Ausgabe 
10.10.1899 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

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Amts- unb Anzeigeblatt für den Arris Gieren.

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»r. 7.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amtlicher Feil.

Protokoll der achtundzwauzigsten Sitzung des Proviuziattages der Provinz Oberhesse«.

Gegenwärtig:

1. Der Vorsitzende, Gr. Provinzialdirektor vonBechtold, 2. Gr. Regierungsrat Dr. Wagner, 3. Gr. Kreisamtmann Böckmann,

4. Gr. Kreisamtmann Freiherr Schenck zu Schweinsberg, 5. Der Provinzialbaubeamte, Gr. Kreisbauinspektor Stahl, 6. Gr. Kreisrat Dr. Wallau - Lauterbachs

7. Die Provinzialtagsabgeordneten: Bürgermeister Alles, Nieder-Florstadt, Bürgermeister Arnold, Alsfeld, Beigeordneter Braun, Nidda, Mühlenbesitzer Erk, Nidda, Mühlenbesitzer Falck, Friedberg, Bürgermeister Fendt, Schotten, Oberbürgermeister Gnauth, Gießeu, Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch, Gießen, Justizrat Jockel, Friedberg, Graf Oriola, Büdesheim, Oberamtsrichter Rabenau, Büdingen, Landgerichtsrat Dr. Schäfer, Gießen, Bürgermeister Schmalbach, Crainfeld, Ingenieur Schiele, Gießen, Kommerzienrat Trapp, Friedberg, Bürgermeister Weidner, Herchenhain, Bürgermeister Zimmer, Grünberg, Bürgermeister Zinßer, Schlitz.

8. Das Provinzialausschußmitglied, Bürgermeister Stöpler, Lauterbach.

9. Der Protokollführer, Gr. Bureauvorsteher Schiffnie.

Der Vorsitzende eröffnete den Provinzialtag durch Be­grüßung der erschienenen Abgeordneten und stellte die Be­schlußfähigkeit desselben fest.

Entschuldigt fehlen die Abgeordneten: Heinrich Brauer, Ober-Ofleiden, Geheime Kommerzienrat Buderus, Hirzenhain, Bürgermeister Geißler, Lollar, Justizrat Dr. Geyger, Affenheim, Kommerzienrat Heyligenstädt, Gießen, Gutspachter von Oven, Hungen, Johannes Reibling L, Brauerschwend, Graf Friedrich zu Solms-Laubach, Erlaucht, Kommerzienrat Wenzel, Lauterbach.

Ohne Entschuldigung fehlt: Bürgermeister Ohnacker, Nieder-Ohmen.

Hierauf wurden die Abgeordneten Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch, Gießen und Justizrat Jockel, Friedberg

zu Urkundspersonen bestimmt und der Großh. Bureau­vorsteher S ch i f f n i e als Protokollführer bestellt und mittelst Handschlags verpflichtet.

Alsdann wurde in die Tagesordnung eingetreten.

1. Prüfung der Ergänzungswahl.zum Provinzial­lag aus dem Kreise Lauterbach.

Auf das erstattete Referat des Vorsitzenden wird die vom Kreistage des Kreises Lauterbach vorgenommene Wahl des Gr. Bürgermeisters Zinßer zu Schlitz zum Provinzial­tagsabgeordneten für gültig erklärt.

2 Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse und Erstattung des Rechenschaftsberichts pro 1897/98.

Der Vorsitzende verweist auf eine den Abgeordneten als Anlage zum Entwurf des Voranschlags für 1899/1900 gleichzeitig mit der Einladung zur heutigen Sitzung zuge­gangene summarische Uebersicht über die wirklichen Ein­nahmen und Ausgaben der Provinzialkasse pro 1897/98, and trägt das Rechnungsergebnis der einzelnen Rubriken hieraus vor.

Er bemerkte dabei, daß der Abgeordnete, Herr Ober­bürgermeister Gnauth die Rechnung vorgeprüft und für richtig befunden habe und daß der Provinzial-Ausschuß deren Gutheißung beantrage.

Hierauf verliest der Vorsitzende den Verwaltungsbericht

des Provinzialausschusses pro 1897/98 und stellt alsdann diesen und die Rechnung zur Diskussion.

Da sich niemand zum Wort gemeldet hatte, wird dem Antrag des Vorsitzenden gemäß die Rechnung für 1897/98 in allen Teilen gutgeheißen und werden damit die vorliegen­den Kreditüberschreitungen und die Ausstände genehmigt.

3. Festsetzung des Voranschlags der Provinzial- kasse für 1899/1900.

Der Vorsitzende trägt die einzelnen Voranschlags­kredite, mit der Ausgabe beginnend, vor, und bezieht sich auf die dem Voranschlag beigedruckten Erläuterungen. Zu den Rubriken 18 und 19Unterhaltung der Kreisstraßen" undNeubau von Kreisstraßen" referiert der Großh. Provinzial-Baubeamte Stahl soweit erforderlich.

Derselbe erläutert zunächst, daß nach Feststellung des Voranschlags noch ein Antrag des Kreises Lauterbach eingelaufen sei, die Gehalte der Straßenwärter durchschnitt­lich auf 650 Mk. jährlich zu erhöhen und den Mehrbedarf von 864 Mk. in das vorliegende Budget einzustellen.

Er stellt den Antrag, der Erhöhung dieser Gehälter zuzustimmen, den Mehrbedarf aber durch Ersparnisse bei der Straßenunterhaltung zu decken. Dieser Antrag wurde genehmigt.

Der Abgeordnete Justizrat Jöckel bestreitet bei Rubrik 19 dem Provinzial-Ausschuß und Provinzialtag das Recht die vom Kreistag des Kreises Friedberg als Kreis­straße aufgenommene Straßenstrecke von der Kreisstraße und Ortsstraße FriedbergFrankfurt a. M. nach dem Bahnhof Rieder-Wöllstadt als solche nicht anzuerkennen. Es sei dies gesetzlich nicht gerechtfertigt, da nur der Kreis - ausschuß und bezw. der Kreistag darüber zu befinden hätten, ob die Voraussetzungen zur Uebernahme einer Straßenstrecke in die Unterhaltung des Kreises und damit die Anerkennung der betreffenden Strecke als Kreisstraße vorliege. Den beteiligten Gemeinden und Gemarkungs­inhabern steht allein das Recht von Einwendungen zu, solche seien nicht erhoben, und es läge deshalb für den Provinzial­tag kein Grund vor, den Antrag des Kreistags zu Fried­berg um Uebernahme der genannten Straßenstrecke in die Unterhaltung des Kreises und der Provinz abzulehnen. Das Gesetz bestimme, daß alle vom Kreis übernommenen Straßen Kreisstraßen seien und somit nach der neuen Gesetzgebung die Provinz sich an der Unterhaltung be­teiligen müsse.

Der Provinzial-Baude amte Stahl betonte, daß es sich hier nur darum handle, ob die Provinz die Unter­haltungskosten mit übernehme. Diese Frage müsse bei gedachter Straße in Ansehung der Art. 14 und 22 des Kunststraßen­gesetzes von 1896 verneint werden.

Der Abgeordnete OberbürgermeisterGnauth ist der Meinung, der Provinzialtag solle sich der Ansicht des Provinzialausschusses anschließen und den Austrag der Frage event. der höheren Instanz überlassen. Wenn die Provinz die Hälfte der Unterhaltungskosten bestreiten solle, so müsse auch die Frage durch die Provinz erwogen werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Uebernahme fragt Straße erfüllt seien.

Graf Oriola stimmt den Ausführungen des Justiz­rats Jöckel bei, und betont, daß der Kreisausschuß zu Fried­berg die Voraussetzungen zur Uebernahme der Straßenstrecke nach reiflicher Erwägung als vorhanden angesehen habe. Es handle sich um die Strecke von der Bahn nach dem Ort Nieder-Wöllstadt und dieser Straßenteil liege im Jntereffe des allgemeinen Verkehrs und nicht des Ortes, und es müsse die Straße im öffentlichen Durchgangsverkehr unbedingt als Kreisstraße anerkannt werden. Er bat, die von Fried­berg geforderte Summe einzustellen.

Provinzial-Baubeamter Stahl wünscht die höhere Entscheidung herbeigeführt zu sehen, da eine ganze Anzahl derartiger Ortsstraßen seither auf Grund der er­wähnten Bestimmungen seitens der Provinz zur Uebernahme in gemeinschaftliche Unterhaltung von Provinz und Kreis abgelehnt worden seien.

Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch schließt sich diesem Wunsche an, da es nicht zu empfehlen sei, den Antrag des «geordneten Jöckel anzunehmen. Das Gesetz wolle nicht, daß eine Straße, welche als Ortsstraße gelte und die mit Häusern bebaut sei, wie die hier fragliche, als Kreisstraße übernommen werde. Sowohl der Provinzial-Ausschuß als auch der Provinzialtag hätten das Recht und die Pflicht, das Jntereffe der Provinz zu wahren, und kein Kreis habe das Recht hier einzugreifen.

Nachdem auch noch die Herren Kreisrat Dr. Wallau

und Bürgermeister Weidner sich für Einholung höherer Entscheidung ausgesprochen hatten, stellte der Vorsitzende die Frage:

beschließt der Provinziallag im Einvernehmen mit dem Provinzialausschuß, daß die Provinz ihre Mit­wirkung bei der Unterhaltung der Ortsstraße Nieder- Wöllstadt zu versagen habe?"

Diese Frage wurde gegen 4 Stimmen bejaht.

Hierauf teilte der Provinzial-Baubeamte Stahl mit, daß das Großh. Kreisamt Friedberg einen dringenden Antrag wegen Erbauung einerVrücke über die Nidda bei Groß-Karben gestellt habe, welcher aber im vorliegenden Budget keine Berücksichtigung habe finden können, weil die Verhandlungen wegen Uebernahme der Kosten der hiermit verbundenen Niddakorrektion auf die Staatskasse bei Auf­stellung des Provinzialkasse Voranschlags noch nicht zum Abschluß gelangt gewesen seien. Das Projekt bedürfe indes noch der Prüfung durch den Provinzial-Ausschuß und der Richtigstellung der Pläne, weshalb er beantrage, zu ge­nehmigen, daß die Kosten für diesen Brückenbau in den Voranschlag für 1900/1901 eingestellt werden und daß der Kreisausschuß des Kreises Friedberg ermächtigt werde, nach alsbaldiger vorheriger Prüfung des richtig gestellten Projektes durch den Provinzialausschuß sofort mit dem Bau zu be­ginnen.

Graf Oriola begrüßt diesen Antrag und bittet, demselben zuzustimmen, da es die höchste Zeit sei, daß end­lich mit dem schon lange im Projekt liegenden Brückenbau begonnen werde. Die alte Brücke sei kaum noch passierbar.

Der Antrag des Provinzial-Baubeamten Stahl wird hierauf einstimmig angenommen.

Bezüglich des Projektes einer Kreis st raße von Eichelhain nach Lanzenhain im Kreis Lauterbach er­läutert der Provinzial-Baubeamte Stahl noch, daß dieser Neubau von Eichelhain ab eine Steigung von 6,98 Prozent, also 0,7 Prozent mehr als zulässig, erhalten solle. Er hätte diese Steigung mit Rücksicht auf den geringen Verkehr dieser Straße und den Umstand, daß sie hauptsächlich dem Holztransport zu Thal diene, nicht beanstandet, weil eine Herabminderung derselben einen erheblich größeren Grund­erwerb erfordere, also die Gemeinde Eichelhain höher be­lasten würde. Das Großh. Ministerium habe jedoch in neuester Zeit eine Ermäßigung dieser Steigung auf das gesetzlich zulässige Maß verlangt und es seien deshalb noch weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit zu führen. Er beantrage jedoch, den Straßenbau zu genehmigen, und sich auch mit einer Steigung der Straße von 6,98 Prozent einverstanden zu erklären.

Dies geschieht.

Bei Rubrik 21Kosten des chemischen Untersuchungs­amtes" teilt der Vorsitzende mit, daß nach Fertigstellung des Voranschlags ein Antrag auf Erhöhung der Besoldung des Dieners des chemischen Untersuchungsamtes von 720 Mk. auf 840 Mk. jährlich mit Wirkung vom 1. April d. I. ab eingelaufen sei, und daß der Provinzialausschuß diese» Antrag dem Provinzialtag zur Genehmigung empfehle. Die erforderlich werdende Mehrausgabe könne aus dem Reserve­fonds geleistet werden.

Der Antrag wird hierauf genehmigt.

Hierauf wurde noch eine Anfrage des Abgeordneten Erk bezüglich des im Voranschlag eingestellten nicht mehr verfügbaren Betriebskapitals und der hierfür erforderlichen Deckungsmittel entsprechend beantwortet, und der Voranschlag in allen Teilen durchgesprochen.

Nunmehr stellte der Vorsitzende den Gesamt-Voranschlag zur Diskussion. Das Wort wurde von niemand begehrt. Es wurde hiernach der Voranschlag dem Anträge des Provinzialausschusses entsprechend auf den Gesamtbetrag von je 474937 Mk. in Einnahme und Ausgabe festgesetzt und die dazu gegebenen Erläuterungen genehmigt.

Die Tagesordnung war hiermit erledigt und der Vor­sitzende schloß den heutigen Provinzialtag.

Geschehen Gießen, den 23. September 1899.

Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen.-

v. Bechtold. Dr. Gut fleisch. Jöckel.

Der Protokollführer: Schiffnie.

Bekanntmachung

An die Abhaltung des auf den 1®. Oktober d. Js. anstehenden Rindviehmarktes in Biedenkopf und des auf den 11. Oktober ds. Js. anstehenden Vieh- Marktes in Hatzfeld ist die Bedingung geknüpft worden.