Ausgabe 
14.9.1899 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Kopf verlieren, bevor ich mich durch eine Lüge beschmutze. Wer behauptet, daß wir damals über Politik sprachen, ist ein schlechter Mensch und ein Lügner! Als ich also hierher zurückkam, wollte mich der Arzt so schnell wie möglich nach Karlsbad schicken. Sie können diesbezügliche Briefe bei meiner Frau finden. Ich war dann mit Baron Taube, meinem alten Freunde, beisammen und dachte eher an alles andere in der Welt als an Politik, gerade zu jener Zeit. Präsident (unterbrechend):Wo ist dieser Brief Ihrer Frau wegen Karlsbad, wo sind die Papiere?" Pa sic: Die Polizei hat sie genommen! Daß sie nur jene vor­legte, die ihr paßten, und jene, die zu meinen Gunsten sind, nicht, dafür kann ich ja nichts! Es wurden mir auch Familienpapiere abgenommen; wo sind sie? Warum be­finden sich die mich entlastenden Papiere, Briefe und Depeschen nicht hier, trotzdem man sie mir abgenommen hat? Wer ein guter Serbe ist, der ist auch ein Freund der Dynastie, und ich bin ein guter Serbe!

Im weiteren Verlaufe seiner großen politischen Rede erklärt Pasic, daß er den gegen ihn erhobenen Anklagen vollkommen fernstehe, was er durch Thatsachen, die er an- sührt, zu erhärten versucht. Es ist eine bedeutungsvolle Leistung forensischer Kunst, die Pasic unter starker Spannung der gesamten Zuhörerschaft bietet, er bannt die Geister und erweist sich als bedeutender Mann von starker Indi­vidualität. (Forts, folgt.)

Kskstrs und KrsvmMes.

Gießen, 13. September 1899.

Die Verhandlung gegen den Geheimen Oberschnlrat Dr. Dettweiler

vor dem Verwaltungsgerichtshof begann, wie bereits gestern kurz gemeldet, heute vormittag 9 Uhr. Den Vorsitz führt Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Heß i. P., als Staats­anwalt fungiert Herr Ministerialrat Braun, Verteidiger ist Herr Rechtsanwalt Hallwachs.

Die Anklageschrift legt, wie derDarmst. Tägl. Anz." meldet, dem Angeklagten im wesentlichen zur Last, daß er die Pflichten verletzt habe, die ihm sein Amt auferlegte, und daß er sich außerhalb seines Berufs des Vertrauens, welches dieser erfordert, unwürdig gezeigt habe zum schwersten Nach­teil der ihm anvertrauten Interessen und des Ansehens des hessischen Schulwesens.

Die Anklageschrift ist äußerst gründlich durchgearbeitet und umfaßt die in Bensheim und Darmstadt in den Jahren 1894 bis 1899 vorgekommenen Fälle. Kurz gesagt handelt es sich darum, daß der Angeklagte teils selbst, teils durch Lehrer der ihm unterstellten Anstalt seinem Sohn unzulässige Nachhilfe im Lateinischen und Griechischen zukommen ließ. Bekanntlich hat Dettweiler junior die Notizen, die ihm zu­teil wurden, dann auch noch verwertet und dadurch zu schweren Mißständen und Komplikationen Veranlassung ge­geben, die eine schwere Schädigung des Ansehens des hessi­schen Schulwesens herbeiführten.

Auf die Einzelheiten werden wir bei der Zeugenver­nehmung zurückkommen. Hier genüge folgendes: Ende vorigen Jahres erfuhr Gymnasialdirektor Mangold, daß der junge Dettweiler von Dr. Ahlheim für die schrift­lichen Arbeiten aus dem Deutschen ins Lateinische in unzu­lässiger Weise vorbereitet werde und sogar die berüchtigten Zettel verkaufe. Herrn Mangold stand damals kein Ma­terial zu einer Untersuchung zur Verfügung. Als er aber am 17. April d. I. von dem jetzigen Geh. Oberschulrat, damaligen Gymnasialdirektor Nodnagel, erfuhr, daß am Wirtstisch von der Angelegenheit gesprochen werde, schritt er zur Vernehmung des Dr. Ahlheim und des jungen Dett­weiler, und legte die Protokolle Herrn Sold an vor. Der junge Dettweiler gab an, Ahlheim gehe das in der Schule Besprochene vor den Exerzitien nochmals mit ihm durch, er erhalte Notizen, auch würden bestimmte Stellen in den Schriftstellen angestrichen. Diese Notizen teilte der junge

Orte, wo Branntwein ausgeschänkt werden darf, die Ab­gabe von Rebenwein verboten ist. Das kgl. Bezirksamt Staffelstein hat zwei Mal das Gesuch abschlägig beschieden, auf dem Staffelstein Wein an die Touristen verabreichen zu dürfen. Die Kirchenstiftungs-Verwaltung sowohl als auch der Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs in Staffelstein hatten nach demFränk. Kur." die Gesuche befürwortet, die Gemeinde RomannSthal dagegen, deren Bewohner früher so gerne in der Klause des alten Ivo kneipten, hatten die Bedürfnisfrage verneint, ja die Gemeinde Wolfsdorf be­hauptete sogar, die ganze Bevölkerung der Umgebung nähme Aergernis daran, daß in der Klause des Eremiten, einer geweihten Stätte, eine öffentliche Schankwirtschaft betrieben werde, das sei eine Profanierung der heiligsten Gefühle. Der derzeitige Kirchenstiftungspfleger, Konrad Gagel in Staffelstein hat gegen den letzten ablehnenden Bescheid des Bezirksamtes Staffelstein Beschwerde zur kgl. Regierung erhoben. Er führte zur Begründung aus, daß in den letzten 12 Monaten sich über 6000 Personen ins Fremden­buch auf dem Staffelberg eingezeichnet haben; da er­fahrungsgemäß nur 2 Drittel der Touristen sich einschreiben, beträgt die Frequenz pro Jahr nahezu 10000 Personen. Diese sind nur vorübergehend auf dem Staffelberge, sie wollen in der Eremitenklause nicht kneipen, sondern einfach eine Erfrischung zu sich nehmen, dazu gehöre aber in erster Linie ein Glas Wein. Daß die Ge­meinde RomannSthal gegen die Genehmigung des Gesuches sich ausspreche, beruhe auf persönlicher Gehässigkeit. Er bitte, den ablehnenden Beschluß des königl. Bezirksamts Staffelstein außer Wirksamkeit zu setzen, und dem Bruder Antonius die Erlaubnis zum Weinausschank in der Meßner- rvohnung auf dem Staffelberg zu erteilen. Der Negie­rungssenat entsprach, wie nicht anders zu erwarten war, Liefern Anträge.

Dettweiler, entgegen einem ausdrücklichen Verbot Ahlheims, einigen seiner Mitschüler gegen Entgelt (30, 40 Pfg., 1 Mk.) mit. Als eines Tages im Januar die Notizen für das griechische Exerzitium ausblieben, schrieb Dettweiler junior ungenügend", Ahlheim schickte an den Vater Dettweiler einen Entschuldigungsbrief, den der junge Dettweiler in der Klasse vorlas.

Ahlheim erklärte, er habe die Vorbereitungen des jungen Dettweiler auf das in der Klaffe Vorgebrachte be­schränkt. Das Mitbringen der Zettel habe erzum Aus­schluß von Mißdeutungen" angeordnet. Was das Griechische anbelange, so sei er von Herrn Dettweiler ersucht worden, ihm die selteneren Vokabeln mitzuteilen. Bei seiner zweiten Vernehmung definierte Ahlheim den Begriff derselteneren" Wörter dahin, es seien die dem jungen Dettweiler unbe­kannten damit gemeint gewesen. Ahlheim hielt sich, weil von seinem Vorgesetzten Dettweiler aufgefordert, gedeckt.

Am 20. April erhielt der frühere Ministerialrat Soldan Kenntnis von diesen Vorgängen und bestrafte, wie bekannt, den Oberschulrat Dr. Dettweiler mit der Strafe der Ver­warnung, den Gymnasiallehrer Dr. Ahlheim mit einem Verweise; letzterer wurde außerdem im Interesse des Dienstes nach Gießen versetzt. Begründet wurde diese Maßregelung damit, daß an sich bei Oberschulrat Dettweiler kein Ver­gehen vorliege; er habe aber unvorsichtig gehandelt und deshalb sei Strafe geboten. Bei Dr. Ahlheim sei festgestellt, daß er die schmale Grenze zwischen erlaubtem und uner­laubtem überschritten.

Die Bestrafung wurde dem Direktor Mangold und einigen Gymnasiallehrern auf dem Ministerium mitgeteilt und von H rrn Soldan die Mahnung zugefügt, man solle sich beruht- en. Man beruhigte sich aber nicht; Lic. theol. Dr. Preuschen und der Gymnasialdirektor Mangold richteten am 5. und 6. Mai je eine Eingabe an das Ministerium und protestierten gegen die Auffassung, als ob es sich um eine Unvorsichtigkeit handle. Zuvor hatte aber bereits Dr. Dettweiler ein förmliches Disziplinarverfahren gegen sich beantragt, welchem Antrag sofort stattgegeben wurde.

Bei seiner heutigen Vernehmung präcisiert Dr. Dett­weiler zunächst seine Methode. Er vertritt die Ansicht, daß in den unteren und mittleren Klassen das grammatisch­stilistische im Lateinischen und Griechischen vorwiegen müsse; in den oberen Klassen aber müsse auf den Inhalt der Schriftsteller das Hauptgewicht gelegt werden. In Hessen teile man diese Ansicht insofern, als 1883 eine im Jahre 1892 nochmals eingeschärfte Vorschrift erlassen worden sei, wonach die lateinischen schriftlichen Arbeiten nicht zum Nachteil von maßgebendem Einfluß sein dürften. Eine Halbheit liege darin, daß man einerseits oft viel von den schriftlichen Arbeiten verlange und andrerseits sagte:Es kommt nicht viel darauf an."

Zur Anklage selbst übergehend, giebt Dr. Dettweiler zu, daß nach seiner heutigen Kenntnis der Sachlage aller­dings in ungerechtfertigter Weise gefördert worden sei. Dagegen bestreiteter ganz entsch jeden, daßdies mit seinem Vorwissen geschehen sei. Herr Ahlheim habe ihm im August 1898, als er (Dettweiler) Oberschulrat wurde und nach der Landwehrstraße verzog, gesagt, er wolle den jungen Dettweiler, besonders in Zwischenstunden, zu sich kommen lassen, zumal er (Ahlheim) nahe am Gymnasium wohne. Nach verschiedenem Hin und Her habe er schließlich seinen Sohn zu Ahlheim gehen lassen. Heute, wo er wisse, daß sein Sohn in ungerechtfertigter Weise gefördert worden, müsse er leider zugeben, daß er den Schein hätte meiden sollen. Seine eigenartige Stellung als Direktor und Vater sei verhängnisvoll für ihn geworden. Weil er aber nie daran gedacht habe, es gehe unrechtes vor, habe er zu­gelassen, daß sein Sohn zu Ahlheim gehe. Dabei bemerke er, daß er bei Klagen von Lehrern über geringe Leistungen der Schüler den ersteren oft empfohlen habe, die Schüler mittags zu sich kommen zu lassen. Bei seinem Sohn sei es

* Der Kaiser als Klavierspieler. Es dürfte wenig be­kannt sein, daß der Kaiser ein ganz vorzüglicher Klavier­spieler ist und selbst die schwierigsten Läufe und Kompositionen mit spielender Leichtigkeit und Fingerfertigkeit zu Gehör bringt. Recht erfreut zeigt sich der Herrscher immer, wenn er auf seinen Reisen Gelegenheit hat, Klavier zu spielen. Auch während seiner Seereisen an Bord der DachtHohen- zollern" setzt er sich oftmals an den Flügel, um zu präludieren oder zu Phantasieren. Für die bevorstehende Reise des Kaisers nach Schweden ist dieHohenzollern" jetzt mit einem ganz neuen Klavier ausgestattet worden. Das erstklassige Instrument stammt aus der Fabrik von Maaß in Hamburg- Altona, ist doppelkreuzsaitig und aus herrlich geschnitztem Eichenholz gearbeitet.

* Die Kaiserin als Patin. Während der Kaiser be­kanntlich bei dem siebenten Sohne in derselben Familie in der Regel genehmigt, daß er als Pate eingetragen werde, lehnt die Kaiserin das Patenstehen bei der siebenten Tochter ab. Die gegenteilige, im Publikum verbreitete An­sicht ist irrig. Ein in Templin wohnender Handwerker bat kürzlich die Kaiserin in einem Gesuch, bei seinem siebenten Mädchen Patenstelle zu übernehmen. Darauf hat die hohe Frau dem Bittsteller durch ihr Zivilkabinett mit­teilen lassen, daß sie nur im engsten Familienkreise Paten- stellcn übernähme. Nichtsdestoweniger ließ die Kaiserin in vorliegendem Falle dem Schreiben ein Geldgeschenk von 30 Mk. für die kleine Erdenbürgerin beilegen.

* Straflosigkeit des Selbstmords. Zu der Frage, ob der Selbstmordversuch straflos sei, enthält dieDeutsche Juristenztg." folgenden aus der Feder des Rechtsprakti­kanten Weber zu München stammenden Artikel: Der Selbstmord wird heutzutage nicht bestraft, da ihn das Straf­gesetzbuch, das ihn unter den milder zu bestrafenden Töt­ungsverbrechen hätte nennen müssen, nicht kennt. Es hat

ebenfalls oft vorgekommen, daß er zu Ahlheim mußte, weit er morgens nichts konnte. Was dieZettel" anlange, so sei der Name ominös. In Wirklichkeit habe jeder Schüler bei Vorbereitung der Exerzitien sich Aufzeichnungen gemacht. Wenn er bei seinem Sohn einen Zettel gefunden habe, so habe er gedacht, daß das, was auf dem Zettel stand, der ganzen Klasse bekannt war.

Hier tritt eine Pause ein. Es wird sich überdies, wie Herr Ministerialrat Braun bereits hervorhob, auch die Frage aufwerfen, ob Ministerialrat Soldan befugt war, über Oberschulrat Dettweiler Disziplinarstrafen zu verhängen. Ist dies der Fall, so fragt es sich, ob nicht auf Grund des Satzes ne bis in idem die Klage gegen Oberschulrat Dr. Dettweiler verbraucht ist.

Rechtsanwalt Hallwachs beantragt, Herrn Mini­sterialrat Soldan als Zeugen zu vernehmen darüber, ob nicht die Frage der Zuständigkeit des Vorgesetzten einer Ministerialabteilung zur Bestrafung eines Oberschulrats reiflich erwogen, und sogar mit dem Herrn Justizminister besprochen worden sei.

Herr Ministerialrat Braun widerspricht diesem An­trag. Es komme lediglich darauf an, ob Herr Soldan legitimiert war oder nicht, und diese Frage sei nach Art. 13 des Gesetzes über die Dienstverhältnisse der nichtrichterlichen Beamten betr. zu verneinen.

Der Verwaltungsgerichtshof beschloß, daß die Ver­nehmung des Ministerialrats Soldan als Zeugen abzu­lehnen sei.

Die Sitzung wurde hierauf auf heute nachmittag 3 Uhr vertagt. Es ist nur den Vertretern der Presse der Zutritt gestattet. (Siehe Neueste Meldungen.)

? Alsfeld, 12. September. Im letzten Monat hat in der Provinz Oberhessen die Maul- und Klauenseuche in so erschreckendem Maße zugenommen, daß zurzeit in allen Kreisen der Provinz eine große Anzahl von Gemeinden verseucht ist. Da noch fortgesetzt neue Gemeinden verseucht werden, so ist der Höhepunkt der Kalamität noch gar nicht erreicht. Handel und Verkehr leiden außerordentlich unter den Absperrungsmaßregeln, und besonders die Landwirt­schaft hat außerordentlichen Schaden. Aber auch nach einer anderen Richtung hin machen sich die nachteiligen Folgen der durch das Auftreten dieser Seuche bedingten Ab­sperrungsmaßregeln unangenehm bemerkbar. Der land­wirtschaftliche Verein für die Provinz Oberhessen plante nämlich für diesen Herbst die Abhaltung einer Anzahl Tier­schauen. Einige hiervon mußten schon verschoben werden, so die Bullenschau mit Lokalschau in Langsdorf, die Be­zirkstierschau in Butzbach und die Bullenschau in Grünbcrg. In den letzten Tagen ist auch beschlossen worden, die für den 2. Oktober vorgesehene Bezirkstierschau in Schotten zunächst zu verschieben. Es sind das für die Bestrebungen des landwirtschaftlichen Provinzialvereins recht unangenehme Hemmnisse.

a° Nidda, 12. September. Heute stürzte bei den Produktionen einer Seiltänzergesellschaft ein Mädchen ab und verletzte sich anscheinend schwer. Viele Zuschauer nahmen einen großen Schreck mit nach Hause.

EL Aus dem Horloffthale, 12. September. In ver­schiedenen Dörfern unseres Thales ist seit einiger Zeit der Typhus aufgetreten, der auch bereits Opfer gefordert hat. Das Trinkwasser von einigen Brunnen wird chemisch unter­sucht. Trotz des nassen, schmierigen Wetters haben die Leute mit der Kartoffelernte bei uns begonnen, obgleich diese Hackfrucht durchaus noch nicht ausgereift ist, wie die gras­grünen, straffstehenden Stauden der Spätsorten aufs deut- lichste beweisen. Es ist unbegreiflich, wie die Leute so un­rationell handeln können und wie einer durch den anderen in diese verkehrte Weise hineingezogen wird. Die grünen Kartoffelstauden sind es vorzugsweise, die beim Verbrennen den häßlichen, brenzlichen Geruch verbreiten, über den in Ihrer Zeitung schon wiederholt geklagt worden ist.

dies einige bedenkliche Konsequenzen. So erscheint es un­natürlich, jemanden, der einen anderen, in einer vielleicht vorübergehenden widerlichen Lage Befindlichen zum Selbst­mord bestimmt hat (§ 48 des Str.-G.-B.) vollständig frei zu lassen. Eine noch eigentümlichere Folge der Straf­losigkeit des Selbstmordes zeigt nachstehender, der Praxis entnommener Fall: Ein junges Mädchen wollte sich in selbst­mörderischer Absicht von einer Brücke in die Isar stürzen, wurde aber hieran von zwei Männern mit Gewalt ver­hindert. Die beiden Männer, die wohl aus reiner Menschen­freundlichkeit handelten, haben sich eines Vergehens der Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Denn sie haben nicht etwa ein Verbrechen verhütet, sondern einen anderen mit Gewalt von einer Handlung zurück­gehalten, zu welcher derselbe berechtigt war. Eine Staats­anwaltschaft, die hier nicht einschreitet, verfehlt sich gegen § 152 der Strafprozeßordnung. Aus diesen verwirrten Konsequenzen heraus folgere ich die Unrichtigkeit, den Selbst­mord straflos zu lassen. Das böswillige oder leichtsinnige Verfügen über sein Vermögen hat, wenn auch nicht straf­rechtliche, so doch schwere civilrechtliche Folgen. Die wider­rechtliche Verfügung über seine Arbeitskraft sollte aber auch strafrechtliche Folgen haben, die ein Gegengewicht gegen übereilte Handlungen bilden würden. Ein Korrelat gegen ungerechte Bestrafung ergiebt sich aus § 51 des Straf­gesetzbuches (Handeln in ein««m Zustande krankhafter Geistes­störung). Ergänzende gesetzgeberische Bestimmungen im vor­stehenden Sinne wären sohin sehr zu begrüßen.

* Eine nette Ueberraschnng erlebte der Papierhändler Paul Meunier in Paris. Der Mann hat einen schönen Laden mit Luxuspapieren auf dem Boulevard und ist Stroh­witwer seit drei Wochen, da seine gute Eulalie nach Trou- ville gereist ist. Eines Abends trifft Herr Meunier im Eafs de la Paix einen alten Freund, dessen Kravatte mit

_n xarostadl

Di-K Ml »7 V» d-° tot mit!

beftänbigen

W ®e#» »itle, * * di- wirtschaft ""W" 7s »' mit mg fache Zeugnis, bftj

Erzeugnissen tut $i kaust haben. .

Aehtinl, Jubiläum begel macher Georg B Lehrling ^VaA eine Fabrik m M Fremde, dann bei und jetzt bei Seitz d gewiß eine Gelteng

Auerbach, D. Bensheim veranstalt saale des Hotels die eine überaus za festgesetzten Zeit wc Platz besetzt. Die 1 Geh. Regierungsrat karg, das Großh. Bensheim durch die vertreten. Auch d Herr Landtagsabg' Herr Landtagsabc Mitglied des Leh G. Guntrum, erst

Bensheim, 11 entgleiste die! bahn Bensheim2 der Kreisstraße m gestänge, welches d wurde. Durch Nrl gratyenbaiibeamten beseitigt, fobafi bei: Fortgang nehmen ko ist Micherweise ni

VWch a. W reformierte Ge Fest ihres zweih Feier begann am demischenFest. der Geistliche der - grüßungsachrache Friedrichsdorfer G Festrede hielt, in d ueferungen der Bc Begrüßungsanspracl namens des Dekan besondere auch der i ^h. Kirchenrat 1 iHultät der Landes

7" Brillantnadel v-rzweifelt bekannt W freimütig, er fi »» Manne seh

Bw« g -W LvK"

MefcOifij

ben ibhfii A Ri iut Se» M " tot W, er'

o«.

*7" iS6'iu ® Ml 6- tft feit b°rche^M« WH

* tat,.»