Ausgabe 
15.3.1899 Erstes Blatt
 
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Staatsminister Rothe sichert dem Hause die eingehendsten Erhebungen über diesen Antrag Schönberger zu, um ev. zu ermöglichen daß die Kosten der Fortbildungsschulen vom Staat getragen werden. Der Antrag Schönberger wird hierauf angenommen und der Ausschußantrag abgelehnt.

Von Seiten des Abg. Schroeder und Genossen ist beantragt die Pensionen der vor dem 23. Juli 1890 pensionierten Volksschullehrer auf jährl. 1000 Mk. zu erhöhen. Staatsminister Rothe erklärt, daß die Regierung für diesen Zweck Mittel augenblicklich nicht zur Verfügung habe. Der Uebernahme der Witwen- und Waisenbeiträge auf die Staatskasse könne die Regierung im Prinzip zustimmen, jedoch müsse erst der Ausfall der Steuerreform abgewartet werden. Abg. Backes wünscht eine entsprechende Er­höhung der Pensionen der Volksschullehrer. Die Er­klärungen des Herrn Staatsministers seien ihm nicht genügend. Die Bestimmung, daß Zuschüsse nur nach der Bedürftigkeit des Betreffenden gewährt werden sollen halte er für eine den Lehrerstand entwürdigende. Mit Recht nenne der Volksmund diese Bestimmung Staatsbettelei. Auch die Reliktenbeiträge der Volksschullehrer müßten in gleicher Weise geregelt werden wie diejenigen der Staats­diener. Abg. Schmitt steht auf demselben Standpunkt wie der Abg. Backes. Der Regierungs - Vertreter Herr Dr. Eisenhut weist dem Hause nach, daß erst vor drei Jahren die Gehalte der Volksfchullehrer um 450 000 Mark erhöht worden seien. Der An­trag Schroeder bedeute eine neuerliche Belastung des Budgets um 250000. Abg. David spricht sich für die Erhöhung der Pensionen aus, wünscht jedoch, daß auf Grund statistischer Erhebungen und Unterlagen dies für alle Pensionäre erfolgen soll. Es freue ihn, daß dem Staatsminister die Negierungsforderung für elektrisches Licht und Kamine im Ministerhotel bewilligt wurde und dieselbe nicht von der Steuerreform abhängig gemacht worden sei. Der Ausschußantrag wurde hierauf angenommen. Eine Reihe kleinerer Vorlagen sindet ohne Debatte Annahme und wird die Sitzung um 1 Uhr geschlossen.______________

Deutsches Keich.

Berlin, 13. März. Der Kaiser hörte heute vormittag den Vortrag des Chefs des Civil-Kabinetts v. Lucanus und den des Staatssekretärs Tirpitz.

Berlin, 13. März. Wie nach einer Berliner Korre­spondenz verlautet, befindet sich die Kanal-Vorlage augenblicklich im Schooße des Staatsministeriums, ist also dem Kaiser noch nicht zur Unterschrift vorgelegt worden.

Berlin, 13. März. Das preußische Staats­ministerium war heute im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung zusammengetreten. In parlamentarischen Kreisen war die Vermutung verbreitet, daß es sich in dieser Sitzung um die endgültige Stellungnahme zu der morgen beginnenden zweiten Beratung der Militär-Vorlage handelte.

Berlin, 13. März. Der Reichskanzler, die Minister und Mitglieder des Bundesrates waren gestern abend der Einladung des Kriegsministers v. Goßler zu einem Glase Bier gefolgt. Am 23. März findet bei dem Reichs­kanzler ein größeres Diner statt, zu dem die Minister, die Bundesrats-Mitglieder und einige Parlamentarier ge­laden sind.

Berlin, 13. März. Für morgen ist ein Diner beim englischen Botschafter in Aussicht genommen, zu welchem auch der Kaiser sein Erscheinen zugesagt hat. Am Samstag gedenkt der Kaiser einer Einladung des russi­schen Botschafters zur Tafel zu entsprechen.

Berlin, 13 März. DasBerliner Tageblatt" meldet aus Christiania: Am Samstag abend bei der Heimkehr nach dem Schloß fanden hier feindselige Kundgeb­ungen gegen den Kronprinzen statt. Die liberale Presse verurteilt diese Ausschreitungen scharf.

Ausland.

Prag, 13. März. In der heute mittag stattgefundenen Konferenz der deutsch-böhmischen Abgeordneten wurde eine Resolution angenommen, in welcher erklärt wird, daß die deutsch-böhmischen Abgeordneten dem böhmischen Landtage fern bleiben, weil die Regierung in der letzten Zeit gegen Deutsche gerichtete Maßnahmen ergriffen und die Sprachen-Verordnungen nicht aufgehoben habe.

Budapest, 13. März. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses brachte der Abgeordnete Dr. Major eine dringende Interpellation ein, betreffend die Gerüchte über eine beabsichtigte Pachtung eines chinesischen Küsten­striches von Seiten Oesterreich-Ungarns. Ministerpräsident Szell wird die Interpellation noch heute beantworten, dahin­gehend, daß das Gerücht vollständig unbegründet sei.

Parlamentarisches aus Hessen.

Jetzt liegt auch der Bericht des Ersten Ausschusses Zweiter Kammer über die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen vor, betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Vermögenssteuer. Der Bericht, erstattet von dem Abg. Jöckel, ist sehr ausführlich; mit nur wenigen, unwesent­lichen Aenderungen beantragt der Ausschuß Zustimmung.

Desgleichen wird fast durchweg Zustimmung beantragt zur Vorlage, betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Ab­änderung des Einkommensteuergesetzes vom 25. Juni 1895. Zugleich wird hier beantragt, das Gesuch des Christoph Schramm von Offenbach, betr. die Besteuerung des Ein­kommens aus Grundbesitz und Gewerbe im Auslande, für erledigt zu erklären. (Berichterstatter über beide Teile: Abg. Köhler-Darmstadt.)

Der Bericht desselben Ausschusses über die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, betr. den Steuerreform­plan, zerfällt in zwei Teile; namens der Minderheit erstattet Bericht Abgeordneter Möllinger, namens der Mehrheit Abg.

Köhler. Der Bericht der Minderheit führt aus, daß die Vorlage den mehrfachen Beschlüffen der Kammern entgegen­kommt. Dies lasse erwarten, daß es gelingen werde, sich über die Einzelheiten der Entwürfe zu verständigen. Der Bericht der Mehrheit stimmt der Reform zu, sieht jedoch von der Weinsteuer ab, und macht dafür Vorschläge : eine etwas erhöhte Progression bei der Einkommensteuer bis etwa 5 Prozent, Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die als wohl möglich anzusehen sei, Erhöhung des Stempels, namentlich bei Konzessionserteilungen rc., Erhöhung des Steuersatzes bei der Vermögenssteuer.

* * *

Der Bericht des Vierten Ausschusses Zweiter Kammer über 1. den Antrag der Abgg. Köhler (Langsdorf) und Ge­nossen, betr. die Verwertung des Fleisches perlsuchtbehafteter Schlachttiere, 2. den Antrag des Abg. Schönberger, betr. die Abänderung des Viehwährschaftsgesetzes, erstattet von dem Abg. Frhrn. v. Köth, ist sehr eingehend und gipfelt schließlich in folgenden Anträgen: Die Kammer wolle be­schließen: 1) Großh. Negierung zu ersuchen: a) daß Fleisch von tuberkulös infizierten Schlachttieren, welches seither aus­nahmslos auf die Freibank verwiesen wurde, inskünftig nur dann auf die Freibank verwiesen werde, wenn dasselbe in­folge seiner Herkunft in seinem äußeren Ansehen Einbuße erlitten hat, unter Aufrechthaltung im übrigen der seitherigen Bestimmungen über die Verwertung des Fleisches solcher Schlachttiere; b) Den Landständen eine Vorlage zugehen zu lassen, betr. Errichtung einer auf Gegenseitigkeit und Selbst­verwaltung beruhenden Landes-Viehversicherungs-Anstalt mit staatlicher finanzieller Subvention im Falle des Bedarfs, gebildet durch die, in einem Landesverband vereinigten Orts- Viehversicherungs-Vereine, welche gleichfalls mit Selbstver­waltung nach einem einheitlichen Normalstatut ausgestattet sind, unter der Oberaufsicht der Landes-Viehversicherungs- Anstalt stehen, und welche gemeinsam mit der Landesversiche­rungs-Anstalt den Zweck verfolgen, der Versicherung gegen Verluste, welche durch Umstehen oder Notschlachtung von Rindvieh (und Schweinen) oder dadurch entstehen, daß das Fleisch eines geschlachteten Stückes Vieh der genannten Gattungen wegen eines gesetzlichen Währschaftsfehlers poli­zeilich ganz oder teilweise als ungenießbar erklärt wird; 2. dem Antrag der Abgg. Köhler (Langsdorf) und Genossen nicht stattzugeben; 3) die Anträge des Abg. Schönberger für erledigt zu erklären.

Zur Vorstellung von Gemeindeangehörigen von Heides­heim, den Dammbau daselbst betr., beantragt derselbe Aus­schuß, der Vorstellung keine Folge zu geben.

Dasselbe geschieht betreffs Gesuchs einer Anzahl Brennerei-Besitzer Oberhessens, die Kontingentierung der Brennereien im Großherzogtum Hessen betr.

Zum Antrag der Abgeordneten Weith und Gen., betr. die Gemeindesteuern der Pfarrbesoldungsgüter, beantragt derselbe Ausschuß, die Kammer wolle beschließen: 1) Großh. Regierung zu ersuchen, den Antrag alsbald in Erwägung zu ziehen und dessen zustimmende Erledigung bei der dem- nächstigen Steuerreform herbeizuführen, 2) den Antrag selbst zur Zelt für erledigt zu erklären.

Zum Antrag des Abg. Ulrich, betr. die Errichtung eines Landgerichts in Offenbach, beantragt der Ausschuß: Ablehnung.

Zum Antrag des Abg. Weidner, die Abänderung des Art. 8 des Gesetzes vom 13. Sept. 1883, betr. die Aus­führung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unter­drückung der Viehseuchen, wird beantragt: die Kammer wolle beschließen: 1) Großh. Regierung zu ersuchen, die Uebernahme der Kosten für tierärztliche Ueberwachung der Viehmärkte, die lediglich im Interesse einer viehzuchttreibenden Gegend Hessens abgehalten werden, baldthunlichst auf die Staatskasse zu veranlassen. 2) Anträge auf Standgeld­erhöhungen für auf Märkte der unter Pos. 1 erwähnten Art aufgetrieben werdende Tiere keine Folge mehr zu geben.

* *

Der Zweiten Kammer ging ein Gesetzes-Entwurf zu, betr. die Dienstbezüge der staatlich bestätigten Forstwarte. Art. 1 lautet: Die staatlich bestätigten Forstwarte in Kom- munal-Forstwarteien, abnormalen Domanialforstwarteien und in Privat-Forstwarteien, welche Privatwaldungen II. Klasse enthalten, haben Anspruch auf Gehalt, Pension und Hinter­bliebenenfürsorge nach den näheren Vorschriften des gegen­wärtigen Gesetzes. Art. 2: Der Gehalt der Forstwarte in den in Art. 1 bezeichneten Forstwarteien mit 300 Hektar oder mehr Waldfläche, wird nach den auf Domanialforstwarte in normalen Domanialforstwarteien bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Juni 1898, die Besoldungen der Staatsbeamten betr., festgesetzt. Art. 3: Der Gehalt der Forstwarte in den in Art. 1 bezeichneten Forstwarteien mit weniger als 300 Hektar Waldfläche ist in der Weise zu bemessen, daß der nach Art. 2 sich berechnende Betrag zunächst eine verhältnismäßige Minderung nach Maßgabe der Flächengröße der Waldungen der Forstwartei erfährt. Es werden alsdann, wenn die Waldungen der Forstwartei zwischen 200 und 300 Hektar betragen, 10 pCt., wenn dieselben zwischen 100 und 200 Hektar betragen, 30 pCt., und wenn dieselben weniger als 100 Hektar betragen, 50 pCt. der gefundenen Summe zugeschlagen. Der Anfangs­gehalt eines Forstwarts, dessen Forstwartei 200 bis 300 Hektar umfaßt, darf die Summe von 1200 Mark nicht übersteigen. Umfaßt die Forstwartei 100 bis 200 Hektar, so beträgt der Anfangsgehalt 880 Mark und wenn die Forstwartei weniger als 100 Hektar enthält, 520 Mark.

Die folgenden Artikel bis Art. 11 behandeln den Aus­schlag der Forstwartgehalte, Gehaltsauszahlung, Ruhege­halt rc. Wir kommen hierauf noch zurück. Bezüglich der Privatwaldungen I. Klaffe bleiben die bestehenden Bestim­mungen in Kraft. Die Staatskasse leistet einen jährlichen Zuschuß von 20 000 Mark. Das Gesetz tritt mit dem 1. April d. I. in Kraft.

Lokales und Provinzielles.

Gießen, den 14. März 1899.

** Aenderungen des deutschen Eisenbahngütertarifs. Von den von der Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnver waltung beschlossenen Aenderungen des Gütertarifs Teil I. werden am 1. April u. a. folgende zur Durchführung gelangen: a) Die Einführung eines Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter. Für die nachverzeichneten Artikel wird bei Auflieferung auf Eilfrachtbrief nur die Fracht für Frachtgut berechnet also bei Aufgabe: 1. als Stückgut die Fracht nach den Sätzen der Allgemeinen Stückgutklasse; 2. als Wagenladung die Fracht nach den Sätzen der Güterklassifikation (§§ 7 und 8 der All­gemeinen Tarifvorschriften unter B des deutschen Güter tarifs Teil I.) 1. Bienen; 2. Brod; 3. Butter; 4. lebende, frische und geräucherte Fische, auch oberflächlich gesalzene (grüne) Heringe und Bücklinge, Fischbrut, für Aquarien bestimmte kleine Fluß- und Seetiere, sowie der von den Seehafenstationen an Fischzuchtanstalten zum Versande kommende Fischrogen (Fischeier); 5. Muschel- und Schaltirre aus der See (ausgenommen Austern, Hummern, Langusten und Schildkröten), frisch oder blos abgekocht; 6. frische Gemüse, folgende: grüne Bohnen, grüne Erbsen (Schoten), Salat, Gurken, Spinat; 7. Milch, frische und sterilisierte, auch Magermilch, Buttermilch und Molken; 8. ftische Beeren aller Art, frisches Stein- und Kernobst mit Ausschluß von Südfrüchten und frische Weintrauben b) Die Versetzung folgender Futtermittel in den Spezialtarif III. Erbsenschalen, auch zerkleinert, Erdnußschalen, auch zerkleinert, Fleischfuttermehl, Grieben- kuchen, Kakaoschalen, auch zerkleinert, Kleie, auch Grieskleie und Gerstenkleie, Maiskuchen und Maiskuchenmehl, Malz­treber, getrocknete, Melassefutter (Melaffe mit anderen Artikeln zu Futterzwecken gemischt, Oelkuchen, Oelkuchen- mehl (zerkleinerte Oelkuchen) und entfettetes Oelsaatmchl aller Art, namentlich Leinkuchen, Leinkuchenmehl, Leintsaut mehl, Palmkernkuchen, Palmkernkuchenmehl (Palmkernmehl Kokoskuchen (Koprakuchen), Kokoskuchenmehl (Kopramehl,, Baumwollsamenkuchen, Baumwollsamenmehl, Erdnußkuchcn, Erdnußkuchenmehl, Reisabfälle aller Art, welche beim Polieren von rohem Reis oder bei der Stärkefabrikation gewonnen werden, Reishülsen. Reisfuttermehl bezw. Reis lein, Rübensyrup, ungereinigter (die zu Speisezwecke» nicht unmittelbar brauchbaren Nachprodukte der Raffinerien), Samen, entölte (abdestillierte) folgende: Anis, Fenchel, Kümmel (Rückstände bei der Herstellung ätherischer Oele), Schlempen aller Art, getrocknete auch gemahlen. Bezüglich des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter bleibt zur Ein führung am 1. April die Zustimmung des Bundesrats noch Vorbehalten.

Sich, 14. März. Im hiesigen Ortsgewerbeverein wird Sonntag den 26. März 1899, nachmittags 3 Uhr, Herr Reallehrer Hans Kahl aus Wimpfen, einen Vortrag über das Handwerk und seinen Verteidigungskampf gegen die Industrie halten. Interessenten aus der Umgegend sind hierzu eingeladen.

Darmstadt, 13. März. Heute früh verschied plötzlich an einem Schlaganfall der langjährige Chefredakteur der Darmstädter Zeitung", Herr Hofrat K. Gg. Becker ix der Vollkraft des Alters.

Vermischtes.

* Keine Schulbücher mit Drahtheftung mehr! Durch eine neue Verfügung des Kultusministers br. Bosse ist es vom 1. April d. I. ab den Buchhändlern nicht mehr gestattet, an die Schüler der preußischen Schulen Schulbücher jeder Art mit Drahtheftung zu verkaufen. Die Schulbehörden sind angewiesen worden, streng darauf zu achten, daß bei Neubeschaffung von Schulbüchern diese Verfügung befolgt werde. Uebertretungen sind anzuzeigen. Die Anordnung erfolgte deshalb, weil viele Schüler sich an den Enden der teilweise verrosteten Drahtheftung verletzten, und sich dann Blutvergiftung zugezogen hatten.

* In einem RomanDer weiße Sklave", der gegenwärtig in einem Königsberger Blatt erscheint, findet sich folgende Stilblüte:Der Schlag der Uhr verdunkelte das Klopfen ihres Herzens._____________________

Spielplim der vereinigten Frankfurter Stadttheatrr.

Opernhaus.

Mittwoch den 15. März: Konzert [jum Besten deS Wtta«» und Watsen-FondS des Theater-Orchesters, unter Leitung deS Herr» Kapellmeisters Wolfram und unter Mitwirkung de« Konzertmeister« Petri «us Dresden, sowie des Fräulein Selma Kurz. DonnerStar den 16. März: Die Meistersinger. Freitag den 17. M»N geschlossen. SamStag den 18. März: Matteo Falcone. SomUH den 19. März, nachmittags 3«/, Uhr: Die Fledermaus. Abend« 7 Uhr: A Basso Porto. Hieraus: Coppelta (1. und 2. Akt)»

Schauspielhaus.

Mittwoch dm 15 März: Othello. Donnerstag dm 16. März: Charleys Tante. Vorher: Frankfurt in Feindes' land. Frettag dm 17. März: Auf der Sonnenseite. SamSt« dm 18. März: Der Schlafwagen-Kontrolleur. Sonnt« den 19. März, nachmittags 3*/i Uhr: Die zärtlichen Ber- wandten. Abmds 7 Uhr: Der Schlafwagen-Kontrollenr- Montag den 20. März: Nochmaliges Gastspiel des Herrn Direktor» Conrad Dreher. Die beiden Retchenmüller^_______ _

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