Ausgabe 
14.10.1899 Zweites Blatt
 
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A Mainz, 12. Oktober. Unter dem Vorsitz eines hiesigen Rechtsanwalts tagte vorgestern in dem nahen Kasteleine Versammlung der Antisemiten aus dem Großherzogtum Hessen. Zweck der Zusammen­kunft war eine Besprechung über die bevorstehenden Er­gänzungswahlen zu dem Landtag. In den letzten Tagen sind zahlreiche Inhaber von hiesigen Ladengeschäften arg beschwindelt worden, und zwar waren in allen Fällen die Verüber der Schwindeleien elegant gekleidete Frauenzimmer. Dieselben ließen sich hauptsächlich aus Modewarengeschäften größere Auswahlsendungen in ein näher bezeichnetes Haus schicken, lauerten auf den Gängen die Ueberbringer der Waren ab, gaben den Auftrag zu noch anderen Gegenständen, und suchten inzwischen mit den zuerst gebrachten Waren das Weite. Meist hatten sich die Schwindlerinnen zur Abgabe der Waren Häuser mit zwei Hausgängen herausgesucht. Eine ganze Reihe derartiger Betrügereien sind der Polizei in den letzten Tagen zur An­zeige gebracht worden, ohne daß es bis jetzt möglich gewesen wäre, eine der Schwindlerinnen abzufassen.

Mainz, 12. Oktober. (Besetzung von Stellen bei der hiesigen Volksschule. Festgenommener Ausreißer.) Für die 9 Schul stellen, welche s. Z. öffent­lich zur Bewerbung ausgeschrieben worden sind, und von denen 5 mit katholischen Lehrern und 2 mit evangelischen Lehrern und je einer katholischen und einer evangelischen Lehrerin besetzt werden sollen, haben sich zusammen 38 Lehr­kräfte gemeldet, und zwar 19 für die mit katholischen Lehrern zu besetzenden Schulstellen, darunter befinden sich 10 Lehrer und 9 Schulverwalter, von den letzteren sind 6 aus Mainz; für die mit evangelischen Lehrern zu be­setzenden Schulstellen haben sich 14 Lehrkräfte gemeldet, darunter 9 Lehrer und 5 Schulverwalter, letztere sämtlich aus Mainz; für die mit einer katholischen Lehrerin zu be­setzende Stelle haben sich 3 Lehrkräfte, darunter 2 Schul­verwalterinnen aus Mainz, und für die mit einer evange­lischen Lehrerin zu besetzende Stelle haben sich 2 Lehrkräfte, darunter eine Lehrerin und eine Schulverwalterin aus Mainz, gemeldet. Unter den Lehrern befindet sich auch ein Lehrer, der s. Zt. der Stadt Offenbach von der Regierung präsentiert worden war. Die Bürgermeisterei Offenbach war aber mit dieser Präsentation nicht zufrieden, und lehnte diesen Lehrer mit noch zwei anderen Lehrern ab. Schließ­lich gab die Regierung nach, und die Lehrer mußten ander- weit verwendet werden, die Stadt Offenbach aber ist ver­pflichtet worden, die Gehaltsdifferenz zu bezahlen, welche die Lehrer an ihrem neuen Wirkungskreise weniger erhielten, als sie in Offenbach erhalten hätten. Der 16jährige Sohn einer hiesigen Familie, der Schüler der Unteroffizier­schule in Weilburg ist, hatte Urlaub bekommen, denselben aber überschritten, und wird schon seit 10 Tagen hier überall gesucht. Nach Hause durfte er nicht mehr kommen, und so trieb er sich in der Stadt herum. Gestern morgen suchte er heimlich die elterliche Wohnung auf, was bemerkt wurde. Zwei Schutzleute begaben sich in die betreffende Wohnung und fanden das Bürschchen unter einem Bette versteckt. ES erfolgte seine Festnahme und Auslieferung an die Hauptwache. Bon da kam der Ausreißer in das Militär-Arresthaus und wird heute nach Weilburg zurück­transportiert. (M. A.)

Mainz, 12. Oktober. Gestern feierte Stadtverordneter Ph. Schumacher sein 25jähriges Stadtverord­nelenjubiläum. Der Ausschuß der demokratischen Partei überbrachte aus diesem Anlaß heute mittag dem Jubilar die Glückwünsche des Demokratischen Vereins und der Aus­schuß des Demokratischen Vereins zu Frankfurt gedachte des Jubilars in einer telegraphisch übermittelten Gratulation. Auch in der heutigen Sitzung der Stadtverordneten wurde der Jubilar, durch Blumenschmuck auf Pult und Sessel, ausgezeichnet, und der Oberbürgermeister ehrte ihn, unter dem Beifall des Kollegiums, durch freundliche Worte der Anerkennung. Der Jubilar dankte für die ihm erwiesene Aufmerksamkeit und versprach, so lange es ihm noch ver­gönnt sei, dieser Versammlung anzugehören, stets das In­teresse der Stadt Mainz zu vertreten.

Fulda, 12. Oktober. Herr Regierungs-Referendar Graf Solms-Laubach ist dem hiesigen Landratsamte zur Beschäftigung überwiesen worden._____________________

Pretzbeleidigungsprozetz.

(Ausführlicher Bericht.)

Darmstadt, 12. Oktober 1899.

Bor der ersten Strafkammer des hiesigen Land- gerichts eröffnete heute vormittag der Vorsitzende, Großh. Landgerichtsdirektor Dr. Rüster, die Verhandlung gegen die verantwortlichen Redakteure derFrankfurter Zeitung", des Mainzer Journals" und derMainzer Neuesten Nach­richten". Den Gerichtshof bilden außerdem die Großh. Land­gerichtsräte Dr. Kolb, Dieffenbach, Schilling und Großh. Landrichter Dr. Haustädt (Referent). Die Anklagebehörde ist durch Großherzoglichen Oberstaatsanwalt Dr. Schmidt von Mainz, vertreten, die Verteidigung derFrankfurter Zeitung" wird durch die Rechtsanwälte Muser von Offen­burg und Grünewald von Gießen, diejenige desMainzer Journals" durch Rechtsanwalt Dr. Schmidt, derMainzer Neuesten Nachrichten" durch Rechtsanwalt Dr. Löb von Mainz geführt. Die Angeklagten Alexander Giesen, ver­antwortlicher Redakteur derFrankfurter Zeitung", 34 Jahre alt, Israelit, verheiratet, mehrfach vorbestraft, Franz Köpgen, verantwortlicher Redakteur desMainzerJournals", 29Jahre alt, katholisch, Botho Horibert Malten, verantwortlicher Redakteur derMainzer Neuesten Nachrichten", 50 Jahre

alt, evangelisch, vorbestraft, sind beschuldigt, durch einen in Nr. 140 derFrankfurter Zeitung" vom 21. Mai d. IS., in Nr. 118 desMainzer Journals" vom 23. Mai d. Js. und in Nr. 117 derMainzer Neuesten Nachrichten" ent­haltenen Artikel Se. Exzellenz den Großh. Justizminister, die derzeitigen Mitglieder des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, sowie den Großh. Generalstaats- anwalt, Beamte in Beziehung auf ihren Beruf öffentlich wörtlich beleidigt zu haben, indem sie Thatsachen behaupten und verbreiteten, die nicht erweisbar waren und geeignet sind, die genannten Beamten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Vergehen gegen §§ 185, 186, 169, 200 Str.-G.-B., §20 Preßgesetzes. Nach Eröffnung der Sitzung sprach der Vorsitzende in einigen Worten die Zuversicht aus, daß wie die Verhandlung streng objektiv und sachlich ge­führt, so auch seitens aller übrigen Beteiligten mit derselben Sachlichkeit gehandelt werden würde. Alsdann gab derselbe bekannt, daß Se. Exzellenz der Großh. Staatsminister von der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit überhaupt nicht und Se. Exzellenz der Großh. Justizminister nur insofern entbunden sei, als Interessen des Reichs oder des Groß­herzogtums nicht entgegenständen. Den übrigen als Zeugen geladenen Beamten sei die Zeugnisablage über die in ihrer dienstlichen Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen hinsicht­lich der Nichtanstellung jüdischer Richter untersagt. Die Verteidigung stellt hierzu keine Anträge. Bei Vernehmung der Angeklagten über ihre Personalien bekennt sich An­geklagter Giesen zu drei Vorstrafen mit Geld wegen Preß­vergehens, Malten zu einer solchen, während Köpgen sich als unbestraft erklärt. Verteidiger Dr. Löb macht namens der Angeklagten den Einwand der Unzuständigkeit des Ge­richts geltend, da der sogen, ambulante Gerichtsstand der Presse keine Berechtigung habe. Der Vertreter der Staats­behörde wendete sich in längerer Ausführung gegen diesen Einwand, worauf der Gerichtshof den Antrag der Verteidigung bezüglich Giesen als unzulässig, bezüglich der beiden übrigen Angeklagten als unbegründet abweist, da dem Antrag aus rechtlichen und Zweckmäßigkeitsgründen nicht stattgegeben sei. Nach Verlesung der Eröffnungsbeschlüsse gelangen die unter Anklage gestellten Zeitungsartikel zur Wiedergabe, darin wird in schärfster Weise dem Ministerium der Vorwurf der Verfassungsverletzung im allgemeinen und in Bezug auf den Fall Küchler gemacht, und dem Justizminister und General­staatsanwalt vorgeworfen, den zur Erhebung einer Anklage gegen Küchler aus § 211 der Konkursordnung entschlossenen und verpflichteten Oberstaatsanwalt Dr. Preetorius hiervon abgehalten zu haben. Der Angeklagte Giesen übernimmt in seiner Vernehmung zur Sache die Verantwortung für den fraglichen Artikel, erklärt aber, durch seinen Gesundheits­zustand gezwungen zu sein, seine ausführliche Verteidigung seinem Anwalt zu überlassen. Er habe nicht die Behauptung aufstellen wollen, daß die Staatsanwaltschaftwider besseres Wissen" von jener Anklageerhebung verhindert worden sei. Die Beschuldigung der Verfaffungsverletzung legt G. dahin aus, daß sich dieselbe auf die Thatsache der Nichtanstellung jüdischer Richter und die Ausstellung von Reversen in früherer Zeit durch zur Anstellung gelangende Amtsrichter gründe. Gegenüber dem Einwurf des Vorsitzenden, daß inhaltlich der Verfassung eine Anwartschaft auf Anstellung nicht existiere und angebliche Reversausstellung in einer früheren Aera das jetzige Ministerium nicht berühre, bleibt G. bei seinem Vorbringen. Er habe den Artikel nicht selbst verfaßt, sondern nur geprüft und im Vertrauen auf die Persönlich­keit des Verfassers ausgenommen. Die beiden anderen An­geklagten beteuern ihren guten Glauben, der sie veranlaßt habe, der Stimmung der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Angeklagter Malten beruft sich auf die Wahrung berechtigter Interessen. Die Beweisaufnahme wird mit Vernehmung Sr. Exc. des Großh. Justizministers eröffnet. Die Be­hauptung, daß die Regierung im Fall Küchler die Staats­anwaltschaft irgendwie angewiesen habe, erklärte Zeuge für völlig aus der Luft gegriffen. Er persönlich habe auch da­von abgesehen, die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage zu veranlassen, da er dieses Mittels, um etwaige Verläumdungen aus Anlaß seiner Bekanntschaft mit R. ent­gegenzutreten, im Gefühl seiner Verantwortung nicht bedurft habe. Sofort nach Bekanntwerden der Sache habe er den Landgerichtspräsidenten mit den nötigen Schritten betraut und auch Herrn K. strenge Ahndung im Schuldigkeitsfalle in Aussicht gestellt. Die Beschleunigung des Disziplinar­verfahrens sei lediglich durch die Absicht geleitet worden, möglichst bald den Sachverhalt klar zu stellen. Er stehe jetzt auf dem Standpunkt, daß nach dem Ergebnis der Er­mittelungen eine weitere Amtsausübung K.'s nicht mehr möglich gewesen sei und habe von der Disziplinarbestrafung erwartet, daß K. diese Unmöglichkeit selbst einsehen werde, was allerdings nicht eingetreten sei. Bezüglich des Straf­verfahrens habe er nur alsdann eingegriffen, als durch die Verhandlung Rapp und die damals stattgehabte Nichtbeeidigung K's seiner Meinung nach Irrtümer unter dem nichtrechtsgelehrten Publikum Platz greifen konnten. Deshalb habe er ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen K. veranlaßt, das mit Außerverfolgungssetzung K's durch die Beschlußkammer seine Erledigung fand. Er habe die Ansicht der Staatsanwaltschaft, daß eine strafrechtliche Verfolgung K's nicht vorliege, stets geteilt und teile sie auch jetzt noch. Der Strafantrag des Geueralstaatsanwalts in dem Disziplinarverfahren habe den Entschließungen des Ministeriums entsprechend auf Dienstentlassung gelautet. Bezüglich des Vorwurfs der Verfassungsverletzung betonte Zeuge, daß fein Strafantrag sich lediglich nur insofern auf den Vorwurf beziehe, als er die jetzige Regierung treffe. Die jetzige Regierung sei noch nicht in die Lage gekommen, die Frage der Anstellung eines jüdischen Assessors zu prüfen. Was den Standpunkt der vorausgegangenen Regierung betreffe, so sei derselbe durch frühere Kammerverhandlungen hinlänglich bekannt. Jene Regierung habe prinzipiell nicht die Anstellung solcher Assefforen abgelehnt, nur ihre An­

stellung auf dem Lande unter den obwaltenden Verhältnissen für unthunlich erachtet. Seitens keines Abgeordneten sei damals aus der Verfassung ein Einwand hergeleitel worden. Sowohl sein Vorgänger, wie er, seien nicht grundsätzlich gegen eine solche Anstellung, bei dieser Frage seien jedoch die Rücksichten und Erfordernisse des Dienstes maßgebend. Seit 50 Jahren sei diese Anschauung durchgeführt und niemals habe sich bis zum Fragefall der Vorwurf der Ver­fassungsverletzung erhoben. Die Vorurteile gegen das Judentum seien weit über die Grenzen des Antisemitismus verbreitet, er, Zeuge, teile sie nicht und bedauere sie lebhaft, vermöge sie aber nicht zu ändern. Mit diesen bedauerlichen Zuständen und den hieraus für einen eventuellen jüdischen Richter sich ergebenden Schwierigkeiten müsse die Regierung rechnen. Bei jeder Anstellung seien die Verhältniffe des einzelnen Falles zu prüfen und hiernach zu entscheiden. Der nach diesen zweistündigen Ausführungen zur Vernehmung gelangende Großh. Generalstaatsanwalt Dr. Schlippe de­poniert, daß ihm niemals ein Auftrag bezüglich Nichterhebung der Anklage gegen Küchler zuteil geworden sei und er nie­mals einen solchen Auftrag an die ihm unterstellte Staats­anwaltschaft erteilt habe. Die Verhandlung der Disziplinar- sache vor derjenigen gegen Rapp habe er bei Großh. Ministerium beantragt, weil er nach Lage der Sache eine fernere richterliche Thätigkeit K's für unzulässig und seine Beseitigung aus dem Amt vor dem Strafverfahren für geboten erachtet habe.

(Fortsetzung im ersten Blatt.)

Vermischtes.

* Osnabrück, 11. Oktober. Landgerichtsrat Kolligs ist zum Landgerichtsdirektor in Essen a. d. Ruhr ernannt worden. Kolligs war der Führer der hiesigen national- liberalen Partei, die in ihm ihr umsichtigstes und begabtestes Mitglied verliert.

Osnabrück, 12. Oktober. Bei dem Neubau der katho­lischen Kirche ist ein Gerüst eingestürzt. Fünf Maurer wurden verletzt.

* Saarbrücken, 12. Oktober. Bei einer vom hiesigen Offiziers-Korps veranstalteten Schnitzeljagd stürzte der Leutnant Prowein vom 7. Dragoner-Regiment. Derselbe zog sich bei diesem Sturze einen Bruch der Schä­deldecke zu, woran er heute vormittag verstarb.

* Straßburg, 12. Oktober. Anläßlich der Einziehung elsässischerRekruten kam es in der Nähe der Manteuffel- Kaserne zu bedauerlichen Exzessen. Zwei Schutzleute nahmen einen betrunkenen Rekruten fest. Während seines Transportes nach dem Polizeibureau IV sammelte sich eine Menschenmenge von 5-600 Köpfe, zumeist Verwandte und Freunde der eingezogenen Rekruten, an, die johlend und schreiend die Schutzleute umringte und den Gefangenen auf dem freien Platz vor der Trompetergaffe zweimal befreite. Zwei zufällig des Weges kommenden Unteroffizieren gelang es schließlich, den verhafteten Rekruten wieder festzunehmen. In der Gutleutgasse entfloh Der Gefangene mit Hilfe der Menge zum dritten Male, wurde jedoch bald wiederum er­griffen. Schließlich kam eine größere Anzahl von Schutz­leuten aus dem benachbarten Polizeirevier mit gezogenen Säbeln zu Hilfe und nahmen gegen zehn Verhaftungen vor.

* Karlsruhe, 11. Oktober. In Mundelfingen bei Donaueschingen ist gestern das Haus des Meßners Beha abgebrannt, wobei drei Kinder, das älteste war 8Jahre alt, in den Flammen umkamen.

* Amsterdam, 12. Oktober. In Paaslo (Nord- Oberyffel) ist ein Fall von cholera asiatica mit tät­lichem Ausgange festgestellt worden.

* Stuhbekjöbing, 11. Oktober. In der Nähe der Insel Falster wurde ein ohne Mannschaft treibendes Fischerboot aufgefunden, auf dem der NameFried­rich Werner" aus Stralsund stand. Nach den bisherigen Feststellungen haben sich an Bord des Bootes dessen Be­sitzer Georg Werner, der Führer des Bootes Georg Schlicker aus Zingst und ein Vergnügungsreisender, der Polytechniker Walther Vernicke aus Stralsund, befunden. Es wird ver­mutet, daß alle drei umgekommen sind.

Kunst und Wissenschaft.

= Rom, 11. Oktober. Vom 12. internationalen Orien» t alisten-Kon greß. Das offizielle Verzeichnis der anwesenden Mit­glieder ist nun erschienen. Ihre Gesamtzahl beträgt ca. 600. Auch das Deutsche Reich ist durch eine beträchtliche Anzahl von Gelehrten ver­treten. Wir machen von ihnen hier diejenigen namhaft, die in einer der zwölf Sektionen zu Präsidenten gewählt wurden. Es sind in alpa- betischer Reihenfolge: Bartholom ae -Gießen, B e z a t s -Heidelberg, Eisenlohr-Heidelberg, Ermann-Berlin, E u t i n g - Straßburg, Geiger-Erlangen, H i r t h - München, Krumbacher-München, Kuhn-München, M e r x-Heidelberg, Pischel-Halle.Als Sitz des 13. Kongreffes, der frühestens in drei Jahren stattfinden soll, wird vor­aussichtlich Hamburg gewählt werden. Die definitive Wahl findet bei Gelegenheit der Schlußfeterlichkeit am 15. b Mts. statt.

Aus dem Oeschästsleöen.

Mode-Bericht Winter 1899/1900. Die bekannte Seiden- Fabrik G. Henneberg in Zürich schreibt uns: Während in den letzten drei Jahren die rauschende Taffetseide allgemein und für alle Zwecke bevorzugt wurde, fängt man jetzt doch an, für die kommende Saison auch den weichen Seidenstoffen wieder mehr Jntereffe entgegenzubringen, Es sind von Paris und London größere Bestellungen in MerveiUeux, Armüres, Surah, Bengalines, EpinglSs und Duchesse gegeben worden; all diese Stoffe eignen sich natürlich vorzugsweise für Blusen und ganze Roben, während für Unterkleider nach wie vor die rauschende Taffet­seide in ungezählten Farbensortimenten bestellt worden ist. Man spricht wieder viel von Schotten für nächstes Frühjahr- forderte Stoffe und auch gestreifte in den reizendsten Farbenzusammenstellungen sind auf den Webstühlen; doch die Führung werden unbestritten die bedruckten Foulard-Seiden nehmen; die Pariser Dessinateure haben Muster aus­gearbeitet von einer Reichhaltigkeit und Schönheit, wie noch nie zuvor. In Damasten werden kleine und mittelgroße Dessins bevorzugt, ebenso Schleifen-Muster. Moderne Farben sind: fraise, eleotric, serpent (grün) und violett in allen Abstufungen.