Ausgabe 
11.5.1899 Erstes Blatt
 
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Tagesordnung: 2. LesungdesAntragesLieber- mann v. Sonnenberg (Antis.) betr. vorgängiges Be­täuben der Schlachttiere.

Auf dem Tische des Hauses liegen Holzschlegel, Schlacht­masken 2C. zur Ansicht.

Bei § 1 tritt Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Antis.) für den Antrag ein, der durchaus nicht antisemitisch sei. Der Antrag bezwecke lediglich Humanität gegen die Tiere. Die dem Reichstage zugegangene gegnerische Gut­achten-Sammlung enthalte auffälligerweise keinerlei Bezug­nahme auf die beste Schlachtmethode, die mit der Schußmaske.

Abg. Lieber (Centr.) führt aus, mit dem Reichstage verwerfe auch seine Partei jede unnötige Tierquälerei, wie sie bei den Vorbereitungen zum Schächten ebenso gut vor­kommen könne wie bei den Vorbereitungen zu anderen Schlachtmethoden. Dergleichen könne eben vorkommen und komme vor bei jeder Schlachtweise. Es sei ja mitgeteilt worden, daß sich Tiere bei dritten und ferneren Schlägen auf die Maske losgerissen haben. Solche unnötigen Quälereien verwerfe er durchaus, und er meine, es könne da nötigenfalls auf Grund des Strafgesetzbuches vorgegangeu werden. Meine Freunde, so fährt Redner fort, unterscheiden sich unversöhnlich von dem Antragsteller darin, daß sie auf die innerreligiösen Angelegenheiten der Juden Rücksicht nehmen. Die Emanzipation der Juden ist eine geschicht­liche und rechtliche Thatsache; damit rechnen wir, und wir lassen an ihren religiösen Gebräuchen nicht rühren. Das gesamte Judentum steht auf dem Standpunkt, daß ein solcher Eingriff, auch in der hier vorgeschlagenen Form, in die rituelle Schlachtweise, ein Eingriff sein würde in religiöse Satzungen. Zum Schluß zitiert Abg. Lieber eine zu fried­lichem Zusammenleben der Konfessionen mahnende Ansprache des Erzbischofs Crementz an eine Deputation von Rabbinern im Jahre 1893.

Vizepräsident v. Frege erteilt nunmehr das Wort dem Abg. Oertel-Sachsen. Ehe dieser aber das Wort er­greifen kann, erschallt plötzlich von einer Zuschauertribüne der laute Ruf:Nicht für Ochsen-, sondern für Menschen­rechte!" Gleichzeitig wirft der Rufer, ein junger Mensch, eine Hand voll Flugblätter in den Sitzungssaal hinein. Der Betreffende wird durch einen Diener sofort zum Saal hinausbefördert.

Abg. Oertel-Sachsen (kons.) tritt für den Antrag v. Liebermann ein.

Abg. v. Tiedemann (Rp.) ist gegen denselben. Er würde für einen Vorschlag zu haben sein, der sich gegen jede Tierquälerei, bei jeder Art von Schlachtung, richte. Der vorliegende Antrag sei zu einseitig.

Abg. B i n d e w a l d (Antis.) Plaidiert für den Antrag. Er führt alsdann aus, die Juden, die eine Minderheit dar­stellten, müßten sich der Allgemeinheit unterordnen. Das thäten sie aber nicht, indem sie religiöse Gebräuche vor­schützten, und da füge sich leider die Majorität. Die Anti­semiten würden immer wieder mit ihrem Anträge kommen, wenn auch jedesmal zehn Judenschutzredner ihnen gegen» überträten.

Abg. Schrader (frs. Vg.) erklärt, er sei mit den Abgg. Lieber und v. Tiedemann darin einig, daß möglichst gegen jede Tierquälerei vorgegangen werden müßte, daß aber keine Methode des Schlachtens besonders vorgeschrieben werden dürfe, von der nicht nachgewiesen sei, daß sie gut sei, und den Vorzug verdiene.

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Antis.) er­klärt, nötigenfalls würde er sich mit einer Resolution be­gnügen. Er bitte deshalb das Haus, heute die Abstimmung über den Gesetzentwurf auszusetzen.

Der Antrag des Abg. v. Liebermann, die Abstimmung auszusetzen, wird abgelehnt.

Vor der Abstimmung über § 1 zweifelt Abg. v. Lieber­mann (Antis.) die Beschlußfähigkeit des Hauses an.

Präs. Graf B a l l e st r e m bemerkt, das Bureau müsse leider diesen Zweifel teilen. Er beraume daher die nächste Sitzung an, auf morgen 1 Uhr mit der Tagesordnung: Zweite Lesung des Jnvalidengesetzes.

Abg. Singer (Soz.) teilt dem Hause mit, daß er morgen sofort beantragen werde, das Jnvalidengesetz von der Tagesordnung abzusetzen.

Schluß oi/2 Uhr.

Deutsches Reich.

Berlin, 9. Mai. In der Reichstags-Kommission zur Beratung der Novelle zur Gewerbe-Ord­nung wurde der heute neu beantragte § 139o (Ladenschluß-

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1899

Gießener Anzeiger

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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung,

betr.: Maul- und Klauenseuche.

Nachdem in zwei Fällen die Einschleppung der Maul- and Klauenseuche in den Kreis durch wandernde Schaf­herden festgestellt worden ist, ordnen wir hiermit gemäß § 8 bei Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern vom 3. Juli 1897 an, daß wandernde Schafherden im Kreise Ai» ße» nur die Kreisstraßen benutzen dürfen und der Führer derselben mit dem Zeugnis eines beamteten Tierarztes versehen sein muß, in welchem das Freisein der Herde von Mcrul- und Klauenseuche bescheinigt ist. Ein solches Zeugnis ist 3 Tage lang gütig und muß dem Polizei- und Aufsichts- personal, in allen Fällen aber unaufgefordert der Orts» Polizeibehörde desjenigen Orts vorgezeigt werden, in deffen Ge- mflirtung die Herde zum Aufenthalt eingeführt wird. Zu- wit»erhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in § 664 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880.

Gießen, den 10. Mai 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

Gießen, den 10. Mai 1899. Setr.: Wie oben.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Ortspolizeibehörde« und die Gendarmerie des Kreises.

Sie wollen wandernden Schafherden Ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden, sich die in obiger Bekanntmachung erwähnten Zeugnisse vorzeigen lassen und im Falle ord- nuvgsmäßige Zeugnisse nicht vorgelegt werden können, die sofl»rtige Einsperrung der Herde und ihre Bewachung inso- laxge anordnen, bis die Seuchenfreiheit der Herde durch krcr-Sveterinäramtliches Zeugnis nachgewiesen ist und uns so. fort Nachricht geben. Wird die Verseuchung festgestellt, so ist bien Anordnungen des Kreisveterinärarztes aufs pünktlichste |u entsprechen.

I. V.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Nachdem in einer Schafherde in der Gemarkung Hof- A Ibach die Maul- und Klauenseuche in großem Umfang scstgestellt worden ist, haben wir die Sperre der Weide in ter Gemarkung Hof-Albach angeordnet. Das Durchtreiben ton Klauenvieh durch die Gemarkung ist danach verboten.

Gießen, den 9. Mai 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

" Bekanntmachung.

Zu Beienheim, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Hauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre verfügt.

Gießen, am 8. Mai 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Kimmekfasirt.

Ein Zeitung hat ihren Namen davon, daß sie es mit Bin Dingen und Ereignissen dieser Zeit zu thun hat. Was Der auf Erden nah und fern im Laufe der Tage Wichtiges «der doch in der einen und anderen Beziehung Bemerkens- Ktl es sich zuträgt, hat sie zu berücksichtigen und dem Leser «hejubringen. Da drängt denn eines das andere, und Zkituingsschreiber wie Zeitungsleser werden von dem Sturme des kommenden und gehenden, des vergänglichen Wesens mit fortgeriffen. Es ist aber in uns Menschen etwas, Mches sich dagegen auflehnt und nach Festem Ausschau Hilt, nach einem, das ewigen Bestand in sich trägt. Man sage, was man will: die Menschen werden nicht ablaffen, sich immer wieder nach Unsterblichkeit zu sehnen. Wir wollen rtoas haben, ja vor allem selbst etwas sein, was nicht eine Zitlmng aufblüht und dann wieder verwelkt, sondern in mvenwelklicher Jugendkraft zu immer reicherer und herr­licher er Daseinsfülle sich entfaltet. Und das ist es, worauf i tr fsentige Festtag uns hinweist. Die Himmelfahrt Jesu t-ttet zu uns von einer Welt, die erhaben ist über dieser

Welt des Entstehens und Vergehens, der Geburt und des Todes. Und wenn wir einmal ernstlich nachforschen, was den Menschen schließlich dauernd nachhaltige Kraft ver­leiht, in dem Kampfe des Lebens nicht zu ermatten, sondern immer wieder mit frischem Mute vorwärts zu streben, so ist es im letzten Grunde doch dies, daß wir unser Haupt zu jener höheren Welt aufheben und sprechen dürfen: Dort ist unser Vaterland! Das gilt von ganzen Völkern wie von einzelnen Menschen. Die Geschichte hat es schon oft genug gezeigt: Sobald die überwiegende Menge der Leute anfängt, das Ideale mehr und mehr aus dem Auge zu verlieren und sich ausschließlich den Dingen dieses Erdendaseins zuzuwenden, dann geht es mit der Schwungkraft und dem eigentlichen Lebensbestande des Volkes rückwärts. Hier gibt es nur eine Hilfe und die heißt: Des Herzens wärmste und beste Gedanken von der Erde zum Himmel zu erheben, da hinauf, wohin der von uns gegangen ist, der auf dem Wege zum sicheren Tode schon das große Wort hat sprechen dürfen: Mein Reich ist nicht von dieser Welt! In seiner Nachfolge wird uns auch im schwersten Drang und Kampf dieser Zeit die Kraft zum endlichen Siege nie ganz schwinden._________________________

Die Schwerinstage.

Immer zahlreicher werden sowohl im Reichstage wie auch in den Parlamenten der Einzelstaaten die Anträge aus dem Hause", und besonders in den Reichstagsberichten finden unsere Leser allwöchentlich die Notiz:morgen Schwerinstag". Früher war die Initiative der Parla­mente zur Einbringung von Gesetzesvorlagen nur von sehr geringer Bedeutung gewesen, da unter allen Umständen die Regierungsanträge den Vorrang hatten und für Anträge der Parteien meist keine Zeit übrig blieb. In dieser Be­ziehung wurde gleich nach der Konstituierung des deutschen Reichstags Wandel geschaffen, indem Graf Schwerin den Antrag stellte, in die Geschäftsordnung eine Bestimmung aufzunehmen, daß ein Tag der Woche für die Initiativ­anträge der Abgeordneten freigehalten werden solle. Auch das preußische Abgeordnetenhaus hat dann später diese Bestimmung in seine Geschäftsordnung eingefügt. Nach jenem Antragsteller nennt man also die Tage, an welchen in den Parlamenten Gesetzesvorschläge aus dem Hause ver­handelt werden,Schwerinstage".

Es war nur zu natürlich, daß zwischen den Parteien Streitigkeiten über den Vorrang ihrer Anträge entstanden. Das Zentrum brachte z. B. bei Beginn der Tagung so viele Vorlagen ein, daß die Schwerinstage der gesamten Sitzungsperiode damit zu besetzen waren. Auch die Sozial­demokraten leisteten darauf Erkleckliches in Initiativanträgen, und die übrigen Parteien traten dann ebenfalls in den Wettbewerb ein. Es kam zu Mißhelligkeiten, so daß der Seniorenkonvent sich ins Mittel legen und die Frage der Schwerinstage anderweitig regeln mußte. Dies geschah in der Weise, daß alle Initiativanträge, welche in den ersten 14 Tagen nach Eröffnung des Reichstags eingebracht werden, als gleichzeitig eingebracht gelten. Die stärkste Fraktion bestimmt dann den Antrag, welcher zuerst erledigt werden soll; darauf folgt die nächststärkste Fraktion, und so geht es der Reihe nach weiter. Auch die kleinste Fraktion kann verlangen, daß einer ihrer Anträge beraten wird, ehe die stärkste Partei ihren zweiten Antrag einbringen darf.

Während es früher oft vorkam, daß kein einziger Schwerinsantrag bis zur dritten Lesung gelangte, wird jetzt der Grundsatz festgehalten, daß ein Antrag, welcher einmal die erste Lesung passiert hat, mit möglichster Be­schleunigung bis zur dritten Beratung geführt werden muß. Das ist insofern gegen die früheren Gepflogenheiten vor­zuziehen, als jetzt wenigstens nicht die auf die erste Lesung verschwendete Zeit als vollständig verloren anzusehen ist und die Regierung die zur Annahme gelangten Anträge als Wünsche des Reichstages betrachten muß, welche ordnungs­mäßig durchberaten und nach allen Richtungen geprüft worden sind.

So wie die Verhältnisse heute liegen, können wir die Schwerinstage" nicht mehr entbehren. Auch der Regierung muß daran liegen, Anregungen aus der Mitte der Volks­vertretung zu erhalten und Wünsche kennen zu lernen, die in den breiteren Volksschichten vielleicht schon länger ventiliert worden find und als dringendes Bedürfnis angesehen werden.

Deutscher Reichstag.

78. Sitzung vom 9. Mai. 1 Uhr.

Die Besetzung des Hauses ist eine äußerst schwache.