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14.3.1899 Erstes Blatt
 
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jiJtb der Justiz vom 2. April 1890, zu Nr. M. I. 8442 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet und bekannt gegeben wie folgt:

I. Meldepflicht und Meldefrist.

Zur Meldung bei dem Polizeiamte sind verpflichtet:

Zn- und 1) Wer in der Gemeinde Gießen ein zieht, Wegzug, um in derselben seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, unter Vorlage der ihm von seinem bisherigen Wohnorte erteilten Abmeldebescheinig­ung binnen 8 Tagen vom Tage des Einzugs an (Art. 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874).

2) Wer aus der Gemeinde Gießen weg- zieht, um seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf­zugeben, unter Angabe des Ortes, an den er »erzieht, vor dem Wegzuge (Art. 2 des genanten Gesetzes).

3) Diejenigen, welche der in die Gemeinde Gießen einziehenden oder aus derselben weg­ziehenden Person Wohnung und Unterkommen gewährt haben, sofern die An- und Abmeldung durch den zunächst Verpflichteten nicht selbst ge­schehen ist, binnen zehn Tagen nach deren Einzug oder Wegzug (Art. 4 des genannten Gesetzes).

Wohumlgs. 4) Hauseigentümer von den in ihren Häusern wechsel, durch Einzug oder Auszug vorgehenden Wechsel, das Lokal mag zum persönlichen Aufenthalt oder nur zum Geschäftsbetrieb verwendet sein, unter Angabe der früheren, beziehungsweise künftigen Wohnung des Ein- oder Ausziehenden binnen 8 Tagen nach dem Ein- oder Auszuge. Zu gleicher Anzeige sind Hauptmieter ganzer Häuser oder einzelner Teile derselben verbunden, wenn sie Wohnungen wieder an Unter­mieter abgeben.

Bei unter obrigkeitlicher oder sonstiger Ver­waltung befindlichen Gebäuden ist der Verwalter statt des Eigentümers für die Anzeige verant­wortlich (Art. 85 des Polizeistrafgesetzes).

5) Wer innerhalb der Gemeinde Gießen seine eigene oder gemietete Wohnung verändert unter Angabe der verlassenen, sowie der neu­bezogenen Wohnung, insofern die Meldung nicht bereits durch den nach 4) zunächst Verpflichteten erfolgt ist, binnen 10 Tagen nach der Woh­nungsänderung (Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874).

6) Diejenigen, welche andere bei sich in Schlafstellen aufnehmen, von jeder Auf­nahme binnenvierundzwanzigStunden (Art. 85 des Polizeistrafgesetzes).

Dle«stein- 7) Jeder Dienstbote, Handlungs­tritt »ub diener und Gewerbsgehilfe, Lehrling Dienst- oder Fabrikarbeiter, welcher in einen «uStritt. Dienst eintritt oder denselben verläßt, binnen vierundzwanzig Stunden nach erfolgtem Diensteintritt oder Dienstaustritt (Art. 89 des Polizeistrafgesetzes).

8) Gewerbetreibende und Dienst- herrschaften von dem Diensteintritt und Dienstaustritt ihrer Handlungsdiener, Gewerbs­gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienst­boten binnen fünf Tagen nach dem Dienst­eintritt oder Dienstaustritt, falls die Anzeige nicht bereits durch die nach 7) zunächst Ver­pflichteten erfolgt ist (Art. 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874).

Kremden- 9) @aft = und Herbergswirte täglich «»f«ah»e. bis um 9 Uhr vormittags über alle in den letzten vierundzwanzig Stunden er­folgten Aufnahmen von Fremden (Art. 81 und 82 des Polizeistrafgesetzes).

10) Wer ein ortsfremdes Kind in Pflege auf­nimmt, binnenvierundzwanzigStunden nach erfolgter Aufnahme (Art. 86 des Polizei­strafgesetzes).

». Ort der Meldung.

Alle nach I, 110 angeordneten Meldungen müssen in dem Meldebureau des Großherzoglichen Polizeiamts erfolgen.

1X Hl. Form der Meldung.

1) Im Gesindedienst Eintretende haben sich beim Ein« l^en neuen Dienst persönlich zu melden, und « P bereits im Besitze eines Gesindedienstbuches sind, oic Ausfertigung eines solchen zu erwirken, andernfalls dasselbe vorzuzeigen.

Bei Dienstaustritt ist das Dienstbuch persönlich zur Bifierung oder Abstempelung vorzulegen.

2) Mil Ausnahme der den Dienstboten obliegenden Meldungen (siehe III, 1) können die vorgeschriebenen Mel­dungen sowohl persönlich, als schriftlich geschehen.

,. c.ßu be" schriftlichen Meldungen werden zweckmäßig die hierfür erngeführten Formularien verwendet, welche in dem Meldebureau des Polizeiamts auf Erfordern verabreicht aus welchem zugleich dasjenige zu entnehmen ist, was die Meldung, auch wenn das Formular nicht dazu verwendet wird, zu enthalten hat. 8

Die Meldungen der Gastwirte haben in einem, den Rubriken des von ihnen zu führenden Fremdenbuchs ent­sprechenden Verzeichnisie zu bestehen.

3) Neber die erfolgten Meldungen von Zuzügen und Wegzügen (I, 13) werden von der Meldestelle schriftliche Bescheinigungen erteilt. Dienstboten erhalten solche durch Visierung oder Abstempelung der Dienstbücher.

Für andere Meldungen wird schriftliche Bescheinigung auf Verlangen erteilt.

IV. Strafbestimmungen.

Es wird bestraft:

a) nach Art. 6 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874 mit Geldstrafen von zwei bis dreißig Mark:

wer den in I, 13 aufgeführten gesetzlichen Vorschriften über Meldung von Zuzügen und Weg­zügen zuwiderhandelt;

b) »ach Art. 85 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafen von 1 bis 1 Mark 70 Pfennige:

wer die in I, 4 und 6 vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt;

derselben Strafe unterliegt, wer die in I, 5 vorgeschriebene Anzeige unterläßt;

c) nach Art. 89 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe von einer Mark:

wer unterläßt, die in I, 7 bezeichnete Meldung eines Diensteintritts oder Dienstaustritts zu machen;

derselben Strafe unterliegt, wer die in I, 8 vorgeschriebene Anzeige unterläßt;

d) nach Art. 82 des Polizeistrafgesetzes mit Geld­strafe von 1 Mark 70 Pfennige bis 8 Mark 50 Pfennige:

wer den I, 9 und IV, 1 zuwiderhandelt;

e) nach Art. 83 und 86 des Polizeistrafgesetzes unter­liegt einer Geldstrafe von 1 Mark 70 Pfennige bis 17 Mark:

wer ohne Anzeige zu machen, ein ortsfremdes Kind in Pflege nimmt (I, 10).

Gießen, den 10. Mai 1890.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Bekanntmachung.

Bei dem unterzeichneten Polizeiamt ist am 1. April l. I. eine Schutzmannsstelle zu besetzen.

Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Gesuche unter Beifügung von Zeugnisien und eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes bis zum 20. l. Mts. bei uns einzureichen.

Gießen, den 13. März 1899.

Großherzogliches Poltzeiamt Gieße».

__________________Muhl.__________________

Ausland.

Paris, 12. März.Aurore", welche bereits gestern gemeldet hatte, daß Dvroulöde mit dem General Roget am Tage vor dem Leichenbegängnis des Präsidenten Faure zusammen gespeist haben, versichert heute, diese Zusammen­kunft Döroulödes und Rogets habe bei Madame Dung, der Witwe des früheren Direktors derRevue bleu" statt­gefunden.

London, 11. März. Die Königin von England wird sich heute nach Frankreich einschiffen. Ihre Reise war wegen der auf dem Meere herrschenden Stürme verschoben worden.

Paris, 11. März. Es verlautet, daß in den nächsten Tagen hier ein neu gegründetes Blatt royalistischer Tendenz erscheinen werde, welches das Organ des Herzogs von Orleans sein soll.

Males und ProvinMes.

Gießen, den 13. März 1899.

* * Ordens Verleihung. Seine Königl. Hoheit der Groß- herzog haben Allergnädigst geruht, am 25. Februar dem Lehrer an der höheren Mädchenschule zu Offenbach Philipp Bender das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu verleihen.

* * Auszeichnungen. Ihre Königliche Hoheit die Gro fi­tz erzogin haben Allergnädigst geruht, am 11. März, als am Geburtstage Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Prin­zessin Elisabeth, folgende Ehrenzeichen für langjährige treue Dienste in einundderselben Familie an folgende Dienst­boten zu verleihen: A. das Goldene Kreuz mit B r i l l a n t e n der Marianne D a m m von Ockstadt, 52 Jahre bei der Familie des Herrn Jean Kipp in Ockstadt. B. das Goldene Kreuz: I. Provinz Starkenburg: 1) Katharina Adolph Witwe geb. Plöser von Sichenhausen, 25 Jahre bei der Familie des f General-Auditeurs Adolph Zimmermann in Darmstadt. 2) Margarethe Dehler von Besges, 26 Jahre bei Herrn Pfarrer Faßbender in Bieber. 3) Marie De sch au er von Geisa (Sachsen-Weimar), 28 Jahre bei der Familie des Herrn Dr. jur. Calmberg in Offenbach. 4) Katharina Keil von Lörzenbach, 26 Jahre bei Frau W. Hildebrand I. Witwe in Pfungstadt. 5) Katharina Reich hold von Lindheim, 25 Jahre bei Herrn Hofjuwelier Backes in Darmstadt. 6) Agnes Rothenbach von Heddes­heim, 26 Jahre bei Frau Pfarrer Karl Müller Witwe in Darmstadt. 7) Anna Maria Schmitt aus Lingerhahn, 26 Jahre bei Herrn Reallehrer i. P. Würth in Darmstadt. 8) Elise Schneide.r von Darmstadt, 30 Jahre bei Frei­frau von Dalwigk in Darmstadt. II. Provinz Ober­hessen. 9) Elisabetha Be ppler von Dorheim. 25 Jahre bei Frau August Breidenbach Witwe in Dorheim. 10) Elisabetha Singel von Ilschhausen, 26 Jahre bei Herrn Bürgermeister C. Geißler in Lollar. 11) Anna Katharina Keil von Ettingshausen, 26 Jahre bei Herrn Johs. Keil I. in Ettingshausen. 12) Katharina Kretschmar von Atzen­hain, 26 Jahre bei Frau Bahnhofs-Inspektor Müller Witwe in Gießen. 13) Elisabetha Möller von Angersbach, 26 Jahre bei Herrn Oberpfarrer Kullmann in Lauterbach. 14) Margaretha Möller von Stockhausen, 27 Jahre bei Herrn Metzgermeister Jacob Dörner in Lauterbach. 15) Mathilde Möller von Neuhof bei Fulda, 25 Jahre bei der Familie des Herrn Fabrikanten Josef Moufang in Ober-Schmitten. 16) Elisabetha Schreiner von Queck-

born, 26 Jahre bei Herrn Otto WiezhnSki in GrÜnbrr» 17) Leonore Seitz von Londorf, 25 Jahre bei Herrn Eark Wenzel in Gießen. HI. Provinz Rheinhessen. i§\ Sybille Jacobs von Kettwig an der Ruhr, 25 Jahre bei Herrn Jonas Bondi II. in Mainz. 19) Katharina Krämer von Nierstein, 26 Jahre bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Stei» in Mainz. 20) Louise Spohr von St. Goar, 25 Jahre bei Herrn Lazarus Mayer in Bingen. 21) Maria Apollonia Steininger von Welbhausen, 26 Jahre bei Herr» Richard Pietz zu Mainz. 22) Helene Strauß von Kirch­heimbolanden, 25 Jahre bei Herrn Kaufmann Heinrich Weller in Mainz. 23) Katharina Charlotte Wolf von Schorns­heim, 26 Jahre bei Herrn Karl Walldorf II. in Schornsheim. Gesuche um Verleihung desGoldenen Kreuzes" zum 11. März 1900 müssen bis längstens den 15. Februar k. I. bei dem Oberhofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, Herrn Riedesel Freiherr zu Eisenbach in Darm, stadt eingereicht sein.

* * Militär-Dienstnachricht. Dr. Höhne, Unterarzt der Reserve des Landwehr-Bezirks Kottbus, unter gleichzeitiger Anstellung im aktiven Sanitätskorps und zwar bei« 3. Großh. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. \\1) zum Assistenzarzt befördert.

* * Bon der Universität. Die Berufung Prof. Hall, wachs aus Dresden auf den hiesigen Lehrstuhl für PW ist doch nicht zu stände gekommen. Herr Hallwachs Hai nunmehr definitiv abgelehnt.

* # Prüfungs-Konzert der Musikschule für höheres Klavier, fpiel des Frl. Minna Körner. Wir können, wie früher auch heute mit Genugthuung bestätigen, daß uns die Leistung» der Schüler und Schülerinnen recht befriedigt haben unb wir allen Darbietungen mit Interesse gefolgt sind. Jeder Vortragende beherrschte seine Aufgabe, und zwar nicht nur technisch, sondern auch musikalisch, sowohl im Solospiel feit im Ensemble, auch selbst da, wo die Schüler nur als Be gleiter thätig waren. Derartige Erfolge können nur durch gewissenhafte Erziehung erreicht werden, wie wir sie bei Frl. Körner nun schon seit Jahren konstatieren können. Die Gleichmäßigkeit in den Leistungen bei allen Schüler» überzeugt uns, daß Frl. Körners Methode und Erziehung eine vortreffliche ist, und es ihr dadurch gelingen muß, auch weniger Befähigte zum Ziele zu führen.

* Konzert des Bauer'schen Gesangvereins. Wir sind heute in der Lage, nur gutes über das gestrige Konzert bt richten zu können. Das Programm, über welches wir schon früher eingehend urteilten, war geschickt zusammengestellt, und Solisten wie die Mitglieder des Vereins haben wohl verdiente Lorbeeren geerntet. Der Erfolg, den Frl. Bengel bei ihrem ersten Auftreten hatte, hat sich gestern in ver stärktem Maße wiederholt, sie hat sich als ganz vorzügliche Liedersängerin ausgewiesen. Ihre vornehme Gesangsweise, die sachgemäße Charakterisierung der Stimmung der Lieder, sowie ihre jugendfrische Stimme haben alle entzückt und erfreut. Aber auch der Verein unter Polsters musikalisch sicherer Leitung hat einen vollen Erfolg zu verzeichnen, und zwar nicht nur durch ganz außergewöhnlich schönes, aus­geglichenes Stimmenmaterial, sondern vor allem durch sauberes, präzises Singen, die Einsätze, selbst die schwierigsten, kamen tadellos zur Geltung, und kann der Verein mit be­rechtigtem Stolz auf sein Konzert zurückblicken. Der Vereii ehrte seinen Dirigenten und damit sich selbst durch Ueber- reichung eines Lorbeerkranzes. Daß indes bei der qualvolle» Garderobeausgabe keine Rippenbrüche zu verzeichnen waren, ist zu verwundern. Dem Konzert folgte späterhin eint abwechslungsreiche Abendunterhaltung, im Laufe deren zwei dem Vereine 25 Jahre lang als thätige Mitglieder angehörende Herren, LouisFriedrich und GeorgTodt, unter Ueberreichung eines Diploms durch den Dirigenten, Herrn Polster, zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.

* * Stadttheater. Gestern nachmittag fand im Stadt­theater der erste Ausstattungs-Vortrag des Herr» W. Joachim-Bellachini statt. Bei der Vorführung der großartigen elektrischen Kolossal-Gemälde dozierte Frau Clara Bellachini in deutlicher und gemeinverständlicher Weise. Wohl infolge des schönen Wetters war der Theatersaal nur schwach besetzt, doch zollten die Anwesenden den Vorführ­ungen reichlich den wohlverdienten Beifall.

* * Stadttheater. Die gestrige Wiederholung desFuhr­mann Henschel" die, wie Sonntags üblich, vor schwach besetztem Parquet und ausverkaufter Gallerie stattfand, hatte insofern besonderes Interesse, als die Titelrolle, die vor kurzem von einem hervorragenden Künstler, Herrn Leffler creirt worden war, heute Herrn Dietzsch übertragen war. Herr Leffler hatte eine Meisterleistung geboten und unter diesem Eindruck standen wir heute noch und mit uns Herr Dietzsch, ohne jedoch, was wir gerechterweise hinzu­fügen müssen, unselbständig zu sein. In ganz wesentlichen Momenten, wie beispielsweise in der Scene, wo Henschel Hanne's Kind in sein Haus bringt, wie auch in anderen, wich Dietzsch wesentlich von seinem Vorbild ab. Ob sich das alles mit den Intentionen des Dichters deckt, wollen wir hier unerörtert lassen, wir bekennen gern, daß Herr Dietzsch eine durchaus beachteuswerthe, einheitliche Leistung bot, die den denkenden Künstler verriet. Die wenig dank­bare Rolle des Siebenhaar hatte Herr Walter übernommen, der seine Aufgabe wie immer geschickt löste, für ihn spielte den Knecht Herr Direktor Helm in Maske und Spiel vor­trefflich. Die übrige Besetzung war dieselbe, wie die frühere geblieben und deckt sich unser damaliges Urteil mit heute. Hervorheben müssen wir jedoch ganz besonders Frl. Schuh­mann, die als Hanne diesmal eine geradezu vollendete Leistung bot. I

* * Stadttheater. Die Premiöre des morgen zur Auf­führung gelangenden dreiaktigen Schauspieles,FrauMarie' von Ritter findet gleichzeitig zum Benefiz für Frl- C. Würdig die erste Heldin und Liebhaberin unseres Stadttheaters, statt. Dieser Umstand wird sicher dazu bei, tragen, daß sich an diesem Abend das Theater erfreulich