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1899
Nr. 240 Erstes Glatt. Donnerstag den 12. October
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Aints- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren.
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Gratirdeitagen: Gießener FsmiNeMäiter. Der hessische Landmirt, KtStter für hessische Dolkskunde.
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«»reffe für Depeschen: Anzeiger GteKckL, Fernsprecher Nr. 51.
Gießen, den 10. Oktober 1899.
Betr. wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
Amtlicher Teil.
Nr. 40 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 6.d.M., enthält:
(Nr. 2618.) Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 30. September 1899.
Gießen, den 10. Oktober 1899.
Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Großh. Ministerium des Innern hat angeordnet, daß die in unserer nachstehend abgedruckten Bekanntmachung vom 9. September getroffenen Maßregeln zur Unterdrückung der Pestgefahr bis auf weiteres in Kraft zu bleiben haben.
Gießen, den 10. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betr. Maßregeln zur Abwehr der drohenden Pestgefahr.
Unter Bezugnahme auf den nachstehend abgedruckten Erlaß des Reichskanzlers vom 26. August 1899 ordnen wir hiermit auf Grund des Art. 79 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen betr., vorläufig auf die Dauer von 4 Wochen an, daß jeder innerhalb des Kreises Gießen vorkommende Pestfall und jede pestverdächtige Erkrankung sofort bei dem Großh. Kreisgesund- heitSamt Gießen und der betr. OrtSpolizei- behörde bei Meidung einer Geldstrafe bis zu 90 Mk. zur Anzeige zu bringen ist.
Zur bakteriologischen Feststellung der Pest ist eine Untersuchungsstelle in Verbindung mit dem hygienischen Institut der Landesuniversität errichtet worden.
Gießen, den 9. September 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
an Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
Die vorstehenden Bekanntmachungen wollen Sie orts- üblich veröffentlichen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat September 1899 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:
Hafer Mk. 15,15, Heu Mk. 5,25, Stroh Mk. 3,55.
Gießen, den 7. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Am Sonntag, Mk. ds. Mts., Nachmittags 3 7g Uhr, wird Großh. Direktor I)r. v. Peter aus Friedberg in Ober-Hörgern im Lokal von Düringer einen Vortrag über Molkereiweseu und Gründung einer Molkerei halten.
Ich lade hierzu jedermann, der sich dafür interessiert, freundlichst ein. Die Herren Bürgermeister von Ober- Hörgern, Eberstadt, Holzheim, Muschenheim, Dorf-Güll wollen für Bekanntmachung im Orte sorgen.
Gießen, den 10. Oktober 1899.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Das Wintersemester an der Großh. Obstbau- nud landw. Winterschule zu Friedberg beginnt Montag den 6. November, vormittags 9 Uhr. Pro
gramme und Jahresberichte sind von unterfertigter Direktion zu beziehen. Anmeldungen, sowie Anträge um Ausfertigung von Schülerfahrscheinen sind alsbald an dieselbe zu richten.
Friedberg, 7. Oktober 1899.
Die Direktion
der Großh. Obstbau- und landw. Winterschule.
vr. v. Peter.__________________
Bekanntmachung,
betreffend: Beginn der landwirtschaftlichen Winterschule "zu Büdingen.
An der landwirtschaftlichen Winterschule zu Büdingen beginnt der Lehrgang 1899/1900 am 6. November, vormittags 10% Uhr.
Die Anmeldungen haben rechtzeitig schriftlich oder mündlich bei dem Vorsteher der Schule, Großh. Landwirt- schaftslehrer Andrae in Büdingen, zu erfolgen, von welchem der Unterrichtsplan und Jahresbericht unentgeltlich bezogen und jede gewünschte Auskunft eingeholt werden kann.
Büdingen, den 14. September 1899.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der landw. Winterschule Büdingen.
_______________Jrle, Großh. Kreisrat._______________
Wir fordern hiermit sämtliche ehemalige Militärpersonen, welche im Dienstbereich des Großh. Ortsgerichts Gießen wohnen und bei ihrem Abgang vom Militär als Invaliden ausgeschieden oder nach der Entlassung als solche anerkannt worden sind, auf, sich bei uns behufs Eintragens in ein Verzeichnis zu melden.
Zu demselben Behufs werden zur Meldung aufgefordert diejenigen Personen, welche als Militärinvaliden seiner Zeit anerkannt wurden und auch bereits wieder aus dem Zivildienst als Pensionäre rc. abgegangen sind.
Gießen, den 9. Oktober 1899.
Großh. Ortsgericht Gießen.
__Gros.___________________
Bekanntmachung,
Betr.: Erlaß einer Polizeiverordnung über das Befahren der Kaplansgasse zu Gießen.
Die nachstehende Polizeiverordnung für die Stadt Gießen bringen wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntnis.
Feuilleton.
• Ei« Narr irr der Familie. Unter diesem Titel teilt der „Ostasiat. Lloyd" eine amüsante chinesische Fabel mit: Eine reiche Chinesin hatte einen Narren zum Sohn, für den sie eine Frau aus einer vornehmen Familie ausgesucht hatte. Als er den Eltern seiner Braut den ersten Besuch machen sollte, wies ihn seine Mutter an, wie er sich benehmen und was er sagen sollte, denn sie wünschte, daß man nicht sofort merkte, daß er schwachsinnig sei. Sie überlegte daher, was für Fragen man ihm wohl vorlegen könnte, und gab ihm an, was er darauf antworten sollte, um nicht allein den Fragenden zu befriedigen, sondern auch zu verhindern, daß dieser weitere Fragen stellte. Da der junge Mann nun einen kostbaren Fächer trug, auf dem eine Landschaft gemalt war, meinte die Mutter, er könne gefragt werden, was für eine Gegend das Bild vorstelle; darauf sollte er dann sagen: „O, das ist frei erfunden." Weil er weiter ein sehr schönes Maultier ritt, meinte seine Mutter, jemand könne darüber einige anerkennende Worte verlieren und nach dem Preis des Tieres fragen. Sie wies ihren Sohn demgemäß an, mit höflicher Bescheidenheit zu erklären: „Das Vieh ist ein ganz gewöhnliches Lasttier, das auf unserem Landgut großgezogen ist, und nicht wert ist, daß Sie es beachten." Als nun der junge Mann vor dem Hause seiner Braut ankam, begrüßte ihn als Erste seine zukünftige Schwiegermutter und erkundigte sich nach dem Befinden seiner Mutter, worauf er erwiderte: „Das Vieh ist ein ganz gewöhnliches Lasttier, das auf unserem Landgut groß gezogen ist, und nicht wert ist, daß Sie es beachten." Außer sich, fuhr die Schwiegermutter zurück; halb ohnmächtig rief sie nur aus: „Ich dachte. Sie stammten aus einer ordentlichen Familie." Der Narr besann sich und da er meinte, er hätte die erste Antwort brauchen sollen, die ihm seine Mutter eingetrichtert hatte, erwiderte er: „O, das ist frei erfunden." — Confucius sagt: Aus verfaultem Holz kann man nichts schnitzen.
• Ueber de« Nährwert von Pfarrhof und Schule bringt die Lehrerzeitung „Neue Freie Stimme" folgende belustigende Mitteilung: In einer tschechischen Stadt fand vor einiger Zeit eine Lehrerkonferenz statt. Die Lehrer besichtigten nach beendeter Arbeit auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt und kamen schließlich in das städtische Bad. Dort ist es nun Gebrauch, daß die Besucher des Bades gewogen werden, wobei das Gesamtgewicht der 42 Lehrer mit 2750 Kg. festgestellt wurde. Wenige Wochen später hielten auch die Pfarrer der Diöcese eine Konferenz ab, auch sie besuchten das städtische Bad und ließen sich dort wiegen. 31 Pfarrer hatten das Gewicht von 3061 Kg. Es hatte also durchschnittlich ein Lehrer ein Gewicht von 65y3 Kg., ein Pfarrer ein Gewicht von 98% Kg. Der Klerus hat in Oesterreich eben überall das Uebergewicht.
* Rudyard Kipling unb die amerikanischen Mädchen. Der berühmte Schriftsteller ist nicht gut auf die amerikanischen Mädchen zu sprechen. In einem Artikel einer englischen Damenzeitschrift stellt er die amerikanischen Mädchen über und unter die anderen Mädchen: „Sie sind klug," sagt er, „sie können gut plaudern. Jawohl. Es heißt auch, daß sie denken können; sicherlich wissen sie den Eindruck hervorzurufen, als ob sie das thäten." Kipling giebt zu, daß die sprichwörtliche Freiheit, die die Mädchen in Amerika genießen, auch ihre Schattenseiten hat. „Das amerikanische Mädchen," sagt er, „ist — es thut mir leib, das konstatieren zu müssen — schnippisch von ihrem Kopfputz für 40 Dollar bis hinab zu den Schnallen ihrer 88 Dollar-Schuhe. Es spricht keck zu seinen Eltern und zu Männern, die es als Großvater verehren könnte. Es hat im Einverständnis mit den Eltern ein besonderes Recht auf jeden männlichen Besucher des Hauses. Das hat manchmal seine Unannehmlichkeiten, besonders wenn man irgendwo in geschäftlichen Angelegenheiten vorspricht; der Mann ist ein Kaufmann von großer Erfahrung, seine Gattin eine Weltdame. Nach fünf Minuten verschwindet der Mann, nach weiteren fünf Minuten seine Frau, und man wird mit einem jungen Mädchen allein
gelassen, das ja zweifellos ganz reizend sein kann, aber sicher nicht die Person ist, die man aufsuchen wollte. Sie schwätzt und man lacht, aber schließlich geht der um seine Zeit betrogene Besucher mit der Empfindung weg, daß er eine schöne Morgenstunde verloren hat."
* AnfichtskaiM der Wallfahrer. Von dem Ansichtspostkartensport sind nun auch die Wallfahrer ergriffen worden. Davon weiß, wie die „Silesia" schreibt, der Postmeister auf dem heiligen Berge bei Olmütz in Mähren ein Lied zu fingen, denn während der Zeit der Wallfahrten erwächst ihm die nicht leichte Aufgabe, Tausende und Tausende von Ansichtspostkarten zu befördern. In den Gasthäusern auf dem heiligen Berge kann man gegenwärtig die Beobachtung machen, daß die Wallfahrer, noch ehe sie sich durch eine Labung erfrischen, mit der Adressierung der Ansichtspostkarten beschäftigt sind. Es giebt bereits nicht weniger als zehn Sorten von Ansichtspostkarten, welche Ansichten des heiligen Berges und seiner Umgebung aufweisen. Der Ansichtspostkartensport hat es sogar dahin gebracht, daß der Handel mit Heiligenbildern, der früher schwunghaft betrieben wurde, stark zurückgegangen ist.
♦ Was sie nach dem Küssen sagen. Ein Pariser Sachverständiger giebt darüber aus seinen Erfahrungen folgende Aufschlüffe. Viele sagen: „Gott, was haben Sie gethan!" — Einige: „So weit hätten wir nicht gehen dürfen!" — Andere: „Ich will Sie nie wieder sehen!" — Wieder andere: „Verlassen Sie mich jetzt, ich will allein fein!" — Auch: „Das hätte ich von Ihnen nicht erwartet!" hört man zuweilen. — „O, ich bin sehr unglücklich!" wird ab und zu gerufen, manchmal unter Thränen. — Auf dem Lande ist die Drohung: „Na, warten Sie!" sehr beliebt. — Sehr häufig hört man: „Wenn das mein Mann wüßte, erwürbe mich erschießen." — Einige besinnen sich: „Wenn man uns gesehen hätte!" — Viele sagen — gar nichts! Das sind die Klügsten.


