1899
Sonntag den 16. April
Erstes Blatt.
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Amts- und Anzeiseblatt für den Ureis Gietzen
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Amtlicher Teil
v. Bechtold.
Gardenteich
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Annerod
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8. Rödgen
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Karl Dippel zu Grünberg
Karl Dippel zu Grünberg
Alle Anzeigen-vermittlungSstellen bei In- unb Äullenbc« nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entyyi
Gemeinde-Einnehmer Zimmer zu Lich
3le|*fl*prd5 vierteljährlich
2 Mart 20 Ps, monatlich 75 Pfg mit vringerlohn
Steinbach Albach
Harbach Lauter Queckborn Stockhausen Wtickartshain Stangenrod
Gemeinde-Einnehmer Zimmer zu Lich
Forstwart Uhl zu Lich
Forstwart Büttel zu Grüaberg
GutSpachter Bert zu Londorf
Bei Postbezug 2 Mart 50 Pf, vierteljährlich.
12.
13.
14.
15.
;OlAllnahme bei Vionrags.
Müller Georg Keil zu Grünberg
Steinberg Lollar Lollar Staufenberg Mainzlar
GutSpachter v. Oom zu Hungen
Gutsbesitzer Schlenke zu Hardthof
Oberforfimetster Joseph zu Gießen
Pachter Kaiser zu Hos Friedelhausen
Gutsbesitzer Schlenke zu Hardthof
GutSpachter O. Klingel- hvffer zu Hof-Graß
Forstwart Walz zu Hungen
Bürgermeister Roth zu Muschenhetm
Friedrich Helfrich zu Gießen
Forstwart Schlag zu Baumgarten
Stadtverordneter LoutS Flett zu Gießen
Friedrich Helfrich zu
Gießen
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Ulf
1, Bezirk.
1. Gießen
2. Heuchelheim
3. Klein Linden
4. Allendorf a. d. Lahn
5. Wteseck
6. Großen-Ltnden
7. Lang-GönS
8. Leihgestern
- [ tu Gießener eieil
«WKkn dem Anzeiger
"Drillich viermal beigelegt.
l-icftwn, Lxpebition und Druckerei:
FchnkOratze Ar. 7.
Bürgermeister Horn zu Annerod
GutSpachter O. Kltngel- hvffer zu Hof-Graß
Bürgermeister Krämer zu Steinbach
zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, am 13. April 1899.
16. Daubrtngen
17. Allendorf a. d. Lda.
18. Alten-Buseck
19. Trohe
20. TreiS a. d. Lda.
2. Bezirk.
1. Ltch
2. Nteder-Besstngen
3. Ober-Bessingen
4. Ettingshausen
5. Münster
6. Eberstadt m. Arnöburg
7. Ober-Hörgern
8. Grüningen
9. Dorf-Gill
10. Holzheim
3. Bezirk.
1. Bersrod
2. Winnerod
3. Hattenrod
4 Reiskirchen
5. Burkhardsfelden
6. Oppenrod
8. Lumda
9. WeiterShain
10. Saasen
11. Beltershain
12. Göbelnrod
13. ReinbardShatn
14. Lindenstruth
15 Londorf
16. Allertshausen
17. Kisselbach
18. Climbach
19 Odenbausen
20. GrilSH-usen
21. RüddingShausen
Bürgermeister Gilbert zu Grüningen
Balthasar Stephan I. zu Großen-Buseck
Forstwart Arft auf der
Hochwart bei Gießen
Bürgermeister Böcher zu BerSrod
Bürgermeister Krämer zu Steinbach
Forstwart Mack zu Hausen!
Bürgermeister Kuhl zu Dorf-Gill
GutSpachter v. Ooen zu Hungen
Fürstlicher Förster Sames zu Langsdorf
Pachter Kammer zu Bellersheim
Balthaser Stephan I. zu Großen-Buseck
Müller Georg Keil zu Grünberg
Oberförster Schwörer, Papiermühle b. Londorf
Rechner Schmidt zu Londorf
Estrich, < trocknend, sehr Ms
11. Rabertshausen
12 Rodheim mit Hof-Graß
13. Röthges
14. Steinheim
15. Trais Horloff
16. Utphe
17. Dillingen
5. Bezirk.
1. Grünberg
täglich
Bürgermeister Kuhl zu Dorf-Gill
Forstwart Dippel zu Dorf-Gill
Bürgermeister Heller zu Ltch
Abreffe für Depeschen: Anzeiger chiaßea Fernsprecher Rr. 51.
bern, gewährt.
Muschenhetm mtt Hos-Gtll Obbornhofen
Grattsdeilagen: Gießener FamMenblätter, Der hefstfthe Landwirt, Dlätter für hessische Volkskunde.
11. Großen-Buseck
12. Beuern
4. Bezirk.
1. Hungen
2. B-llershetm
3. Bettenhausm
4 Birklar
5. Inheiden
6. Langd Langsdorf Ronnenroth
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
2.
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9.
Bekanntmachung.
bitlkfiemd: Einfuhr von Zuchtstutfohlen durch den Landes- Pferdezucht-Verein im Großherzogtum Hessen.
T^r Landes-Pferdezucht-Verein beabsichtigt, im Laufe d it Snmmers seinen Mitgliedern, in direkter Verbindung .- ü dem Züchter, Gelegenheit zur Erwerbung edler Zucht- n utiol)! en, sowohl warmblütiger aus Oldenburg, wie kalt- h Olger aus Belgien, zu vermitteln, und hat sich dieserhalb am die Großherzogliche Regierung gewendet, welche zur Ekvltichterunq der Einfuhr von Zuchtstutfohlen in dankens- n netter Weise sich bereit erklärte, den Ankaufspreis der ,i-ohlkn vorlagSweise und unverzinslich zu bestreiten, und ; D»r so, daß der Besteller bei der Uebernahme des Fohlens !'M ein Drittel des Steigpreises bar zu bezahlen, das > mtih Drittel am 1. September 1900 und das letzte Drittel ml. September 1901 an die Kasse des Landes-Pferde- Vs-icht.^ereins zurückzuzahlen hätte.
Für die Einfuhr gellen folgende Bestimmungen:
§ 1. Die Anmeldungen müssen spätestens bis zum ILVtai beim Sekretär des Landes-Pferdezucht-Vereins, 'Wärmster z. D. Na eget 6, Darmstadt, Neckarstraße 10, e üigtlc ufen sein. Die abgegebenen Bestellungen sind E tiibtntt).
Hausen
11. Watzenborn mit
§ 2. Die allgemeinen Kosten der Kommissionen, des I j.jWtS, des Transportes der Tiere bis zum Orte der Ver- f jchgkrivng, der Versteigerung selbst, sowie der Füttermig I a i lhreiud dieser ganzen Zeit trägt der Landes-Pferdezucht- I LRncir. sodaß die Besteller nur den Ankaufspreis für die I
zu tragen haben. I
§ 3. Die angekauften Fohlen werden unter den Be- s htDtrn an einem von der Ankaufs-Kommission noch näher I 2 m bestimmenden Orte versteigert und die Besteller von dem I ‘ Dnsieiigerungstermin rechtzeitig benachrichtigt.
§ 4. a) Das erstmalige Ausgebot erfolgt der laufenden I s Oommer nach zum Ankaufspreise — ausschließlich Zoll und I t Iflnem eine Kosten, b) Der etwaige Mehrerlös wird nach < M^g.abe der Steigpreise an die Steigerer zurückvergutet, I ithtn etwaigen Mindererlös haben dieselben nach demselben 1 Mfsl.abe wieder zu ersetzen, c) Jeder Besteller ist ver- I ■ peilet, sich an der Versteigerung maßgeblich seiner Be- jtttiung zu beteiligen, d) Die beiden letzten Tiere werden | I öim dmrch die Versteigerung noch nicht versorgten Bestellern j b<ird) das Los zugewiesen, e) Bleiben bei der Dersteige- mg weitere Tiere übrig, so werden solche ebenfalls durch i bfd Los denjenigen Bestellern zugeschlagen, welche an der | ! Wtstrigerung sich nicht beteiligt, bezw. Fohlen in der be- I ! stiülem Zahl nicht ersteigert haben, f) In den beiden ;Wem d) und e) werden die durch Verlosung den Be- j jiMtnn zugewiesenen Fohlen zum Ankaufspreis den in Be- tti:it kommenden Bestellern vom Vorstand angesetzt.
tz 5. a)' Die Ueberweisung der Tiere erfolgt sofort iuil Zuschlag, bezw. nach Verlosung gegen Barzahlung von ritm Drittel des Steigpreises und ohne irgend welche ^Verbindlichkeit seilens des Vereins, b) Für die richtige &) iltung der Zahlungstermine ist ein zahlungsfähiger &rg,e zu stellen, c) Der Besitzer eines ersteigerten Fohlens I'pl gehalten sein, das Fohlen nicht zu verkaufen und es nrgtichst bald zur Zucht zu benutzen. Erfolgt aber dennoch ac Verkauf des Fohlens vor Ablauf der gänzlichen Zahlung Ifti Steigpreises, so muß der Besitzer dies sofort unter Söigung des noch restierenden Kaufschillings dem Vorstande tEj-igen. d) Die importierten Fohlen sollen alljährlich der UikImmission bei Gelegenheit der Stutenkörung vorgeführt ntrt»xn.
§ 6. Die Ankaufs - Kommissionen werden auf der Knevalversammlung bestimmt werden.
Saugfohlen werden, da sie verhältnismäßig teurer als iitirfl Fohlen sind, nicht mehr eingeführt.
Die Einfuhr ist auf N/,jährige und 2»/zjährige Fohlen kränkt. Die Preise für lV«jährige Fohlen aus Belgien, faiK aus Oldenburg dürften sich auf etwa 800 Mk., für V,jährige auf 1100, bezw. 1000 Mk. stellen.
Die Uebergabe der bestellten Fohlen wird voraussichtlich irAause des Monats September stattfinden.
Darmstadt, den 1. April 1899.
Für den Vorstand: von Westerweller.
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E!«ttzme »en Anzeigen zu bet natfcmittagl für be» . dpi m Tag erjcheinenben Nummer bii vvrm. 10 Ult.
Bekanntmachung, betreffenb: Di- Anssührung des Gesetzes über den Ersatz des Wildschadens Das Verzeichnis der für die fünf WildschadenSbezirke des Kreises Gießen bestellten Sachverständigen bringen wir
Namen der zu den WildschadenSbezirken I gehörenden Gemeinden und Gemarkungen
Sachverständige
Ers atzmänner der Sachverständigen
Vorsitzende der Sachverständigen- Kommisfion
Stellvertreter deS Vorsitzenden der Sachverständigen- Kommisfion


