die Abgg. Ulrich und Genossen haben beantragt, den Steueraufsehcrn für auswärtige Dienstgeschäfte höhere Tagegelder zu gewähren. Der Ausschuß hält die Angelegenheit durch das Beamtengesetz geregelt, und beantragt, den Antrag für erledigt zu erklären, und stimmt die Kammer diesem zu.
Eine Anzahl kleiner Vorlagen werden ohne Debatte genehmigt und der Antrag des Abg. Weith und Genoffen, die Gemeindesteuern der Pfarrbesoldungsgüter betr., von der Tagesordnung abgesetzt.
Zu einer Eingabe des Radfahr-Vereins „Frisch-Auf" zu Mainz, um Befreiung der Fahrräder von Brückengeld, hat der Ausschuß beantragt dem Gesuch gegen Vorlegung einer Legitimation stattzugeben. Abg.David weist nach, daß durch diese Abgaben für Brückengeld die Mainzer Arbeiter um jährlich 168 Mk. pro Kopf geschädigt werden. Ministerialrat Schäffer stellt eine anderweite Regelung des Brückengeldes für Fahrräder in Aussicht und wird der Ausschußantrag einstimmig angenommen.
Nach der Pause teilt Präsident Metz der Kammer mit, daß nach der Geschäftslage des Hauses die Debatten über die Steuer-Reform erst nach den Ostern stattfinden werden.
Hierauf wird die Regierungsforderung im Betrage von 870,000 Mk. zur Erweiterung der Bahnhöfe zu Goddelau—Erfelden, Mannheim—Neckarvorstadt und Waldhof genehmigt. — Ein Antrag des Abg. Heidenreich auf Erbauung einer Nebenbahn von Wahlen nach Hammelburg wird entgegen dem Ausschußantrag angenommen und ein Antrag des Abg. Horn, die Erbauung einer Eisenbahn von Seligenstadt mit der Rodgaubahn, wird gegen acht Stimmen abgelehnt.
Ein Gesuch der Eisenbahn-Telegraphisten der früheren hessischen Ludwigsbahn um Aufnahme in die Klaffe der Subaltern-Beamten wird nach Befürwortung des Ausschusses und des Berichterstatters v. Köth einstimmig angenommen.
Zu einer Eingabe einer Anzahl Oberhessischer Gemeinden Erbauung einer Nebenbahn von Alsfeld nach Hersfeld bemerkt Oberbaurat Meyer, daß, solange man in Preußen der Durchführung dieses Projekts nicht zustimme, an einen Bau der Bahn nicht gedacht werden könne. Der Ausschuß beantragt Ablehnung und beschließt die Kammer demgemäß.
Die Haltestellenaufseher der Kgl. Preuß. und Großh. Hess. Eisenbahn-Direktion Mainz sind um Beffer- stellung in ihrer dienstlichen Stellung eingekommen. Der Ausschuß beantragt, dem Gesuch keine Folge zu geben und beschließt die Kammer, trotz warmer Befürwortung des Abg. Backes, demgemäß.
Von Seiten der Expeditionsgehilfen, der Finanzaspiranten und der verwendeten Finanzaspiranten wird um Verbesserung ihrer Anstellungs-Verhältnisse nachgesucht. Der Finanzausschuß beantragt, die Gesuche für erledigt zu erklären. Abg. David bittet, diese Beamten wenn nicht jetzt, doch im nächsten Budget zu berücksichtigen, was vom Regierungstische zugesagt wird. — Ministerialrat Ewald teilt dem Hause mit, daß demnächst bei der Main-Neckar-Bahn 103 neue etatsmäßige Stellen geschaffen würden, und daß darunter 30 auf Hessen entfallen. Auch eine Besserstellung sei in Aussicht genommen. — Abg. Erk und Friedrich beantragen Zurückverweisung an den Ausschuß um die Verhältnisse sich näher klären zu lassen. — Ministerialrat Ewald teilt noch mit, daß die Verhandlungen wegen der Finanzaspiranten noch nicht abgeschloffen seien. — Die ganze Angelegenheit wird hierauf an den Ausschuß zurückverwiesen. Eine Reihe von Anträgen auf Erbauung von Nebenbahnen wird nach den Ausschußanträgen angenommen. Schluß der Sitzung um 1 Uhr.
Deutsches Reich.
Berlin, 15. März. Die „Post" schreibt zu der Angelegenheit der Militär-Vorlage: Dem Vernehmen nach ist zwar keine Aussicht vorhanden, von dem Reichstage in der dritten Lesung mehr als die Kommissionsbeschlüffe zu erlangen, es liegt aber in der Absicht, daneben zwei Resolutionen zu beschließen, durch welche außer den beiden in der Budget-Kommission angenommenen Resolutionen Gras Stollberg und Gröber, betreffend Kapitulation für das fünfte Diensthalbjahr und Einstellung von Civilhandwerkern in die Militärwerkstätten, auch noch der Anregung des Dr. Lieber entsprechend die Bereitwilligkeit erklärt werden soll, wenn sich nach Ablauf des Quinquennats herausstellt, daß man mit der jetzt bewilligten Friedens-Präsenzstärke nicht ausreicht, eine weitere Vermehrung der Friedens- Präsenzstärke in Erwägung ziehen zu wollen. Man hofft, daß durch diese Resolution die Brücke zu einer Verständigung geschlagen werden wird.
Berlin, 15. März. Wie die „Post" in ihrer zweiten Ausgabe meldet, hatte der Kriegsminister heute nachmittag eine Audienz beim Kaiser, in welcher beschlossen worden ist, daß die Heeresverwaltung mit den Beschlüssen der Budget-Kommission zur Militär-Vorlage morgen in der dritten Lesung sich einverstanden erklären wird.
Berlin, 15. März. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht heute das Gesetz betreffend die Einrichtung eines besonderen Senats für das bayerische Heer bei dem Reichs-Militärgericht in Berlin.
Berlin, 15. März. In einem längeren Artikel über den Stand der Militär-Vorlage sagt die „Germania": Es bleibe nur der Weg der Verständigung übrig. Als die Grundlage einer solchen Verständigung betrachte das Gentrum die Kommissionsbeschlüffe mit einer Herabsetzung der Friedens- Präsenzstärke um 7000 Mann. Wenn die Regierung ernstlich eine Verständigung wolle, so sei es ihr leicht gemacht, auf diesem Wege eine solche zu finden. Die „Germania" schließt


