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Mittwoch den 8. März
1S99
Nr 57 Erstes Blatt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Amittcher^Teil.
Nr. 6 des Neichsgesetzblattes, ausgegeben den 4. d. Mts., Xhält:
(Nr. 2548.) Gesetz, belr. die Kontrolle des Reichs- houshalts, des Landeshaushalts von Elsaß Lothringen und deS Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1898. Lom 27. Februar 1899.
(Nr. 2549.) Bekanntmachung, betr. die dem inter- intionalcn Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Bom 19. Februar 1899.
Berichtigung eines Druckfehlers.
Gießen, den 6. März 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________v. Bechtold.____________________
Bekanntmachung.
Die Bureauräume der unterzeichneten Stelle befinden sich von heute ab Haingraben Nr. 10.
Die Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, Vor- sltlyendes in geeigneter Weise zur Kenntnis der Interessenten zu bringen.
Friedberg, den 1. März 1899.
Der Großherzogliche Bereinigungskommissär für die Provinz Oberhessen.
___________________Süffert.___________________
Deutscher Reichstag.
50. Sitzung vom 6. März. 1 Uhr. Eingegangen ist die G e w e r b e n o v e l l e. Zur 3. Lesung steht die Vorlage betr. den bayerischen Senat beim Reichsmilitärgericht.
Abg. S ch a e d l e r (Centr.) führt aus, trotz der dankens- lurrten Erklärung des Reichskanzlers, daß eine Abänderung des gegenwärtigen Gesetzes nicht erfolgen könne ohne Zustimmung der bayerischen Regierung, müsse er erklären, daß kirne engeren Freunde und er, aus dem Grunde der nicht ausreichend erfolgten Wahrung des bayerischen Sonderrechts gegen diese Vorlage stimmen werden.
Ohne weitere Debatte wird nunmehr die Vorlage definitiv angenommen. Dagegen stimmten wieder die bayerischen Mitglieder des Centrums.
Zur Beratung stehen alsdann die einmaligen 91 u <3 r gaben des Militär et ats. Die Annahme erfolgt ohne itbe Debatte. Damit ist dieser Etat erledigt.
Es folgt der Etat des Allgemeinen Pensions- sonds. Derselbe wird debattelos angenommen.
Zum Etat des Invalide nfonds beantragt die Kommission zwei Resolutionen; die erstere wünscht einen Nachtragsetat, um die Beihilfen an alle nach dem Gesetz von 1895 berechtigten Veteranen auf die Höhe von 120 Mk. zu bringen; die zweite strebt einen Gesetzentwurf an, durch welchen, unter Berücksichtigung der gesteigerten Kosten der Lebenshaltung, den berechtigten Wünschen der Militär- invaliden Rechnung getragen werde, und zwar insbesondere nach in Bezug auf Reliktenversorgung, Entschädigung für 'Lichtbenutzung des Civilversorgungsscheins und Belassung der Militärpension neben dem Civildiensteinkommen.
Abg. Graf O r i o l a (natl.) tritt warm für die Reso- httiionen ein, speziell für diejenige zugunsten der Veteranen.
Schatzsekretär v. Thielmann führt aus, es sei ein besetz in Vorbereitung behufs Verwendung der Ueberschüsse iius dem Jnvalidenfonds. Näheres darüber könne er noch nicht mitteilen; jedoch wolle er soviel sagen, daß in diesem Gesetze auch Fürsorge getroffen werde für die Kriegsrelikten. Esr fei behauptet worden, daß es sich bei den Veteranen um insgesamt 26000 Mann handele, von denen 20 000 versorgt Kien, sodaß nur noch 6000 zu versorgen wären, was 12D 000 Mk. erfordere. Das sei doch nicht richtig. Im Dezember 1896 habe es sich allerdings um 26 145 Mann gehandelt, Ende 1898 schon um 35 268, sodaß schon jetzt nicht 720000, sondern 1 800000 Mk. erforderlich fein würben. Für die nächsten 10 Jahre fei ein weiterer Zuma chs, nach Abzug aller Abgänge, zu erwarten von alljährlich mehreren Tausenden. Bei den Veteranen kommen nicht Mili- •»r-: oder Kriegsinvalidität in Betracht, vielmehr nur eine oilogemein menschlische Fürsorge. Er, der Minister, könne tcht sagen, ob der Bundesrat geneigt sein würde, diesen Wsz zu beschreiten. Aber das wisse er, daß bei der preuß- ischyev Regierung eine solche Geneigtheit nicht bestehe.
Abg o. Kard off (Rp.) tritt für beide Resolutionen <in~ Nötigenfalls müsse zu gunften der Veteranen eine An- KW gemacht werden, um den Jnvalidenfonds zu erhöhen.
Abg. Graf Roon (kons.) wünscht gleichfalls Annahme der Resolutionen. Daß die Zahl der Veteranen so stark weiter wachsen sollte, wie der Herr Schatzsekretär dies annehme, fei wohl doch nicht zu befürchten.
Abg. Werner (Antis.) stimmt den Resolutionen zu, desgleichen Abg. Schädler (Centr.) und die Abgg. von Staudy (kons.), Singer (Soz.) und Stockmann (Rp.).
Abg. Schrempf (kons) bemerkt, die Erklärung des Schatzsekretärs habe ihn ungemein peinlich berührt. Die Regierung sollte sich doch in Bezug auf die Veteranen nicht immer schieben lassen. Daß sie dies thue, müsse man ihr zum Vorwurf machen. Hätte der Reichstag das im Jahre 1871 auch nur ahnen können, dann hätte er damals sicherlich in seinem frischen Enthusiasmus statt 87 Millionen Thaler deren 100 oder 150 bewilligt für den Jnvalidenfonds.
Abg. Prinz Carolath (nl.) behält sich vor, Vorwürfe gegen den Bundesrat erst dann zu erheben, wenn von ihm diese Resolutionen wieder abgelehnt werden sollten, die der Reichstag völlig einmütig annehmen werde.
Abg. Beckh (frs. Vp.) tritt ebenfalls für die Resolutionen ein.
Dieselben werden einstimmig angenommen, der Etat wird genehmigt.
Morgen 1 Uhr: Erste Lesung des Hypothekenbankgesetzes, 1. Lesung der lex Heinze.
Schluß 58/4 Uhr.
Deutsches Reich.
Berlin, 6. März. Das Kaiserpaar trifft, der „Voff. Ztg." zufolge, mit den jüngeren Kindern zwischen dem 10. und 15. Juni zu etwa achttägigem Besuche auf Schloß Urville ein. Außer der feierlichen Grundsteinlegung des von dem Kaiser selbst entworfenen Gesamt-Denkmals auf dem Schlachtfelde von Gravelotte sind alle größeren Festlichkeiten abgelehnt worden.
Berlin, 6. März. Wie die „Staatsbürger-Zeitung" berichtet, ist die Beschlagnahme ihrer beiden Nummern, in der die Reden des Grafen Pückler enthalten waren, auf Beschluß des Landgerichts erfolgt, nachdem das Amtsgericht dies abgelehnt hatte. Ein selbständiges Verfahren schwebt gegen den Grafen Pückler in Glogau.
Berlin, 6. März. Im Abgeordnetenhause wurde heute der Etat der Handels- und Gewerbe-Verwaltung diskutiert. Nach längerer Debatte wurde der Titel „Minister- gehalt" bewilligt. Morgen wird die Beratung fortgesetzt.
Berlin, 6. März. Der Kaiser hat an die Gattin des erkrankten Schriftstellers Rudyard Kipling ein Telegramm gerichtet, das in deutscher Übersetzung lautet: „Als ein enthusiastischer Verehrer der unvergleichlichen Werke Ihres Mannes erwarte ich mit Spannung Nachricht über sein Befinden. Gott gebe, daß er Ihnen und Allen erhalten bleibe, die ihm für die herzerhebende Art dankbar sind, in der er die Thaten unserer großen gemeinsamen Rasse besungen hat." Frau Kipling hat durch Vermittlung des deutschen Botschafters in Washington Sr. Majestät ihren tiefgefühlten Dank aussprechen und gleichzeitig melden lassen, daß sich Herr Kipling auf dem Wege der Besserung befinde.
— Die Beratungen über das Maß der an das Eisenbahnbetriebspersonal zu stellenden Anforderungen, sowie die vom Reichseisenbahnamt mit den einzelnen Bundesregierungen gepflogenen Verhandlungen haben zur Aufstellung von Bestimmungen über eine planmäßige Dien stund Ruhezeit der Eisenbahnbetriebsbeamten geführt. Die Bestimmungen, denen die beteiligten Regierungen beitraten, enthalten die Grundsätze, von denen bei Bemessung der Dienstdauer der Betriebsbeamten auszugehen ist. Sie sollen auf alle mit der selbständigen Wahrnehmung von Dienst- verrichtungen betrauten Personen Anwendung finden, ohne Rücksicht, ob sie als Beamte diätarisch beschäftigt sind oder außerhalb des Beamtenverhältnisses stehen. Die neuen Vorschriften, denen die Diensteinteilung der preußischen Staatsbahnen im wesentlichen schon entspricht, werden allmählich auch bei den übrigen Staatsbahnen eingeführt. Die Privatbahnen wurden vom Reichseisenbahnamt veranlaßt, künftig nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren.
— Zur Pariser Weltausstellung. Um die Befürchtungen bezüglich des Schutzes der ausländischen Erfindungen und Handelsmarken für die Pariser Weltausstellung von 1900 gegenstandslos zu machen, hat der französische Handelsminister Delombre dieser Tage — wie die Pariser Blätter melden — einen Antrag auf Abänderung der in Frankreich bestehenden Musterschutzgesetze mit folgender Begründung eingebracht: „Das Gesetz vom 5. Juli 1844,
das durch das vom 31. Mai 1856 abgeändert und erweitert worden ist, untersagt die Einführung im Ausland fabrizierter Gegenstände, die gleich oder ähnlich den durch Patente gewährleisteten sind, wenn nicht eine besondere Einwilligung seitens des Ministers des Handels und der Industrie durchgesetzt worden ist. Eine Ausnahme existiert nur zu Gunsten der Bürger oder Untertanen der Staaten, die dem Abkommen vom 20. März 1883 bezüglich des Schutzes des industriellen Eigentums beigetreten sind. Das Ihnen hiermit vorgelegte Gesetz enthebt alle Ei sinder der Formalität einer Ermächtigung, da eine solche Verzögerung in der Einsendung der für die Ausstellung bestimmten Erzeugnisse und Maschinen herbeiführen könnte. Andererseits erklärt das Gesetz von 1844 den Patentinhaber, der seine Erfindung oder Entdeckung nicht in Frankreich in Betrieb gesetzt hat, aller seiner Rechte in der Frist von zwei Jahren, von der Erteilung des Patentes an gerechnet, verlustig; ferner auch diejenigen, welche zwei Jahre hinter einander ihre Erfindung unausgebeutet gelassen haben, wenn sie nicht in dem einen wie im anderen Falle gerechtfertigte Gründe für ihre Unthätigkeit anführen können. Nach der Fassung des vorliegenden Antrages, der genau dem Artikel III des Gesetzes vom 13. Oktober 1883 nachgebildet ist, wird jeder Erfinder, der in der Ausstellung von 1900 einen Gegenstand ausstellt, der dem gleich ist, der ihm durch sein Patent gewährleistet ist, selbst wenn derselbe im Auslande hergestellt wurde, so angesehen und behandelt werden, als habe er seine Entdeckung während der ganzen Dauer der Aufstellung in Frankreich betrieben." Der Minister hebt hervor, wie günstig diese Bestimmungen für die Erfinder seien, die an der Ausstellung teilnehmen würden. Die Gesetze über das industrielle Eigentum enthalten zahlreiche Artikel, die den Vertrieb und selbst den Transit nachgeahmter oder verbotene Marken und Anzeigen tragender Erzeugnisse in Frankreich untersagen und ihre Beschlagnahme anordnen. Da solche Pfändungen aber die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände auf dem Wege verzögern könnten und die Pfändung im Innern der Ausstellung Verwirrungen in der Organisierung der einzelnen Gruppen anrichten würde, so werde in dem Anträge des Ministers die thatsächliche Prüfung verboten.
— In Südwest-Afrika sollen bekanntlich in ähnlicher Weise wie dies in Südafrika geschehen ist, Reservate für die Eingeborenen geschaffen werden, in denen dieselben unter Führung der Mission kulturell gehoben werden können. Das Reservat Rietmond (zu Gibeon gehörig) ist jetzt von der deutschen Reichsregierung genehmigt worden. Danach sind die Plätze Rietmond und Kalkfontein zum unveräußerlichen Eigentum des Witboistammes erklärt worden. Durch Vertrag des stellvertretenden Präses der Nama-Mission, Missionars Judt, mit Hendrik Witboi, vorn 24. August 1898, bestätigt durch Major Leutwein, ist zugleich der Rheinischen Missionsgesellschaft für die Dauer von zunächst 70 Jahren das Recht eingeräumt, sich innerhalb des Gebietes mit ihren Angehörigen an beliebigen Stellen niederzulassen und nach ihrem Ermessen alle Einrichtungen und Anlagen zu schaffen, die das Wohl der Eingeborenen in seelsorgerischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern geeignet sind; doch dürfen alle aus diesem Gebiet stammenden Einnahmen der Missionsgesellschaft nur zur Bestreitung der Ausgaben derselben mit Beziehung auf das südwestafrikanische Schutzgebiet Verwendung finden. Weiter ist dann von der Regierung die Bestimmung getroffen, daß keine Lieenz zum Ausschank geistiger Getränke erfolgen dürfe; und endlich ist der Rheinischen Missionsgesellschaft die Erlaubnis erteilt, sich mit ihren Angehörigen an beliebiger Stelle in dem Reservate niederzulassen, während allen anderen „Fremden" die Niederlassung in. dem Reservat verboten bleibt. Man kann daher wohl hoffen, daß der Witboistamm endlich zu einer festen Ansiedlung kommen wird. Im übrigen beabsichtigt die Mission, die Reservate dadurch nutzbar für die Eingeborenen zu machen, daß die Wasserverhältnisse geregelt werden und dadurch Garten- und Ackerbau gefördert wird. Für diese Zwecke ist ein Ingenieur entsandt worden.
Ausland.
Graz, 6. März. Der protestantische Pfarrer Mai wurde vom Bezirksgericht zu 30 Gulden Geldstrafe verurteilt, weil er an der Universität eine Einladung zur Besprechung der Uebertriltsbewegung angeschlagen hatte.
Triest, 6. März. Seit gestern wütet hier eine furchtbare Bora. Ein mit sechs jungen Leuten besetztes Segel-


