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der Kämpfe Friedrichs II. mit dem Papst von ihr im Namen des Kaisers Besitz ergriffen halten. Später hat die Statt Schlettstadt die Burg erworben. Lange Jahrhunderte ist es her, daß jene Burg kein deutscher Kaiser mehr besuchte Einst aber hat sie das alte Deutschland in seinem höchsten Glanze gesehen, und die edelsten deutschen Kaiser waren ihre Herren. Von der Riesenburg hat sich noch sehr viel erhalten. — Besonderer und warmer Dank aber gebührt der Gemeinde Schlettstadt als Eigentümerin, sowie der Ge- sellschaft zur Erhaltung historischer Denkmäler im Elsaß, daß beide vereint unter Opfern und Mühen bestrebt bleiben^ dieses köstliche Denkmal einer vergangenen Zeit pietätvoll nachkommenden Geschlechiern zu überliefern, diese merkwürdige Stätte vor weiterem Verfall zu bewahren. Man hat dir Trümmer zugänglich gemacht da und dort, ohne den poetischen
Budapest, 9. Mai. Die Ausgleichs-Konferenzen zwischen den österreichischen und ungarischen Ministern haben mittags begonnen. Wie verlautet, fordert die österreichische Regierung Regelung der Quotenfrage, sowie ein neues Bank- und Ausgleichs-Provisorium.
Pilsen, 9. Mai. Die Bergarbeiter des hiesigen Kohlenbeckens fordern kürzere Arbeitszeit und eine Lohnerhöhung, was jedoch von den Bergwerksbesitzern entschieden abgelehnt worden ist. Es wird ein Streik befürchtet.
Graz, 9. Mai. Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift „Arbeiterwille", Rudolf Büchl, welcher wegen Aufwiegelung und Beleidigung der Behörden angeklagt worden jvar, wurde von den Geschworenen freigesprochen.
Brüffel, 9. Mai. Aus La Louvier wird gemeldet: Im Mittelbock nimmt der Aus st and jeden Tag ab, da nunmehr auch die sozialistischen Ortsbehörden die Arbeiter zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern.
Loudon, 9. Mai. Hier verlautet, daß das Zaren« paar Ende August der Königin Viktoria einen Besuch abstatten werde. *
Arigr-ot dri r Taglöbnn für leii 1 Rontorift, 1 Schrei kachsta-e »i Nrter, 3-4 Wei1 machen, 1 Schneider löhner für leichter« Hohem Lohne.
Kammer auf den Standpunkt stelle, etwas praktisches zu schaffen, so empfehle sich die Annahme des Ausschußantrages und der Regierungs-Vorlage, nachdem vom Regierungstisch erklärt wurde, daß eine humane Ausübung des Gesetzes ftattfinden werde. — Bei der nun stattfindenden Abstimmung stellt der Abg. Bähr die Beschlußunfähigkeit des Hauses fest, da nur 26 Abgeordnete anwesend sind, und wird die Sitzung bis um 4 Uhr ausgesetzt.
Wiederbeginn der Sitzung um 4 Uhr.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Ausschuß- Antrag gegen sechs Stimmen angenommen. Ein Antrag auf Strich der Worte „civil- und strafrechtlich" wird gegen sechs Stimmen abgelehnt.
Hieraus erfolgt die Beeidigung des neu eingetretenen Abgeordneten Korell.
I Art. 79 hat die Ausschuß-Majorität in folgender Fassung I beantragt: „Für den Schaden, den ein Beamter in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt einem Dritten zufügt, ist der Staat oder der Verband, für den der Beamte thätig war, verantwortlich. Der Beamte ist dem Staate oder Verbände, der für ihn Zahlung geleistet hat, ersatzpflichtig." — Abg. Metz spricht sich gegen diesen Antrag aus und stellt einen Ergänzungsantrag, den Justizminister Dittmar für unannehmbar erklärt. — Abg. Schmitt befürwortet die Regierungsvorlage nach ! dem Zusatzantrag des Gesamtausschusses, dahin gehend, daß der Staat, Verband oder Gemeinde die rechtliche Stellung eines Bürgen hat. Sobald der Beamte rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wird, kann eine Einrede aus § 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht mehr erhoben werden. — Bei der Abstimmung wird der Antrag der Ausschußmajorität gegen 5 Stimmen abgelehnt und der primäre Antrag des Gesamtausschuffes einstimmig genehmigt. — Art. 80 bestimmt, daß die im Art. 79 bestimmte Haftung nicht eintritt bei Handlungen von Beamten, die ausschließlich auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind, insbesondere bei Handlungen von Notaren und Gerichtsvollziehern. — Abg. David und Abg. Weidner wünschen, daß auch die Haftpflicht des Staates auf die Notare ausgedehnt werde. — Justizminister Dittmar erläutert in längerer Rede und an Beispielen die Undurchführbarkeit dieser Wünsche. Er weist j dabei auf die Thätigkeit der Rechtsanwälte hin, welche doch ein notwendiges Organ im Staate seien, für die aber eine Ersatzpflicht nicht übernommen werden könne. Bezüglich der Haftung der Notare sei er s. Z. mißverstanden worden und er beeile sich, dieses heute festzustellen. Dabei präzisiert er auf Grund einer Reichsgerichts-Entscheidung die Stellung der Gerichtsvollzieher gegenüber dem Staate, aus der hervorgeht, daß der Gerichtsvollzieher nur zum Teil im Auftrag des Staates handelt, im übrigen nur ein Beauftragter I streitender Parteien ist. Eine Haftung für dessen Amtstätigkeit könne der Staat nicht übernehmen. Der Artikel I wird hierauf in der Negierungsfassung angenommen und I die Sitzung um V26 Uhr geschlossen.
Morgen früh Fortsetzung der Beratung um 9 Uhr.
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hierdurch zur Öfft zwischen der (M und bet fyfäitng i solcher von um ui ' war - untenn 20.
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Vermischtes.
* Allgemeine Deutsche Sport.Ausstellung München 1899. Abteilung 6. Auch für die Abteilung 6 „körperliche Uebung" liegen Anmeldungen von zahlreichen Ausstellern vor, sodaß dem Besucher der Ausstellung Gelegenheit geboten ist, alle Gegenstände kennen zu lernen, die bei dem Betrieb der verschiedenartigsten Leibesübungen notwendig sind und Verwendung finden, nämlich: die Geräte für das Turnen rn Schulen und Vereinen, für Fechten auf Hieb und Stoß, für Schlittschuh- und Schneeschuhlaufen, für unsere beliebtesten einheimischen, sowie auch für die ausländischen Spiele zc. Um insbesondere die Hilfsmittel für das Turnen, der in | Deutschland am meisten verbreiteten Körperübung zur vollen Geltung zu bringen, wird in der Ausstellungshalle ein 400 Quadratmeter großer Raum zu einer Turnhalle umgewandelt und mit musterhaften Turngeräten ausgestattet. Zur Lieferung dieser Geräte haben sich namhafte bayrische Turngerätefabriken in entgegenkommendster Weise bereit erklärt. Doch in erster Linie sind zum Betrieb des Turnens und der Spiele Hallen und freie Plätze nötig. Es lag somit auf der Hand, Sorge zu tragen, daß auch Pläne größerer Turnhallen und Spielplätze gezeigt werden können. Die Bemühungen der Ausstellungsleitung hatten auch nach dieser Richtung einen schönen Erfolg, da nicht nur große deutsche Turnvereine, sondern auch staatliche und gemeindliche Behörden die Pläne ihrer Hallen und Plätzen zur Verfügung stellten. So dürfte z. B. für jeden Münchner und auch für Fremde ganz besonders der Stadtplan von Interesse sein, den der Magistrat-München ausstellt, auf welchem alle Spielplätze zu finden sind, die bisjetzt schon ; 8U Spielzwecken verwendet werden, sowie auch diejenigen, welche späterhin für unsere Jugend reserviert bleiben sollen. An künstlerischer Ausgestaltung wird es der Turngeräte- Ausstellung keineswegs fehlen. Die Ecken der Halle sollen geziert werden mit plastischen Werken aus dem Gebiete der I Leibesübungen. Die Büste Jahns, des Wiedererweckers der j deutschen Turnkunst wird einen Ehrenplatz erhalten, und zu einem Gesamtbild vereinigt, welches die Halle nach einer Sette abschließt, werden die verschiedenartigen körperlichen Hebungen von Künstlerhand zur Darstellung gebracht werden.
* Ein neuer Ueberfall des deutschen Gelehrten Dr. Belck? I Englischen Meldungen aus Wan zufolge ist die Mission I des deutschen Gelehrten Belck abermals von kurdischen Räubern überfallen worden, doch geht aus den Meldungen nicht klar hervor, ob Belck mit seinem Diener, einem Deutschen, oder blos letzterer gefangen genommen wurde. Die Kurden verlangen ein bedeutendes Lösegeld. Der erste Ueberfall des deutschen Gelehrten Waldemar Bleck erfolgte im Herbst vorigen Jahres, als er sich von seiner türkischen Begleitung entfernt hatte, im Sipando-Gebirge. Auf die sofortige Vorstellung der deutschen Botschaft befahl der |
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer der Stände.
nn. Darmstadt, 9. Mai 1899.
Die Sitzung wird um x/211 Uhr durch Präsident Haas eröffnet. — Am Ministertisch: Justizminister Ditt- mar, die Ministerialräte Pückel und Milbrand sowie die Oberlandesgerichtsräte Best und Hangen. Der an Stelle Neebs gewählte Abg. Korell hat seinen Platz ein- genommen.
Abg. Molthan hat den Antrag gestellt, eine Verkehrserleichterung zwischen Nierstein und dem gegenüber liegenden Ufer herbeizuführen. Der Antrag geht an die Regierung zur Aeußerung.
Hierauf wird die Spezial-Beratung über das Ausführungsgesetz zum Bürgerlich en Gesetzbuch mit Art. 74 fortgesetzt. Auf Antrag des Abg. Osann, wird die am Samstag geschlossene Debatte über den Art. 74 mit Zustimmung des Hauses nochmals eröffnet. — Abg. Osann beantragt, dem Art. 74 noch hinzuzufügen: „Der Kreisausschuß hat bei seiner Entschließung in Erwägung zu ziehen, ob die zu unterstützende Person, ohne Gefährdung rhrer wirtschaftlichen Lage, zur Zurückerstattung der vorgelegten Beträge im stände ist." — Justizminister Dittmar ist mit dieser Ergänzung des Art. 74 einverstanden. — Auch die Abgeordneten Schmitt, Köhler-Darmstadt und Weidner treten für den Antrag Osann ein, der das richtige treffe. Nach längerer Debatte wird der Ausschuß- ' antrag mit dem Amendement Osann mit großer Majorität I angenommen. Ebenso die Art. 75, 76 und 77. Die Art. 78/81 handeln von der Haftung des Staates und der Kommunal - Verbände für den von einem Beamten verursachten Schaden, den derselbe in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt einem Dritten zugefügt hat. Ferner über die Art und Weise, wie, wenn von dem Beamten Ersatz nicht zu erlangen ist, Staat und Verband verantwortlich gemacht werden kann. Eine Nichthaftung tritt ein bei Handlungen von Beamten, die ausschließlich auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind, insbesondere bei I Notaren und Gerichtsvollziehern. Die im Art. 79 be- I stimmte Haftung tritt Ausländern gegenüber nur insoweit I ein, als die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Die Ausschußminorität fordert Streichung des Art. 78, während die Majorität beantragt hat, demselben hinzuzufügen: „Es gilt alt Verzicht des Ministeriums auf eine Vorentscheidung, wenn das Ministerium nicht innerhalb eines Monats nachdem ihm ein darauf gerichteter Antrag des Beschädigten zugegangen ist, die Vorentscheidung beantragt." Justiz- I Minister Dittmar verteidigt die Regierungs-Vorlage, welche den Zwecken des Bürgerlichen Gesetzbuches entspreche und durchführbar sei. — Abg. Metz ist vollständig davon durchdrungen, daß die Beseitigung der Vorentscheidung „vb ein Beamter, welcher sich in Ausübung seines Dienstes in zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Weise vergangen hat, verfolgt werden soll", die Aufgabe des Hauses sein müsse, da diese Vorentscheidung zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins nichts beitrage. Er beantragt daher, die Vorentscheidung ganz fallen zu lassen, ev. Streichung des Art. 78. — Justizminister Dittmar hält die Einführung einer Vorinstanz für unbe- I Dingt erforderlich. Der höchste wie der niedrigste Beamte des Staates müsse zür Verantwortung über dienstliche Ver- I s^ße gezogen werden können. Die Aufrechterhaltung der I Autorität des Staates müsse die erste Bedingung jedes Staats- I burgers sein. — Es sprechen noch die Abgg. Weidner, Schmeel, Schmitt und Ulrich, welche den Standpunkt der Regierung in dieser Sache für richtig halten. Da die Zelt schon weit vorgeschritten ist, schließt der Präsident um /22 Ht)r die Sitzung. — Abg. Osann und Schmitt I beantragen bet der Geschäftslage des Hauses eine Nachmittags- I sttzun^ welche sodann mit großer Majorität beschlossen wird. Der Finanzausschuß der I. Kammer der Stände ist heute Mammengetreten, um die Steuer-Vorlagen u. s. w der I Beratung zu unterziehen.
Nachmittags-Sitzung.
hp6 S'tzuug w,rd um 3 Uhr eröffnet unb bie Seratung beS Art. <8 des Ansfuhrungsgesetzes für das I Bürgerliche Gesetzbuch fortgesetzt f \ Abg. Metz- Gießen kann seinen Standpunkt berüalick
des Wegfalls der Vorentscheidung des Verwaltung Hofes uich andern. Auch die Ausführungen des £>errn Justizministers hatten ihn zu einer anderen Ansicht nickt bringen können. Er beantragt Strich derselben — Aba Schmitt als Berichterstatter ist von Haus aus ein Gegner der Vorentscheidung gewesen und hätte die Beseitiguna der- ftlben gewünscht. Er giebt dem Hause eine Reihe von Beispielen, in welchen die Entscheidungen ohne den Verwaltungsgerichtshof stattfinden werden. Wenn sich aber die
Sultan die strengste Verfolgung und Bestrafung der Sri digen. Die ^hater wurden auch entdeckt und in fSnft nommen. Das geraubte Gut sowie ein Teil des g?rQuF?’ Geldes wurde aufgefunden. Belck selbst wurde ajf herfu luhe Anordnung des Sultans auf Staatskosten vervll^ Nach einer früheren englischen Meldung geschah dieser nö fall durch Reiter der Hamidie-Kavallerie am Wau-S-e - Hauptzweck der Reisen Belcks sind, wie schon früher V uns mitgeteilt, anthropologische Forschungen. Dr. Wald-^ Zelck hat seinen Wohnsitz seit einigen Jahren in Franks Er ist der „Franks. Ztg." zufolge, als Chemiker bei
Hopfner angestellt, mit dem zusammen c:~bei der Werbung unserer südwestafrikanischen Kolonien thätio Dle fetzige Reise des Forschers nach dem Kaukasus-G^ und an den Arexes geschah im Auftrag der Akademie Wissenschaften. Dr. Belck steht im 29. Lebensjahre.
| _ * 3m Riesengebirge ist Hochwasser eingetreten w,rl Warmbrunn wird darüber berichtet: Ein starker Reo-, der von Freitag vormittag bis Samstag ununterti,r herniederging, brachte den frisch gefallenen Schnee, der u ganzen Kamm des Gebirges bedeckte, zum Schmelzen große Wassermenge strömte in kurzer Zeit thalwärts. Zacken stieg in einer Stunde um mehr als ein Meter nnh steht jetzt im ganzen zwei Meter höher als Freitag hüt"' Er und andere Gewässer sind aus den Ufern qetreto Einzelne Häuser, die unmittelbar an den Ufern lieoes
I haben gelitten. In Warmbrunn ist die alte bölierr
Klosterbrücke, die allerdings ohnehin dem Abbruch verfalle- war, nahezu zerstört. Viele Eltern schickten ihre KiM mcht zur Schule. Die Arbeiter einer Fabrik mußten ihr, Wohnung räumen. Die Bevölkerung sieht in der Er an die Schrecken der Ueberschwemmunq vor ^unl 1897 mit Besorgnis in die Zukunft, zumal da di Schaden des letzten Hochwassers noch nicht überall aut gebessert sind. Die Gefahr ist aber nicht so groß wie vor I äwel Jahren, selbst wenn der Regen noch weiter anbahen sollte. Die Hauptmasse des Wassers rührt ohne Zweifel vom Schnee her, der jetzt vollständig abgeschmolzen ist. & | wird daher wohl bald ein Rückgang eintreten. Die bet Telegraph aus Warmbrunn meldet, scheint dort iebe Gefahr ausgeschlossen; das Bad ist vollständig unbeMat. — yjn Breslau herrscht seit gestern, laut telegraphischer Meldung, andauernd heftiger Regen bei mehrfachen Gewittererscheinungen. — Aus Sprottau wird gemeldet, daß infolge der anhaltenden Regengüsse das Wasser des Loder und der Sprotta bis an die Ufer gestiegen ist. Aus btir. Gebirge wird weiteres Steigen des Wassers gemeldet, a | Hirschberg herrscht ebenfalls fortdauernd Regenwetter. Bober ! und Zacken sind ausgetreten. Die Sandvorstadt ist zim j Teil^ überschwemmt. Bober und Queis steigen stark. - In Tharandt wurde eine im Abbruch begriffene Brücke von der Weisseritz fortgerissen, wobei ein Feuerwehrmann leichl verletzt wurde. Die Elbe steigt langsam.
* Die Hohköuigsburg in den Vogesen. Wie aus Straßburg gemeldet worden, hat der Kaiser bei seiner Be sichtigung der bisher der Stadt Schlettstadt gehörigen Ruine der Hohköuigsburg diese als ein ihm dargebrachtes Geschenk der Stadt übernommen. Damit ist dieser nächst dem Heidelberger Schloß zweitgrößten Burgruine Deutschland- wohl für alle Zeiten die Erhaltung gesichert. Nächst den, Odilienberg ist die Hohköuigsburg der schönste Glanzpunkt des Elsaß. Der Odilienberg trägt auf seinem 826 bittet hohen Gipfel ein weit berühmtes, den Franziskanerinnen gehörendes Kloster, in welchem auch für Unterkunft von Touristen und Sommerfrischlern gesorgt ist. Die Hch königsburg ist, wie bereits angedeutet, die an Ausdehnung größte der an solchen fast überreichen Ruinen des Nfaffes. Beide genannten Plätze liegen inmitten großartiger, weit ausgedehnter Hochwaldungen und ist ihr Besuch durch den von dem Vogesenklub angelegten sog. „Vogesenpsad" sehr erleichtert. Die Hohköuigsburg ist eins der geschichtlich ältesten und fehenswertefteu Denkmäler des Elsasses. Ja dieser Gegend, in dem schönen Leberthal, weilte einst Karl der Große gern und oft und lag dort der Jagd ob. Ja dem dicht bei Schlettstadt gelegenen Kiuzheim (Kunigesheim) hatte er eine Pfalz mit dem Sitze eines Landgerichts für das ganze Elsaß. Die gewaltige Königsburg aus dem „hohen Berge" wurde aber erst von Friedrich von Hohenstaufen, der im Jahre 1080 von Kaiser Heinrich IV. mit der erblichen Herzogswürde im Elsaß beschenkt wurde, erbaut. Heute noch trägt das Löwenthor am Eingang der Burz das Wappen der Hohenstaufen. Friedrich erhob auch bai nahegelegene Schlettstadt aus einem Dorfe zur Stabt, während das karolingische Kiuzheim fast ganz uiedergerissea wurde. Die Hohenstaufen waren selbst halbe Elsässer — die Großmutter jenes Friedrich war eine elsässische Gräfin von Egisheim —; sie hielten sich auch nachher viel im Lande auf und hinterließen zahlreiche Spuren ihres Wirkens. Die Elsässer haben ihnen denn auch bis zr ihrem Untergang große Anhänglichkeit, Liebe und Treue bewahrt. Bis zum Aussterben des Geschlechts blieb die Hohköuigsburg den Hohenstaufen, bann ging sie in den Besitz der Herzöge von Lothringen über, die schon während
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