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16.2.1899 Erstes Blatt
 
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Donnerstag den 16. Februar

1809

iehener Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg vierteljährlich.

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Annahme von Anzeigen zu der nachmittag- für den sMgmden Tag erscheinenden Nun'inrr bi- oorm. 10 Uhr.

®(lf Anzeigen-VermittlungSstellen deS In- und Auslande» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Die Gießener ^«mikienö tätter »irbtn dem Anzeige otchmtlich viermal beigelegt.

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v. Bechtold.

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Hevakkion, Sjpkdition und Druckerei: Kchukgraße Ar. 7.

ließen, den 13. Februar 1899.

ter Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mittler für hessische Volkskunde.

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V ießen, den 13. Februar 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen.

Fernsprecher Nr. 51.

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Deutscher Reichstag.

32. Sitzung vom 14. Februar. 1 Uhr.

Bekanntmachung.

In den Voranschlag des landwirtschaftlichen Bezirks- otteins des Kreises Gießen sind pro 1898/99 Mittel zum |U$ von Saatkartoffeln aus fremden Gegenden vor- grsehtn. Es werden die Kartoffelsorten:

Professor Märker, Bruce, angeboten zu 3 Mk. pro öwtmr, blaue Magnum bonum, angeboten zu 4 Mk. pro ätntner, zur Anschaffung empfohlen.

Außerdem sollen noch nachverzeichnete Kartosfelsorten: Zchnteflocken und Frührosa, angeboten zu 3Mk. pro Gentner, Mggnum bonum, Weltwunder, Sächsische Zwiebelkartoffel md Imperator, alle angeboten zu 3 Mk. pro Gentner, bei Qeftelfung von 200 Gentner zu 2 Mk. 50 Pfg. pro Gentner, unb blaue Riesen, angeboten zu 2 M. 50 Pfg. pro Gentner, «u| Wunsch bestellt werden.

Bestellungen auf andere Kartoffelsorten sollen jedoch auf Kunsch der Landwirte auch, aber nur dann ausgeführt werben, wenn ein Waggon (200 Gentner) Kartoffeln von U'iil verschiedenen Landwirten bestellt werden sollten. Es -wirb dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis ' erbracht:

1) daß Anmeldungen bis 6. März 1899 bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, Nachbestellungen aber nicht berücksichtigt werden;

2) daß bei Bestellungen von Vereinsmitgliedern, welche den Betrag von 40 Mk. nicht übersteigen, die Kosten des Transportes der Saatkartoffeln bis zur Eisen­bahnstation Gießen, Grünberg, Hungen und Lang- Göns auf die Bezirksvereinskasse übernommen werden. Bei größeren Bestellungen haben die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports der Saatkartrffeln insoweit zu übernehmen, als die Be­stellung den Betrag von 40 Mk. übersteigt. Bei Bestellung eines Waggons Kartoffeln werden sich die Kosten des Transportes bis Gießen auf zirka 1 Mk. 50 Pfg. pro Malter berechnen. Da sich die Transportkosten bei Bezug einzelner Malter wesentlich höher belaufen, so können Bestellungen, welche erst einlaufen, wenn bereits zwei Waggons Kartoffeln (400 Gentner) bestellt sind, nicht mehr berücksichtigt werden. Ich ersuche daher die Herren Landwirte um möglichst baldige Einreichung ihrer Bestellungen;

Hofmann- Dillenburg (natl.) erklärt, seine hielten daran fest, daß mit der Zeit ein Zusammen­bau Mer Zweige der Sozialversicherung stattsindeu müsse.

Deutsches Reich.

Berlin, 14. Februar. Die Budget-Kommission des Reichstages setzte hente die Beratung der Militär- Vorlage fort. Im Anschluß an einen Bericht des Abgeord­neten Bassermann über die Ordre de bataille entwickelte sich eine längere vertrauliche Debatte, in deren Verlauf der Kriegsminister verschiedene Fragen des Abgeordneten Richter beantwortete und darin der Bitte Ausdruck gab, die Vorlage lediglich aus militärischen Gründen zu beurteilen. Nach längerer Debatte wurde bei der Abstimmung der § 3 der Novelle zum Reichs-Militärgesetz vom 2. Mai 1874 (Neu­formation) gegen die Stimmen der Freisinnigen, Sozial­demokraten und Polen angenommen, desgleichen § 5 (Ein­teilung in 22 Armee-Korps). Alsdann wurde die Weiter­beratung auf morgen vertagt.

Berlin, 14. Februar. Die Geschäftsordnungs- Kommission des Abgeordnetenhauses hatte heute die Frage zu prüfen, ob das Mandat des Abgeordneten Lohmann- Ottweiler (natl.), Bergwerks-Direktor in Neun-

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^Mzsichneten einzusenden.

gen» I ließen, den 13. ftel

Zuerst aber müsse Jnvaliditätsversicherung und Kranken­versicherung zusammengelegt werden. Auch eine Witwen- und Waiseu-Bersicherung müsse eingeführt werden. Mit den örtlichen Rentenstellen seien seine Freunde im Grundgedanken einverstanden, aber durchführbar sei diese Einrichtung doch erst im Falle einer Vereinheitlichung der gesamten sozialen Versicherung. Den Nentenstellen weit vorzuziehen würde es sein, wenn die Versicherungsanstalt in jedem Kreise einen Agenten unterhielte, zur Kontrolle der Rentenfestsetzungen. Was den Vermögensausgleich zwischen den Anstalten an­lange, so gebe er zu, daß in irgend einer Weise ein Aus­gleich erfolgen müsse; aber so wie er vorgeschlagen sei, dürfe er nicht geschehen. Eine Konfiskation der bereits er­worbenen Vermögen eines Teils der Anstalten sei unbedingt unzulässig. Redner hofft, daß in der Kommission ein brauch­bares Gesetz zu stände gebracht werde.

Abg. Roesi^e (wildliberal) ist damit einverstanden, daß diesmal von einer Zusammenlegung der ganzen Sozial­versicherung abgesehen worden sei, unö daß sich die Regie­rung begnügt habe, Besserungen im Rahmen der bestehenden Organisation herbeizuführen. Sicher sei, daß eine Ver­mögenskonfiskation ganz undenkbar sei. Er, Redner, könne sich wohl denken, daß ein solcher Vorschlag von sozialdemo­kratischer Seite gemacht werde. Wie aber die Regierung so etwas Vorschlägen könne, das sei ihm unbegreiflich. Die einzige Anstalt, auf die sich die Regierung stütze, sei Ost­preußen. Scheide man Ostpreußen aus, so sei die ganze Vorlage hinfällig. Nach dem Gesetz dürften bei dessen In­krafttreten Altersrenten nur bewilligt werden au Personen, die in den letzten 3 Jahren zuvor 141 Wocheu lang nach­weislich gearbeitet hatten. Wie sei es da möglich gewesen, daß in Ostpreußen die Arbeiter durchschnittlich pro Jahr nur 25 Wochen beschäftigt seien. Da scheine es doch, als ob in Ostpreußen bei Bewilligung von Altersrenten mit außerordentlichem Wohlwollen verfahren worden sei. Redner empfiehlt für die Seeleute eine gesonderte Versicherung im Anschluß an die Seeberufsgenossenschaft und unter Ein­beziehung auch der Witwen und Waisen in die Versicherung. Mit den örtlichen Nentenstellen könne man sich befreunden; aber die Vorsitzenden derselben müßten unabhängig dastehen wie die Vorsitzenden der Berufsgenossenschaften. Auch müßten die Vorsitzenden int Hauptamt fungieren und nicht im Nebenamt.

Abg. Gamp (R.) kommt auf die Anstalt in Ostpreußen zu sprechen und bemerkt dabei, die Angriffe auf dieselbe seien thatsächlich haltlos gewesen. Weiter führt Redner gegen das Markenkleben aus, daß die Last zu sehr großem Teile doch auf dem Arbeitgeber haften bleibe. Der Gedanke der örtlichen Nentenstellen berühre ihn sehr sympathisch. Keinesfalls dürfe die Vorlage mit der Witwen- und Waisen­versorgung belastet werden, wie dies hier angeregt worden sei. Redner hält sodann der Linken vor, daß sie von den Ver­hältnissen im Osten nichts verstehe.

Abg. Raab (Antis.) freut sich, sich auf den Standpunkt der Vorlage im großen und ganzen stellen zu können. Gegen den Vermögensausgleich habe er nichts einzuwenden, beim den Arbeitern sei doch in dem bestehenden Gesetze nicht ein Vermögensanteil zugesichert worden, sondern eine Rente; und diese dürfe ihnen nicht verkürzt werden.

Das Hans vertagt sich jetzt auf morgen 1 Uhr. T.-O.: Fortsetzung der heutigen Beratung und Interpellation Jo­hannsen betr. Däneuausweisungen.

Schluß 53/4 Uhr.

kirchen, gewählt im 5. Wahlkreis im Regierungsbezirk Trier, dadurch erloschen sei, daß ihm der Rang der Räte 4. Klaffe verliehen ist. Die Frage wurde verneint.

Berlin, 14. Februar. Im Abgeordnetenhause wurde heute die definitive Präsidentenwahl durch Abgabe von Stimmzetteln vorgenommen. Herr v. Kröcher wurde zum Präsidenten, Freiherr v. Heeremann zum ersten und Dr. Kruse zum zweiten Vicepräsidenten gewählt. Hierauf folgte die Fortsetzung der Beratung des Etats des Ministe­riums des Innern, Titel Ministergehalt. Von Abgeord­neten verschiedener Parteien wurde der Waffengebrauchs- Erlaß in die Debatte gezogen. Minister Freiherr v. d. Recke entgegnete darauf, daß er bei seiner Meinung bleibe, daß das Flachschlagen und das Blindschießen nicht einen Gebrauch, sondern einen Mißbrauch der Waffe darstelle. Es könne ja Vorsicht insofern angewendet werden, indem auf die unteren Extremitäten geschossen werde. Nach 4l/2 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf morgen 11 Uhr.

M.P.C Berlin, 14. Februar. Zn den Persönlichkeiten, welche bei der bevorstehenden Neubesetzung einer Reihe von Regierungspräsidien mit in Frage kommen, zählt gutem Vernehmen nach auch der Geheime Ober-Negierungsrat von Philippsboru im Ministerium des Innern. Derselbe gilt als ein in der inneren Verwaltung ebenso geübter wie mit der Entwicklung der Gesamtpolitik vertrauter und persönlich ungemein versöhnender Beamter.

M.P.C. Der Austausch von Höflichkeiten, der neuer­dings mehrfach zwischen französischen und deutschen amtlichen Stellen stattgefunden hat, stellt, worauf wohl einiger Wert zu legen sein dürfte, nur von französischer Seite ein novum dar. Von deutscher .Seite hat man niemals die Pflichten der Höflichkeit im Verkehr mit Frank­reich vernachlässigt. Beispielsweise wurden zu der Ein­weihung des Nordostseekanals die Franzosen ebenso eingeladen, wie die anderen Nationen. Die französischen Seeoffiziere zeigten sich aber bei ihrer Anwesenheit im Kieler Hafen in jedem anderen Lichte, nur nicht in dem, welches geeignet war, der französischen Nation den Ruhm zu erhalten, daß sie an der Spitze der Zivilisation marschiere. Wer darüber nachdenkt, was jetzt wohl mit am meisten dazu beigetragen habe, das Eis zu brechen, der kommt unwillkürlich zu dem Schluffe, daß die Franzosen eingesehen haben dürften, daß sie von ihrem einseitigen Pochen auf die russische Freund­schaft in vielen Fällen eher Nachteil als Vorteil haben sollten. Insbesondere sind sie auch bei allen ihren Er­wartungen, daß ihnen Rußland gegen England beistehen werde, zu kurz gekommen. Sie versuchen es jetzt mit einer neuen Nummer; in Deutschland hat man keine Ver­anlassung, Höflichkeiten von französischer Seite, auch wenn sie ihren Ursprung in der eben berührten Erkenntnis haben, nicht mit barer Münze zu erwidern, von unserer Seite sind, wie gesagt, die Pflichten einer großen Nation im inter­nationalen Verkehr nie außer Acht gelassen worden. Wenn wir hoffen, daß die Franzosen sich zu unserem Standpunkt bekehrt haben, so sind wir doch weit entfernt, damit zu rechnen, daß dies immer so bleibe. Wir haben aber selbst­verständlich auch nichts dagegen.

M.P.C Deutsche Hypothekenbanken gab es bis zum Schluß des Jahres 1897 im ganzen 40. Der Darlehns- bestand sämtlicher Banken betrug 5 978905832 Mk. Die umlaufenden Pfandbriefe und Kommunalobligationen be­werteten sich auf 5649 927 054 Mk.; das eingezahlte Aktien­kapital betrug 527 001 434 Mk. Die Gesamtreserven inkl. Reservervortrag bestanden in 145148 545 Mk. Von den Darlehen waren ländliche 723084 392 Mark, städtische 5 122912032 Mark. Die Darlehen mit Amortisation be­zifferten sich auf 2812524603 Mk., die ohne Amortisation auf 3097 962415 Mk.

Lokales und Provinzielles.

Gießen, den 15. Februar 1899.

' Kirchliche Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog habenAllerguädigst geruht, am 1.Februar den evangelischen Pfarrer Wilhelm Salzer von Frei- Laubersheim, Dekanat Wöllstein, zurzeit in Hüniugen, auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. April l. I. an, in den Ruhestand zu versetzen, und am 4. Februar dem Pfarr­verwalter Heinrich Bechtolsheimer zu Mombach, Dek. Mainz, die evangelische Landpfarrei Mainz zu übertragen.

** Verzeichnis der Hanptgeschworenen für die am 6. März beginnenden Sitzungen des Schwurgerichts pro 1. Quartal 1899: 1. Becker, Ludwig V., Landwirtin Ruttershausen.

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3) daß Bestellungen von Landwirten, welche nicht Mitglieder des landwirtschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht noch vorher Mitglieder des landwirtschaftlichen Bezirksvcreius werden und sich zu diesem Behufe bei dein Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;

4) daß die Zahlung bei Empfang der Saatkartoffeln zu erfolgen hat, und daß für den Sack noch 30 Pfg. pro Stück zu vergüten ist.

Die Herren Bürgermeister werden hierdurch ergebenft vorstehende Bekanntmachung veröffentlichen zu lassen, Meldungen entgegenzuuehmen und umgehend an den

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Tagesordnung: Fortsetzung der ersten Beratung der N^Milllle zum Invaliditäts-Versicherungs- ,.'9 0$.. a

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Bekanntmachung.

liefen D>e,.Maul- und Klauenseuche zu Hof Dauernheim,

^HSrieien1,011' Tübingen, ist erloschen und sind die angeordneten SvMmiaßregeln aufgehoben worden.

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