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meister Pfaff an die Stadt abgetretenes Gelände zwischen Bismarck- und Kepplerstraße, welches vorerst noch nicht bebaut werden soll, wird Genehmigung erteilt, im übrigen die auf das bezeichnete Gelände wie auf das von Herrn Chr. Schmidt II. an die Stadt abgetretene Gelände bezüglichen Kaufnotulen genehmigt. Herr Oberbürgermeister Gnauth teilt weiter mit, daß für den Fiskus ein 5700 Quadratmeter umfassendes Gelände an der Kepplerstraße angekauft worden sei, auf welchem die neue Universitätsbibliothek errichtet werden soll.
Für die Neubedachung der Scheuer in der von der Stadt angekauften Plantschen Hosraite an der Marburgerstraße, welche an die Omnibus-Gesellschaft vermietet wurde, wurden 321 Mk. bewilligt, für die
Ausbauung der Bachmauer am Schwanschen Neubau auf der Mäusburg 543 Mk.
Der städtische Schularzt, Herr Dr. Tjaden, dessen eingehender Bericht über den Gesundheitszustand der Schüler der Stadtschulen demnächst im Drucke erscheinen wird, hat verschiedene Herstellungsarbeiten in den Gebäuden der Stadt- mäbchen- und Stadtknabenschule in Vorschlag gebracht. Es wird beschlossen: die Anbringung von sog. Sharinghamschen Ventilationsklappen und sonstigen Ventilationseinrichtungen in der Stadtmädchenschule, das Anstreichen der Saalwände mit Hellen Farben, die nicht volle Ausnutzung der Schulräume bis an die den Fenstern entgegengesetzte Wand, die Aenderung der sechssitzigen Bänke mit Plusdistanz in solche mit Minimaldistanz, und für. die Stadtknabenschule die Verbesserung der Pissoiranlagen. Die auf 1200 Mk. veranschlagten Kosten werden bewilligt.
Die Sandsteinlieferung für die Wieseckbrücke in der Goethestraße und in der Moltkestraße soll der Firma Atz- bach hier, die Lungsteinlieferung der Firma Graff L Co. übertragen werden.
Der Voranschlag über den Ausbau der Li eb ig st r a ß e, Teilstrecke zwischen Ebelstraße und Straße Q—Q1 (6100 Mk.), sowie über den Ausbau der Querstraße Q—Q1 zwischen Liebigstraße und Riegelpfad (3800 Mk.) wird genehmigt.
Dem Antrag der Aktienbrauerei Gießen um Angabe der Baufluchtlinie für einen an der Ecke der Kap- lansgasse und Katharinengasse (Löbsche Wirtschaft) zu errichtenden Neubau, wird stattgegeben.
Auf Gesuch der Fleischerinnung wird die Anschaffung von 12 Ausschlachtbänken für Großvieh, auf Antrag der Schlachthofdirektors die Anschaffung zweier verschließbarer Geräteschränke für die Gesellenstube im Schlachthofe, ferner die Anschaffung von vier Schußmasken zum Betäuben von Großvieh, sechs Schweinentötern Berner Systems und zwei desgl. Chemnitzer Systems beschlossen. Von der angeregten obligatorischen Einführung dieser Betäubungsapparate soll indes noch abgesehen werden, bis die nötigen Erfahrungen über die Zweckmäßigkeit derselben gemacht sind. Die Schlachtzeit soll dahin abgeändert werden, daß Hornvieh und Kleinvieh in der Zeit von morgens 5 bis 8 Uhr abends während der Monate Mai bis einschließlich August, und von morgens 6 bis abends 6 während der übrigen Monate geschlachtet werden darf. Die Schlachtzeit der Schweine wird auf die Stunden von 6 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags während des Sommers und von 7 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags im Winter festgesetzt. Behufs Abholung des Fleisches am Tage vorher geschlachteten Großviehs soll die Halle morgens eine Stunde vor Beginn der Schlachtzeit geöffnet werden.
Für die Fundamentierungsarbeiten für das im nächsten Jahre zu errichtende Kriegerdenkmal auf dem Marktplatz, sowie für Wasser-Zu- und Ableitung werden 2760 Mark bewilligt, gegen die Einsprache des Herrn Krumm, der auch diese Kosten von den Privaten aufgebracht wissen will, lieber die in dem Gesuch des Denkmalsausschusses mit erwähnten Votivtafeln, welche in der Vorhalle des alten Rathauses ausgestellt werden und die Namen der am Feldzuge 1870/71 Beteiligten aus Gießen enthalten sollen, wird noch Beschluß gefaßt werden, wenn der Plan und Voranschlag über die Herstellung der Vorhalle des alten Rathauses vorliegt.
Im Hinblick auf die Verfehlungen gegen die in Art. 40 und 61 der allgemeinen Bauordnung enthaltenen Vorschriften über den Verputz der Häuser ist der Versammlung der Entwurf einer Ortspolizeiverordnung vorgelegt worden. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Oberbürgermeister Gnauth, Beigeordneter Georgi, Stadtverordneten Huhn, Petri, Haubach, Dr. Schäfer beteiligen, erhielt der Entwurf folgende Fassung:
§ 1. Bei Ausführung von, zum längeren Aufenthalt von Menschen bestimmten Neubauten ist, wenn deren Rohbau zwischen dem 15. März und dem 15. September fertiggestellt wird, von der Erteilung des Rohbau-Abnahmescheiues bis zum Beginn der inneren Verputzarbeiten eine Frist von mindestens 6 Wochen, in allen anderen Fällen eine Frist von mindestens 12 Wochen einzuhalten. Diese Fristen können bis auf die Hälfte herabgesetzt werden, wenn an sich die Bestimmung des Gebäudes eine Verkürzung der Frist unbedenklich erscheinen läßt, oder wenn nach Lage ober Bauart desselben, wie insbesondere nach der Konstruktion der Zwischendecken, ein rascheres Austrocknen des Neubaues anzunehmen ist. Der Rohbauabnahmeschein kann auf den Tag der Rohbau-Abmeldung zurückdatiert werden, wenn sich bei der Abnahme kein Anstand ergiebt.
§ 2. Der äußere Verputz solcher Neubauten darf in der Regel nicht in demselben Jahre hergestellt werden, in welchem der Rohbau vollendet worden ist.
§ 3. Wohngebäude dürfen frühestens drei Monate mach Beginn der inneren Verputzarbeiten, keinesfalls aber f rüher als 6 Wochen nach Fertigstellung dieser Arbeiten bezogen werden. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise diese Frist bis auf die Hälfte herabgesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, daß der Neubau gehörig trocken u»nd der Gesundheit nicht schädlich ist.
§ 4. Vom Beginn der inneren und äußeren Verputz
arbeiten an den im § 1 genannten Neubauten, sowie von der Fertigstellung des inneren Verputzes von Wohngebäuden ist dem Stadlbauamt jeweils schriftliche Anzeige zu erstatten, wozu Formulare unentgeltlich abgegeben werden.
§ 5. Verfehlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen den Rechtsfolgen der Artikel 79 und 80 der allgemeinen Bauordnung.
Die Uebersicht über die wirklichen Einnahmen und Ausgaben des Realgymnasiums und der Realschule für 1898/99, nach welcher der Beitrag der Stadt zu den Besoldungen sich auf Mk. 26 496, die ebenfalls von der Stadt zu tragenden sachlichen Ausgaben sich auf Mk. 6312 berechnen, wird nicht beanstandet.
Die vor kurzem verstorbene Frl. Antonie Fuhr hat der Stadt 2000 Mk. mit der Bestimmung vermacht, daß aus dem Zinserträgnis alljährlich an dem Todestage der Stifterin Gaben an je 5 bedürftige Familien verabfolgt werden. Die Versammlung spricht sich unter Ansdruck des Dankes für Annahme der Stiftung aus. Eine weitere Summe von 1000 Mk., aus deren Zinserträgnis die Grabstätte der Stifterin sowie diejenige ihrer Eltern und Großeltern mütterlicherseits unterhalten werden sollen, soll unter der Bedingung angenommen werden, daß dieses Legat, dessen Erhöhung in dem Testament übrigens in Aussicht gestellt war, auf 1600 Mk. erhöht wird, da nach der bestehenden Taxe über Unterhaltung der Gräber die Zinsen aus 1000 Mk. nicht ausreichen würden.
Zu den 8 Gesuchen um Erlanbnis zum Wirtschaftsbetrieb wird die Bedürfnisfrage bezüglich Ausschanks von Branntwein bejaht bei Justus Heck (Schloßgasse 7), Georg Kraft (Grünbergerstraße 15), Friedrich Volz (Riegelpfad 38), Wilh. Dreher (Neustadt 55), Joh. Gehrlicher (Rodheimerstraße 36), verneint dagegen bei Ludwig Gräf (Leihgesternerweg 7), Andr. Sorgenfrei (Neustadt 14), Jean Brunner (Ludwigsplatz 5).
Wie zu erwarten, konnte die reichhaltige Tagesordnung der letzten vor den Ferien stattfindenden Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung am Donnerstag nicht ganz erledigt werden, der Rest derselben wird darum (in nichtöffentlicher Sitzung) am Freitag zur Verhandlung kommen. — In Sachen der Errichtung einer Provinzialsiechenanstalt wurde auf Anfrage Großh. Provinzialdirektion einstimmig beschlossen, für den Fall der Errichtung der Anstalt an einem anderen Ort als Gießen die Erbauung eines eigenen, zunächst für die Bedürfnisse des Ortsarmenverbandes Gießen und der Plock'schen Stiftung bestimmten Siechenhauses (Hospitals) in Aussicht und danach die Befreiung von denjenigen Ausschlägen in Anspruch zu nehmen, welche daneben etwa infolge der Errichtung einer Provinzialsiechenanstalt der Stadt Gießen erwachsen würden. Maßgebend für diesen Beschluß war die Erwägung, daß 1) die Erbauung der Provinzialsiechenanstalt am Ort der Landesuniversität und ihrer Kliniken so große Vorteile für Anlage und Betrieb der Siechenanstalt und für deren Pfleglinge bietet, daß dadurch allein schon die Wahl Gießens gerechtfertigt ist und 2) die geographische Lage Gießens und das dort angebotene Baugelände (zwischen Licherstraße— Nahrungsberg—Altem Steinbacher Weg und Oberhessischer Bahn) hinter keinem der sonst in Frage kommenden Plätze zurückstehen, die Wahl eines anderen Ortes sonach ebenso eine Mißachtung dieser schwerwiegenden sachlichen Gründe, wie eine Außerachtlassung der schuldigen Rücksichtnahme auf den Wunsch der Landesuniversität und auf die sehr erheblichen Leistungen gerade Gießens für die zu errichtende Anstalt (jährlich rd. 7230 Mk.) bekunden würde. — Zur Fortsetzung der Kleinbahn Gießen — Bieber bis Erda wurde den beteiligten Gemeinden ein städtischer Zuschuß von 60000 Mk. bewilligt. — Die Geschäfte der Bürgermeisterei werden während der nächsten vier Wochen in Vertretung des Herrn Oberbürgermeisters durch den besoldeten Beigeordneten, Herrn Wolff, geführt werden.
Vermischtes.
* Aus der Schweiz, 6. August. Die Unglücksfälle in der Alpenwelt sind diesen Sommer so zahlreich, wie noch selten. Aus Zermatt wird schon wieder ein schweres Unglück gemeldet. Letzten Freitag stiegen zwei Karawanen von Zinal aus auf das Rothorn. Die erste Karawane bestand aus dem Touristen Baumann in Zürich und den Führern Joachi n Tabin von Vissoie, einem der vortrefflichsten Führer des Eifischthales und Antille Antonie, ebenfalls aus Vissoie. Die etwa eine Stunde nachfolgende zweite Karawane konnte die erste öfters sehen, plötzlich aber nicht mehr, sie fand aber stets Spuren bis auf eine Schneefläche der Nordseite, wo eine kleine Lawine niedergestürzt war. Da Tabin weder in Zermatt noch im Trifthotel angekommen war, vermutete man ein Unglück. Gasthofbesitzer Seiler in Zermatt sandte eine Hilfstruppe von Zermatter Führern ab. Diese fand die drei Männer tot auf dem Triftjochgletfcher, etwa drei Stunden von Zermatt. Am Samstag Nachmittag ging eine Hilfsmannschaft von 18 Mann an die Unglücksstätte ab, um die Leichen zu bergen. Der Absturz geschah gegen Süden beim Abstieg an einer sonst ungefährlichen Stelle, beim Verlassen des Südkarnrns. Durch die Gewitter der letzten Woche hatte sich eine ziemlich starke Eiskruste gebildet, über die wieder viel frischer Schnee fiel. Man nimmt an, daß die Karawane die ziemlich steile aber sonst ungefährliche Schneefalte von etwa 250 Meter Länge hinuntergleiten wollte und dann von einer Lawine in den Abgrund gerissen wurde. Die verunglückten Führer sind Familienväter. Die am Donnerstag am Schreckhorn verunglückten Führer Josse und Burgener und der Engländer Bergue befinden sich in Grindelwald außer Lebensgefahr. Sie erlitten bedeutende Quetschungen und Schürfungen. K. Z.
* Ein entsetzliches Unglück hat sich in einem Schief erst ein bruch bei Crengeldanz (Ruhrgebiet) zugetragen. Drei Knaben im Alter von 10, 11 und 15 Jahren gingen in der Grube ihrem Spiel nach, als plötzlich in ihrer unmittelbaren Nähe ein Sprengschuß abgegeben wurde, der alle drei Knaben schwer verletzte. Durch die umherfliegenden Steinmassen wurde einer der Knaben am Kopf und an der Brust getroffen, darauf wie leblos in ein Krankenhaus gebracht, wo er bereits gestorben ist; dem zweiten Knaben wurde der linke Unterschenkel zerschmettert; der dritte trug eine schwere Verletzung am Hinterkopfe davon. Wie verlautet, soll ein italienischer Arbeiter die Schuld an dem traurigen Vorkommnis tragen; er wurde in Haft genommen.
* Die Brennabor Fahrrad-Werke in Brandenburg a. H., die über 3000 Arbeiter beschäftigen, teilen über den schon gemeldeten Brand folgendes mit: „In letzter Nacht wurden wir von einem Schadenfeuer getroffen, durch welches außer mehreren kleinen Baulichkeiten, ein Teil Rohwaren der Kinderwagen - Abteilung und Brennmaterialien vernichtet wurden. Die Warenvorräte und Arbeitsmaschinen haben in keiner Weise gelitten, sodaß nach wie vor jeder Auftrag ohne Verzögerung ausgeführt werden kann.
* Ein seltenes Naturschauspiel konnte man letzter Tage auf der Hamburger Straße in Dresden beobachten, nämlich einen sogenannten Froschregen. Nach dem Gewitterregen bedeckte sich die Straße fast urplötzlich mit Tausenden kleiner Frösche, so daß man keinen Schritt thun konnte, ohne die kleinen hüpfenden Tiere zu zertreten. Zahlreiche Krähen, auch Staare u. s. w., räumten unermüdlich unter den vom Regen hervorgelockten „Neugeborenen" auf.
* Ausbruch der Tollwut nach durchgeführter Pasteur'scher Kur. Aus Prag wird gemeldet: Am 15. Mai ds. Js. wurde in Hohenmauth der 30jährige Arbeiter Wenzel Capek von einem tollwütigen Hund gebissen. Die Aerzte ordneten Uebersührung in die Wiener Pasteur'sche Anstalt an, von wo der Arbeiter nach 20tägiger Pflege als geheilt entlassen wurde. Capek ging bis zum 29. Juli wieder seiner Beschäftigung nach, fühlte sich aber plötzlich unwohl, begann tags darauf zu toben und mußte ins Krankenhaus gebracht werden, wo die Aerzte bei ihm Tollwut feftfteCten. In seinem Krankenzimmer tobte Capek derart, daß er mit Stricken gebunden werden mußte. Er zerriß jedoch die Fesseln und eine Zwangsjacke, die ihm obendrein angelegt worden war. Das Krankenzimmer, in dem man ihn untergebracht hatte, lag zu ebener Erde und war nicht ausreichend vergittert. So wurde es dem Kranken möglich, durch das Fenster in den Garten des Krankenhauses und von da über eine Mauer hinweg auf die Straße zu gelangen, wo sich eine große, von der Flucht des Kranken bereits unterrichtete Menschenmenge angesammelt hatte. Capek stürzte rasend auf die Menschen los und nur einem glücklichen Umstand ist es zu danken, daß er nicht großes Unheil anrichten konnte. Er wurde von einem Dachdecker und einem Wachmann zu Boden geworfen, mit einer großen Decke bedeckt und in dieser Lage so lange festgehalten, bis es gelungen war, ihn wieder zu fesseln. Einige Stunde darauf erlag der Unglückliche seinen schrecklichen Leiden. Ein Knabe, der von dem Tollwütigen gekratzt worden, ist ärztlicher Beobachtung zugeführt worden.__________________
Universitäts-Nachrichten.
— Berlin. Der ausgezeichnete Altphilologe der hiesigen Unt- verfität, Prof. Dr. Ulrich o. Wtlamowttz-Möllendorff, der Nachfolger von Ernst Curtius und Schwiegersohn Theodor Mommsens, beging am Montag sein 25jährigeS Jubilöum als Universitätslehrer. Am 7. August 1874 war er in die philosophische Fakultät zu Berlin alS Privrldozent eingetreten.
— Tübingen. Der außerordentliche Professor Dr. E. A. Wülfing ist alS Ordinarius für Geologie und Mineralogie an die landwirtschaftliche Akademie in Hohenheim berufen worden. Die naturwisienschastliche Fakultät hat den Präsidenten deS Vereins für die Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, den Grafen Eberhard Zeppelin-Ebersberg, zum Ehrendoktor ernannt.
— Auf sämtlichen 22 Universitäten des Deutschen Reiches wurden, abgesehen von den Nichtimmatrikulierten (Hospitanten und anderen Hörern), tm Wintersemester 1895/96 28,589, im Sommersemester 1895 28,572, im Wintersemester 1886/87 dagegen 27,668 Studierende ermittelt. Nachdem die Gesamtzahl der Studierenden seit 1886/87 etwas zurückgegangen und im Wintersemester 1893/94 bis auf 27,037 gefallen war, ist sie seitdem wieder um 1552 oder 571 v. H. gestiegen. Die Zahl der Studierenden der evangelischen Theologie und der Medizin ist seit 1886/87 so zurück- gegangen, daß beide Fächer in nicht zu ferner Zukunft normalen B-suchsverhältnissen entgegensehen dürften. Allen Anzeichen nach aber wird bei der katholischen Theologie demnächst eine Uebersülle etntreten, wie sie bei der Jurisprudenz schon lange besteht.
— Die Studenten und die neuern Sprachen. Milden Kenntniffen der Untverstläts-Studierenden in den neuen Sprachen muß es, so schreibt die „Vossische Zeitung", schlecht bestellt sein. Dor kurzem beklagte sich Prof. Tobler, der Leiter des romanischen Seminars der Berliner Univeisttät, über die unzulängliche Fähigkeit der Studierenden, auch der vormaligen Realgymnastasten, im Ausdruck des Französischen. Prof. o. Richt Hofen hat nun wahrgenommen, daß es mit dem Englischen bet den Berliner Studierenden noch viel schlechter bestellt ist. Er schreibt in seinem Berichte über das geographische Institut: „Leider legt der beklagenswerte Mangel e«ner ausreichenden Kenntnis der englischen Sprache bei fast sämtlichen Studierenden, die das Institut benutzen, Beschränkungen nach einer besonders wichtigen Richtung auf, da die englisch-amerikanische Litteratur auf dem geographischen Wissenschaftsgebiete von wachsender Bedeutung ist und bet Ausarbeitungen meist nicht entbehrt werden kann. Gehaltreiche englische Zeitschriften werden gehalten, aber wenig benutz'."__________________________
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