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Nr. 36 Erstes Blatt.Samstag den 11 Februar i§99
Kiehener Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener
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Bekanntmachung.
Der Stadtvorstand von Lauterbach beabsichtigt, mit rem am 15. Juni ds. Js. daselbst stattfindenden Markte eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen und Haus- Hal tungsgegenständen zu verbinden.
Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 8000 Lose zu 0,60 Mk. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose jum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.
Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet worden.
Gießen, den 9. Februar 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.____________________
Deutsches Reich.
Berlin, 9. Februar. Die offiziellen Teilnehmer an den Beisetzungs-Feierlichkeiten des ehemaligen Reichskanzlers Grafen Caprivi, unter ihnen Gras Posadowsky, der bayrische Gesandte Gras Lerchenfeld und hnitige Vertreter der Regierung, sowie etwa 40 Miglieder dkS Reichstages aus allen Parteien, mit Ausnahme der sMaldemokratischen, darunter die drei Präsidenten, und nrßerdem der stellvertretende Direktor des Reichstages, verließen heute früh 8 Uhr 55 Min. Berlin mit dem be- fillten Sonderzug.
Berlin, 9. Februar. Von den Beisetzungsfeier- lichkeilen für den ehemaligen Reichskanzler Grafen taprim haben sich die Minister Miquel und Dr. Bosse mit auf ihren Gesundheitszustand fern halten müssen, veu Minister Thielen hat sich heute früh nach Skyren hgiben.
Berlin, 9. Februar. Die Beisetzung des Grafen laprivi hat heute vormittag um 10 Uhr in Skyren fiütlgefunden. Zahlreiche Trauergäste waren zu derselben ringetroffen. Die Leiche ruhte in einem einfachen schwarzen Large, auf welchem der Helm und die Generals-Abzeichen "lagen. Kostbare Kränze und andere Blumengewinde wurden 'M Sarge niedergelegt. Am Kopfende des Sarges stand
von Lenbach gemalte Bild Kaiser Wilhelms, welches lttsklbe dem Verstorbenen zum Geschenk gemacht hatte, m^r den Kranzspenden fielen besonders diejenigen des ^Grpaares, des Königs von Sachsen und des deutschen «riahstages auf. Letzterer wurde von zwei Reichstags- tiemern getragen. Reichstags-Präsident Graf Ballestrem ”ar: mit den beiden Dicepräsidenten und zahlreichen Ab- ^oabneten erschienen. Erbprinz von Hohenlohe überbrachte
Maftion, Expedition und Druckerei:
Schulstraße Ar. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießeu.
Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Heil.
Gießen, den 7. Februar 1899.
Net'.-.: Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen, । hier Darstellung des Zustandes derselben.
Die
Großh. Kreis-Schulcommission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die Fortbildungsschulen Ihrer Gemeinden zur festgesetzten Zeit zu schließen und uns bis spätestens Ende März die Berichte über den Zustand derselben im Winter 1898/99 zugehen zu lassen.
In denselben ist anzugeben:
1. Zahl der Klassen.
2. Zahl der abgehaltenen Stunden.
3. Zahl der Lehrer.
4. Zahl der Schüler.
5. Leistungen der Schüler.
6. Betragen der Schüler.
7. Zahl der Versäumnisse der Schüler,
a. erlaubte, b. wegen Krankheit, c. unerlaubte.
8. Dasselbe wie 7 a. b. c. in Prozenten ausgedrückt.
9. Vergütung für den ganzen Unterricht, abzüglich der Beleuchtungs- und Heizungskosten.
1*0. Bericht, ob und mit welchem Erfolge der Beginn des Unterrichts auf 5 Uhr nachmittags festgesetzt wurde.
Zugleich erinnern wir Sie daran, daß die Fortbildungs- shalen in Gegenwart des Schulvorstandes mit einer durch tie Lehrer vorzunehmenden Prüfung zu schließen sind.
v. Bechtold.
einen Krauz im Auftrage des Reichskanzlers. Nachdem die Hinterbliebenen des Verstorbenen im Salon, der schwarz drapiert und mit Blumen dekoriert war, in welchem der Sarg aufgestellt worden war, Platz genommen, und die Trauergäste sich versammelt hatten, hielt Pastor Vorhauer die Leichenrede. Er rühmte Caprivis Güte und Sorgfalt für die Familie, seine Treue gegen Kaiser und Vaterland, seine Demut, sein Gottvertrauen, seine Liebe und seine Fügung in Gottes Willen. Vor und nach der Leichenrede wurden Trauerlieder gesungen. Alsdann setzte sich der Leichenzug in Bewegung. Voran schritt die Bataillonsmusik aus Crossen, dann kamen die Kriegervereine, Schulen, zwei Offiziere mit den Ordenskissen und die Geistlichkeit. Dann folgte der Sarg, der von Mitgliedern der Kriegervereine getragen wurde. Hinter diesem schritten die Angehörigen, der Vertreter des Kaisers, General v. Plessen und die übrigen Leidtragenden. Nach der Beisetzung auf dem Kirchhofe wurden von einer Sektion des Kriegervereins drei Salven über das Grab abgefeuert.
Berlin, 9. Februar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses gelangte zuerst der Antrag Langerhans (frs. Bolksp.) auf Annahme eines Gesetzentwurfs
betreffend die Verpflichtung der bürgerlichen Gemeinden bezüglich der Bauten und Reparaturen von Kirchen-, Pfarr- und Küstergebäuden in erster Lesung zur Beratung. Der Antrag kommt' demnächst in zweiter Lesung vor das Plenum. Es folgt die Besprechung der Interpellation Szmula betreffend den Mangel an Gesinde und ländlichen Arbeitern. Nachdem der Interpellant die Interpellation begründet hatte, erklärte Freiherr von Hammerstein, der Mangel an Gesinde und landwirtschaftlichen Arbeitern werde von der Regierung anerkannt. Ueber die zu ergreifenden Maßnahmen werde bei der Besprechung des Antrages Gamp die notwendige Auskunft gegeben werden. Eine besonders strenge Behandlung ausländischer ländlicher Arbeiter finde nicht statt. Die polizeilichen Bestimmungen seien für ländliche und industrielle Arbeiter die gleichen. Nachdem noch die Abgeordneten v. Mendel-Steinfels (kons.), Gamp (freikons.) und Langen (Centr.) die Verhältnisse der Landwirtschaft geschildert und für schleunige Abhilfe des Arbeitermangels plädiert hatten, wurde die Weiterbesprechung auf morgen vertagt.
Berlin, 9. Februar. Das „Kleine Journal" meldet aus Paris: In den Kammer-Couloirs verlautete gestern bestimmt, die Strafkammer des Kassationshofes beantrage die völlige Freisprechung Dreyfus, ohne Verweisung vor ein neues Kriegsgericht.
M.P.C. Herr Bebel erklärte letzter Tage unter dem Beifall der sozialdemokatischen Fraktion: Wir leben ja von den Fehlern und Dummheiten unserer Gegner. Eine gewisse Bestätigung erfährt dies Wort durch die Ankündigung der Absicht der Sozialdemokraten im bayrischen Landtage, den Antrag einzubringen, gegen die Regierung wegen ihrer Haltung in der Frage eines obersten Militär-Gerichshofes Minister-Anklagen zu erheben. Der Antrag hat den Zweck, wenn das Centrum an seiner schon lange bekundeten Absicht, eine Aktion in der gleichen Richtung zu unternehmen, sesthalten sollte, womöglich noch einen Schritt weiter zu gehen als diepartiku- laristische Partei des bayrischen Landtages quand meme. Es ist ein eigenes Geschick, daß die ultrapartikularistischen Strömungen von Seiten Deutschlands schließlich in die Nutznießung des Schutzes d e r Partei gelangen, die am liebsten längst mit dem deutschen Staate aufgeräumt und eine Vereinigung der Republiken ganz Europas zustande gebracht, jedenfalls aber zu alleroberst die deutschen Einzelstaaten beseitigt hätte.
— Eine Reichstagsnachwahl hat im 2. Berliner Wahlkreise stattzufinden, da der am 16. Juni 1898 gewählte Rentner Kreitling (freis. Vp.) nach der Ungiltigkeitserklärung seiner Wahl durch die Wahlprüfungskommission des Reichstages das Mandat niedergelegt hat. Der früher stets freisinnig vertretene Wahlkreis ging 1893 an die Sozialdemokraten verloren. Am 16. Juni 1898 wurden gezählt für den Sozialdemokraten Schriftsetzer Fischer 26 269, für Kreitling 16127, für den konservativen Oberpostassistenten Stockmann 11 359, für den klerikalen Legationsrat a. D. v. Kehler 755, für den polnischen Schriftsteller Wawrzyniak 91 Stimmen. In der Stichwahl standen nach der amtlichen Feststellung 28 562 Stimmen für Kreitling, 28 547 für Fischer gegenüber. Eine genauere Zählung hat nunmehr aber ergeben, daß Kreitling in der That vier Stimmen an der Mehrheit fehlten; sodaß aufs neue zur Wahl geschritten werden muß.
— Einer der eifrigsten und einflußreichsten, nicht
berufsmäßigen Agitatoren der dänischen Partei Nordschleswigs, der frühere königl. dänische Physikus Madwig, ist, 82 Jahre alt, in Hadersleben verstorben. Mit ihm ist der letzte der unter der dänischen Gewaltherrschaft nach Schleswig eingewanderten dänischen Beamten daselbst geschieden. Seiner Ausweisung entging er 1864 durch den Hinweis, daß er ja nicht aus Kopenhagen, sondern von der Insel Bornholm stamme. Die ihm damals bewiesene Nachsicht und seine Aufnahme in den preußischen Staatsverband vergalt Madvig dadurch, daß er sich als einer der eifrigsten Führer an die Spitze der dänischen Lostrennungspartei stellte.
— Nach einer vom „Hann. Kour." eingezogenen Erkundigung scheint sich die Meldung von einer Verwundung des Majors v. Wißmann nicht zu bestätigen. Erst vor kurzer Zeit ist bei der in Lauterberg a. H. wohnenden Wißmann'schen Familie durch Dr. Bumiller die Nachricht eingelaufen, daß laut telegraphischer Meldung aus Afrika bei Major Wißmann alles wohl ist. Diese Nachricht hat die brieflich eingelaufene Meldung von dem vermeintlichen Unfall entschieden überholt.
— Ernennungen von Regierungspräsidenten. Nach dem „Reichsanz." ist der Oberpräsidialrat Dr. zur Nedden in Koblenz zum Präsidenten der Regierung in Trier ernannt, der Regierungspräsident von Trott zu Solz zu'Koblenz in gleicher Amtseigenschaft an die Regierung in Kassel versetzt, der Landrat Frhr. von Hövel in Essen zum Präsidenten der Regierung in Koblenz ernannt worden. Ferner verlautet nach ostpreußischen Blättern, daß die Ernennung des Polizeipräsidenten Dr. Bienko in Breslau zum Regierungspräsidenten-m Königsberg- an Stelle des Herrn von Tieschowitz, der in gleicher Amtsstellung nach Aachen versetzt wird, unmittelbar bevorstehe.
— Bockum-Dolffs f. Aus Soest kommt die Kunde, daß der Oberregierungsrat a. D. v. Bockum-Dolffs in Völlinghausen im nahezu vollendeten 97. Lebensjahre gestorben ist. Der Verstorbene war seinerzeit eine sehr bekannte politische Persönlichkeit und bis heute der älteste lebende Parlamentarier. Am 19. Februar 1802 in Soest geboren, widmete er sich dem Staatsdienst und war Landrat in Soest, als er 1847 in den Vereinigten Landtag gewählt wurde. Er gehörte der liberalen Partei an und mußte deshalb, als er 1852 Mitglied des Abgeordnetenhauses wurde, unter dem Ministerium Manteuffel sein Amt aufgeben. Im Jahre 1859 wurde er wieder in den Staatsdienst berufen, der ihm jedoch durch eine „Strafversetzung" nach Gumbinnen für immer verleidet wurde. Seit 1867 gehörte er dem Reichstage an. Mitte der achtziger Jahre zog er sich ganz aus dem politischen Leben zurück. Die bekannteste Scene aus seiner parlamentarischen Wirksamkeit ist der Konflikt mit dem Kriegsminister v. Roon am 11. Mai 1863. In dieser stürmischen Sitzung erwiderte Roon auf die scharfen Angriffe des Abg. Kwesten gegen die Ratgeber des Königs, wobei Bockum-Dolffs, der als zweiter Vizepräsident gerade den Vorsitz führte, den Minister unterbrach und ihm das Wort abzuschneiden suchte. Dies führte zu einem heftigen Wortwechsel zwischen ihm und Roon. Der peinliche Auftritt wurde damit abgeschlossen, daß Bockum-Dolffs seinen Hut aufsetzte und dadurch das Zeichen gab, daß die Sitzung vertagt sei.
— Zum Löbtauer Krawall schreibt die „Tägl. Rundsch.": Bei dem Lärm, den die sozialdemokratische Presse über den bekannten Prozeß in Dresden schlägt, wird hauptsächlich der Umstand ausgenutzt, daß der Schwurgerichtshof in Dresden bei der Verhandlung die Oeffent- lichkeit ausgeschlossen hat. Man erkennt sehr richtig, daß hier der schwache Punkt liegt, den man vielleicht mit einem gewissen Erfolge angreifen kann. Wozu, so wird sich mancher einfache Mann fragen, war es denn nötig, die Oeffentlichkeit auszuschließen, wenn man nicht das Tageslicht zu scheuen brauchte? Im Interesse der öffentlichen Ordnung liegt gerade bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung durchaus ein öffentliches Verfahren, durch das die weitesten Kreise von der Schwere des Verstoßes Kenntnis erhalten. Selbst nach der Darstellung der sozialdemokratischen Presse war in dem Dresdener Falle die Verfehlung der angeklagten Arbeiter sehr arg, und es würde den Sozialdemokraten jetzt weniger gelingen, ihre Anhänger gegen das Erkenntnis aufzuhetzen, wenn die Zeugenvernehmungen vor der breiten Oeffentlichkeit dargethan hätten, wie brutal sich die bestraften Arbeiter benommen haben. Man möge die Ausschließung der Oeffentlichkeit lediglich auf Sittlichkeitsverbrechen, Hochverrat und Landesverrat beschränken. Daß in diesen Fällen die Ausschließung geboten erscheint, leuchtet auch dem Laien sofort em. Ju


