Nr. 191 Erstes Blatt. Mittwoch dm 16. August
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Kießmer Anzeiger
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Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betreffend: Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.
Mit Rücksicht auf die zurzeit bestehende erhöhte Seuchengefahr ordnen wir hiermit an, daß Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, welche aus den Kreisen Biedenkopf, Wetzlar, Marburg, Kirchhain, Friedberg, Büdingen, Alsfeld, Lauterbach und Scholten, sowie aus sonstigen verseuchten Bezirken eingeführt, oder auf Viehmärkten, insbesondere auf Schlachtviehmärkten, angekauft wurden und nicht zum Zwecke sofortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privatschlachthaus übergeführt werden, an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Einführung in den Kreis Gießen oder nach ihrer Wegbringung von dem Viehmarkte zuerst eingestellt werden, mindestens 7 Tage verbleiben müssen und denselben innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablauf der 7 tägigen Quarantäne) nur verlassen dürfen, wenn sie innerhalb jener Contumazzeit nach dem Zeugnis des Kreisveterinärarztes keine seuchenverdächtige Erscheinungen gezeigt haben. Selbstverständlich ist, daß alle Tiere der genannten Arten, die mit den der Contumaz unterstehenden während der Zeit derselben in einem Gehöfte untergebracht sind, denselben Vorschriften unterworfen sind.
Gleichzeitig wird vorgeschrieben, daß alle Tiere, die der fraglichen Maßnahme unterworfen sind, unverzüglich der Ortspolizeibehörde und von letzterer dem Kreisveterinäramte angemeldet werden.
Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unter» wvefenen Tieres ein kreisveterinärürztliches Zeugnis ^Abs. 1) verlangt, so hat die Requisition des Kreisveterinärarztes durch die Ortspolizeibehörde zu erfolgen.
Die Tagegelder für die durch obige Maßnahmen veranlaßte Reisen des Kreisveterinärarztes sind der Polizeikasse zur Hälfte von den Besitzern wieder zu ersetzen. Für die Ausstellung des Zeugnisses ist keine Gebühr zu entrichten.
Zugleich wird hiermit der Handel mit Klaueuvieh im Umherziehe« auf die Dauer vou 6 Wochen untersagt.
Gießen, 14. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 14. August 1899.
Betreffend: Wie oben.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden nnd der Polizeikommissariate des Kreises, sowie Großh. Polizeiamt Gießen.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt in ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntnis bringen und deren Befolg strengstens überwachen.
v. Bechtold.
Gießen, den 14. August 1899. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Auf die vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie zu Ihrer Bemessung und zur strengsten Üeberwachung hiermit hin.
v. Bechtold.
Bekanntmachung, "
betr.: Maul- und Klauenseuche zu Lang-Göns.
Nachdem in einer Schafherde in der Gemarkung Lang- Göns die Maul- und Klauenseuche in großem Umfang festgestellt worden ist, und die seuchenkranken Schafe fast sämtliche Wege dieser Gemarkung seither betreten haben, haben wir Weidesperre und Gemarkuugssperre ange- srdnet. Das Durchtreiben von Klauenvieh durch die Gemarkung ist darnach verboten.
Gießen, den 15. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Bei dem technischen Bureau des Kreises Gießen ist die Stelle eines
Bautechuikers
zu besetzen. (Anfangsgehalt 1600 Mark).
Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes und von Zeugnissen über seitherige Beschäftigung bis zum 16. September anher einreichen.
Gießen, am 11. August 1899.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Bei dem technischen Bureau des Kreises Gießen ist die Stelle eines
Geometers II. Klafft
zu besetzen. (Anfangsgehalt 1500 Mark).
Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes und von Zeugnissen über seitherige Beschäftigung bis zum 16. September anher einreichen.
Gießen, am 11. August 1899.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betreffend: Die Abhaltung von Körterminen zwecks Aufnahme der Zuchttiere in das Provinzialherdbuch im 2. Körbezirk.
Die Körkommission des 2. Körbezirkes (Simmenthaler Vieh) wird nachfolgende Körtermine abhalten:
1. Montag den 21. August, vormittags i/,10Uhr, in Hungen, vormittags 11 Uhr in Villingen, nachmittags 1 Uhr in Nonnenroth, nachmittags 3 Uhr in Ober-Bessingen und nachmittags 4 Uhr in Ettingshausen;
2. Dienstag den 22. August, vormittags */zl0Uhr tu Bellersheim, mittags V21 Uhr in Ober-Hörgern, nachmittags 3 Uhr in Eberstadt und nachmittags V25 Uhr in Holzheim.
Die Züchter von Simmenthaler Vieh, welche ihre Tiere in das Herdbuch eintragen lassen wollen, werden ersucht, ihre betreffenden Tiere an einem von betr. Großh. Bürgermeisterei hierzu bezeichneten Orte aufzustellen, damit die Arbeiten der Kommission ohne Aufschub erledigt werden können.
Anmeldungen zur Körung sind an den Vorsitzenden dieser Kommission, Herrn Gutspachter Pfannstiel- Angenrod, oder den Geschäftsführer, Herrn Landwirtschaftslehrer Reichelt in Alsfeld, zu machen.
Laubach, den 11. August 1899.
Der Präsident
des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen: Friedrich Graf zu Solms-Laubach.
—■—g————sags—■»—m Das Attentat gegen Labori.
Als im Frühjahr gelegentlich des Rennens in Auteuil die Nationalisten ihre Fäuste und Stöcke erhoben gegen das Oberhaupt der französischen Republik, da konnte man schon ermessen, wessen diese Wüteriche par excellence fähig seien, falls im Laufe der Revisionsverhandlung die Schuldlosigkeit des Kapitäns Dreyfus mehr und mehr erhärtet werden würde. Denn der Anschlag gegen Loubet war nur dem Umstande zuzuschreiben, daß unter seiner Präsidentschaft die Revision des Dreyfusprozeffes möglich geworden^war, daß er seine Autorität nicht dazu mißbrauchte, eine Rehabilitierung des Verurteilten unter allen Umständen zu verhindern. Die Nationalisten vermochten es damals nicht, die große Masse des Volks auf ihre Seite zu ziehen; die That zog ihnen nur die Empörung und den Spott aller wahren Patrioten zu. Aber unter den letzteren wurden auch ernste Befürchtungen laut, daß es bei den gegen Loubet ausgesprochenen Drohungen nicht bleiben werde, daß die wütenden Anhänger Döroulödes zum Aeußersten greifen würden, um auch nur eine Verschleppung der Freisprechung Dreyfus zu erzielen. Wie gerechtfertigt diese Besorgnis war, das zeigt der gegen den Verteidiger Dreyfus', gegen den Maitre Labori am Montag früh ausgeübte mörderische Anschlag.
Wir bringen an anderer Stelle die uns telegraphisch zugegangenen näheren Mitteilungen über das Attentat, aus
dem nur hervorgeht, daß dasselbe ein ungeheures Aufsehen und eine erhebliche Panik veranlaßt hat. Es handelt sich dabei um einen grenzenlos feigen Uebersall, und wenn die Nationalisten wirklich hinter dem Attentäter stehen sollten, so haben sie ihr Ansehen und ihre politische Bedeutung mit einem Schlage vernichtet. Alle Franzosen müssen sich mit Abscheu von einer Partei wenden, die Leute in ihrem Dienst hat, die einer solchen That fähig sind. Uebrigens haben Kundige von jeher der mit so großem Geschrei ins Leben gerufenen Patriotenliga ein jämmerliches Ende vorhergesagt.
Und wenn wir fragen, was ist der unmittelbare Anlaß zur That? Es ist die ohnmächtige Wut darüber, daß alle Mittel nicht verfangen wollen, der Gerechtigkeit in die Arme zu greifen, die Wut darüber, daß der Zeuge General Mercier, auf den man im Lager der Nationalisten so große, aber auch die letzte Hoffnung gesetzt hatte, versagte. Dahinzu trat noch, daß die Verhaftung Deroulödes und anderer Parteigänger der Nationalisten diesen zeigte, wie entschlossen die Regierung vorzugehen beabsichtigt, wie ihr selbst eine Vernichtung der Partei kein Hindernis sein wird, um endlich volle Aufklärung in die unselige Dreyfusaffaire zu bringen. Die Nationalisten sehen ihren letzten Hoffnungsanker verschwinden, und da sie infolge der scharfen Bewachung des Kapitäns Dreyfus diesem selbst nicht beikommen konnten, so wendeten sie sich gegen Den Verteidiger Labori, dessen rastlosem Bemühen sie wohl mit Recht den größten Teil des Erfolges zuschreiben, welchen die Revisionsfreunde gehabt haben. Vielleicht hofften diejenigen, welche den Mordanschlag anstifteten, durch die Beseitigung Laboris eine Verschleppung des Prozesses herbeizuführen. Darin dürften sie sich jedoch geirrt haben.
Der ganze Verlauf der Dreyfus-Affaire hat uns bereits in eine Tiefe von Verworfenheit blicken lassen, die kaum noch einer Steigerung fähig war. Das Attentat von Rennes setzt aber allem Vorangegangenen die Krone auf und läßt einen besorgten, bangen Blick in die Zukunft berechtigt erscheinen, die für Frankreich ein ungemein trübes Aussehen hat. (xx)
Prozeß Dreyfus.
Rennes, 14. August.
Die heutige Sitzung des Kriegsgerichts begann wiederum um 6V2 Uhr. Dreyfus wurde in der gewohnten Weise zum Lyceum geführt. Kaum hatten die Mitglieder des Kriegsgerichts ihre Plätze eingenommen, als die Schreckenskunde von dem Attentat gegen Labori eintraf. Eine ungeheure Aufregung machte sich im Sitzungssaale geltend. Der Präsident des Kriegsgerichts mahnte das Publikum wiederholt zur strengsten Ruhe. Rufe wurden ausgestoßen: „Hoch Labori!" „Das ist unerhört!" Mit Thränen in den Augen bat der Verteidiger Demange um Unterbrechung der Sitzung. Dieselbe wurde gewährt. Während der Pause wurde von allen Seiten die ruchlose That lebhaft besprochen, und Rufe des Abscheus wurden laut. Um ll/2 Uhr wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen, und zwar mit der Fortsetzung des Verhörs Merciers. Derselbe betonte nochmals, daß er trotz der Geständnisse Esterhazys überzeugt sei, daß Dreyfus das Bordereau abgefaßt habe. Nunmehr folgte das Verhör Casimir Periers, welches derselbe in der Samstagssitzung nochmals beantragt hatte. Casimir Perier blieb wieder dabei, daß er niemals von Lebrun-Renault Mitteilungen über angebliche Geständnisse Dreyfus' erhalten habe. Uebrigens sei Dupuy im Elysee anwesend gewesen, als Lebrun-Renault empfangen wurde. Pörier brachte alsdann einen Brief zur Verlesung, dessen Verfasser Dupuy ist. In demselben wird festgestellt, daß General Mercier den Kapitän Lebrun-Renault nach dem Elysee entsendet hatte, damit der Präsident Casimir Perier ihm für seine begangenen Indiskretionen eine Rüge erteile. Weiter erklärt Casimir Perier in seinen Aussagen, es sei unrichtig, daß während dieser Zeit das Verhältnis zu Deutschland Besorgnis erregend gewesen sei. Es habe vielmehr damals vollständige Ruhe geherrscht, was zur Genüge dadurch bewiesen wurde, daß man nur eine einfache kurze Note über die Dreyfus-Angelegenheit veröffentlichte. Es sei auch nicht am 6. November, wo nach Merciers Behauptung die kurze Note veröffentlicht worden sei, sondern erst zwei Tage später. Unrichtig sei auch die Behauptung, daß mit Rußland ein Notenwechsel stattgefunden habe. Zur Antwort aufgefordert, entgegnet General Mercier, er habe dem General Bois- deffre Befehle für eine eventuelle Mobilisierung gegeben. Casimir Perier bemerkt alsdann, er wolle nicht auf die


