lange sie sich innerhalb Deutschlands bezw. auf Kriegsschiffen in inländischen Häfen befinden. Ueber die Portovergünstigungen, die den Personen der Schiffsbesatzungen der deutschen Kriegsschiffe im Ausland zustehen, ein anderes Mal!
— Mainz, 13. Oktober. Die heute wegen dem „Fall Küchler" von dem Landgericht in Darmstadt zu empfindlichen Geldstrafen verurteilten Redakteure der „Mainzer Neuesten Nachrichten" und des „Mainzer Journal" werden, wie wir soeben erfahren, Revision bei dem Reichsgericht nachsuchen. Voraussichtlich wird sich die „Frankfurter Zeitung" dem Schritte anschließen. — Die verflossene Woche erfolgte Neuverpachtung der Rheinüberfahrt zwischen Mainz und Kastel ließ einzelne der bei dem Ausschreiben unterlegenen Bewerber nicht ruhen, und auf alle mögliche Art suchen sie in den Lokalblättern ihrem Aerger darüber Luft zu machen, daß die Negierung dem seitherigen Pächter die Ueberfahrt wieder übertrug. Einer der unterlegenen Unternehmer, der das höchste Gebot gemacht hatte, ist sogar soweit gegangen, daß er eben durch einen Rechtsanwalt eine Denkschrift ausarbeiten läßt, die er wegen der Verpachtung in einem gelesenen Blatte gegen die Regierung veröffentlichen will. Einen bequemen Angriffspunkt wegen der Verpachtung bietet die Thatsache, daß der Pächter den Ueberfahrtspreis um 25 Prozent erhöht hat. Nach einer heute erschienenen amtlichen Mitteilung ist der Unternehmer hierzu vollständig berechtigt, doch sieht die Regierung selbst ein, daß der gegenwärtige Ueberfahrtspreis zu hoch ist, weshalb sie wegen Herabsetzung mit dem Unternehmer in Verbindung getreten ist.
A Mainz, 13. Oktober. Zwischen der oberen Schulbehörde in Darmstadt und der hiesigen Bürgermeisterei schweben gegenwärtig Unterhandlungen wegen Umwandlung der Realschule hier in eine Ober-Realschule. Diese Absicht besteht schon mehrere Jahre, doch wurde von der Ausführung immer Umgang genommen, da vorerst kostspielige Schulhausbauten hergestellt werden müssen. — Der von den hiesigen Gewerkschaften jüngst hier gegründete Konsumverein, bei dessen Konstituierung sofort über 1000 Mitglieder beitraten, begegnet bei den Kleinkaufleuten entschiedener Gegnerschaft. Man bringt die letztere dadurch zum Ausdruck, daß man sich weigert, die von dem neugegründeten Verein ins Auge gefaßten Rabatt- und Sparmarken einzuführen. Diese Ablehnung motivirt man damit, daß man behauptet, die andere Kundschaft werde durch das Rabattsystem benachteiligt, indem bei dem geringen Nutzen, der nach der Rabattgewährung noch verbleibe, sich befürchten lasse, daß viele minderwertige Ware in den Handel gebracht werde. Die Metzgerinnung hat ganz direkt abgelehnt, sich auf die Rabattgewährung einzulassen, ebenso ist von dem Verein Mainzer Kaufleute eine Versammlung anberaumt, in welcher man für alle Branchen den gleichen ablehnenden Beschluß herbeiführen will.____________________
Gerichtssaat.
Prefibeleidiguugsprozeß.
Darmstadt, 13. Oktober. Strafkammer I. In der Strafsache gegen die Redakteure Giesen, Köp gen und Malten wegen Beleidigung des Justizministers, der derzeitigen Mitglieder des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts dauerte die gestrige Beweisaufnahme bis gegen 5Va Uhr abends. Sie hatte ihren Schwerpunkt in den bereits berichteten Erklärungen Sr. Exz. des Großh. Justizministers und des letzterwähnten Beleidigten. Nach diesen Zeugenaussagen waren die Würfel über den seitens des angeklagten Giesen angetretenen Wahrheitsbeweis gefallen, was zur Abkürzung der übrigen Beweisaufnahme sehr wesentlich beitrug. Seine Exzellenz hatte sich in so rückhaltloser, klarer und erschöpfender Weise über die zum Zweck des Wahrheitsbeweises der behaupteten Verfassungsverletzung herangezogenen Punkte ausgesprochen, daß die Verteidigung von weiteren Fragen an diesen Zeugen Ab
sehr unwahrscheinlich, daß eine Boje, die ungefähr am Pol ausgeworfen wurde, nach König Karls Land getrieben werden kann. Vor wenigen Tagen erst hat auf dem Berliner Geographen-Kongresse Professor Mohn aus Christiania die von ihm bearbeiteten Resultate der meteorologischen Beobachtungen auf dem „Fram" mitgeteilt, wonach die herrschende Windrichtung, der Elstrift entsprechend, eine westliche ist. Das Eis, und was es einschließt, wandert also vom Pol nach der grönländisch-amerikanischen Seite hin. Die Boje konnte mit dieser Strömung nicht nach König Karls-Land gelangen, wenn sie am Pol war.
Es bleibt noch die Möglichkeit, daß sich Andro über seine geographische Lage ziemlich stark getäuscht hatte, als er die Boje auswarf. Geographische Ortsbestimmungen in der Nähe des Pols sind bereits am Land oder auf dem Meere mit großen Unsicherheiten behaftet. Nansen war während des ganzen Winters, den er auf Franz Josefs- Land zubrachte, um mehrere Grade über seine geographische Lage unsicher und meinte lange Zeit, in der Nähe seines Zieles, Spitzbergen, zu sein. Auf einem über ganz unbekannte Gegenden mit unbekannter Geschwindigkeit fliegenden Luftschiffe giebt es überhaupt keine sichere Methode der Ortsbestimmung. Vielleicht befand sich Andree noch immer unweit jenes Königs Karls-Landes, wo er erwiesenermaßen auch die zwei ersten Tage seiner Fahrt schwebte, war im Kreise Herumgetrieben, was ihm an sich wohl der Kompaß ersichtlich machte, während er die Größe der durchflogenen Schleife indes wesentlich überschätzen konnte.
Auf jeden Fall wird man nun das König Karls-Land im nächsten Jahre noch genauer durchforschen müssen, als es in den letzten Jahren bereits geschehen ist, ein längst von der arktischen Forschung gehegter Wunsch, dem freilich große Schwierigkeiten entgegenstehen. Hier wird man vielleicht das Rätsel Andrees lösen.
stand nahm. Auch die Beschuldigung der unter Anklage gestellten Artikel, daß man die Staatsanwaltschaft zur Aenderung ihrer Ansicht veranlaßt und von der Anklageerhebung gegen Küchler abgehalten habe, fand durch beide Zeugen vollste Widerlegung. Hiernach wurde seitens der Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Vernehmung des Großh. Oberstaatsanwalts Dr. Preetorius über letzteren Punkt verzichtet. Eine Anzahl weiterer von der Verteidigung über die Frage der Verfassungsverletzung durch Nichtan- fiellung jüdischer Richter benannter Zeugen, denen die Ermächtigung zur Zeugenaussage über im Dienst gemachte Wahrnehmungen versagt war, vermochte anderwett nichts zu deponieren. Die Verteidigung verzichtete deshalb auf Vernehmung aller übrigen über diesen Punkt benannten Zeugen. Die Beweisaufnahme erfuhr hierdurch eine erhebliche Abkürzung. Die weiteren Vernehmungen bezogen sich größtenteils auf einzelne Vorkommnisse, die in dem Verfahren gegen Rapp bereits zur Sprache gekommen sind. Einiges Neue in dieser Beziehung ist nunmehr in dem der- maligen neuen Beweisverfahren gegen Küchler ausgeschieden und nicht in den Eröffnungsbeschluß desselben ausgenommen worden. Die neue Disziplinarverhandlung gegen K. wird am 20. d. M. stattfinden.
* * *
Darmstadt, 13. Oktober. (Ausführlicher Nachtrag). Die gestrige Verhandlung verlief bedeutend rascher, als 'man vorher allgemein erwartet hatte. Hierzu trug neben der bereits erwähnten durchschlagenden Wirkung der beiden Anklagezeugen nicht zum wenigsten die ruhige objektive Prozeßleitung durch den Vorsitzenden bei, der seitens aller übrigen Beteiligten in gleicher Weise entsprochen wurde. Die Beweisaufnahme des Nachmittags bezog sich fast ausschließlich auf Punkte, die von geringerer Bedeutung waren und deshalb zur eingehenden Wiedergabe keinen Anlaß bieten. Das Interesse an der Verhandlung zeigte sich in der Anwesenheit eines zahlreichen Publikums und dem starken Kontingent, das die Berichterstattung von hier und auswärts gestellt hatte. Nach Beendigung der Vernehmung Sr. Exzellenz des Großh. Justizministers und des Großh. Generalstaatsanwalts verloren die weiteren Vorgänge an Bedeutung und Interesse, erst der Beginn und Verlauf des vierstündigen Plaidoyers erhob dieses Interesse wieder zu vollster Höhe.
Der beiderseits mit Lebhaftigkeit durchgesührte Redekampf, wobei der Anklagebehörde vier bekannte Verteidiger gegenüberstanden, legte alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte in trefflichster Form dar. Grpß- herzogl. Oberstaatsanwalt Dr. Schmidt führte nach einer Einleitung, worin er die Schwere der Beleidigungen charakterisierte und u. a. darauf hinwies, daß die fraglichen unwahren Bezichtigungen den Vorwurf eines durch das Strafgesetz mit Zuchthaus bedrohten Verbrechens enthielten, die Anklage im einzelnen aus. Er schloß mit dem Antrag auf Erkennung von Freiheitsstrafen, deren Höhe er dem Ermessen des Gerichtshofes überläßt Die fraglichen Artikel seien geeignet gewesen, das öffentliche Verirauen in die höchsten Stellen der Justizverwaltung zu erschüttern und das Rechtsbewußtsein zu verletzen, weshalb die für solche Beleidigungen Verantwortlichen entsprechend zu büßen hätten. Die Verteidigung berief sich auf den Schutz „der Wahrung berechtigter Interessen", bezeichnete den Wahrheitsbeweis bezüglich einer Verfassungs- Verletzung als geführt und hob den guten Glauben der Angeklagten hervor. Hinsichtlich des letzteren Punktes wurde ausgeführt, daß der Angeklagte Giesen sich auf den ihm als glaubwürdig bekannten Verfasser des Artikels verlassen habe, die beiden anderen Angeklagten den in so bestimmter Form gehaltenen und in einer großen, verbreiteten Zeitung erschienenen Artikel im Vertrauen auf seine Richtigkeit übernommen hätten. Die Verteidigungsanträge gingen auf Freisprechung eventl. auf Geldstrafen.
Zu Beginn der heutigen Verhandlung, der die Angeklagten nebst ihren Verteidigern nicht beiwohnten, erließ das Gericht Beschluß, daß ihre Anwesenheit nicht mehr erforderlich sei. DaS hieraus verkündete Urteil sprach gegen den angeklagten Giesen 6 Monate Gefängnis, gegen Köpgen und Malten je 500 Mk. Geldstrafe, im Uneinbringlichkeitsfalle mit 100 Tagen Gefängnis zu verbüßen, aus. Jedem der Angeklagten wurde die Gerichtsgebühr, Giesen die eine Hälfte der Auslagen, Köpgen und Malten je 1/4 auferlegt. Dem Großh. Justizminister und den Mitgliedern des Justizministeriums wurde die Befugnis zuerkannt, den entscheidenden Teil des Urteils einmal in der „Darmstädter Zeitung" und den Blättern der Angeklagten auf deren Kosten bekannt zu machen. Die sehr klare Urteilsbegründung ging dahin: Giesen sei nach eigenem Geständnis sowohl als Redakteur, als weil er an der Fertigstellung des fraglichen Artikels mitgearbeitet habe, verantwortlich. Die beiden anderen Angeklagten kämen nur als Verbreiter in Betracht. Die zugefügte Beleidigung sei eine doppelte, sie enthalte den Vorwurf der Rechtsbeugung in einem einzelnen Fall und denjenigen der Verfassungsverletzung im allgemeinen. Den Beleidigten sei wissentlich eine strafbare Absicht unterstellt, weshalb sich die Artikel nicht als straflose objektive Charakterisierung eines Vorgangs darstellten. — Eine selbständige Beleidigung des Generalstaatsanwalts sei nicht begangen. — Die Behauptungen seien Vorwürfe schwerster Natur gegenüber den zur Hütung der Verfassung Berufenen, und die Angeklagten seien sich dessen bewußt gewesen. Der angetretene Wahrheitsbeweis erscheine als nicht geführt und durch die Aussagen des Grobherzoglichen Justizministers und Generalstaatsanwalts völlig widerlegt. Ein Recht oder eine Anwartschaft auf Anstellung bestehe nach der Verfassung nicht. Wenn nach dem Geist der neueren Gesetzgebung völlige Gleichheit in der Anstellung herrschen solle, so seien nach Lage der Verhältnisse nicht alle Gegensätze auszugleichen. Es müsse dem weisen Ermessen der Regierung, die auch seither nicht „grundsätzlich" die Anstellung von jüdischen Richtern abgelehnt habe, die Entschließung über die Qualifikation „im einzelnen Falle" vorbehalten sein. Die Anstellung eines Beamten unterliege als politischer Akt auch politischen Erwägungen. Von einer absichtlichen „geflissentlichen" Verfassungsverletzung könne unter keinen Umständen die Rede sein, obwohl die Artikel die Behauptung aufstellten. Der angebliche gute Glaube der Angeklagten könne gegenüber ihrem Bewußtsein der ehrenkränkend n Natur der Beschuldigungen nicht in Betracht kommen. Bezüglich der Wahrung berechtigter Interessen habe die Presse nicht mehr Recht, als jeder Privatmann, und im Fragefalle habe den Angeklagten jede Legitimation gefehlt; ein Irrtum hierüber könne sie nicht straflos machen. Bei der Strafzumessung komme erhöhend die Schwere der Beleidigung, mindernd die damalige allgemeine Erregung in Betracht. (D. Z.)
Berlin, 13. Oktober. Spieler-Prozeß. Heute wurde zunächst der Schneider des Mitangeklagten v. Klöcher, Effektenliese'ant Schulz, vernommen, welcher bekundet, daß er Herrn v. K öcher 2000 Mk. geliehen habe, welchen Betrag dieser tdm aus einem größeren Spteigewinn p.ompt zurückoezahlt hat. Der Angeklagte v. Kröcher hatte während eines Vierteljahres zwei Wohnungen tnnc, für die er in dieser Zett 1000 Mk. Mterhe zu zahlen hatte. Im wetteren Verlauf der Verhandlung wurde eine Reihe von Offizieien vernommen, welche über ihre Veriuste tm Spielklub berichien, sonst aber Nichts neues aussagen. Der Mita, geklagte v. Kayser stellt fest, daß ihm von seiner Mutt.r jährlich 70000 Mk. zustanden. Zeuge Leutnant Höpiner schränkt seine belastende Aussage in der Voruntersuchung heute wesentlich ein, welcher Umstand den Oberstaatsanwalt veranlaßt, 'estzustellen, daß die Zeugen sämtlich in bcr Voruntersuchung belastender ausg.sagt haben, als sie heute bekunden. Wenn daher also eine vielleicht unnötige Schärte tu die Voruntersuchung htneingesommen sei, so sei das nicht die Schuld der Behörde, sondern die Schuld der Zeugen. Zeuge Schneider Schwarz legt nun einige Schneider-Rechnungen v. Kröchers vor, welch- ztcml.ch hohe Beträge ausweisen. Verschiedene wettere Zeugen, meist Offiziere des Gardekorps und der Husaren-Regtmenter, betunbm über Die Vorgänge im Zentral Hotel tu demselben Sinn, wie die früheren Zeugen. Hauptmann Nix hat insgesamt am Spieltisch ca. 50000 Mk Benoten. Nach der Aussage des Zeugen ist Herr v. Zedlitz der geistige Letter
der Spielgesellschaft im Viktoria-Hotel gewesen. Derselbe habe auch das Bonmot vom Klub der Harmlosen aufgebracht. — Die Sitzung wird auf morgen früh vertagt. Man hofft, morgen mit der Zeugenvernehmung zu Ende zu kommen. Am Montag fällt die Sitzung wegen kommissarischer Vernehmungen aus. Das Urteil steht Mittwoch abend oder Donnerstag vormittag zu erwarten.
Stettin, 13. Okiober. Der Zusammenstoß der Dampfer „Blücher" und „Pölitz", der am 16. Juni ds. Js. auf der Oder bet Stettin erfolgte, und den Untergang des „Blücher" zur Folge hatte, wöbet 15 Personen ertranken, war Gegenstand einer Verhandlung vor der hiesigen Strafkammer. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Kapitän des „Pölitz", Ehrke, die Schuld an dem Unfall trägt. Er wurde zu anderthalb Jahren Gesängnis verurteilt. Der Kapitän des „Blücher", Winter, wurde freigesprochen.
Der Prozeß v. Thüngen. Der wohl weltbekannte 300jährtge Watdstreit Der Frhrl. v. Thüngenschen Familie in Burgsinn (Unterfranken) gegen die Gemeinde Burgsinn fand, wie wir schon gestern kurz meldeten, vor dem Obersten Landes- gertchtshofe in München seine cndgilttge Erledigung. Der Prozeß, der wie eine Ruine aus uralter Zeit in unsere Tage hineinragt, hat bereits die Wirren des dreißigjährigen Krieges gesehen. Er ruhte dann von 1438 an und wurde vor nunmehr über 300 Jahren von beiden Teilen mit gleicher Ausdauer und Zähigkeit wieder aufgenommen, bis er endlich am 11. Oktober 1899 seine Ruhe für immer fand. Es handelt ftch um eine Waldfläche im jetzigen Werte von 800000 Mk., die jede Partei für sich als alleinige Besitzerin in Anspruch nehmen zu können glaubte. Der Oberste bayerische Gerichtshof hat nun den strittigen Wald endgiltig der Gemeinde Burgsinn zugesprochen und die Gesamtfamilie v. Thüngen zu den selbstverständlich nicht geringen Kosten verurteilt. In der Begründung heißt es, daß der Gemeinde Burgsinn recht zu geben sei, indem sowohl die außerordentliche, als die ordentliche Ersitzung des Waldes durch die Gemeinde als gegeben zu erachten sei. In die Kosten haben sich neun Freiherren v. Thüngen, darunter der bekannte Agrarier, zwei davon mit je */< zu teilen. Der Prozeß beschäftigte und ernährte ausschließlich mehrere Rechtsanwälte Zeit ihres Lebens.
Kandwirtschast.
A Bom Lande, 14. Oktober. Schon ist es Mitte Oktober, aber die Felder sehen noch nicht darnach aus. Ueberall stehen noch Kartoffeln, und es werden nod) Wochen vergehen, bis die letzten der diesjährigen Ernte in den Keller kommen. Alle in den Keller zu bringen, ist für dieses Jahr ein Ding der Unmöglichkeit. Die übrigen Erdgewächse harren noch des Heimbringens. Die Landwirte haben vollauf zu thun. An manchen Stellen liegt noch Grummet. Unseres Erachtens wäre es entschieden besser, lieber etwas früher, so lange die Tage länger und die Sonnenstrahlen heißer sind, das Grummetgras zu mähen. Gute W'.esen liefern alsdann noch einen dritten, wenn auch geringen Grascrtrag, und die Grummelernte ließe sich in ganz kurzer Zeit bewältigen. Die Aussaat fällt ebenfalls verspätet. L>ehr viel Zeit und Arbeitskräste erfordern schon seit Wochen die Dampfdreschmaschinen. Sie haben bei der bedeutenden Ecnte viel länger zu lhun, als in früheren Jahren. Da die Leute bei dem Maschinendreschen, um die erforderlichen Mannschaften ,usammenzubringen, sich gegenseitig aushelfen, so werden diese Arbeitskräfte den übrigen nötigen Feldarbeiten entzogen, wodurch diese auf spätere Zeiten verschoben werden müssen. Wenn nur die Witterung hilft, dann läßt sich der reiche Segen noch bergen. Möge der Regen und der eisige Nordwind uns noch eine Zeitlang verschonen!
Auszug aus Sen Standesamtsregister« der Stadt Gießen.
Aufgebote.
Oktobq?: 7. Jacob Rohr, Lehramts-Acceffist zu Mainz, mit Johanna Braunwanh zu Dieburq. 7. Hermann Bernd, Lokomotiv- beizer zu Gedern, mk Marie Horn bierselbst. 7. Joseph Georg, Taglöhner dahier, mit Elise Schloster hierselbst. 10. Wilhelm Heinrich Jakob Georg Lipp, Hausbursche dahier, mit Margarethe Pfeiffer Hierselbst. 11. Heinrich Seibel. Kutscher dahier, mit Ebarlotte Wilhelmine Maxeiner bierselbst. 13. Christian Kipper III, Maurer zu Ober-Seemen, mit Adolfine Betram Hierselbst.
Eheschließungen.
Oktober: 7. Karl Heinrich Jrle, Kaufmann zu Großen L'ndm, mit Karoiine Ernestine Helene Christiane Reinhardt bierselbst. 7. Karl Stommel, Schlosser dahier, mit Katbarine Marie Henriette Kuhl hierselbst. 12 Tobias Boller II, Dienstknecht zu Münzenberg, mit Elisabeths Bender hierselbst.
Geborene.
Oktober: 8. Dem Schriftsetzer Friedrich Schäfer ein Sohn, Friedrich. 10. Dem Dachdecker Hermann Meier ein Sohn. 10. Dem Wirt Moritz Spingarn ein Sohn.
Gestorbene.
Oktober: 7. Karl Philipp Albach. 6 Wochen alt, Sohn von Hilfsbahnwärter Heinrich Albach zu Schiffenberg. 8. Heinrich Wilhelm Ernst Knoth, 27'/, Jahre alt, Steinbrucharbeiter von S'etndorf. 10. Karoline Kemps, geb. Höhl, 23 Jahre alt, Ehefrau des Metzgers Ernst Kempf zu Kffftlst-dt. 10 Anna Müller, 32 Jahre alt, Taglöhnerin dahier. 11. Johannes Reuß, 72 Jahre alt, Rentner hierselbst. 11. Friederike Mrria Geißler, geb. Siebecker, 79 Jahre alt, Witwe von Schreiner Johann Ludwig Geißler dahier.
Wetterbericht vom 14. Oktober 1NV9.
Fast ganz Europa steht heute unter dem Einfluß einer ausgedehnten tiefen Depression, deren Centrum über dem Norden von Norwegen lagert. Relativ hoher Druck bedeckt noch den äußersten Südosten und die Biscaya-See. Auf unserem Gebiet hat die Trübung seit gestern rasch zugenommen und herrscht heute allenthalben regnerisches Wetter. Im südlichen Deutschland waren die Temperaturen heute morgen allenthalben hoch, doch nehmen sie im Laufe des Tages wesentlich ab.
Voraussichtliche Witterung: Zunächst noch trübes ziemlich kühles Wetter mit teilweisen Niederschlägen.
TOR. 8 L
Schutzmarke. Fleisch - Extract
übertrifft an Nährkraft und Wohlgeschmack die Liebig’schen Extracte und ist in allen besseren ?> Drogen-, Delicatessen- und Colonialwaaren- / Handlungen zu haben.
Die Preise für Bohnenkaffee haben seit mehr als 1 Jahr bedeutend nachgelassen und auch nicht mehr die frühere Höhe erreicht. Man findet jetzt schon gebrannte Kaffees das Pfund zu 1 Mark und darunter. Das große Publikum übersieht dabei allerdings, daß es nur die geringwertigen Sorten sind, die im Preise so zurückgingen, während die guten gehaltvollen Kaffees fast unverändert ihre alten und hohen Preise behalten. Unter diesen Umständen wird eine kluge Hausfrau lieber eine gute Kaffeesorte wählen und durch einen geeigneten Zusatz, wie z B. Kathreiners Malzkaffee entsprechend sparen. Der „Kathreiner" besitzt infolge seiner patentierten Herstellungswelse Geschmack und Aroma des Bohnenkaffees und ist dadurch ein vorzüglicher, sehr ergiebiger Zusatz, der Dank der guten Eigenschaften des Malzes noch den großen Vorzug hat. das beliebte Familiengetränk bekömmlicher zu machen.
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Montag beu 16. > der Nortmloge, c zweimal abgehalten wir Zum Besuche bei; der letzten brei Jahre hier aushalten.
Der Unterricht sr 5 bis 7 Uhr abends sto
Es Haden sich e w Mvntaß den fchuWchtigen llausimt besuchen, Schreiber, ( Graveure, Lilographrr Gärtner, Bäcker.
Mootag bei schulpflichtigen Maure Schlosser, Schreiner, < und alle sonstigen Bai
Dienstag be übrigen Schulpflichtige
Unter Hinweis ai Die/Herren unb M he M Besuche her sso licher Strafen einzuräun beteiligten Estern, Vorm BÜMtmachung rechtzest
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Tnaut ____pbetbürgeti KG 1 »Oberaufsicht Gros lur Handwerker aller Anfang des D
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