Mittwoch den 11 Januar
1899
Zweites Blatt
Nr. 9
Gießener Anzeiger
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überstehen und die Grenze des Zulässigen weiter hinauf gerückt wissen wollen. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, daß in Anbetracht der großartigen Leistungen der englischen Volksbibliotheken und der Würdigung, die dieselben in allen, aber auch in allen Schichten der Bevölkerung finden, die Bibliothekssteuer schon in absehbarer Zeit eine höhere Normierung findet. Bis jetzt ist es den Gemeindeverwaltungen nur dann gestattet, eine höhere Steuer zu erheben, wenn ein besonderes Gesetz für den betreffenden Ort die Erlaubnis dazu giebt, oder wenn mit der public library noch andere, der Volksbildung dienende Anstalten verbunden sind.
Doch bevor ich auf deren Besprechung eingehe, ist es angebracht, die Einrichtungen der englischen Volksbibliotheke« selbst einer kurzen Beschreibung zu unterwerfen, zumal sie sich von den deutschen Anstalten nicht unwesentlich unterscheiden.
Gemeinsam ist den Anstalten beider Länder (ich will hier die englischen public libraries mit den Volksbibliotheke« vergleichen, die in Deutschland noch bis zum Anfänge dieses Jahrzehnts ganz allgemein üblich waren) eigentlich nur die kostenlose Benutzbarkeit für jedermann, wofür meist eine nicht allzu schwer beizubringende Bürgschaft gefordert wird, und die Ausleihebibliothek. Gerade an diejenigen Einrichtungen aber, die den englischen Dolks- bibliotheken ihren kolossalen Erfolg verschafft haben, scheint man in Deutschland bis zu dem angegebenen Zeitpunkt gar nicht gedacht zu haben. Es ist das erstens das Offenstehen der Bibliothek den ganzen Tag über oder zum mindesten in den Abendstunden, zweitens die Einrichtung eines Lesesaales, in dem die Bücher an Ort und Stelle benutzt werden können, und drittens das Auslegen von Zeitunge« und Zeitschriften ebenfalls in einem Lesesaal; dazu kommt dann viertens noch seit neuester Zeit die Schaffung vo« Filialen, die zum mindesten in jeder einigermaßen ausgedehnten Stadt die Zirkulation des Bücherbestandes vermehren und erleichtern.
(Fortsetzung folgt.)
eine genauere Kenntnis des englischen Bildnngswesens voraus. Im ganzen sind es 23 verschiedene Gesetze u. s. w., die auf das deutlichste zeigen, welcher Eiser für die Ausgestaltung und Verbesserung der Volksbibliotheken in England herrscht. In den letzten 20—30 Jahren sind sie meist von Sir John Lubbock eingebracht worden, dem berühmten Naturforscher und Förderer des Volkswohles und der Volksbildung.
Einen gewissen Abschluß hat die englische Bibliotheksgesetzgebung durch die Annahme der Public Libraries Act vom 27. Juni 1892 gefunden, die außer einer Zusammenfassung der bis dahin geschaffenen Bestimmungen einige nicht unwesentliche Aenderungen und Verbesserungen enthält. Diese Public Libraries Act hat ihre Entstehung wesentlich der Library Association zu danken, einer bedeutenden und einflußreichen Körperschaft, die im Jahre 1877 im Anschluß an den ersten, in jenem Jahre zu London abgehaltenen internationalen Bibliothekar-Kongreß gegründet wurde; ich komme auf die Thätigkeit dieser Gesellschaft, die außer einer großen Anzahl von Bibliothekaren, Bibliotheks- Ausschnßmitgliedern, Bibliotheksfreunden u. s. w. auch eine ganze Reihe von Buchhändlern, ja selbst Inhaber größerer Buchbindereigeschäfte u. s. w. zu ihren Dtttgliedern zählt, nachher noch zurück.
Augenblicklich hat sich das geltende Bibliotheksrecht derart gestaltet, daß auf das Verlangen von mindestens zehn Steuerzahlern von dem Bürgermeister eine Abstimmung über die Annahme der Bibliothekssteuer ins Werk gesetzt werden muß; die einfache Majorität (anstatt der früheren Zweidrittel-Majorität) ist entscheidend. Wenn die Abstimmung ein negatives Resultat hat, darf sie frühestens nach Ablauf eines Jahres wiederholt werden. Die Steuer darf einen Penny auf je ein Pfund gezahlter Steuern (man erinnere sich, daß die Ewart-Bill nur einen halben Penny vorgesehen hatte) nicht übersteigen. Das ist außerordentlich wenig, denn es ist nicht mehr als 0,4 Proz., und man kann sich deshalb denken, daß nicht blos die englischen Bibliothekare und Bibliotheksverwaltungen, sondern weitere Kreise der Oeffentlichkeit dieser Beschränkung abhold gegen-
ini’reitt beginnt Januar, lt Winterfest aui weiterer
Vorstand.
Dentsch-Ostafrika.
Seitdem da» Deutsche Reich Kolonien erworben hat, giebt es bei uns natürlich Kolonial freunde und Kolonialfeinde. Im Reichstage rekrutieren sich letztere aus den link» stehenden Parteien und einem geringen Teile des Zentrums. Das Hauptargument, welches die Kolonialgegner für ihre Abneigung gegen ein deutsches Kolonialreich ins Feld führen, ist, daß die von uns erworbenen Länderstriche wertlos find, daß alles Geld, welche» da» deutsche Reich für seine Kolonien aufwendrt, weggeworfen ist. Wären die jetzigen deutschen Kolonien wirklich etwa» wert, so urteilen jene Gegner, dann hätten andere Mächte, insbesondere England, schon längst ihre Hand auf jene Länder gelegt. Es mag ja sein, daß wir reichlich spät an den Erwerb von Kolonien herangetreten find, aber es beibt zu bedenken, daß ein solcher Schrill nicht möglich war, ehe nicht ein einiges deutsches Reich bestand, welches sich AnsthkN und Einfluß im Rate der Völker ver- schafft hatte. Denn Kolonien konnten wohl leicht erworben werden, aber schwierig ist es, dieselben gegenüber der Begehrlichkeit anderer Nationen zu behaupten.
Wir denken zu groß von der deutschen Regierung, al« daß wir annehmen könnten, die Kolonien seien nur erworben, um dieselben nach alUn Regeln der Kunst auszubeulen. Deutschland hat eine höhere Mission zu erfüllen, nämlich: Die Segnungen der Kultur soll e« jenen unerforschten Gegenden zugänglich machen und dem Christentum den Weg ebnen unter den noch in der Macht des Heidentum» wandelnden Eingeborenen.
Allen Freunden unserer Kolonien wird der Vortrag, welchen Gouverneur Ltebert am Sam-tag abend tn der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin über Deutsch-Ostafrika hielt, ein Lichtblick und Hoffnungsschimmer gewesen sein Das Bild, welches er von unserem Schutzgebiete entrollte, war ein hocherfreuliches, da es einen Ausblick gewährte, in eine segensreiche Zukunft. Man muß sich bei der Beurteilung unserer Kolonialpolitik immer vergegenwärtig n, daß e» ein ungeheueres Gebiet ist, welches w r der Kultur erschließen wollen, daß vorläufig ja nur ein kleiner Anfang gemacht wurde. Deutschland ist kein reiches Land und muß mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln sparsam umgehen. Um so willkommener ist es deshalb, daß General Siebert eine Rentabilität Deutsch Ostafrikas in sichere Aussicht stellte und
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zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschluffes innerhalb der oben angegebenen Frist bei Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen schriftlich einzureichen.
Der Großherzogliche Bereinigungskommissär:
Süffert, Kreisamtmann.
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Lenz.
Englische Bolksbiöliotßeken.
Von Dr. Ernst Schultze.
(4. Fortsetzung.)
In den meisten anderen Städten, die diese einmal verworfen hatten, ist man nicht so hartnäckig darin gewesen, eine Ablehnung der anderen folgen zu lassen; vielmehr haben sich diese Ablehnungen sehr oft schon bald hinterher in ihr Gegenteil verkehrt. In Cardiff z. B. wurde die Ewart-Bill im Jahre 1860 mit einer Stimme Mehrheit verworfen, aber schon im Jahre 1862 mit großer Mehrheit angenommen. In Nottingham, wo im Jahre 1867 die Gründung einer Volksbibliothek beschlossen wurde, ereignete sich der durchaus nicht seltene Fall, daß in der öffentlichen Versammlung nur ein einziger gegen ihre Gründung stimmte — und daß dieser Gegner der Volksbibliothek einer ihrer ersten und eifrigsten Benutzer wurde. Mit was für Gründen von gewisser Seite gegen die Errichtung von public libraries geeifert wird, dafür möge als Beispiel die Thatsache angeführt werden, daß die „Liberty and Property Defense League“, die namentlich in London ihr Wesen treibt, in einer ihrer Flugschriften, die dabei den Titel „Plea for Liberty“ („Für die Freiheit!") führt, die Volksbibliotheken heftig bekämpft; in derselben Schrift wird dann aus denselben ultraindividualistischen Gründen die Einrichtung der staatlichen Post angegriffen. Auf der anderen Seite ist es nicht minder bemerkenswert, daß die großen Gewerkvereine der englischen Arbeiter der Bibliotheksbewegung anhängen; so nahm der Trades-Union-Kongreß des Jahres 1884 eine Resolution zugunsten der free libraries an.
Die ursprüngliche Bibliotheksakte, die mehrfach erwähnte Ewart-Bill des Jahres 1850, ist im Laufe der Zeit durch mehrfache andere Parliament Acts ergänzt und vervollständigt worden. Ich kann hier natürlich nicht alle diese Gesetze und Amendements anführen; sie setzen oft
399.
Gießen, den 6. Januar 1899.
Betreffend: Die Ernennung von Vertrauensmännern der Berufsgenossenschaften.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au Großh. Polizeiamt Gieße» und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden desKreises.
Wir bringen zu Ihrer Kenntnis, daß als Beauftragter im Sinne der §§ 82 u. f. des Unfallversicherungsgesetzes für die Fleischereiberufsgenossenschaft der Ingenieur Karl Deiters, vom 1. Januar 1899 an in Lübeck wohnhaft, angestellt worden ist.
I. V.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung,
betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen.
I« der Zeit vom 13. dss. Mts. bis einschließlich 19. dss. Mts. liegen auf dem Amtszimmer Großherzoglicher Bürgermeisterei Ruttershausen
1. das Geldausgleichungsverzeichnis über den Zuvieloder Zuwenig-Empfang an Geländewert,
2. das Geldausgleichungsverzeichnis über den Zuvieloder Zuwenig-Empfang an Obstbaumwert,
3. das Verzeichnis der Pachtentschädigungen für zu viel oder zu wenig empfangenes Gelände,
da» Schutzgebiet dem deutschen Kapital mit bestem Gewissen empfehlen konnte. Die Ausführungen Liebert» geben wir au anderer Stelle ausführlicher wieder, hier an dieser Stelle wollten wir nur unserer Genugthuung Ausdruck geben, daß der Blick, welcher Ostasrika unter deutsche Herrschaft gestellt hat, nicht trübe gewesen ist, daß er klar erkannt hat, war dieses Gebiet noch einmal unserem deutschen Vaterlande werden würde. Hoffentlich währt es nicht mehr allzu lange, bis Kapital und Industrie dort ihre volle Kraft entwickeln!
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Deutsches Mich.
Berlin, 9. Januar. Der Kaiser empfing gestern Vormittag im Potsdamer Stadtschloß den Staatssekretär v. Bülow und den Grafen Henckel von Donnersmarck zum Vortrage. Gestern Nachmittag empfing der Kaiser im Berliner Stadtschlosse den Professor Adolf v. Menzel. Heute früh sprach der Kaiser bei dem Staatssekretär o. Bülow vor und nahm später im Berliner Schlosse verschiedene Vorträge entgegen. Um 12 Uhr wohnte der Kaiser der Trauung der Tochter des hiesigen österreichischungarischen Botschafters bei und nahm darauf teil an einem Frühstück in der Botschaft.
Berlin, 9. Januar. In der am Samstag stattgefundenen Sitzung des Staatsmini st eriums wurde, wie ein Berichterstatter hört, der Entwurf der Thronrede für die Eröffnung des preußischen Landtages festgestellt.
Berlin, 9. Januar. Der „Post" zufolge sind die Angaben verschiedener Blätter, daß im Finanzministerium ein Gesetzentwurf betreffend die Besteuerung der großen Warenhäuser ausgearbeitet sei, der von einer Umsatzsteuer Abstand nehme, verfrüht. Die zwischen den zuständigen Ressorts diesbezüglich gepflogenen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Berlin, 9. Januar. Im Verkehr zwischen Deutschland und Schweden tritt vom 1. Mai ab auf der Linie Saßnitz- Trelleborg int Anschluß an die entsprechenden Schnellzüge eine V erd oppelung der Dampf er Verbindung ein, die von den Dampfschiffen „Imperator" und „Rex" unterhalten wird. Damit erhält die neue, seit dem 1. Mai 1897 bestehende Postlinie zwischen Deutschland und Schweden die Ausgestaltung, die man schon bei der Gründung im Auge
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