Ausgabe 
15.8.1899 Erstes Blatt
 
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Dienstag den 15 August

Erstes Matt.

1800

Nr. 190

Amts- unb Airzeigeblatt für den Ttreis Gieren.

MM.

4.

5.

6.

Alle Anzeigen-BrrmittlungSstelleu M In- uni ÄuilanHI nehmen Anjeigen für den Gießener Anzeiger entgeh«.

Relettien, Expedition und Druckerei:

ZchNtstrntze Ar. 7.

anzusprechen haben;

7. an diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffent­lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nötigen Beweise hierzu zu erwirken.

Rechte der unter pos. 1 7 genannten Art, welche nach Ablauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- tlmd Hypothekenbüchern, bezw. den zu den Flurbüchern ge- hisrigen Mutationsverzeichniffen, noch in den in Gemäßheit d-er Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, 6- leiben bei der stattfindenden Feldbereinigung unberücksichtigt,

eintragen lassen;

an die Obereigentümer und Fideikommisberechtigten, welche ihre Heimfalls- und Successionsrechte nicht durch Eintrag der Lebens-, Erb- und Landsiedel-, Leih- oder Fideikommisqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben eintragen lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;

an diejenigen, welche Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte, Revokations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Sepa- rations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und der­jenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;

an diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungsregulierung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wasserleitungsgerechtigkeiten zu gunsten von Grund­stücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- oder Kellerberechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzusprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebens­länglicher Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Teilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzuchts- oder Auszugsberechtigung

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische Volkskunde.__________________

Adreffe für Depeschen: Anzeiger chieße».

Fernsprecher Nr. 51.

as-Schlristtei.

. 4155

ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt.

Friedberg, den 10. August 1899.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert.

haranguierten die Menge, Hochrufe auf die Armee auszu­bringen. Nun ging der Sturm los. Die Liga der Menschen­rechte war sehr stark vertreten. Einer ihrer Vertreter, der Sekretär Bourdon, rief Mercier, als dieser den Saal ver­ließ, zu:Mörder, Schurke!" Bourdon wurde verhaftet. Man suchte ihn zu befreien. Ein Gendarm wurde zur Bilaine- Brücke gedrängt und wäre ohne die Hilfe einiger beherzter Mitglieder der Liga der Menschenrechte ins Wasser geworfen worden. Die Verhaftung Dsroulöde's und seiner Genoffen übte in den Kreisen seiner Anhänger eine niederschmetternde Wirkung.

Ein Weltkongreß zur Beratung der Impf frage findet am 24. und 25. September in Berlin statt. Es sollen Vorträge gehalten werden über die Lehren von der Schulimpfung, über die Statistik des Impfschutzes, über die Jmpfschüdigung, über die Verhütung und sichere Heilung der Pocken, über den Zwang der Impfung vom Stand­punkt des Rechtes, der Philosophie urib der Religion. Persönlich eingeladen werden sollen Bundesrat und Reichs­tag, Reichsamt des Innern, das Reichsgesundheitsamt, Regierung und Landtage der deutschen Bundesstaaten und der anderen an der Jmpffrage beteiligten Staaten, die medizinischen Fakultäten der Hochschulen, die Vorstände der Vereine für natürliche Heilkunde usw. Die Einberufer des Kongresses sind als Jmpfgegner bekannt.

Nach einer neueren Meldung findet die Verzögerung der Kölner Bischofswahl ihre Erklärung durch Ver­handlungen wegen Errichtung eines Bistums Aachen.

Ueber die Landtagsersatzwahl in Nassau wird der T. R." aus Weilburg geschrieben: Bei der Ersatzwahl für das Abgeordnetenhaus standen sich am 11. August gegenüber der konservative Landrat Dr. Beckmann-Usingen und der nationalliberale Stadtverordnetenvorsteher Mischke. Die Leitung der nassauischen Zentrumspartei gab die Parole aus, für den nationalliberalen Kandidaten zu stimmen. Herr Mischke siegte mit 2 Stimmen (106 gegen 104). Durch seine Persönlichkeit entriß 1893 Dr Beckmann dem Frei­sinn den Wahlkreis. In der konservativen Fraktion wirkte er für die wirtschaftlichen Interessen des Regierungsbezirks, öfters die östlichen Genossen zu seiner Ansicht herüberziehend. Nassau wird diesen einflußreichen Abgeordneten sehr ver­missen.

Der badische Schulprozeß. Die Klage des Rektors der Oberrealschule in Baden-Baden, Dr. Pfeffer, gegen einen Arzt und den Redakteur des klerikalenEcho" hat mit der Freisprechung der Angeklagten geendet. In den Entscheidungsgründen des Schöffengerichts wird betont, daß das Gericht die bei den Examen von Prof. Dr. Pfeffer angewandten Maßnahmen, wie das Durchgehen des Stils^ Empfehlen dieser Methode an feine Kollegen, das Hinweisen auf gemachte Fehler und die nicht mißzuverstehenden An­deutungen über die Lektüre bei den mündlichen Prüfungen für unerlaubt gehalten habe, so daß dem Beklagten Schmidt nicht das Recht habe abgesprochen werden können, auf Ab­hilfe zu dringen. Da ihm der Instanzenweg verschlossen gewesen sei, habe er sich mit Recht an die Presse gewendet. Das -Gericht hat dabei die Anwendung des § 193: Wahrung berechtigter Interessen" für geboten erachtet. Auch sei es der Ansicht gewesen, daß dem Angeklagten dre Absicht der Beleidigung in dem Artikel fern gelegen habe.

Die diesjährige Bischofskonferenz findet am 23. August in Fulda statt. Sämtliche Bischöfe Preußens werden daran teilnehmen. Im Anschluß daran wird das 50jährige Jubiläum des Bonifaziusvereins gefeiert werden. Bei diesem Fest am 24. August wird ein großer kirchlicher Pomp entfaltet werden, besonders die Prozession, bei der die sämtlichen Reliquien des heiligen Bonifazius getragen werden, sott ein Glanzpunkt kirchlicher Feierlichkeit werden. Die Prozession wird voraussichtlich von dem Kardinal Fürst­bischof Kopp aus Breslau geführt werden und sämtliche an­wesende Bischöfe werden im Ornat den Reliquien des Heiligen Geleit geben.

Nerugrprei- vikrteljährlich

2 Mark 20 Pfz monatlich 75 Pfß. mit Brmgrrloh». .

Bei Postbezu, 2 Mark 50 Pf», vierteljährlich.

9eni*Bt Anzeigen zu der nrchmittagö für ta getynlai erscheinenden Nummer Hi Dom. 16 Uhr.

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Erscheint ttgNch mit Ausnahme deS Montags.

Di« Gießener

»erden dem Anzeiger Wöchentlich viermal deigelogt.

HmlilchnKeil.

Bekanntmachung,

betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen. Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 fordere ich hiermit die beteiligten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigentums- und der sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, in­soweit dieselben den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bei dem Großh. Amtsgericht Alsfeld berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Be­reinigungsverfahren berücksichtigt werden können.

Die Aufforderung ergeht:

1. an diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch bezw. im Mutationsverzeichnis noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Jngroffaüon ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;

2. an diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ein­tragen lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hinder­nisse bei der Feldbereinigung, demnächst nur eine Be­scheinigung des Besitzstandes statt einer Eigentums­urkunde ausgestellt werden wird;

3. an diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindikations­oder einen unter gewissen Umständen zu realisierenden An- und Rückfallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigentumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerkstreitig" oderbeschränkt" im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an diejenigen, welche unter Nachweis der gesetz­lichen Voraussetzungen die Bemerkunggehemmt" wollen

Ausland.

Paris, 13. August. Gnörin, der Chef der Liga der Antisemiten, ist noch immer in seiner Wohnung im Klub­lokal der Antisemiten verbarrikadiert. Er hat 40 seiner Anhänger bei sich, alle bis an die Zähne bewaffnet, und mit Lebensmitteln auf längere Zeit versehen. Jeder soll 300 Patronen bei sich haben, womit sie ihr Leben bls zum letzten Blutstropfen verteidigen wollen. Gusrm hat seine Gefährten schriftlich den Schwur ablegen lassen, sich bis zum Tode zu verteidigen. Die Regierung ist entschlossen, die ganze Gesellschaft aushungern zu lassen. Die Ver-

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Heneral-Anzeiger

Bekanntmachung.

Nachdem in vielen Gemeinden des Kreises die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, und sich dieselbe von Tag zu Tag mehr verbreitet, wird hierdurch der Handel mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Umher­ziehen für das Gebiet des Kreises Biedenkopf für die Zeit vom 12. August bis einschließlich 18. September d. Js. untersagt. Handel im Umherziehen (Hausierhandel) liegt vor, wenn der Handel außerhalb des Gemeindebezirks des Wohnorts stattfindet, ohne daß der Betreffende an dem Orte, wo er Geschäfte machen will, eine gewerbliche Nieder­lassung besitzt.

In dem vorstehenden Verbot des Hausierhandels ist das Verbot des Betretens der Gehöfte, der Stallungen und der Weiden seitens der Händler, Metzger u. s. w. und ihrer Beauftragten mitenthalten. Zuwiderhandlungen werden nach § 148 Ziffer 7a. der Reichsgewerbeordnung mit Geld­strafen bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Hast bis zu 4 Wochen bestraft.

Biedenkopf, den 11. August 1899.

Der Königliche Landrat.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. August. Ueber den Eindruck des gestrigen Tages wird den hiesigen Blättern aus Rennes telegraphiert: Die Nachricht über den Verlauf der Sitzung des Kriegs­gerichts wurde durch die Prozeßteilnehmer schnell in alle Teile der Stadt getragen. Ueberall in den Cafes und an Hoteltafeln herrschte große Erregung. Demange erzählte, daß die von Mercier vorgebrachten Papierschnitzel fast den ganzen Inhalt des geheimen Dossiers bilden. Man will ihm schon gratulieren. Er sagt: Noch nicht. Die Ver­teidiger bestätigen, daß Dreyfus den Brief geschrieben hat, in welchem er sagt, er habe sein Wort gehalten, die be­treffende auswärtige Macht im Prozeß nicht zu nennen und sich beklagt, daß man trotzdem die Oeffentlichkeit ausge­schlossen habe. Er habe aber nicht damit sagen wollen, daß Casimir Perier ihm die Oeffentlichkeit versprochen habe. Die Verteidiger bestätigen ferner, daß Dreyfus auf der Teufelsinsel sich über seine Familie beschwert habe, erklären dies aber mit der verzeilichen Ungeduld Dreyfus, da er nicht wußte, wie sich die Familie für ihn bemühte. Das Auftreten Casimir Periers, der vor allem darauf bedacht war, die Behauptung zurückzuweisen, er habe Dreyfus etwas versprochen, und der allzusehr, um seine eigene Person be­sorgt schien, wird ziemlich abfällig beurteilt. Aus den Erklärungen Casimir Periers ist übrigens noch ein Satz interessant. Er sagte:Wenn ich die Präsidentschaft der Republik verlassen habe, geschah es nicht infolge von dip­lomatischen Zwischenfällen, sondern weil man mir nicht alles mitteilte, was man mir hätte vorlegen müssen." Die Nach­richten über die Pariser Ereignisse tragen dazu bei, die Zufriedenheit der Dreyfusionisten und die Bestürzung der Nationalisten zu steigern. Es ist nach dem gestrigen Fiasko Merciers wahrscheinlich geworden, daß General Billot am Montag seine früheren Erklärungen widerrufen wird. Es ist auch aufgefallen, daß die Richter gestern Dreyfus viel wohlwollender anblickten und Oberst Jouaust zum ersten Male den Gruß Dreyfus erwiderte, als dieser in den Sitzungssaal eintrat. Dreyfus übte während der ganzen gestrigen Rede Merciers die übermenschlichste Selbst­beherrschung, obgleich jedesWort derselben ihm hätte Wutschreie entlocken können. Er blieb indessen völlig ruhig. Er biß sich nur auf die Lippen, und eine immer tiefere, zuletzt purpurne Röte überzog seine abgehärmten Wangen. Erst zu allerletzt brach seine angehäufte Empörung in ein Gebrüll aus, unter dem der' Saal erschauerte, während Mercier fieberrot wurde. Die Nationalisten gestehen nach dem gestrigen Auftreten Merciers ihre große Enttäuschung zu. Zwei Nationalisten, welche im Hintergründe des Saales den Verhandlungen beiwohnten, waren von Deroulöde be­auftragt, ihm auf das schnellste die sensationellen Ent­hüllungen Merciers zu telegraphieren. Als sie an das Telegraphenamt kamen, um das vollständige Fiasko zu berichten, erfuhren sie DLroulöde's Verhaftung. In dieser Stimmung stürzten sie vor das Lyceum und