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Samstag de» 1t. März
Erstes Blatt.
Nr. 60
1800
Gießener Anzeiger
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Amtlicher Feil.
Bekanntmachung.
Bctr.: Die Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen.
Nachdem eine Aenderung des in unserer Bekanntmachung vom 30. März 1894 (Gießener Anzeiger Nr. 76) festgesetzten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter nur in geringem Umfang sich als notwendig erwiesen hat, bringen wir die nunmehr gültige Festsetzung nach Anhörung der Gemeindebehörden hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß dieselben gemäß § 3 Abs. 3 der Bekanntmachung vom 30. September 1890 (Reg.-Blatt Nr. 40) für die fünf Jahre 1899 bis 1903 zu gelten hat und bei Berechnung der Renten der von einem Unfälle bei einem land- cber forstwirtschaftlichen Betriebe betroffenen Arbeiter zu Grunde gelegt werden wird.
Der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst der land- lmd forstwirtschaftlichen Arbeiter ist festgesetzt:
A. Für die Gemeinden Gießen und Großen-Linden:
1. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 600 Mk.,
2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 450 Mk.
3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 300 Mk.,
4. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 270 Mk.
L. Für die Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Alten-Buseck, Annerod, Daubringen, Heuchelheim, Inheiden, Klein-Linden, Langsdorf, Lauter, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Steinheim, Utphe und Wieseck:
1. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 510 Mk.,
2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 330 Mk.,
3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 270 Mk.,
4. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 210 Mk.
C. Für die Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Bellersheim, Bersrod, Burkhardsfelden, Ebcrstadt mit Arnsburg, Großen-Buseck, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Mainzlar, Muschenheim, Obbornhofen, Oppenrod, Queckborn, Reiskirchen, Rödgen, Steinbach, Treis a. d. Lda., Trohe, Watzenborn-Steinberg und Winnerod:
1. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 480 Mk.,
2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 300 Mk.,
3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 270 Mk.,
4. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 210 Mk.
D. Für die Gemeinden Bettenhausen, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Göbelnrod, Grünberg, Hausen, Hungen, Lumda, Nonnenroth, Ober-Bessingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen, Reinhardshain, Rüddings- hausen, Stockhausen, Trais-Horloff, Billingen und Weitershain:
1. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 450 Mk.,
2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 270 Mk.,
3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 240 Mk.,
3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 180 Mk.
E. Für die Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Beuern, Birklar, Climbach, Geilshausen, Grüningen, Harbach, Hattenrod, Holzheim, Kesselbach, Langd, Lindenstruth, Londorf, Münster, Nieder-Bessingen, Odenhausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Saasen mit Bollenbach, Bcitsberg und Wirberg, Stangenrod und Weickartshain:
1. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 420 Mk.,
2. für erwachsene (16 und über 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 270 Mk.,
3. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) männliche Arbeiter auf 240 Mk.,
4. für jugendliche (unter 16 Jahre alte) weibliche Arbeiter auf 180 Mk.
Gießen, den 8. März 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Deutscher Reichstag.
52. Sitzung vom 9. März. 1 Uhr.
Am Bundesratstische: Staatssekretär Nieberding.
Tages-Ordnung: Erste Lesung der sogenannten lex Hcintze in Verbindung mit dem dieselben Gegenstände behandelnden Anträge (Gesetzentwurf) Prinz Aren- berg, sowie einem Anträge Frhr. v. Stumm wegen Verschärfung der Strafen auf Sittlichkeitsverbrechen, insbesondere auf gegen Kinder gerichtete.
Staatssekretär Nieberding rekapituliert die Vorgeschichte des Entwurfs, die sich bereits durch zwei Legislaturperioden hinziehe. Es sei ein bedauerliches Schauspiel, welches Reichstag und verbündete Regierungen dem Lande gegeben, indem sie in diesen Fragen, welche das sittliche Empfinden des Volkes berühren, zu einer Verständigung nicht gelangen konnten. Dabei befinde das Reich sich gegenwärtig in einer Periode des sittlichen Niederganges. Laut Ausweis der Statistik seien die Sittlichkeitsverbrechen und Vergehen an Zahl immer mehr und erheblich gestiegen, namentlich auch diejenigen gegen Kinder. Die verbündeten Regierungen appellierten jetzt nochmals an das hohe Haus. Erklären wolle er, daß die Regierungen den. sogenannten Arbeiterparagraph unter keinen Umständen zustimmen würden. Von den vorliegenden Anträgen sei der Antrag Prinz Arenberg für die Regierungen unannehmbar.
Abg. Roer en (Centr.) empfiehlt den Antrag seiner Fraktion, dessen § 184 a sich namentlich gegen das Tingeltangelwesen richte, wo sich platte nackte, widerwärtige Nacktheit breit mache, ohne jede Spur von Kunst. Daß die Regierung einen solchen Paragraphen weggelassen in ihrem Entwurf, müsse man ihr zum Vorwurf machen. Was man im Bilde nicht dulde, wenn es ausgestellt werde, das wirke doch auf der Bühne noch viel sinnlicher. Seine, Redners, Partei wolle vor allem die unverdorbene Jugend geschützt wissen, deshalb lege sie das Hauptgewicht auf § 184 und dessen Ergänzungen: Ausstellung und Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften. Eine Verurteilung solle nur erfolgen, wenn die Verletzung des Schamgefühls eine gröbliche sei, und wenn die Ausstellung solcher Dinge zu geschäftlichen Zwecken erfolge. Redner befürwortet noch den § 182 a, den Arbeitgeberparagraph, und empfiehlt Ueberweisung von Vorlage und Anträgen an eine 14gliedrige Kommisfion.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) meint, der § 184 des Centrums gehe zu weit; die Grenze zwischen Unsittlichkeit und Kunst sei doch nicht so deutlich, wie Vorredner dies glaube. Redner legt den Schwerpunkt dann auf den Schutz der Jugend gegen ihr angethane Verbrechen und bemerkt weiterhin, er sei auch der Ansicht, daß die Prügelstrafe entwürdige. Wer aber so vertiert sei, daß er an einem Kinde Notzucht übe, der sei kein Mensch, der sei ein Tier, und da sei die Prügelstrafe angebracht.
Abg. Himburg (kons.) erklärt, seine Freunde stimmten im großen und ganzen dem Regierungsentwurfe zu; nur gegen einzelne Bestimmungen hätten sie Bedenken. So sei es nicht richtig, daß mildernde Umstünde selbst dann zulässig sein sollen, wenn ein Ehemann die Ehefrau verkuppele. Der vom Centrum gewünschte Arbeitgeberparagraph sei seinen Freunden unannehmbar wegen der Gefahr falscher Denunziationen. Dem Anträge Stumm stimmten seine Freunde zu.
Abg. Endemann (nl.) hält es ebenfalls für wünschenswert, daß etwas zustande komme, namentlich der erste Teil der Vorlage (fielt, die Kuppeleiparagraphen), die '§§ 180 und 181. Bei Annahme dieser Paragraphen werde sich vielleicht die Prostitution, welche ein unausrottbares, ja vielleicht notwendiges Uebel sei (Bewegung), besser reglementieren lassen. Die beseligende Kraft (Rufe: Aha!) der Kirche könue ein großer Teil seiner protestantischen Freunde nicht anerkennen. Wohl erkennten sie die Kraft und den Segen an, der in der Kirchlichkeit bestehe. Aber sie fänden das Wesen des Protestantismus mehr in individualisierender Richtung. Eine gefestete Moral sei das beste, was seine Freunde anerkennten: die Liebe zu den Mitmenschen, die christliche Moral: liebe Deinen Nächsten! Er bitte um Verweisung der Materie an eine 21gliederige Kommission.
Abg. Bargmann (frs. Vp.) meint, die Regierungsvorlage habe vor dem Centrumsentwurf den Vorzug, daß sie gefährliche Bestimmungen fallen lasse, so die Erhöhung der Schutzgrenze für Mädchen von 16 auf 18 Jahre, ferner den Arbeitgeberparagraph. Auch dem Theaterparagraphen des Centrums könne er nicht zustimmen, dagegen sei er mit der Stumm'schen Resolution einverstanden. Billigen könne er noch an der Regierungsvorlage die Kuppeleiparagraphen, ebenso im Prinzip die §§ 184.
Abg. Bebel (Soz.) geht auf die Prostitution näher ein. Die sehr große Mehrheit der Prostituierten ergebe sich dem Gewerbe aus Not. An dem Regierungsentwurfe müsse man anerkennen, daß er einige Besserungen bringe. Mit Entschiedenheit fordere er, das nach § 181 b straffreie Vermieten an Prostituierte nicht auch für Zuhälter straffrei zu machen. Sonst legalisiere man die Bordelle. Unbedingt notwendig sei der Arbeitgeberparagraph. Dafür werde seine Partei in der Kommission massenhaftes Material beibringen. Entschieden zu verwerfen sei § 184 a über die das Schamgefühl gröblich verletzenden Schriften, Abbildungen rc. Herr v. Stumm wolle Prügelstrafe bei Unsittlichkeitsverbrechen gegen Kinder. Damit werde nichts und niemand gebessert. Bekannt sei, daß auch ein König eines Nachbarstaates sich solcher Verbrechen schuldig gemacht habe. In Berlin gebe es Scheusale, welche systematisch Kinder unter 14 Jahren zur Unzucht verleiten, ohne daß eingeschritten sei. In Bayern sei ein solcher Verbrecher vom Prinzregenten begnadigt worden (Präsident Graf Ballestrem bittet, nicht das Begnadigungsrecht der Fürsten in die Debatte zu ziehen. Unruhe links).
Abg. Gaulke (frs.Vg.) bekämpft namentlich den §184a.
Die Vorlage und die Anträge gehen an eine Kommission.
Es folgen Wahl Prüfungen.
Die Mandate der Abg. Rickert, Zeidler, Depken, v. Winterfeldt, Sattler werden für giltig erklärt, die Wahl Stöckers wird beanstandet.
Morgen 1 Uhr: Etat der Schutzgebiete und Etat des Auswärtigen Amts.
Schluß 51/2 Uhr.
Deutsches Reich.
Berlin, 9. März. Heute fuhr der Kaiser bei dem Staatssekretär v. Bülow vor. Um 10 Uhr hörte der Kaiser den Vortrag des Kriegsministers v. Goßler und später diejenigen des Generals v. H a h n k e und des Ministers v. Wedel.
Berlin, 9. März. Die Reichstags-Kommission für das Invaliditäts-Versichernngsgesetz beriet heute über den § 8 (freiwillige Versicherung). Der Paragraph wurde mit einigen durch Anträge festgesetzten Aender- ungen mit 13 gegen 12 Stimmen angenommen.
Berlin, 9. März. Das „Berliner Tageblatt" erfährt, daß der wegen seiner antisemitischen Reden bekannte Graf Pückler seiner Stellung als Amtsvorsteher von Klein- Tschirne enthoben worden sei.
Berlin, 9. März. Oberst Hesse, Chef des Stabes der General-Inspektion des Ingenieur- und Pionier-Korps, ist heute vormittag während des Reitens in der Reitbahn an einem Herzschlage gestorben.
Berlin, 9. März. Bei dem Staatssekretär Posa- dowsky findet heute ein Bierabend statt, zu dem der Reichskanzler, die Minister, Mitglieder des Bundesrats und Parlamentarier geladen sind.
Berlin, 9. März. Die Reichstags-Ersatzwahl im 2. Berliner Wahlkreise findet voraussichtlich am 11. April statt.
Berlin, 9. März. Gegenüber der Blättermeldung, daß Admiral v. Knorr infolge von Meinungsverschiedenheiten mit dem Kaiser in der Frage der Altersgrenze für die Aufnahme von See-Kadetten und Schiffsjungen sein Abschiedsgesuch eingereicht habe, wird der „Post" von unterrichteter Seite mitgeteilt, daß lediglich Gesundheitsrücksichten bei dem Rücktritt des Admirals v. Knorr in Frage gekommen sind.
Berlin, 9. März. Das Abgeordnetenhaus begann heute die Beratung des Kultusetat. Heiterkeit erregte es, als der Kultusminister v. Bosse den Abgeordneten v. Dauzenberg, als dieser die Rednertribüne betrat, mit einem Händedruck begrüßte, worauf der Centrums- Abgeordnete bemerkte, der Minister habe sich gegenüber oe» Wünschen des Centrums niemals so entgegenkommend gezelg , wie eben jetzt gegen ihn persönlich. Der Knltusmmise


