Ausgabe 
9.6.1899 Erstes Blatt
 
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von

bett.

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stelle durch den Vorstand noch weitere Obliegenheiten über­tragen werden. -

Nach kurzer Debatte wird § 51a in der Fassung Gerstenberger-Schmidt-Elberseld angenommen.

Bei § 51b, der die Ernennung, Amtsdauer und die Besoldung des Vorsitzenden der Rentenstelle behandelt, be­antragt Abg. Gerftenberger (Centr.) eine Aenderung dahin, daß die Landes-Zentralbehörde nur den Vorsitzenden zu ernennen hat. Die Amtsdauer und die Bezüge soll der Vorstand der Rentenstelle sestsetzen.

dieser Fassung gelangt § 51b zur Annahme.

Ein dazu eingebrachter sozialdemokratischer Antrag

e*nl*e von Anzeigen zu der nachmittags für den Lag erscheinenden Nummer dis vvrm. 10 Uhr.

$ Die solgenden Paragraphen bis inkl. § 65 werden unverändert nach den Beschlüssen der Kommissionsfassung angenommen. t m

In § 66 (Veränderungen in den Bezirken der Ver­sicherungsanstalten 2C.) hat die Kommission einen Zusatz eingefügt, laut dem eine Zusammenlegung, Teilung oder Aushebung bestehender Versicherungsanstalten der Zustim­mung des Reichstages bedürsen soll.

Bayrischer Ministerialdirektor Ritter v. Herrmann bittet im Namen der bayerischen Regierung um Streichung dieses Satzes. Sollte derselbe ausrechterhalten bleiben, so würde Bayern es sich nochmals überlegen müssen, ob es dem Gesetze zustimmen könne.

Staatssekretär Graf Posad owsky schließt sich diesem

Abg. ^G a m p (Rp.) kann in diesem Falle kein Bedenken tragen, dem Bundesrat diese Regelung allein zu überlasten. Der Widerspruch der bayerischen und preußischen Regierung genüge ihm, für die Streichung des Satzes zu stimmen. , Würde er nicht gestrichen, müßte er gegen das ganze Gesetz ihmmabg. Stadthagen (Soz.) will den Satz nnbedingt ausrecht erhalten wisten.

Abg. Hilpert (bayr. Bauernbd.) will die Streichung des Satzes. Die bayerische Regierung sei ja zum Gluck nicht angewiesen auf die £)üfe der Abgg. Stadthagen und Konsorten. . ...

Direktor im Reichsamt des Innern v. Woedtke weist darauf hin, daß er bereits in der Kommission der Annahme des Antrages widersprochen habe. Eine Ver­änderung der Bezirke könne nur von dem gutgeheißen werden, der die Verhältnisse übersetzen könne; und das fei I der Bundesrat.

Staatssekretär Graf Posadowsky giebt der Hoffnung Ausdruck, daß sich bis zur dritten Lesung ein Ausgleich et» | möglichen lasten werde.

Abg. Beckh (srs. Vp.) erklärt, er sei ganz erstaunt I gewesen über den Widerspruch des bayerischen Bundes­bevollmächtigten. Die bayerische Regierung nehme im ganzen 1 sonst Rücksicht auf die Stimmung im Volke; das müsse man I anerkennen, aber diese Stimmung sehe in dem von der Kom­mission beschlostenen Zusatz einen Schutz. Er bitte deshalb, I denselben ausrecht zu erhalten.

Abg. Gamp (Rp.) meint, der Reichstag sei doch zu I wenig informiert über bayerische Verhältnisse. Man fordere I Vertrauen für den Reichstag, aber auch der Bundesrat habe ein Recht, Vertrauen für sich in Anspruch zu nehmen.

§ 66 wird nunmehr gegen die Stimmen der Äonfcr» I vativen und der Reichspartei unverändert in der Kommissions- | fastung angenommen. m a ..

I Morgen 1 Uhr findet Fortsetzung der Beratung statt.

Schluß 61/4 Uhr.

«r.22 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 2. d. Ms.,

fh. 2578. Uebereinkunst, betreffend die Aichung der V k-mmlchiffe. Vom 4. Februar 1898.

«r 2579. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt ,k*ichanS zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunst tj:w 9. September 1886, sowie zu dem am 4. Mai 1896 CMau getroffenen Zusatzübereinkommen. Vom 16. Mai 1899.

Ni. 2580. Bekanntmachung, betreffend die Abänderug bau Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895. Vom 221_Mm 1899.

Gießen, den 7. Juni 1899.

Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Bechtold.

Deutscher Reichstag.

87. Sitzung vom 7. Juni. 1 Uhr. Am Bundesratstische: Graf Posadowsky,

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt Klätter sür hessische Volkskunde.________________

Mezugoprccs vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Goßler, Freiherr v. Thiel mann.

Tages-Ordnung: Erste Lesung des Gesetzes die Verwendung von Mitteln aus dem Invaliden- ! sonds zur Unterstützung nicht anerkannter Invaliden, sowie Witwen und Waisen von Kriegsinvaliden.

Abg. Gras Oriola (ntlib.) ist über die Vorlage er­stellt, und er hoffe nur, daß im nächsten Frühjahr eine | noch weitergehende Vorlage im Reichstage eingebracht werde. 1 lieber den Punkt betreffs der Witwen- und Waisenfürsorge könne er nicht ganz befriedigt fein. Die Unterstützungen sollten nach der Vorlage denjenigen Hinterbliebenen von Invaliden vorenthalten werden, bei denen ein Bedürfnis nicht vorliege. Man wolle also nicht einen Rechtsanspruch erfüllen, sondern ein Gnadengeschenk gewähren. Damit lege man nur den Keim zu einer Unzufriedenheit. Auch die Satze | für die Unterstützungen seien zu niedrig gegriffen. Wenn in Frankreich die kinderlose Witwe eines Soldaten 450 Franks erhalte, so hätte man doch erwarten sollen; daß der deutschen Soldatenwitwe nicht 300, sondern 360 Ml. zugebilligt würden. Es sei dringend wünschenswert, daß baldigst em einheitliches, organisches Gesetz über die endgiltige Gestaltung unserer gesamten Jnvalidenfürsorge folgen werde. Nur unter dieser Voraussetzung stimme er für das vorliegende

Gefeü

Abg. Graf Roon (konf.) plaidiert für die Vorlage. I Lieber wäre es ihm allerdings gewesen, wenn der Invaliden- I sonds für die Zwecke dieses Gesetzes nicht in Anspruch hätte genommen zu werden brauchen; aber der Fonds sei ja noch so reich dotiert, daß man ohne große Bedenken der Ver­wendung zustimmen könne.

Abg. Groeber (Centr.) dankt der Militärverwaltung sür die schnelle Erfüllung der Wünsche des Reichstages.

Auch Abg. Singer (Soz.) stimmt dem Gesetze zu. Er erblickt in demselben eine Abschlagszahlung, mit Der nur | die dringlichste Forderung des Reichstages erfüllt werde.

Die Abgg. Lenzmann (frs. Vp.), v. Staudy (konf.) und v. Kardor ff (Rp.) wünschen ebenfalls schleunige Ver­abschiedung des Gesetzes. .

Abg. Singer (Soz.) bemerkt auf eine Aeußerung des Abg. v. Kardorff, daß er nur der Anschauung habe Aus­druck geben wollen, daß das, was die Vorlage biete, lebig» I lich auf eine Entlastung der öffentlichen Armenpflege abziele. Das komme auch dem platten Lande zu gute, namentlich Ostelbiern Wie dort die Verhältnisse liegen, habe man ja erst vor wenigen Tagen aus einem Munde gehört, dessen Autorität die Rechte doch anerkennen werde.

Präsident Gras Ballestrem bittet, unbeglaubigte Äußerungen des Monarchen hier nicht zu erörtern.

Abg. Singer (Soz.) sährt fort: Wenn man schon höre, daß in Ostelbien die Schweineställe besser seren als die Arbeiterwohnungen, wie müsse es da erst mit der Armen­pflege bestellt sein. Seine Freunde träten für alle em, welche die Blutsteuer anf Grund der allgemeinen Wehr- I pflicht entrichtet hätten.

I Die Vorlage wird demnächst tm Plenum zur zweiten

wird abgelehnt. , . r , ...

Der bis zur Erledigung dieses Paragraphen zuruck- gestellte § 47 wird in der Kommissionsfaffung angenommen, desgleichen § 51c.

§ 51 d handelt von der Verpflichtung und Heran­ziehung der Beisitzer bei den Rentenstellen.

Der Paragraph wird unverändert angenommen, des­gleichen die §§ 516 und k.

Den § 51g, welcher der Landeszentralbehörde bte Befugnis zuspricht, ben Rentenstellen statt ber bloßen Be­gutachtung bie Beschlußsaffung über Anträge auf Bettrags- erftattungen re. zu übertragen, beantragt Abg. Richter (frs Vp.) zu stteichen, ba ihm biefe Befugnis zu wett gehe.

Staatssekretär Gras Posabowsky bittet, ben Para­graph in ber Kommissionssitzung ausrecht zu erhalten. Es handele sich ja nur um eine Befugnis für Ausnahmefalle. | Der Antrag Richter (frs. Vp.) wirb abgelehnt, § 51 g I unverändert in ber Kommissionsfassung angenommen, ebenso

Beratung kommen. .

Daraus wird die vor Pfingsten abgebrochene zweite Beratung des Invaliden - Versicherungsgesetzes fortgesetzt. Zunächst ist noch die Abstimmung über §51 örtliche Rentenstellen) zu erledigen. Der dazu eingebrachte Antrag v. Loebell (kons.) wird abgelehnt. §51 nnrb unter Annahme des Antrages Gerstenberger-Schmidt-Elberfttd, nach welchem die Landes-Zentralbehörde für einzelne Ge­meinden die Errichtung von Rentenstellen mit Zustimmung des Vorstandes und Ausschuffes der Versicherungsanstalt soll errichten dürfen, im übrigen aber nach den Vorschlägen der Kommission unverändert angenommen.

Nach § 51a sollen den Rentenstellen von der Landes- Hentralbehörde noch weitere Obliegenheiten übertragen werden können; die Kontrolle über die Entrichtung der Bei- träge soll denselben auf Verlangen der Versicherungsanstalt übertragen werden müssen. .

Die Abgeordneten Gerstenberger (Centr.) und Schmidt-Elberseld (srs. Vp.) beantragen eine redattionelle Aenderuug dahin: Außer den im § 51 Abs. 1 bezeichneten Ausgaben kann der Vorstand der Versicherungsanstalt unter Zustimmung des Ausschuffes der Rentenstelle die Kontrolle über die Entrichtung der Beiträge übertragen, m gleicher Weise und mit Genehmigung der für den Sitz der Renten- ftelle zuständigen Landes-Zentralbehörde können der Renten-

Bekanntmachung,

bictttffenb: Felbbereinigung in ber Gemarkung Daubrmgen.

Das Ergebnis der am 15. Mai I. Js. zu Daubrmgen eHlaken Abstimmung über ben Antrag auf Felbbereinigung ui der Gemarkung Daubringen ist folgendes:

Flächeninhalt der gesamten zu bereinigenden Flache:

Gisamtzahl der auf dieser Flache Begüterten: 350.

Gegen den Antrag haben gestimmt: 26 Grundeigen- t:teu mit 30,54 Hektar beteiligter Fläche.

Mr den Antrag haben gestimmt: 324 Grundeigen- titiitc mit 341,16 Hektar beteiligter Fläche. ,

Hiernach hat der Antrag die gesetzliche Majorität cinklt'tn. . v . .........

In der Zeit oom 12. Juni l. I. bis einschließlich JlSgiuni I. I. liegt das Abstimmungsprotokoll nebst der iiij-mmenst-llung des Abstimmungsergebnisses auf dem jI Mzimmer der Großh. Bürgermeisterei Daubringen zur ^Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder RechtS- l ichimdigkeit des ErgebnisieS sind binnen 14 Tagen von i« Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ,m Kre.sblatt ««errechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Großh Illunilastdwirtschaftlichen Behörde in Darmstadt geltend zfl manchen.

Friedberg, 7. Jun, 1899.

Der Großh. Bereimgungskommiffar.

Merck.

UgNch INH! Mnaijme dkS $catag8.

Jt't Gießener

wxmtt-v tem Anzeiger DtHpIich viermal teigeltflt

Gießener Anzeiger

,*** /V I ' Ih/ A AX fX fW* Alle Anzeigen-VermittlungSstellen des In« und Ausland«»

I Pli Q | i| I II llL' I nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gietzen.

Bekanntmachung,

beti effend: Maul- und Klauenseuche zu Hos-Albach.

Die Gemarkungs sperre zu Hof-Albach wird aus- I ggehobe«, jedoch bleibt die Weidesperre bis aus weiteres I

G ießen, den 8. Juni 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__________________v. Bechtold._______

Bekanntmachung.

Bkikefsend: Hebung der Geflügelzucht.

6S sind von unserem Verein zwei Geflügel'(Hühner-) ZMtellen gegründet worden und zwar eine für schwarze Minorka bei Herrn Postagent Dreiling in Heuchel- h ft;im und eine für rebhuhnfarbige Italiener, Bing- | mdhle bei Orünberg.

Die Inhaber der Zuchtstellen sind verpflichtet, Bruteier nh tzStzm von 1015 Stück, soweit thunlich und zwar das AM zu 10 Psg. an Mitglieder des landw. Vereins und zi§ lo Psg. an andere abzugeben. Auf jedem Ei ist vom ^Mchlft elleninhaber der Legetag vermerkt. Die Stellen stehen Hinitr Llufsicht des Vereins. Ich mache auf die Bezugs- qatlkn mit dem Bemerken aufmerksam, daß die beiden Mnenrassen nach den gemachten Erfahrungen sich ganz bttlenöürs bewährt haben.

Gießen, am 5. Juni 1899.

Der Direktor des landw. Bezirksvereins.

v. Bechtold.____________________

Bekanntmachung. "T

Da in mehreren Bezirken die Jagdpächter nicht für aiateiben Abschuß von Raben unb rabenartigen Vögeln haben, so haben wir, wo es nötig war, Feldschützen > M andere geeignete Personen zum Abschuß ermächtigt.

Gießen, den 6. Juni 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.