Nr. 162
EMesBlatt.
Donnerstag de» 13. Juli
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Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen
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Zur hessischen Steuerreform
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Mittel zur Durchführung dieses Grundgedankens vollständig vorhanden seien, gegenüber war in anderen Kreisen stets mit wahlberechtigten Bedenken entgegengetreten worden. Gerade weil man die Unmöglichkeit, in der Erhöhung der Einkommensteuer den vollen Ersatz zu finden, einsah, war die Spannung eine um so größere.
An die preußische Ergänzungs- oder Vermögenssteuer zu denken, lag nahe, allein ebenso war deren Ungenügend heit zur Ausfüllung der Lücke von vornherein festzustellen. Man mußte zu anderen Mitteln greifen, die mannigfachsten Steuerquellen eröffnen. Das war aber doch vorauszusehen, daß diese die verschiedensten Bedenken und die erheblichsten Widersprüche Hervorrufen würden. Jede neue Steuer wird ihre Gegner haben. Es fragt sich nur, welche die wenigsten haben werde.
Die Klassenlotterie, welche als Steuerquelle wohl nicht, sondern nur als Einnahmequelle betrachtet werden kann, hatte ihre Gegner vornehmlich in der nationalliberalen Partei. Manchen war sie bis dahin unannehmbar erschienen; es war eine tiefgehende Selbstüberwindung derselben, im Hinblick auf das höher zu ergreifende Ziel, die Klassenlotterie in dem betr. Gesetzesentwurf anzunehmen. Soweit uns bekannt, hat kein Nationalliberaler dagegen gestimmt. Es kann dies nicht genug gegenüber den scharfen Angriffen und unangebrachten Verunglimpfungen, mit welchen die nationalliberale Partei aus Anlaß ihrer Haltung in der Steuergesetzgebungsfrage neuerdings bedacht wird, hervorgehoben werden.
Die Hundesteuer hat, obgleich die Höhe der Beträge und die Abweisung vorübergehender Ausnahmen auch vielfach Anstoß erregten, ebenso Annahme und namentlich auch von feiten der Nationalliberalen gesunden.
In der Progression bezüglich der Einkommensteuer ist die Zweite Kammer etwas weiter gegangen als die Regierung, und ist auch dabei trotz der entschiedenen Weigerung der Regierung, soweit zu gehen, geblieben. Mag hiermit auch das Maß der Progression gegenüber anderen Staaten höher geworden sein, so war dies doch überhaupt und in den hessischen Verhältnissen wohlbegründet. Der Widerstand der Regierung kann um so weniger verstanden werden, als die Erste Kammer int Jahre 1895 bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes ebenfalls bis zu 5 Prozent gegangen war.
Wenn gegen die in dieser Beziehung eingetretene Haltung der Zweiten Kammer und namentlich auch der Natio- naDiberalen in offiziösen Äußerungen und aus der Wormser Ecke Widerspruch erhoben und der Fehlschlag der Steuerreform diesen in die Schuhe geschoben werden soll, so ist dies zum mindesten eine wenig verständliche Kundgebung,
Am Montag früh starb in Abbas Suman in Trans- Kaukasien der Bruder des russischen Kaisers, der Großfürst- Thronfolger Georg int 29. Lebensjahr. Er war schon seit längerer Zeit leidend, sodaß sein frühzeitiges Ableben vorauszusehen war. Durch besonderes Manifest des Zaren wurde ihm der Treueid als Thronfolger geleistet, bis die Ehe mit der Prinzessin Alice von Hessen mit einem Thronerben würde gesegnet werden. An seine Stelle tritt nun der jüngste Bruder des Zaren, der am 22. November (4. Dezember) 1878 geborene Großfürst Michael Alexandrowitsch.
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jedenfalls aber eine Verkennung und Verdrehung bec Sachlage.
Steht denn die Sache so, daß der Kammer zugemuteL werden könnte, zu dem Vorschlag der Regierung nur „Jcr und Amen" zu sagen?
Die württembergische Steuerreform ist, weil die Regierung sich mit der Kammer nicht einigen konnte, nicht zu stände gekommen. Hat jemals die dortige Regierung oder haben ihr nahestehende Federn Veranlassung genommen, die neinsagenden Abgeordneten zu verdächtigen?
Unsere offiziösen Federn, sonst sehr stumpf, sind plötzlich zum Teil überspitz geworden. Glaubt man wirklich, damit etwas zu erreichen!
Teilweise klingt es aber von dieser Seite und von bekannter nahestehender so plump und grob, so anmaßend und überlegen, daß man auch hier fragen möchte, ob man glaube, auf diesem Wege zum Ziele zu gelangen.
In die Steuerreform wurde die Weinsteuer aufgenommen, trotzdem die Regierung wußte, welchen fortwährenden und stets hartnäckigen Widerstand sie in der Bevölkerung gefunden. Solchen Widerstand bricht man nicht durch Hinweis auf andere zukünftige Steuervorteile, welche im allgemeinen wohl kommen, aber für den einzelnen noch nicht greifbar sind.
Nach dem vorauszusehenden Fall der Weinsteuer wurde die Erhöhung der Erbschaftssteuer und des Einkommensteuergesetzes vorgeschlagen und glatt angenommen.
Die ganz zuletzt eingebrachte Vorlage über den Urkundenstempel hat bei der Beratung die größte Schwierigkeit gemacht, wie nicht anders erwartet werden konnte. Manche Sätze des Tarifs wurden erniedrigt. Bei anderen fand Erhöhung statt. Ob hier überall das richtige getroffen worden ist, mag dahingestellt bleiben. Die höchst anfechtbare Radfahrersteuer hat, wenn auch mit Einschränkung, unter den Nationalliberalen die Mehrheit gehabt. Manche konnten es nicht über sich bringen, dafür zu stimmen. Ist daraus ein Vorwurf zu machen?
Die Reform ist im großen und ganzen unter Dach und Fach gebracht, nicht überall ganz der Vorlage entsprechend, aber doch in der Hauptsache. Es hat manchen Ueberwin- bung gekostet. In gar manchen Kreisen findet man die ganze Vorlage nicht ausgereift und zu radikal. In Preußen lag die Sache doch anders. Hier konnte man mit Einkommen- und Ergänzungssteuer auf der Grundlage des Bestehengebliebenen die ganze Steuerreform machen. Bei uns war dies anders. Deshalb das bunte Steuerprogramm und deshalb bei Wegfall der Weinsteuer die Ersatzleistung, wie vorstehend angegeben. Daß bei solchen entscheidenden Umänderungen nicht alles glatt ablaufen kann, sollte doch nicht so schwer einzusehen sein.
Viele Abgeordnete, und man darf wohl mit einer ziemlichen Sicherheit sagen, wohl die Mehrheit, hätte anstatt der so wesentlichen Erhöhung des Urkundenstempels die in Preußen eingeführte Betriebssteuer für Wirtschaften auch für Hessen unter sachgemäßer Aenderung angenommen. Diese Steuer wäre vor nicht langer Zeit auch den Wirten annehmbar gewesen, als das geringere liebel, weil feststehend und nicht zu sehr belastend. Jedenfalls wäre sie eher und besser zu begründen gewesen, als die Fahrradsteuer, denn die Wirtschaften müssen der Natur der Dinge nach unter staatlicher Aufsicht stehen. Der St«at entfaltet ihnen gegenüber täglich eine mehr oder weniger beträchtliche Thätigkeit, und war diese auch den Wirtschaften nicht immer erwünscht, so ist sie doch gar manchmal willkommen und jedenfalls entstehen aus dem Wirtschaftsbetrieb gar häufig Verhältnisse, welche staatliches, kostspieliges Eingreifen in ganz anderer Weise, als dies bei anderen Erwerbsgeschäften der Fall, notwendig machen.
Man hat diese Steuer nicht gewählt, woraus der Regierung kein Vorwurf gemacht werden soll. Allein was dem einen recht, ist dem andern billig. Man sollte sich doch auch enthalten, mit Vorwürfen andere zu bedenken, welche nicht immer gleiche Ansicht mit der Regierung haben.
Haben die Herren v. Eynern und nationalliberalen Genossen, welche im preußischen Abgeordnetenhaus den Reformvorschlägen des Herrn v. Miquel eine sehr scharfe Opposition geleistet, etwa von der Negierungsseite, oder aus dem Kreise ihrer Parteigenossen auch die Vorwürfe hören müssen, welche man jetzt über die Nationalliberalen der Zweiten hessischen Kammer mit so freigebigen Händen ausstreut?
Es ist gewiß nicht zu bestreiten, daß die wirtschaftlichen Interessen und namentlich auch die Steuerfragen in der nationalliberalen Partei Verschiedenheit der Ansichten herbei- geführt und daß diese Verschiedenheit die wünschenswerte
So erschien die die Reform der Besteuerung enthaltende Gesetzesvorlage mit einemmale auf dem Plan.
Der Grundgedanke, die Beseitigung der in dem Bestand der sogenannten Realsteuern liegenden staatlichen Doppelbesteuerung, klang gewiß sympathisch, wenn auch dadurch die Frage der Durchführbarkeit gerade gegenüber den eigentümlich hessischen Verhältnissen nicht erledigt wurde.
Mit vollem Recht war man auf den Lösungsoersuch gespannt, denn den wiederholt aufgetauchten Aeußerungen, Eohl in der Presse und in der Ersten Kammer, daß die
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Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschmttsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat Juni 1899 für den Lieferungsverband Gießen Pro 100 Kg. betragen:
Hafer Mk. 17,10, Heu Mk. 5,80, Stroh Mk. 3,70. Gießen, den 10. Juli 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 10. Juli 1899. Betr.: Revision der Jagdgesetzgebung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
ae Vie Orohh. Bürgermeistereien M Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vorn 16. Juni l. Js. (Amtsblatt ohne Nummer) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert.
v. Bechtold.
Gießen, den 7. Juli 1899.
Betreffend: Den Voranschlag des evangelischen Centralkirchenfonds für 1899/1900; hier die auf die Lokalkirchen- u. milden Stiftungsfonds ausgeschlagenen Umlagen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die evangelisch. Kircheuvorstäude des KreiseS.
Nach einer Mitteilung Großh. Oberkonsistoriums vom 3. l. Mts. haben die untenverzeichneten Kirchenfonds für die kirchlichen und geistlichen Zwecke den beigesetzten Beitrag Pro 1899/1900 an den evangelischen Centralkirchenfonds zu leisten.
schreibt der „Darmstädter Tägliche Anzeiger":
Heber der Reform der Steuergesetzgebung schwebte von Anfang an ein düsterer Unstern. Die allseits so sehr beklagte Krankheit des Herrn Finanzministers, der von dem Feuer des Wollens erfüllt das Ergebnis feiner langjährigen Erwägungen und Vorarbeiten, rasch dem hessischen Volke vorlegen wollte, konnte nicht anders, als sich sehr fühlbar geltend machen. War ihm doch nicht vergönnt, die so notwendige Fühlung zu nehmen und sein Werk der Steuerreform selbst zu vertreten.


