Ausgabe 
11.10.1899 Zweites Blatt
 
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9. Oktober. Man hat an den Kreisstrahrn zu >ie Verwaltung verwerten iese VerwertungSart sehr :nb geschont werden. Das hinter den Erwartungen ieles Obst entwendet, w- ckging. Auch an Privat- , und nicht minder wird lsesorten geklagt. Es ist Feldschutz in Zukunst von stärkt und verschärft wird. Woche würben Versuche gewacht, her feinen Sitz nt, er ging jedoch in die wir scharfen Reis; bie ba8 M W «h

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5ür die Unhaltbarkeit dieses Glaubens von der Unrentabilität der Obstbaumzucht im Vogelsberg. Etwas wahres liegt allerdings darin; hier wächst vielfach kein Obst, weil keins gepflanzt worden ist.

Darmstadt, 7. Oktober. Die vereinigten Darmstädter Bezirksvereine haben neuerdings eine für das Verkehrsleben unserer Stadt wichtige Entscheidung errungen. Schon vor einigen Jahren waren sie beim Kaiserlichen General-Postamte in Berlin wiederholt eingekommen, cs möchten in unserer bekanntlich mit verhältnismäßig riesig ausgedehntem Weich­bilde versehenen Stadt zwei weitere Neben Postämter errichtet werden, das eine etwa in der Nähe des Lazarets, das andere am Treffpunkte der Roßdorfer- und Teichhaus­straße. Diese Eingaben, obwohl mit triftigen Gründen und statistischen Nachweisen über die Notwendigkeit weiterer Poststellen versehen, wurden damals abschlägig beschießen, weil angeblich,ein Bedürfnis nicht vorliege". Vor mehreren Monaten sind nun die Bezirksvereine wiederholt vorstellig geworden, die Kaiserliche Oberpostdirektion Darmstadt hat sich der Sache nunmehr günstig gegenübergeftellt, ein Kommissär vom Generalpostamte kam hierher und besichtigte unter Führung des Herrn Oberpostdirektor Maier die Stadt nach allen Richtungen und daraufhin ist nun verfügt worden, daß vorerst ein weiteres Nebenpostamt und zwar in der Stiftsstraße zu errichten und im nächsten Jahre zu eröffnen sei. Mit Bauunter­nehmer Schwarz soll schon bezüglich der Lokalfrage ein Vertrag seitens der Oberpostdirektion abgeschlossen sein.

Offenbach, 8. Oktober. Wir berichteten seinerzeit, der Oberamtsrichter Baur in Offenbach habe sich wie damals mitgeteilt geweigert, die vom Kreisamt als Be­weismittel in einer Beschwerdesache gegen einen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung in Offenbach eingeforderten Akten des Amtsgerichts Offenbach über den OrtSgerichts- vorstand Wolffund das Ortsgericht Offenbach aus­zuliefern. Jetzt hat das Justizministerium entschieden, daß diese Akten zur Verfügung zu stellen sind. Ferner hat der Generalstaatsanwalt auf Antrag des Kreisausschusses ange­ordnet, daß die Mitteilung der als Beweismittel benannten Strafakten gegen den Sekretär Kost, die die Staatsanwalt­schaft den Parteien verweigert hatte, nicht nur an den Kreis­ausschuß, sondern auch an die Parteien zu erfolgen hat.

Mainz, 9. Oktober. Zwei Heizer des Köln-Düssel­dorfer Bootes Kaiser Friedrich, ein Böhme und ein Duis­burger waren gestern abend hier an Land und ließen sich nachts wieder an Bord zurückrudern. Bei dieser Gelegen­heit fielen sie aus dem Nachen und ertranken. Der Nachensührer behauptete, sie seien betrunken gewesen. Er habe sie in der Dunkelheit nicht retten können.

Mainz, 9. Oktober. Ueber den Löffel barbiert. In den Geschäftsraum eines hiesigen Barbiers kam vor länger als acht Tagen ein Fremder, ließ sich rasieren und zahlte mit 20 Pfg. Dann fing er ein Gespräch an und klagte im Verlauf desselben, daß er unbedingt nach Köln fahren müsse, aber kein Geld dazu besitze; er sei auch hier fremd, kenne wenigstens niemand, den er anborgen könne. Schließlich rückte er mit dem Anliegen heraus, ob ihm der Barbier nicht 4 Mk. leihen wolle; er sei ein ehrlicher Mensch und würde den Betrag, der ihm reiche, nach Köln zu kommen, von da zurückschicken. Der Angegangene weigerte sich zu­erst, auch noch als ihm der Fremde seinen Regenschirm zum Pfand bot. Als ihm aber der Fremde den am Finger steckenden Trauring als Pfand bot, da lieh der gutmütige Figaro dem Fremden auf den Trauring den er natür­lich, da ihn der Fremde ja am Finger trug für echt hielt, die gewünschten 4 Mk Der Fremde nahm das Geld, ließ den Trauring als Pfand zurück und entfernte sich unter Dankesbetheuerungen und der Abgabe des festen Versprechens, innerhalb wenigen Tagen den goldenen Trauring einzulösen. Der Barbier nahm, wie das zu gehen pflegt, erst nach dem Weggang des Fremden eine genauere Prüfung des ver­pfändeten Trauringes vor, wobei sich herausstellte, daß

der Ring unecht war. An Stelle des Goldgehalt-Stempels war im Ring zur Täuschung eine ähnlich aussehende Stelle eingekratzt und schwarz gemacht, aber sonst bestand der Ring nur aus ganz gewöhnlichem M .ssing. Bis heute ist der unbekannte Fremdling noch nicht gekommen, um den Ring wieder einzulösenl Reichsratsabgeordneter K. H. Wolf aus Wien spricht am 29. Oktober in der Stadthalle über die Lage der Deutschen in Oesterreich. M. A.

Mainz, 8. Oktober. (Domdekan Franz Werner) der heil. Schrift und Wellweisheit Doktor und Kommandeur des Großh. Hess. Ludwigsordens, geboren 21. Oktober 1770 zu Mainz, gestorben daselbst, 16. Februar 1845. Ein Gedenkblatt von Dr. Friedrich Schneider. Anläßlich der vor kurzem erfolgten Erneuerung eines Denksteines, der in der Memoria des Domes das Grab des Domdekanes Werner bezeichnet, hat Domkapitular Dr. Schneider ein kleines Schristchen verfaßt, das unter vorstehendem Titel demnächst im Druck erscheinen wird. Neben einem warmen Lebens­bild des hervorragenden Mainzer Gelehrten und des um die Wiederherstellung unseres Domes nach der Zerstörung durch die Franzosen besonders hochverdienten Domdekans Werner enthält das Gedenkblatt eine Reihe bis jetzt un- gedruckte Originalbriefe und Auszüge bischöflicher Akten, aus welchen ein interessantes Stück Mainzer Geschichte hervorspricht und welche die Namen hervorragender, der heutigen Generation zum Teile noch bekannter Mainzer in das Gedächtnis zurückruft, die sich nach den französischen Verwüstungen um die Wiedererstehung von Mainz große Verdienste erworben haben. Besonderes Interesse bietet in dem Schristchen, welchem in Lichtdruck das Portrait des Domdekans Werner in drei verschiedenen Lebensalter ein­gefügt ist, eine bewegte Schilderung aus dem handschriftlichen Protokoll des Domkapitels, in welcher der Seminarprofessor und nachmalige Pfarrer von St. Peter, F. Hanrad, die Gräuel und Verheerungen aufzeichnet, die Mainz zur Frau- zosenzeit zu ertragen hatte.M. A."

h. Krofdorf, 9. Oktober. Ein Fest seltener Art wird man in den nächsten Tagen hier feiern. Unser Orts­geistliche, Herr Pfarrer Geibel begeht nämlich am 15. Oktober sein 50jähriges Dienstjubiläum. Wie wir hören, so soll die eigentliche Feier erst am darauf­folgenden Mittwoch, also am 18. Oktober, abgehalten werden. Dieselbe soll eingeleitet werden durch einen Festgottesdienst in der Kirche zu Krofdorf. Da Herr Pastor Geibel die größte Zeit seiner Amtsthätigkeit der Pfarrei Krofdorf- Gleiberg-Kinzenbach gewidmet hat, so darf man wohl an­nehmen, daß von feiten der Gemeinden eine große Be­teiligung stattfindet.

Harmlose Bemerkungen über denKlub der Harmlosen".

(Ortgtnalbertcht.)

Jedes Ereignis, mag e8 auch dem oberflächlichen Beschauer von noch so geringer Tragweite erscheinen, wird heute von den Zeitungen der verschiedenen Richtungen in ihrem Sinn ausgebeutct. Ein bekanntes Witzblatt hat einmal die Entlassung eines Dienste Mädchens in der Weise dargestellt, wie sich die ein j Inen Parteiorgane dieses alltäglichen Vorfalls bemächtigen. Ein halbes Dutzend Leit­artikel ließ sich bl quem herauSschlagcn. W«nn man jetzt die deutschen Zeitungen durchblättert, findet man sie mit Berichten über den Moabiter Spielerprozeß angefüllt. Mehr oder minder schlagen sie politisch aus der Affatre Kapital; am meisten die links stehenden Pceßorgane, die in dieser Angelegenheit einen willkommenen Anlaß sehen, den preuß'schen Adel aufs Korn zu nehmen. So geht es also in der Aristokratie zu. Trotzdem der Kaiser ausdrücklich das Jeuen in einer Kabinettsordre verboten hat, haben Offiziere der vornehmsten Regimenter nichts besseres zu thun, als nach gethaner Arbeit dem Spiel zu fröhnen. Gewiß fällt auf die beteiligten Kreise kein günstiges Lickt. Aber die Uebertreibung versteigt sick zu lächer­lichen Angriffen auf den gesamten Adel, der für dieses Treiben ver­antwortlich gemacht werden soll. Nichts ist thörichter als das.

Eine Frage von allgemeiner Bedeutung, die Hoch und Niedrig, Adlig und Bürgerlich in wett höherem Maße angebt, ist auch in diesem Prozeßangeschnitten" worden und sollte alle Zeitungen ohne Unterschied der parteilichen Richtung beschäftigen. Da dürfte sich die

gesamte, viel zerklüftete Puffe einmal konsolidartsch fühlen. Es ist die Frage, unter welchen Umständen jemand in Untersuchungshaft genommen werden kann. Immer wieder haben di« Verteidiger während btr ersten Vrozeßwoche von der Slaatöanwalt zu erfahren gesucht, warum die drei jugendlichen Angeklagten so lang« in Hast behalten wurdm.

Mitte Januar wurden ziemlich gleichzeitig die Herren v. Kröchcr und v. Keyser verhaftet auf Grund mehrerer Artikel, die ein Denunziant verfaßt oder doch inspiriert hatte; der Dritte im Bunde, Herr o. Schackt- yer, folgte ihnen bald. Infolge des gewaltige« Zmgenmaterio debnte sich die Voruntersuchung bis in den Monat April aus. Es müffen dann immer wieder neue Zeugenvernehm­ungen stattgefuuden haben. Immer wieder mußte der Prozeß vertagt werden. Endlich, am zweiten Oktober, nackdem also die Angeklagten 8Vi Monat- ui Untersuchungshaft zugebrachl hatten, beginnt die Ver­handlung. Jede ihrer Revisionen war von verschiedenen Instanzen zurückgewiesen worden. Es muß also, so schließt der Unbefangene, ein erdrückendes Belastungsmaterial gegen sie vorgelegen haben. Und was ist das Ergebnis? Am vierten VerhandlungStag werde« die drei Angeklagten auf Beschluß des Gerichtshofs aus der Hast entlassen, weil sie sich eines Betrugs beim Spiel offenbar nicht schuldig gemacht haben und weil auch kein Fluchtverdacht vorltegt. Nach 8>/, Monaten Untersuchungshaft am vierten VerhandlungStag befreit! Damit ist der Höhepunkt dieser ganzen Äffaire erreicht. Worauf stützte sich nun diese unsäglich rigorose Maßnahme? Die Staalsanwaltschast ist noch immer die Antwort schuldig geblieben und hat die Frage, wenigsten« teilweise, offtn gelassen, weil sie darüber keine Rechenschaft zu geben bat und keinen Blick hinter die Kulissen gestattet. Aber die Oeffentttchkeit hat das größte Interesse daran, eS zu erfahren. Jeder von uns kann einmal in diese pein­liche Lage kommen. Man denke nur, 81/« Monate festgenommen, nickt wegen eines Verbrechens, sondern nur wegen eines Vergehens, das im allerböckstm Fall mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft wird. Und selbst wann die drei Angeklagten verurteilt werden sollten, waS nach den Ergebnissen der letzten Woche immer zwetfelbaster erscheint, so wird die über fie verhängte Strafe keinesfalls die Höhe von 87z Monaten erreichen, sodaß ihre Strase durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angesehen wird.

Worauf stützte sich diese unsäglich rigorose Maßnahme? Man wird die Frage nicht los. In der Hauptsache auf die Aussage des Polizei- kommissarius von Manteuffel, der auch im Hannoverschen Spielerprozeß eine Rolle gespielt hat. Im Lauf der Verhandlung schien es bisweilen, als sollte der Spieß umgedreht werden, als ob nicht die drei jungen Leute auf der Anklagebank, sondern dieser überaus erfahrene Kriminal­beamte gerichtet werden sollte. Er ist Beamter und Adliger zugleich, ein Organ der Staatsanwaltschaft und Offizier. Diese Doppelstellun­hat ihn in eine schlimme Lage gebracht. Er hat den Haftbefehl gegen einen der Angeklagten in der Tasche. Es ist ihm peinlich, mit der Sprache herauszurücken. Er soupiert gemeinschaftlich mit seinem Standesgenofsm, dann läßt er ihn die Nacht noch allein in seiner Wohnung, sodaß er von Papieren vernichten konnte, was ihm beliebte. Am nächsten Morgen holt er ihn ab, nachdem er ihn vorher gewarnt und ihm sozusagen das Hinterthürchen der Flucht offen gelassen hat, vorausgesetzt, daß sich Herr von Kayser schuldig gefühlt hätte, und dannwürgt" er an dem Aus­druck, bis er ihm die niederschmetternde Kunde macht. Gewiß ist diese Handlungsweise sehr zartfühlend, aber ob sie im Interesse der Justiz liegt, ist eine andere Frage. Schließlich wollen doch alle mit demselben Maße gemessen sein, und was Herrn von Kayser recht ist, darf jedem Bürgerlichen billig sein. Der Polizeikommissarius ist sich selbst über die Gründe dieser Verhaftung nicht klar, aber er handelt nur im Auflrag seiner vorgesetzten Behörde. Und immer mehr fühlt er sich nun alS Werkzeug seiner Behörde. Ueberall stellt der Vielgewandte seine Er­mittelungen an. Er hört herum. Gerüchte von dritter Seite werden protokolliert, Klatsch und Tratsch wird gebucht. Ja er übt durch seine Persönlichkeit einen verhängnisvollen Einfluß auf die Zeugen, von denen schon zwei erklärten, sie seien durch ihnpräoecupiert" gewesen. Sr scheut jetzt kein Mittel mehr. Er mystifiziert die Presse. Er nimmt für sich das Recht in Anspruch,auf den Busch zu klopfen". Und wirklich gehen dem Vielgewandten die Opfer in die Falle, die erst nachträglich zur Besinnung kommen und merken, daß sie hinters Licht geführt sind. Man denkt unwillkürlich an die Fabel von dem schlauen Fuchs, der sich ins Fäustchen lacht. Auch der General von Kröcher soll sich in der ersten Erregung zu dem unvorsichtigen Ausspruch haben verleiten lassen: Ja, ich weiß, mein Sohn ist ein gewerbsmäßiger Spieler." Darnach erst habe der General so bekundet Herr von Manteuffel die Frage an ihn gerichtet:Was ist eigentlich gewerbmäßiges Spiel?" Erst bie Anschuldigung, dann die Rechtsbelehrung das ist ein eklatanter Widerspruch, auf den leider die Verteidiger nicht hingewiesen haben. Abgesehen vom Grafen Königsmarck war Herr von Manteuffel zweifellos die Hauptursache, weswegen die Angeklagten so lange inhaftiert blieben Schon während der ersten Woche ist in das Belastungsgebäude manche Bresche gelegt worden. Wer weiß, ob es nicht wie ein Kartenhaus zu- sammenfällt.

Dann aber ist soviel gewiß : wenn der Spielerprozeß mit der Frei­sprechung der Angeklagten endigt, dann dürfte er noch ein Nachspiel erleben, und dessen Held wird Herr v. Manteuffel sein.

Bekanntmachung,

die Wahl der Beisitzer für das Gewerbegericht der Stadt Gießen betrrffend.

Für das Gewerbegericht der Stadt Gießen sind auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit 1. November 1899 24 Beisitzer zu wählen und zwar die eine Hälfte aus der Zahl der wählbaren Arbeitgeber von den wahlberechtigten Arbeitgebern und die andere Hälfte aus der Zahl der wählbaren Arbeiter von den wahlberkchtiglen Arbeitern.

Zum Beisitzer eines Gewerbegerichts kann nur berufen werden, wer das dreißigste Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für sich oder feine Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen, oder die empfangene Unterstützung erstattet hat und in dem Bezirk des Gewerbegerichts seit mindestens zwei Jahren wohnt oder beschäftigt ist. Personen, welche zum Amt eines Schöffen unfähig find, können nicht berufen werden.

Die Wahl findet Samstag, den LI. Oktober 1899 von mittags 12 bis abends 6 Uhr im Sitzungssaals des Bürgermeisterei- zebäudes statt.

Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter werden daher ein­geladen, in der angegebenen Abstimmungszeit sich persönlich einzufinden und ihre Stimme abzugeben.

Gießen, 7. Oktober 1899.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

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(Fenftonal) in Marktbreit a. Main.

Die Reifezeugnisse berechtigen zum einjährig «freiwilligen Dienste.

Gute Verpflegung, strenge Aussicht, Nachhilfe. 6888

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Prospekte durch J. Damm, Rektsr.

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Donnerstag den 12. Oktober, nachmittags 2*/2 Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den Erben der Theodor Lotz Eheleuten in Gießen gehörigen Grundstücke:

Flur 11 Nr. 4 ii. 5 1100 qm Acker auf der Harth rechts am Gleiberger Weg, Flur 11 Nr. 6 1100 qm Acker daselbst, Flur 17 Nr. 53m 2860 qm Wiese am Hamm,

Flur 25 Nr. 215 1144 qm Acker auf der Rothhohl auf den Leihgesterner Weg,

Flur 28 Nr. 7 437 qm Acker am Alten­feld auf das Bruch,

Flur 28 Nr. 100 475 qm Wiese am Heegstrauch vor Stauden Garten, Flur 28 Nr. 132,6/10 1938 qm Acker am Sandkauter Weg, links hinter den Gärten,

Flur 28 Nr. 197 1396 qm Wiese am Hohen Rain,

Flur 29 Nr. 135 1838 qm Acker im Rödern auf die Gräben,

Flur 29 Nr. 136 1875 qm Acker daselbst, Flur 31 Nr. 138 2244 qm Acker am Erdkautermeg bis an den Grüninger Pfad,

Flur 33 Nr. 16 606 qm Acker im Alten­feld bei den Gärten,

Flur 33 Nr. 17 344 qm Acker daselbst, Flur 33 Nr. 127 837 qm Acker am Nahrungsberg hinten am Feld

Srbverteilungshalber freiwillig meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 9. Oktober 1899.

Großh. Ortsgericht Gießen.

I. A.: Bogt. 7267

Mittwoch den 11. Hktoöer,

nachmittags 2/i Uhr,

sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den Philipp Weigel X. von Klein- Linden in der Gemarkung Gießen gelegenen Grundstücke:

Flur 19 Nr. 9 675 qm Ackert zwischen dem Wetzlarer i 3 ~ Weg und der Lahn, f £

Flur 19 Nr. 10 1369 qm Acker) daselbst, (s?«

Flur 19 Nr. II 906 qm Ackers § g daselbst J -- 5

nochmals freiwillig meistbietend versteigert werden.

Gießen, 9. Oktober 1899.

Großh. Ortsgerickt Gießen.

I. A.: Bogt.7266

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Verdingung von Pflafterarbeit.

Die Pflasterung der Nodheimer- straße zwischen den Rillenschienen der Kleinbahn nach Bieber, rund 230 qm, einschl. Materiallieferung und Aufbruch der Chaussierung, fol Mittwoch den 11. d. W., vormittags lV/2 Uhr, öffentlich verdungen werden.

Arbeitsbeschreibung und Beding­ungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck sind bis zum genannten Termin bei uns einzui eichen.

Gießen, den 6. Oktober 1899.

Das Stadtbauamt.

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