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10.8.1899 Erstes Blatt
 
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Bekanntmachung.

Betreffend: Schießübungen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Infanterie RegimentKaiser Wilhelm" Nr. 116 am 14., 15. und 16. August l. Js., jedesmal von morgens 6 bis nachmittags 6 Uhr Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Groß-RechteubachBüb- liugshäuser-HofStoppelbergNauboruReis­kirchen mit allgemeiner Schußrichtung vou Groß- Rechteubach noch Westen gegen die Liniehohe BirkenStoppelberg"abhalten wird. DieStraßeu WetzlarGroß-Rechtenbach, WetzlarNauboru Reiskirchen, ReiskirchenVolpertshausen WeideuhauseuGroß Rechtenbach und der Weg Bübliugshäufer - HofForfrhaus Sloppelberg KirscheuwäldchenNauborn sind ungefährdet. Die Wege, welche in das von vorgenannten Straßen und Wegen umgrenzte Gelände hiueiu- sühreo, sind gefährdet, sie werden während der Dauer des Schießens durch Poften gesperrt und dürfen, ebenso wie oben genanntes Gelände selbft, nicht betreten werden.

Besonders wird noch darauf hiugewieseu, daß au den genannten Tagen während der Dauer des Schießens sich keine Holzhauer, Holzsammler und Beerensucher in den gefährdeten Waldungen aufhalteu dürfen.

Gießen, am 8. Auguft 1899. Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung, betreffend: Die Herbstübungen der Großh. Heff. (25.) Division in 1899.

Die Herbstübungen der Großh. Hess. Division finden in der Zeit vom 1. bis 20. September statt und werden sich fast auf den ganzen Kreis erstrecken. Um Flurschäden und Unglücksfälle möglichst zu verhindern, empfehlen sich die nachstehenden Maßnahmen, welche zu ergreifen die Jn- tereffenten ersucht werden.

1. Die reifen Feldfrüchte sind, soweit ohne Schaden möglich, vor den Hebungen abzneruten und nach der Aberntung möglichst bald einzufahren bezw. auf Schober zu setzen.

2. Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und zwar:

a) Die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschon­ungen, Pflanzgärten rc., sowie die Versuchs- Anstalten land- und forstwirtschaftlicher Lehr­anstalten und Versuchsstationen, soweit dieselben nicht als solche abgezäunt oder von weither für jedermann deutlich erkennbar sind vermittelst hochstehender Tafeln mit Aufschrift.

b) Die vorzugsweise zu schonenden Felder (Zuckerrüben, Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samenrüben u. bergt) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen mit Strohwiepeu.

3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz u. s. w. bedarf es der Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unter­schiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den Truppen nur das Erkennen der wertvolleren Felder erschweren.

Besonders sei hervorgehoben, daß eine Vergütung für etwa entstehende Flurschäden auch bei solchen Feldern gewährt wird, welche nicht abgewiept waren.

4. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums vom 30. 7. 95. darf das Einebnen der etwa während der Herbstübungen ausgehobenen Schützengräben durch die Truppen selbst nicht mehr stattfinden. Die betreffenden Geländeeigentümer haben daher das Einebnen dieser Gräben selbst zu veranlassen, wofür ihnen alsdann eine Entschädigung auf Grund des Naturalleistungsgesetzes seitens der Flurabschätzungs - Kommissionen zuerkannt werden wird. Das Einebnen der Koch- rc. Löcher in den Biwacks wird durch diese Bestimmung nicht berührt, sondern ist nach wie vor Sache der Truppen.

ö. Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von

Steinbrüchen, Lehm-, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Steinabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Ge­lände durch Aufstellen schwarzer Flaggen zu kenn­zeichnen.

Die Brückendecken sind in stand zu setzen, sodaß ein Einbrechen von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird. Sensen, Pflüge, Eggen sind von dem Manöverfelde zu entfernen.

Schließlich werden die Bewohner des Kreises auf­gefordert, bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften von selbst möglichst viele Eimer und Gefäße mit gutem Trinkwasser längs der Marschstraße aufzu­stellen, so daß die Truppen an möglichst vielen Stellen gleichzeitig Wasser schöpfen können.

Gießen, 2. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, 2. August 1899.

Betreffend: Die Herbstübungen der Großh. Heff. (25.) Division in 1899.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

ab die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, soweit Ihre Gemeinde dies betrifft, vorstehende Bekanntmachung zweimal ortsüblich veröffentlichen zu lassen und durch eigene Anregung für deren Ausführung Sorge zu tragen.

Dem Aufsichtspersonal sind Weisungen zu erteilen, gemeinsam mit den Gendarmeriepatrouillen dahin zu wirken, daß durch Zuschauer keinerlei Flurschäden auf den Uebungs- feldern und namentlich auch in der Nähe von Biwacks- plätzen entstehen, und daß Übertretungen zur Anzeige ge­bracht werden.

Ihr besonderes Augenmerk beauftragen wir Sie auf pos. 5 des obigen Ausschreibens zu lenken und sich selbft von der Ausführung dieser Bestimmung zu überzeugen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Bildung einer öffentlichen Massengenossenschaft in den Fluren I und II der Gemarkung Steinheim.

Auf Antrag der Großh. Kulturinspektion Gießen ist der in unserer Bekanntmachung vom 7. August l. Js. (Kreisblatt Nr. 184) festgesetzte Abstimmungstermin vom 30. August l. Js. auf

Montag, den 4. September l. Js., vormittags 10 Uhr

verlegt worden.

Gießen, den 8. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Frhr. Schenck.

Deutsches Reich.

Berlin, 8. August. Aus London wird derVoss. Ztg." telegraphiert: Obwohl der Kaiser der Einladung, die Königin von England zu besuchen, folgen wird, ist der Tag der Abreise noch nicht festgesetzt worden. Die Ankunft des Kaisers in England hängt davon ab, ob er die Königin vor ihrer Abreise nach Balmoral oder nach ihrer Rückkehr von dort besuchen wird. In letzterem Falle würde der Kaiser erst nach der Mitte des November in Windsor eintreffen.

Berlin, 8. August. Der deutsche Botschafter in Paris, Graf Münster, ist in den Fürsten stand erhoben worden.

Berlin, 8. August. Nach einer derVoss. Ztg." aus London übermitteltenTimes"-Meldung aus Apia vom 18. Juli richteten die Kommissare Drahtungen an die Mächte, worin sie die baldige Ernennung eines ständigen Ober­richters dringend befürworten.

Berlin, 8. August. In Berliner Universitätskreisen wird, demBerliner Börsen-Courier" zufolge, das Gerücht verbreitet, daß der Privat-Dozent Dr. Arons als Nach­folger des nach München übersiedelnden Professors Röntgen auf den Lehrstuhl für Physik an die Universität Würzburg berufen werden soll.

^Berlin, 8. August. Aus Konstantinopel meldet eine Korrespondenz: In hiesigen türkischen und diplomati­schen Kreisen erhält sich mit Hartnäckigkeit die Meldung von einer schweren Erkrankung des Schahs von

Persien, nur lauten die Angaben über den Charakter der Krankheit sehr verschieden. Während Reisende, die aus Teheran eingetroffen sind, behaupten, der Schah habe ein unheilbares Brustleiden, erklären andere den Schah für geisteskrank.

Berlin, 6. August. Ein Kaisertelegramm. Der gestrige Gedenktag der Schlacht bei Weißenburg vereinigte am Niederwalddenkmal die Offiziere und Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 88 mit den Veteranen von 33 Jahrgängen des 2. herzoglich nassauischen Regiments, dessen Traditionen fortzusetzen die 88 er durch eine kaiser­liche Kabinettsordre vom 24. Januar ds. Js. bestimmt wurden. 475 von 550 lebenden Veteranen nahmen an der Verbrüderungsfeier teil. Der Kaiser sandte abends von Göttingen folgendes Telegramm:Ich habe Mich Über den Ausdruck der Treue, Anhänglichkeit und Dankbarkeit der alten und jungen Kameraden sehr gefreut und wünsche, daß dies den Anwesenden mit dem Hinzufügen ausgesprochen werde, daß Ich auch ferner auf ihre Pflichttreue und Hin­gabe für die Krone und das Vaterland und auf die Pflege der alten Traditionen rechne bei meinen alten wie bei meinen jungen Soldaten.

Das neue Weingesetz ist nun im Entwurf fertig. Es enthält in 16 Paragraphen folgende wesentliche Bestimmungen, die im Vergleich zu dem jetzt geltenden Recht fast durchweg Verschärfungen bedeuten: Wein im Sinne des neuen Gesetzes ist das durch alkoholische Gärung aus dem Safte der Weintrauben mittels solcher Verfahren oder Zu­sätze hergestellte Getränk, welches als eine Verfälschung oder Nachahmung nicht anzusehen ist. Die gewerbsmäßige Her­stellung der Trester-Rosinen- und Hefeweine ist verboten, ebenso die Bereitung von Kunstweinen mittels Säuren und Essenzen (als Benzoesäure, Borsäure, unreiner Sprit, un­reiner Stärkezucker u. a.). Als Verfälschung oder Nach­ahmung ist nicht anzusehen. 1) Die anerkannte Keller­behandlung einschließlich der Verwendung von Reinzuchthefen. 2) Die Vermischung (Verschnitt) von Wein mit Wein. 3) Die Entsäuerung mittels reinen gefällten kohlensauren Kalks. 4) Der Zusatz von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker, technisch reinem Stärkezucker, auch in wässeriger Lösung. Jedoch darf ein solcher Zusatz nur erfolgen, um den Wein zu verbessern, ohne seine Menge erheblich zu ver­mehren. Auf Schaumweine finden die erwähnten Vorschriften keine Anwendung. Jedoch darf Schaumwein, welcher nicht mittels Gärung auf der Flasche hergestellt ist, nur mit der deutlichen InschriftKohlensäurezusatz" auf der Flasche und in den Preislisten oder sonstigen Angeboten feilgehalten oder verkauft werden. Sehr einschneidend ist ferner die Be­stimmung des § 8, wonach die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen befugt fein sollen, in die Räume, in denen Wein, weinhaltige oder weinähnliche Getränke gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt werden, jederzeit einzutreten und daselbst Besichtigungen vorzunehmen, auch nach ihrer Aus­wahl Proben zum Zwecke der Untersuchung zu entnehmen, eine Bestimmung, durch welche gewissermaßen die Kesser- kontrolle eingeführt wird. Auch die Strafbestimmungen sind schärfer, als die gegenwärtig geltenden Gesetze. Bei vorsätz­lichen Zuwiderhandlungen kann neben Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren auch auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Bei fahrlässiger Zuwider­handlung ist auf Gefängnis bis zu sechs Monaten neben Geldstrafen zu erkennen. Auch kann in gewissen Fällen auf Einziehung der Getränke erkannt werden.

Eine Festungsübung findet vom 9. bis 11. August im Kieler Hafen statt, wobei der Kriegsverkehr auf die Benutzung der Durchfahrten zwischen den ausgelegten Minen und anderen Sperren angewiesen ist. Zum Lotsen für diese Durchfahrten sind besondere Unteroffiziere abgeteilt, die sich auf Lotsendampfern zu beiden Seiten der Sperren aufhalten werden. Die Flotte wird an diesen Manövern nicht beteiligt sein, da das zweite Geschwader am 7. vor­mittags Kiel zur Fahrt nach Saßnitz und Danzig verlassen hat und das erste Geschwader Maschinen und Kessel nach seinen fast fünfwöchentlichen Fahrten und Hebungen für das Herbstmanöver vorbereitet.

Frankfurt a. M., 8. August. DieFrkf. Ztg." meldet aus Konstantinopel: Die Anwesenheit des türkischen Botschafters in London, Antopulos Pascha, in Konstan­tinopel hängt hauptsächlich mit der Unterstützung des eng­lischen Projektes einer Bahn nach Bagdad zusammen. Der Sultan soll sich in der letzten Zeit verschiedentlich dahin geäußert haben, er wolle sich wieder mit England auf guten Fuß stellen. Neuerdings betreibt mit aktiver Unterstützung