Ausgabe 
14.7.1899 Erstes Blatt
 
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Freitag den 14. Juli

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Erstes Blatt.

Nr. 163

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Aezugsprei« vierteljährlich |

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mit Bringerloh«.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen de- In- und AuSlandeG nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntgegm.

tägNch mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener

werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Zchutstraße Ar. 7.

Gratisbeilagen: Gießener Familienbtätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Uatkskunde._____________

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Wl.

Nr. 27 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 10. d. Mts., enthält:

(Nr. 2588.) Gesetz wegen Verwendung von Mitteln des Reichs'Jnvalidenfonds. Vom 1. Juli 1899.

(Nr. 2589.) Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungs­jahr 1899. Vom 1. Juli 1899.

(Nr. 2590.) Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899. Vom 1. Juli 1899.

(Nr. 2591.) Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe. Vom 1. Juli 1899.

(Nr. 2592.) Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 1. Juli 1899.

Gießen, den 12. Juli 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, den 12. Juli 1899.

Betr.: Das deutsch-österreichisch-ungarische Viehseuchen- Uebereinkommen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises «ud das Großh. Polizeiamt Gießen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß die Zulässig­keit des Passierens der Grenze für Transporte von Tieren, welche nach Oesterreich-Ungarn bestimmt sind, nach dem deutsch-österreichisch-ungarischen Viehseuchen-Uebereinkommen vom 6. Dezember 1891 (Reichsgesetzblatt von 1892) von der Vorlage eines von der Ortsbehörde des Orts der Herkunft der Tiere ausgestellten Ursprungszeugnisses und einer Bescheinigung des beamteten Tier­arztes über die Seuchenfreiheit der Tiere sowie darüber abhängig ist, daß der Ort, aus dem sie stammen und die angrenzenden Orte seit 40 Tagen seuchenfrei sind. Wir empfehlen Ihnen, die Interessenten in geeigneter Weise hier­von in Kenntnis zu setzen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Das Großh. Ministerium des Innern hat der Londoner Phönix Feuer-Assekuranz-Sozietät in London die Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs auf die Versicherung gegen Einbruchs­diebstahl auf Widerruf gestattet.

Gießen, den 10. Juli 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

An die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises, insbesondere Saasen, Göbelnrod, Beltershain, Queckboru, Weickartshain, Stockhausen, Burk­hardsfelden, Leihgestern, Laug Göns, Watzen­born-Steinberg, Lauter, Reiuhardshaiu, Stangen­rod, Reiskirchen, Heuchelheim.

Ich erinnere Sie an Erledigung meines Ausschreibens vom 27. Juni l. I. (Anzeiger Nr. 151.)

Gießen, den 12. Juli 1899.

Der Direktor des Zuchtvereins. Boeckmann.

Bekanntmachung,

betr.: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1899.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1899 ftattsindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. August 1899 bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen )as Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Kommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben fein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugnis;

b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein.

c. ein Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus­zustellen ist;

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuch ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnis beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr-Ordn. vom 22. Novbr. 1888 Reg.-Bl. Nr. 27 von 1894) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungstermins sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattsind-t, erfrlgt evcnt. weitere Be­kanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 3. Juli 1899.

Großherzogliche Prüfungskommission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:

I. V.: v. Hahn.

Höerhesstscher Mstöauverein.

WereiusöezirL Kießen.

Am Sonntag dem 16. Juli, nachmittags 4 Uhr, findet im Saale der WirtschaftZum Englischen Hof" in Grüuberg eine Versammlung des Oberhessischen Obstbau- Vereins statt, in welcher der Sekretär des Vereins, Herr K. Reichelt, Lehrer für Naturwissenschaften und Obstbau an der Großh. Obstbauschule und Landw. Winterschule in Friedberg, einen Vortrag über Obstbaumpflege mit besonderer Berücksichtigung der Obstbaumkrauk- heiten und Schädlinge halten wird.

Die Mitglieder des Vereins sowie sonstige Interessenten werden hierzu freundlichst eingeladen.

Gießen, den 6. Juli 1899.

Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen des Oberhessischen Obstbauvereins.

Frhr. Schenck.

Gießen, den 6. Juli 1899.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien von Grünberg und den benachbarten Orten.

Obige Versammlung wollen Sie im Interesse Ihrer Gemeindemitglieder auf ortsübliche Weife bekannt machen.

Zugleich verweisen wir Sie auf unser Ausschreiben vom 1. November 1898 (Kreisblatt Nr. 258), wonach die Mit­glieder der Blutlaus- 2c. Kommissionen besonders aufzufordern sind, den fragt Vortrag zu besuchen.

________________I. V.: Frhr. Schenck.________________

Gießen, den 12. Juli 1899.

Das Großh. Steuerkommiffariat Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Bezirks.

Diejenigen von Ihnen bezw. diejenigen Vorsitzenden der örtlichen Veranlagungskommissionen, welche mit der Rücksendung der Neklamationsregister noch im Rückstand sind, werden ersucht, dieselben alsbald erledigt an uns zurückzugeben.

___Bähr.___________________

Bekanntmachung.

Diejenigen Ortsgerichte, welche sich mit der Ein­sendung der Bau- und Kulturveränderungsverzeichnisse noch im Rückstände befinden, wollen dieselben nunmehr umgehend

hierher einsenden. Etwaige rückständige Meßbriefe können nachgeliefert werden.

Gießen, den 12. Juli 1899.

Großherzogliches Steuerkommissariat Gießen.

Bähr.

Der Schiedsgerichts-Entwurf.

Als das Manifest des Zaren wegen Einberufung einer internationalen Friedenkonferenz veröffentlicht wurde, da gingen die Wogen der Begeisterung ungemein hoch, und nicht wenige waren der Ueberzeugung, daß das WortKrieg" für immer aus dem Wörterbuche verschwinden werde, daß Waffen und Munition jetzt einem Scheiterhaufen überant­wortet werden könnten. Wir waren von vornherein nicht so optimistisch, wenn wir auch das Zarenmanifest als ein bedeutsames Ereignis ansahen; insbesondere standen wir den vielfach hervorgetretenen Anschauungen über eine allgemeine Abrüstung sehr skeptisch gegenüber. Wie sehr wir im Rechte waren, haben die Thatsachen bewiesen, und wie weit der Optimismus über die Erfolge der Friedenskonferenz ab­genommen hat, das geht aus dem geringen Interesse hervor, welches man heute noch den Verhandlungen im Haag ent­gegenbringt.

Als das Hauptergebnis der Beratungen ist der Ent­wurf wegen eines internationalen Schiedsgerichts anzusehen, welcher sich ja auch als ein beachtenswerter Erfolg, dar- stellen würde, wenn nicht in allen feinen Bestimmungen der Satz wiederkehrte:soweit die Umstände es er­lauben". Verschiedene Mitglieder dcr Konferenz wollten freilich weitergehen, und sie strebten ein obligatorisches Schiedsgericht an; aber dem glaubte insbesondere Deutschland aus gewichtigen Gründen opponieren zu müssen. Und daß schließlich die Anschauung der deutschen Delegierten von der Mehrheit der Mitglieder der Konferenz geteilt wurde, das geht aus dem Schiedsgerichtsentwurf hervor, dessen Inhalt jetzt bekannt wird.

Wie bereits gesagt, tragen die Abmachungen keinen obligatorischen Charakter, sie sind vielmehr fakultativ, können also von den Mächten ganz nach Belieben in Anwendung gebracht werden oder nicht. Selbst die bloße Anrufung der Vermittelung einer befreundeten Macht im Falle ernster Meinungsverschiedenheiten ist dem freien Willen anheim­gestellt, sodaß es zur Verhinderung eines Krieges wirksamer erscheint, daß nach den weiteren Bestimmungen die nicht am Streite beteiligten Signatarmächte ihre guten Dienste aus eigenem Antriebe anbieten können. Dies müßte also immer zu geschehen haben, wenn keine der streitenden Parteien eine Vermittelung anruft. Letztere soll durch internationale Untersuchungskommissionen eingeleitet werden, und ihren Ab­schluß finden durch ein permanentes Schiedsgericht, dessen Mitglieder von den streitenden Mächten gewählt werden. Ein permanenter Rat, welcher sich im Haag aus den dor­tigen Vertretern der Signatarmächte unter Vorsitz des holländischen Ministers des Aeußern konstituieren wird, soll alle in Frage kommenden Maßnahmen zur Einrichtung eines ständigen Bureaus vorbereiten und abschließen.

Das ist in kurzen Worten der Inhalt des Entwurfs. Es hängt alles von dem guten Willen der Mächte ab, und aus diesem Grund kann heute noch nicht beurteilt werden, ob wenig oder viel erreicht worden ist. Es wäre nicht richtig, von vornherein den Mächten den guten Willen ab* sprechen zu wollen; viel eher darf man annehmen, daß keine Gelegenheit unbenutzt gelassen werden wird, um einen Krieg mit seinen schweren Opfern an Gut und Blut zu vermeiden. Hoffen wir, daßdie Umstände es immer erlauben werden", bei Streitigkeiten eine Vermittelung anzurufen, dann stiftet auch der anscheinend so dürftige Schiedsgerichtsentwurf immerhin Segen. (xx)

Errichtung einer Proviuzialsiechenanstalt für Oberhessen.

Der Provinzialtag verhandelte am Samstag über folgenden Antrag des Provinzialausschusses:Der Provinzial­tag wolle die Errichtung einer Provinzial-Sieche n- anstatt für zunächst 300 Pfleglinge nach Maßgabe des vorliegenden generellen Planes auf dem von der Stadt Gießen unentgeltlich angebotenen Gelände beschließen; den Provinzialausschuß ermächtigen, die zu rund 720000 Mk. veranschlagten Anlagekosten insoweit dieselben nicht aus dem eigenen Vermögen der Provinz bestritten werden können durch Aufnahme eines mit höchstens 4 pCt. zu ver­zinsenden und mit mindestens l/2 PCt. jährlich zu tilgenden Anlehens zu beschaffen und danach die Anstalt im Rahmen