Unser Ministerium der Finanzen ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt.
Dasselbe ist zugleich ermächtigt, von sich aus Erleichterungen in den durch das Gesetz angeordneten Kontrollvorschriften eintreten zu lassen, sofern dies ohne Gefährdung des steuerlichen Interesses thunlich erscheint, sowie den Erlaß oder die Erstattung der Steuer in Fällen zu bewilligen, in welchen überwiegende Gründe der Billigkeit für den Nachlaß der nach dem Wortlaut des Gesetzes geschuldeten Steuer sprechen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und ber- gedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den.......
Wenn hiernach mehrfach behauptet worden ist, die Steuer sei vom Produzenten zu tragen, so ergibt sich klar aus den Art. 2 und 6, daß der Entwurf sich alle Mühe gegeben hat, die Weinsteuer zu einer wirklichen Konsumsteuer zu gestalten, die vom Verbraucher zu tragen und erst in dem Augenblicke zu entrichten ist, in dem der Wein an einen Verbraucher oder einen Wirt übergeht. Unrichtig ist auch die Behauptung, die Steuer belaste allein den Verbrauch des inländischen Weins, diesen aber auch im Ausland; wie aus Art. 1 hervorgeht, unterliegt der Weinsteuer aller zum Verbrauch im Großherzogtum bestimmte Wein, aber auch nur dieser; wie also einerseits der nach Orten außerhalb Hessens verbrachte Wein steuerfrei und unkontrolliert bleibt, so ist andererseits der Wein steuerpflichtig, der von solchen auswärtigen Orten nach Hessen zum Verbrauch hereingebracht wird. Wenn von dieser Regel zugunsten des direkt aus dem Zollvereinsausland bezogenen verzollten Weins eine Ausnahme gemacht wird, so beruht dies auf der Bestimmung des Art. 5 1. Abs. 3 des Zollvereinsvertrags vom 8. Juli 1867 (Bundesgesetzblatt Seite 81), nach welcher eine besondere Besteuerung solchen Weines in einem Bundesstaate ausdrücklich verboten ist.
Auch die Behauptung ist unrichtig, der Haustrunk des Produzenten werde besteuert; eine diesbezügliche Vorschrift findet sich nirgends im Entwurf, sie würde aber auch dem in Art. 2 niedergelegten Grundsatz widersprechen, daß die Steuerpflicht beim Hebergang vom Produzenten an den Konsumenten oder Wirt eintritt.
Was endlich die in der ganzen Agitation so sehr in den Vordergrund geschobenen Kontrollvorschriften anlangt, so schrumpfen diese bei näherer Betrachtung doch sehr zusammen. Eine wirkliche Kellerkontrolle besteht nur für die Kunstweinfabrikation, und sie kann doch nur im Interesse des soliden Weinbaus und Weinhandels liegen. Für den Weinhandel besteht einzig und allein dieBuchkontrole; die Weinhändler haben nach Art. 20 über ihre Verkäufe an hessische Abnehmer besondere Bücher zu führen und sind verpflichtet, diese, wie auch die auf Herstellung, Erwerbung und Veräußerung von Wein sich beziehenden Geschäfts- und Handlungsbücher und Geschäftspapiere auf Verlangen den Oberbeamten der Steuerverwaltung vorzulegen. Es ist selbstverständlich, daß letzteres Verlangen nur ganz ausnahmsweise und in besonderen Fällen, etwa bei Verdacht einer Defraudation gestellt und das hier der Steuerverwaltung gegebene Recht nicht in einer Weise ausgenützt wird, die den Weinhandel schädigen kann. — Für den Produzenten und den Wirt, der nicht etwa zugleich Wein- händlerist, bestehen Kontrollbestimmungen überhaupt nicht, wenn man nicht etwa hierher die Vorschrift rechnen will, daß jeder Besitzübergang von Wein nach Art. 5 sowohl vom Abgeber, als vom Empfänger bei der Steuerstelle seines Wohnorts anzumelden ist; dabei soll allerdings Menge und Preis angegeben werden, es ergibt sich aber schon aus dem Zweck, dem die Angabe des Preises dienen soll (Bemessung der Steuer nach Art. 4 Abs. 2), daß nicht der Fakturenpreis anzugeben ist, sondern daß sich die Anmeldung auf die Mitteilung beschränken kann, ob der Preis des abgegebenen Weins 100 Mark für das Hektoliter übersteigt oder nicht.
Deutsches Reich.
Berlin, 12. Februar. Der Senioren-Konvent des Reichstages wird morgen zusammentreten, um über die Geschäftslage zu beraten. Die am Montag beginnende erste Beratung der Novelle zum Alters- und Invaliditäts- Gesetz wird auf drei Tage berechnet, sodaß die Interpellation Johannsen frühestens am Donnerstag verhandelt werden kann.
Berlin, 12. Februar. Gestern abend stürzte auf einem Neubau in Halensee das Treppenhaus infolge mangelhafter Verankerung in sich zusammen. Fünf Arbeiter wurden unter den Trümmern begraben, vier blieben tot, einer ist lebensgefährlich verletzt.
Berlin, 11. Februar. Zur Vermehrung der Feldartillerie. Die vom Abg. Bassermann verfaßte Uebersicht ergab folgendes klare Bild von den gegenwärtigen Artillerie-Stärkeverhältnissen. Rußland hat 555 Batterien, Frankreich 508 Batterien Friedensformation, das sind zusammen 1063 Batterien. Der Dreibund hat zusammen 955 Batterien, davon kommen auf Oesterreich-Ungarn 254, auf Italien 207, auf das Deutsche Reich 494. Also sind Rußland und Frankreich um 108 Batterien voraus. Nun soll das Deutsche Reich 80 Batterien mehr erhalten, was den bestehenden Vorsprung der für einen Landkrieg allein in Betracht kommenden Mächte einigermaßen ausgleicht. Die Kommission begriff, was der Kriegsminister wiederholt betonte : daß die Militärverwaltung, bevor sie mit jenen Forderungen gekommen ist, die Verhältnisse anderwärts studiert hat, und daß der Friede nur durch unsere gute Heeres- rüstung erhalten worden und weiter zu erhalten ist. Unsere technischen Vorrichtungen müssen den etwaigen Gegnern voraus
sein. Die vorgeschlagene Organisation wird den Frieden aber darum auf lange hinaus sichern, weil die gegnerischen Staaten aus technischen Gründen den in der Vorlage liegenden Vorsprung sobald nicht einholen können. So bewilligte denn die Kommission an einmaligen Ausgaben rund 86,8 Millionen Mark, und an dauernden Mehrausgaben auf Grund der Vorlage 12,4 Millionen Mark. — Die gegenwärtige und künftige Organisation der Feldartillerie stellt sich folgendermaßen dar:
jetzt: 20 Brigaden; 43 Reg.; 173; Abteil.; 494 Batterien
künftig: 46 „ 94 „ 199 „ 574 „
Jede Brigade zählt jetzt zwei Regimenter, mit Ausnahme von drei, der 2., 11. und 12. bayerischen, welche je drei Regimenter zählen; von den 43 Regimentern haben 19: 4 fahrende Abteilungen; 17: 3 fahrende und 1 reitende Abteilung; 4: 4 fahrende und 1 reitende Abteilung; 2: 3 fahrende Abteilungen; 1: 2 fahrende und 1 reitende Abteilung. Die Regimenter haben also eine sehr verschiedene Stärke. Aber auch die Abteilungen sind sehr verschieden: von den 151 fahrenden Abteilungen haben 145 je 3 Batterien; 6 je 2 Batterien; von den 22 reitenden Abteilungen haben 20 je 2, 2 je 3 Batterien; dazu kommt dann noch eine Großherzogl. Hessische reitende Batterie. — Die Vermehrung an Formationen verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Kontingente:
Preußen Sachsen Württemberg Bayern
Brigaden:
+ 18
+
3
+ 1
+ 4
Regimenter:
+ 37
+
5
+ 2
+ 7
Abteilungen:
+ 14
+
6
—
+ 6
Batterien:
+ 54
+
17
+ 1
+ 8
Zu bemerken ist, daß in der Regel auf jede Infanterie- Division eine Feldartillerie-Brigade gerechnet ist. Die Zahl der Infanterie-Divisionen beträgt jetzt 43, künftig 48; da nur 46 Brigaden vorgesehen sind, erhalten zwei Divisionen, und zwar die beiden neuen Grenzdivisionen nur je ein Artillerieregiment. Gerechnet sind auf 46 Brigaden 92 Regimenter; dazu kommen die zwei Regimenter bei den neuen Grenzdivisionen. Auf diese 94 Regimenter kommen 188 Abteilungen: sonach überschießen 11 Abteilungen. Auf jedes Regiment sind weiter 6 Batterien gerechnet. Die bayerischen Regimenter haben nur 5 Batterien; die fehlenden 12 Batterien stellt Bayern erst im Kriegsfall. Das macht 552 Batterien, wozu dann entsprechend den 11 überschießenden Abteilungen 22 überschießende Batterien kommen. Die Vermehrung der Batterien beträgt 80; davon sind 69 Haubitzbatterien, auf jedes der 23 Armeekorps drei, und elf Kanonenbatterien.
— Alsim Dienste der sozialdemokratischen Partei erlitten verzeichnet auf der allmonatlich veröffentlichten „Ehrentafel" soeben im „Vorwärts" der sozialdemokratische Parteivorstand für den Januar insgesamt 8 Jahre, 2 Monate und 4 Tage Gefängnis und 1154 Mk. Geldstrafe. Nach dieser Liste braucht man nur Landesherren, Mitglieder des Königlichen Hauses, Pfarrer, Magistrate, Fabrikdirektoren, Schulzen, Richter, Minister, Amtsvorsteher, militärische Vorgesetzte, Domvikare, Wahlvorsteher, Assessoren, Maschinenmeister, Schneidermeister, Gutsbesitzer, Werkmeister, Schlosser, Polizeibehörden, Gemeinderäte und Bäcker als „Genosse" zu beleidigen und dafür bestraft zu werden, das genügt, um vor allem Volke als Märtyrer gefeiert zu werden. Aus dieses Konto entfallen diesmal zwei Drittel aller Strafen. Besonders bezeichnend aber ist folgendes Register: „Die Maurer Blaß und Busch wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung je 1 Woche Gefängnis. — Wegen Nötigung, Bedrohung rc. der Maurer Timm 4 Monate Gefängnis. — Wegen des gleichen Vergehens der Maurer Spilling 1 Monat Gefängnis. — 10 Tage Gefängnis ein Maurer wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung. — Wegen des gleichen Vergehens drei Maurer 3 und 1 Woche Gefängnis resp. 20 Mk. Geldstrafe. — Wegen Beleidigung und Verrufserklärung Maurer Horter 2 Monate und 6 Wochen, Maurer Persing 3 Wochen Gefängnis. — Der Bauarbeiter Häring-Schöneberg wegen Nötigung und Hausfriedensbruchs 3 Monate Gefängnis. — Wegen Strikepostenstehens 25 Bauarbeiter je 5 und 2 je 10 Mk. Geldstrafe. — Wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung ein Maurer 10 Tage Gefängnis. — 1 Monat Gefängnis Maurer Wilke wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung. — Zwei Arbeiter wegen Strikepostenstehens je 30 Mk. Geldstrafe. — Maurer Schmidt wegen Vergehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung 6 Monate Gefängnis. — Wegen Anstiftung zur Körperverletzung, der Former Ziegler 6 Monate Gefängnis. — 7 Monate Gefängnis der Bauarbeiter Schiertz- Dohna wegen Nötigung, Bedrohung rc. — Wegen Begehens gegen § 153 der Gewerbe-Ordnung Genosse Glantzmann 2 Wochen Gefängnis." — Diese Vergehen, die zur Verherrlichung der Sozialdemokratie veröffentlicht werden, sind Ausschreitungen von Arbeitern gegen Mitarbeiter, darunter Hausfriedensbruch und Anstiftung zur Körperverletzung. Daher gilt die vorstehende Liste nicht nur als eine arge Verhetzung, sondern auch als eine ebenso laute Anklage gegen die Sozialdemokratie gerade vor der deutschen Arbeiterschaft.
Samoa. Nach Erkundigungen des Berichterstatters der „Magdeb. Ztg." ist die Geschichte in der Londoner „World" über einen drohenden Kampf zwischen dem deutschen und englischen Kreuzer aus der Luft gegriffen. Thatsache ist, daß der englische Kreuzer gefechtsklar gemacht hat in dem Augenblik, als er den König Malietoa und den Oberrichter Chambers an Bord genommen hatte. Aber diese Aktion richtete sich nicht gegen den deutschen Kreuzer „Falke", der die ganze Zeit still vor Apia gelegen hat. Zu den letzten Londoner Meldungen erhält der „Hamb. Korr." aus Berlin folgende Information: „Dem Londoner „Standard" zufolge hätte der amerikanische Oberrichter von Samoa, Chambers, die von ihm ausgegangene Ungiltigkeitserklärung die Wahl Mataafas zum Könige damit gerechtfertigt, daß deutscherseits
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auf der Berliner Samoakonferenz die Wahl Mataafas mit Rücksicht auf die Haltung desselben für ausgeschlossen erklärt worden sei. Das ist natürlich nur ein Vorwand. Die damalige Erklärung konnte sich nur auf die Frage beziehen, welchen der drei um die Herrschaft in Samoa streitenden Häuptlinge Malietoa, Tamasese und Mataafa die Großmächte als König anerkennen wollten. Man hat sich bekanntlich auf die' Wiedereinsetzung Malietoas geeinigt. Bezüglich des Nachfolgers bestimmt die Samoa-Akte, daß dieser ordnungsmäßig in Gemäßheit der Gesetze und Gewohnheiten in Samoa gewählt werden sollte. Ein Vorbehalt zu Un-, gunsten Mataafas wurde nicht gemacht. Aber selbst wenn Mr. Chambers, der vor nahezu zehn Jahren auf der Konferenz deutscherseits abgegebenen Erklärung auch jetzt noch Bedeutung beilegen zu müssen glaubte, so hätte er vor allem bei der deutschen Regierung bezw. deren Vertretern in Samoa deshalb anfragen müssen, und das umsomehr, als dir Wahl Mataafas mit großer Mehrheit vorauszusehen war. Bekanntlich hatte ja auch der deutsche Konsul einen Einspruch gegen die Wahl nicht erhoben.
Lokales und Provinzielles.
N. Nidda, 13. Februar. Der hiesigen erweiterten Handwerkerschule ist eine zweite Subvention von 700 Mk. für das Wintersemester bewilligt worden und komm demnächst zur Auszahlung.
W. Aus der Wetterau, 13. Februar. In dem w tereffanten Aufsatze „Große Mimen — kleine Schwächei' (Gieß. Anz. Nr. 35, Blatt 2 vom 10. ds. Mts.) heißt es Ludwig Devrient trug jahraus, jahrein Kastanien bei sih- weil er fest überzeugt war, dadurch gegen Rheumatismn. gefeit zu sein. Dieser Glaube ist keine Schwäche des großei Mimen, er ist ein weitverbreiteter in ganz Deutschland Vergangenen Herbst besuchte mich ein Herr aus Malen bürg. Als er eine Partie Roßkastanien im Hofe herum liegen sah, suchte er sich eine Anzahl der größten heran- und schob sie mit der Erklärung in die Tasche: sie sch»^ gegen Rheumatismus. Auch in unserer Gegend ist vr Glaube nicht unbekannt.
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Ausland.
Wien, 12. Februar. Dem „Fremdenblatt" zufolge ß die Auflösung des stey ermärkischen Bauern bundes nicht aus politischen Motiven erfolgt, sondern deshalb, weil bei demselben Veruntreuungen vorgekommn sind, die eine strafgerichtliche Untersuchung »nötig machen.
Wien, 12. Februar. „Los von Deutschland" Zu dem unter vorstehender Parole in der „Revue de Paris erschienenen deutsch-feindlichen Artikel des Abgeordneten Dr. Karmarsch bemerkt die „Kölnische Zeitung": Karmarsch sei eine der Hauptstützen der Regierung, Graf Thun ziehe ihn bei jeder Konferenz mit den Führern der Rechten bei. Graf Thun werde sich nicht wundern dürfen, wenn von den dreibundfeindlichen Auslassungen des Vorkämpfers brr Czechen auf eine eigene Gesinnung Rückschlüsse gema-j, werden. Man könne eben nicht zwei Herren dienen. Wri sich mit Deutschlands erbittertsten Feinden verbünde, könne nicht Deutschlands ehrlicher Freund sein.
Linz, 12. Februar. Dem „Linzer Tageblatt" zufche verbot der Herzog von Cumberland seinen Beamten und den übrigen Untergebenen, dem deutsch-nationalen Dnrin Süd-Mark beizutreten.
Rom, 12. Februar. Im Vatikan verlautet, daß Rußland die Einladungen zur Abrüstungs-Konferenz der holländischen Regierung überlassen werde. Infolge dessen werde auch der Papst eine Einladung erhalten, da er un Haag durch einen Nuntius vertreten sei.
Brüssel, 12. Februar. Einer Spezialmeldung des „Petit bleu" zufolge fand zwischen den Burjas und den Truppen des Kommandanten Lothaire ein Zusammenstoß statt, wobei die Burjas vollständig aufgerieben wurden. Eine große Menge Waffen, darunter auch solche, welche bei Kongo-Truppen vor einiger Zeit abgenommen worden waren, wurden wieder erbeutet. Die beiden Führer der Burjas wurden von den Kongotrnppen unterworfen.
Paris, 12. Februar. Das Duell zwischenCavargnac und Millerand, welches wegen der von Millerand in bei Kammer ausgestoßenen Beleidigungen stattfinden sollte, wirb auf Gutachten der Zeugen hin unterbleiben.
Paris, 12. Februar. Heber den gestrigen Zusammenstoß des Köln-Pariser Schnellzuges auf dem Bahnhofe von Saint Quentin mit einem anderen Zuge wirb gemeldet, daß im Ganzen 34 Personen leicht verletzt wurden. Ein französischer Kapitän ist schwer verletzt.
Petersburg, 11. Februar. Um den fortgesetzten M unruhigungen, welche durch die B a l k a n st a a t e n hervor,- gerufen werden, ein Ziel zu setzen, plädiert die „NowosN- dafür, daß die Balkanstaaten in neutrale Staaten nach dem Muster Belgiens und der Schweiz umgewandelt werden.
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