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8.8.1899 Erstes Blatt
 
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Dienstag den 8^lugust

1899

Nr. 184 Erstes Blatt.

Gießener Anzeiger

Heneral-AHeiger

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Fernsprecher Nr. 51.

Amtlich

Bekanntmachung.

Nachdem zur Ausführung einer Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I und II der Gemarkung Stein­heim Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossen- "schäft gestellt worden ist, die Großherzogliche Obere land­wirtschaftliche Behörde als fachliche Centralbehörde das beabsichtigte Unternehmen als zweckmäßig und zulässig er­achtet und die Einleitung des Verfahrens zur Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat, wird hier­mit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Vorarbeiten hierzu vom 15. August bis zum 29. August l. Js. auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Steinheim zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offenliegen.

Gleichzeitig werden diese Grundeigentümer zur Ver­handlung und Beschlußfaffung, sowie zur Wahl ihrer Ver­treter für das weitere Verfahren auf

Mittwoch, den 30. August l. Js., vormittags 10 Uhr,

in das Gemeindehaus zu Steinheim vorgeladen, unter An­drohung des Rechtsnachteils, daß die Nichterscheinenden, so­wie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden an­gesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Aus­führung später nicht mehr gehört werden.

Diejenigen Grundeigentümer und Wasserbenutzungs­berechtigten, die an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, werden hiermit aufgefordert, etwaige Einsprachen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprachen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt würden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden könnten.

Gießen, den 7. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Frhr. Schenck.

Bekanntmachung.

Wegen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche fällt der für nächsten Mittwoch den 9. August l. I für Butzbach festgesetzte Viehmarkt aus.

Gießen, den 5. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat Jnli 1899 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:

Hafer Mk. 17,50, Heu Mk. 5,25, Stroh Mk. 3,70. Gießen, den 3. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Zur Dreyfussache

ilassen sich dieM. N. N." aus Paris, unterm 3. d. Mts. schreiben: Man muß zugestehen: je näher die Verhand­lungen des Dreyfus-Prozesses in Rennes rücken, desto mehr Klarheit kommt in die Sache: nicht, daß wichtige Ent­hüllungen über den eigentlichen Untergrund der Affaire zu Tage träten dazu sind wir noch nicht weit genug aber man wird sich doch mehr und mehr klar darüber, von welcher Seite die notwendigen zuverlässigen Aufklärungen zu erwarten sind. Daß Beaurepaire trotz aller Privat- EnquLten nicht der richtige Mann dazu ist, daß alle wenn auch noch so scharfsinnigen Auseinandersetzungen Clömenceaus und Trarieux' unmöglich die erforderliche Klarheit schaffen können, diese Ueberzeugung bricht sich immer mehr Bahn. Denn nicht auf logische, aber immerhin abgeleitete Schluß­folgerungen kommt es an, sondern auf Thatsachen. Alle juristischen und politischen Debatten, alle Preßfehden und Dersammlungsreden können nur die Leute überzeugen, welche schon eine vorgefaßte Meinung haben, sie haben einen mehr ]

akademischen Neberzeugungswert. Das Kriegsgericht, wenn es seine Unabhängigkeit zu wahren versteht, wie wir einst­weilen doch wohl voraussetzen dürfen, wird allen diesen Meinungen nur einen äußerst geringen Wert beimessen. Ergeben sich thatsächliche, strikte Beweise für Dreyfus Schuld? DaS ist die Frage.

Kein Zweifel, daß die wirklich Eingeweihten jetzt alle Nebenrücksichten fallen lassen; die auf's äußerste gespannte Erregung des Volkes und die ungeheure Verantwortung gegenüber der Achtung Frankreichs bei sich und im Auslande zwingen sie hierzu. Krieg oder Bürgerkrieg können auch durch die schlimmsten Enthüllungen kaum weniger provoziert werden, als durch eine Fortsetzung des gegenwärtigen Ver­tuschungssystems, und im Interesse der sogenannten General­stabspartei muß es ganz besonders liegen, Klarheit zu schaffen. Unter diesen Umständen richten sich natürlich alle Blicke auf Mercier, der augenscheinlich genau Bescheid weiß.

Wird Mercier, der General und ehemalige Kriegs­minister, mit der Sprache herausrücken? Wird er, darauf kommt es vor allen Dingen an, die Beweise liefern, daß Dreyfus Verrat geübt hat? Die Blätter, welche gegen Drey- fus Partei genommen haben, bejahen die erste Frage. Nach ihnen wird Mercier alles sagen. DerJntransigeant", der wenigstens den Vorzug hat, keine diplomatisch-zweideutige Sprache zu führen, legt dem General Mercier folgende Worte in den Mnnd:Der Schuldige ist er (Dreyfus) oder ich (Mercier). Da ich es nicht bin, so ist's Dreyfus. Bei geschlossenen Thüren oder öffentlich werde ich reden und alles sagen." Das ist schön und gut, aber es handelt sich nicht nur darum, alles zu sagen, sondern auch darum, alles zu beweisen. Und in dieser Hinsicht ist ein Gerücht interessant, welches sich seit einigen Tagen hartnäckig erhält, nachdem es schon bei früherer Gelegenheit aufgetaucht ist. Danach soll Mercier vor dem Kriegsgericht die Erklärung abgeben: Am Tage nach Dreyfus' Verhaftung hat der deutsche Botschafter Graf Münster mir gesagt:Ja, Dreyfus hat zu unfern Gunsten Verrat geübt; wenn Sie aber von diesem meinem Eingeständnis Gebrguch machen, so werde ich meine Worte dementieren." Angenommen nun, General Mercier würde eine Erklärung in diesem Sinne abgeben, und Graf Münster würde sich die Mühe nehmen, die Erklärung seinerseits Lügen zu strafen, so würde Aus­sage gegen Aussage stehen. Das Kriegsgericht mag einer solchen kategorischen Erklärung eines französischen Generals Glauben beimessen. Für uns Deutsche, für das gesamte Ausland und für viele Franzosen würde aber das Wort eines deutschen Edelmannes von der Qualität des Grafen Münster mindestens ebenso ins Gewicht fallen.

Man wende nicht ein, daß durch die diplomatische Rolle unseres Botschafters seine Glaubwürdigkeit gemindert werde. Wir sind stolz darauf, seit Bismarcks Tagen eine ehrliche Politik getrieben zu haben. Und außerdem würde General Mercier kein ganz einwandfreier Zeuge sein. Wenn er selbst erklärt:Einer ist schuldig, Dreyfus oder ich" so bezeichnet er sich selbst damit als Angeklagten neben Dreyfus. Und Angeklagte pflegt man nicht zu vereidigen.

Es wird uns gewiß niemand den Vorwurf machen, das Wort eines Offiziers gering zu achten. Aber in einer Sache, die wie diese die Welt bewegt, ist mit Worten und Beteuerungen nichts erreicht, es kommt auf materielle Be­weise an. Deutschland hat eine erste Verurteilung Dreyfus mit Gleichmut geschehen lassen. Es ist das eine An­gelegenheit der französischen Rechtsprechung, die uns nichts angeht, die sich also ruhig wiederholen kann, ohne daß wir uns darüber aufzuregen brauchen. Aber dagegen müssen wir allerdings protestieren, daß der Vertreter des Deutschen Reichs als Zeuge für eine Anklage aufgeführt wird, und daß man zugleich erklärt:Er wird dieses Zeugnis de­mentieren."

So weit sind wir ja nun eigentlich noch nicht. Wenn Dreyfus schuldig ist, so findet General Mercier hoffentlich einen besseren Beweis, als den ihm von der Presse in den Mund gelegten. Es kam hier nur darauf an, ein Ma­növer, das mit Recht oder Unrecht als bevorstehend ange­kündigt wird, im voraus in das richtige Licht zu setzen. Wir betonen es noch einmal: Eine Veranlassung, für Dreyfus einzutreten, ist für uns durchaus nicht vorhanden; wir beobachten strikte Neutralität; aber man soll unsere Zurückhaltung nicht mißbrauchen und sich vor allem davor hüten, unserm Botschafter eine zweideutige Rolle unterzu­schieben, die er sicherlich niemals gespielt hat.

Deutsches Reich.

Berlin, 5. August. Nach Meldungen, die in Stuttgart eingetroffen sind, wird die Kaiserin ihren Gemahl in das Gelände des diesjährigen Kaiser-Manövers begleiten. Zu diesen Manövern werden ferner erwartet: König Albert von Sachsen, Prinz Ludwig von Bayern, die Großherzoge von Baden und Hessen, der Fürst von Hohenzollern und der Statthalter der Reichslande, Fürst Hohenlohe-Langen­burg.

Berlin, 5. August. Zu der Nachricht, daß die Auf­hebung des § 2 des Jesuitengesetzes vom Reichs­kanzler im Bundesrat befürwortet sei, schreibt dieGermania": In hohen kirchlichen Kreisen haben wir es aussprechen hören, daß ein energischeres Vorgehen der Centrumsfraktion im Reichstage lebhaft gewünscht werde, um die verbündeten Regierungen an die Beschleunigung ihrer Entschlüsse zu mahnen. Auf jeden Fall wird das Centrum sofort nach Beginn der Reichstagsverhandlungen den Gegenstand auf­greifen und, wenn nötig, einen Reichstagsbeschluß darüber herbeiführen.Steter Tropfen höhlt den Stein."

Berlin, 5. August. Der Berliner Berichterstatter des Daily Telegraph" erfährt, Kaiser Wilhelm werde wahrscheinlich Ende September oder Anfang Oktober nach England kommen und möglicherweise von der Kaiserin be­gleitet fein.;

Berlin, 5. August. DerLokal-Anzeiger" meldet aus Konstantinpel: Wie jetzt bekannt wird, ist vor einigen Wochen im Yildiz Kiosk eine Verschwörung gegen den Sultan entdeckt worden, die von einem Brigade-Kom­mandeur geleitet war. Der Anschlag wurde vereitelt, der General und seine Offiziere festgenommen und dieselben sind seither verschollen.

Ausland.

Wien, 6. August. Trotz des Dementis desWiener Fremdenblattes" versichern hiesige diplomatische Kreise, daß die französische Regierung den Grafen Goluchowsky bei seiner Anwesenheit in Paris über die Annäherungs­versuche Deutschlands und die hierdurch bedingte Reise Delcasses nach Petersburg informiert habe.

Budapest, 6. August. In Szemtes im Komitat Neutra sind zwei choleraverdächtige Erkrankungen vor­gekommen. Die Regierung entsandte sofort zwei hervor­ragende Bakteriologen, um zu untersuchen, ob Cholera nostras oder Cholera asiatica vorliegt.

Rom, 6. August. Die Negierung entsprach dem Ersuchen des Militär-Kommandanten von Erithrea, einen Militärarzt zur Behandlung des schwer erkrankten Ras Makonnen abzusenden.

Zürich, 6. August. Am Freitagabend sind vom Zinal- rothorst in Zermatt der Kaufmann Baumann und zwei Führer a b g e st ü r z t. Dieselben waren sofort tot. Ferner ist ein Dr. Herz aus Paris vom Tschentenberge und ein Ingenieur aus Genf bei Gampeln bei Vermessungsarbeiten abgestürzt. Beide sind ebenfalls tot.

Brüffel, 6. August. Das neue Kabinet wird am Dienstag den Proportional-Wahlgesetz-Entwurf der Kammer vorlegen und nach deffen Annahme die Kammer sofort auflösen.

Paritz, 6. August. Noch immer kommen neue Mel­dungen aus Paris, die sich auf die Dreyfussache be­ziehen. Im Vordergründe der Erörterungen steht das Ver­halten des Generals Mercier. In seiner Verlegenheit hat der ehemalige Kriegsminister nicht nur wiederholt über Rede­wendungen des deutschen Gesandten Grafen Münster Lügen ausgestreut, sondern auch kürzlich behauptet, daß der frühere Präsident Casimir Perier über alle wichtigsten Angelegen­heiten des ersten Dreyfus-Prozesses von ihm unterrichtet ge­wesen sei. Dem gegenüber hat Perier an Eidesstatt betont, daß er Schriftliches über Dreyfus vom General Mercier überhaupt nie zu Gesicht bekommen habe. Man ist nun einigermaßen neugierig, wie sich Mercier demnächst bei den Verhandlungen in Rennes herauslügen wird, zumal er wiederholt angekündigt hat, er werde in RennesAlles, Alles" sagen. Natürlich greifen die nationalistischen Blätter den früheren Präsidenten der französischen Republik Casimir Perier an. Sie beschwören die Generale, rücksichts­los alles zu enthüllen und das frühere Zeugnis Casimir Periers zu entkräften. Aeußerft angemessen scheint sich der Kriegsminister Gallifet zu benehmen. DerFigaro" stellt fest, daß Kriegsminister Gallifet auf viele ihm gegenüber dem Kriegsgerichte in Rennes zustehenden Rechte verzichtet