oft zerbrach er sich seinen Kindskopf mit religiösen Gedanken. Der Glaube beglückte den Knaben.
Auch in Gumbinnen sollte seines Bleibens nicht lange fein. Er mar wohllöblicher Tertianer geworden, als sein Vater im Herbst des Jahres 1832 nach dem Städtchen Ragnit am Memelstrom berufen wurde. Den Winter über blieb der Knabe noch bei den Eltern im Pfarrhause, an das sich ein großer Obstgarten, der Lieblingsaufenthalt der Kinder, schloß.
Der Vater erteilte ihm den ersten Unterricht in den altklassischen Sprachen und verstand es vorzüglich, das Interesse des Knaben für die Antike wachzurufen.
Besonders packte den Knaben der alte Homer. Von seinem 12. Jahre, so erzählte er mir selbst, ist selten ein Tag vergangen, ohne daß er im Original der Odyssee gelesen hätte. Ja, damals schon machte er sich daran, das griechische Epos dichterisch nachzubilden, eine „Lustarbeit", der er „Stunden des reichsten Genusses zu verdanken hatte." (Schluß folgt?
Reihe von Abgeordneten endliche Regelung des Wohnungsgeldzuschußwesens unabhängig von dem militärischen Servis- tarifwesens. .
Staatssekretär von Podbielskr teilt mit, daß der
Kaiser die Einführung einer besonderen Sommerkleidung für Landpostbriefträger genehmigt habe. (Bravo!)
Das Haus vertagt hierauf die Weiterberatung des Etats auf morgen 1 Uhr. Außerdem steht die erste Lesung der Novelle zum Bankgesetz auf der Tagesordnung.
Schluß 5-/4 Uhr.
einem Fernsprechnetz zu geben ist, insbesondere ob em solches auf den Bezirk eines Ortes zu beschränken, oder auf mehrere Orte zu erstrecken ist, hängt von der Bestimmung der Verwaltung ab. Gewöhnlich werden als selbständige Netze (sogen. Stadt-Fernsprecheinrichtungen) nur Anlagen von mindestens fünf Teilnehmern angesehen. — Das Gesetz soll am 1. April 1900 in Kraft treten. — Die Vorlage soll bereits am Donnerstag auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrats kommen. Voraussichtlich wird sie den Verkehrs- und Finanzausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden.M. - KS&Ü
M.P.C. Berlin, 7. Februar. Die jetzt dem Reichstage zugegangene lex Heinze stellt das äußerste an Konzessionen dar, welche die Bundesregierungen auf dem m Frage stehenden Gebiete zu machen entschlossen sind. Sollte das Zentrum weiter gehende Forderungen betreiben, so könnte es damit nur das Zustandekommen des Gesetzes vereiteln. .,
M.P.C. Berlin, 7. Februar. In gutunterrichteten Finanzkreisen nimmt man an, daß sich an der Zeichnung der 75 Millionen Mark 3 prozentiger deutscher Reichsanleihe, und der 125 Millionen Mark 3 prozentiger konsolidierter Preußischer Staatsanleihe mit nicht geringer Lebhaftigkeit auch bestimmte Teile des Auslandes beteiligen werden. Man denkt insbesondere auch an überseeische.
M.P.C. Berlin, 7. Februar. Im Zusammenhang mit den letzten Reichstagsdebatten über die Unvereinbarkeit der amtlichen Obliegenheiten im Kaiserlichen Dienst Angestellter mit einer agitatorischen Thätigkeit zugunsten der Sozialdemokratie, ist auch von einer Seite wieder die Unumgänglichkeit der Wiedereinführung eines Sozialistengesetzes hervorgehoben worden. An dem Standpunkt, den die verbündeten Regierungen dieser Forderung gegenüber während der letzten Jahre festgehalten haben, wird sich voraussichtlich jetzt ebenso wenig ewas ändern, wie an ihrer Haltung in der Jesuitenfrage. Es wird demgemäß ein neues Sozialistengesetz nicht eingebracht werden und der vom Reichstag angenommene Antrag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes demnächst ebenso unerledigt bleiben wie bisher.
Deutsches Reich.
Berlin, 6. Februar. Wie der „Lokal-Anzeiger" aus Kiel meldet, wird bei der Anwesenheit des Oberpräsidenten I v. Köller in Apenrade am 13. eine große Deputation angesehener dänisch gesinnter Männer des Kreises eine I Audienz nachsuchen, um gegen die Ausweisungen vorstellig I zu werden. , f I
Berlin, 6. Februar. Der Entwurf eines Tele-I
graphen-Wegegesetzes ist, wie die „Kreuzzeitung I vernimmt, soweit fertiggestellt, daß er dem Bundesrat m I den nächsten Tagen zugestellt werden kann. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ist, wie verlautet, der I Anfang nächsten Jahres in Aussicht genommen.
Berlin, 5. Februar. Ueber die neue Fernsprech- I gebühren-Ordnung. Bei der Neuordnung des Fernsprechgebührenwesens ist in der Vorlage, welche dem Bundes- I rat zugegangen ist, darauf Bedacht genommen, eine gerechtere I Verteilung der Gebühren innerhalb des Rahmens des bisherigen Gesamtergebnisses herbeizuführen. Das Abonnementssystem ist beibehalten worden, und innerhalb desselben sind Abstufungen nach Maßgabe des Nutzens, den das I Publikum, und der Aufwendungen, die die Verwaltung hat, I eingeführt. Daneben soll aber fakultativ denjenigen Teil- I nehmern, welchen die Abonnementsgebühr zu hoch erscheint, der Anschluß gegen Zahlung von Einzelgebühren gestattet sein. Für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz sott fortan eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr erhoben werden. Die Grundgebühr ist die Vergütung für die Ueberlassung I und Unterhaltung der Apparate, sowie für den Bau und die Instandhaltung der Sprechleitungen. Sie beträgt in Netzen von nicht über 1000 Teilnehmer-Anschlüssen 60 Mk., in Netzen bis 5000 Anschlüsse 75 Mk.; bis 20000: 90 Mk.; und bei mehr als 20000 Teilnehmer-Anschlüssen 100 Mk. jährlich für jeden Anschluß, welcher von der Vermittlungsstelle nicht weiter als 5 Kilometer entfernt ist. — Die Gesprächsgebühr ist die Vergütung für die Herstellung der Gesprächsverbindungen. Sie wird auf Grund der Aufzeichnungen der Vermittlungsstelle festgestellt und ist entweder eine Bauschgebühr oder eine Einzelgebühr. Die Höhe der Bauschgebühr (Gesamtgesprächsgebühr) richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der Gesprächsverbindungen von nicht mehr als drei Minuten Dauer, welche während eines ! Jahres auf jeden der zu einem Netz vereinigten Teilnehmeranschlüsse entfallen. Die Gesprächsgebühr beträgt für tue ersten 500 Verbindungen 20 Mk.; bei mehr als 500 bis inkl. 1500 Verbindungen für weitere 500 Verbindungen je 15 Mk.; bis 3000 Verbindungen für je weitere 500 Verbindungen je 10 Mk.; und bei mehr als 3000 Verbindungen für die überschießenden Verbindungen insgesamt noch 10 Mk. — Die Grundgebühr und die Gesamtgesprüchsgebühr werden für jedes Netz alle drei Jahre neu festgestellt und drei Monat vorher bekannt gemacht. Bei eintretender Erhöhung der Gebühren können die Teilnehmer einen Monat vorher kündigen. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, an Stelle der Gesamtgesprächsgebühr Einzelgesprächsgebühren für jede hn:- gestellte Verbindung, mindestens jedoch für 400 Gespräche jährlich, zu zahlen. Die Einzelgebühr beträgt 5 Pfg. für die Verbindung von nicht mehr als drei Minuten Dauer; jede angefangene Reihe von 100 Gesprächsverbindungen wird für voll gerechnet. — Der Anschluß gegen Einzelgesprächsgebühren findet in Netzen, in welchen die Gesamtgesprächsgebühr 20 Mk. beträgt, nicht statt. — Wo Fernsprechnetze neu errichtet werden, wird während der ersten drei Jahre nach der Errichtung für jeden Teilnehmeranschluß, welcher nicht mehr als 5 Kilometer von der Vermittlungsstelle entfernt ist, eine Grundgebühr von 60 Mk. und eine Gesamtgesprächsgebühr von 20 Mk. für den Anschluß erhoben. — Für die Benutzung der Verbindungsanlagen zwischen verschiedenen Netzen oder Orten mit öffentlichen Fernsprechstellen werden Einzelgesprächsgebühren erhoben. Sie betragen für eine Gesprächsverbindung von nicht mehr als drei Minuten Dauer bei einer Entfernung bis zu 50 Kilometer einschl. 25 Pfg.; bis 100 Kilometer 50 Pfg., bis 500 Kilometer 1 Mk., bis 1000 Kilometer 1,50 Mk., über 1000 Kilometer 2 Mk. — Welcher Umfang
seither im 5. Großh. Infanterieregiment Nr. 168, und dem Hauptmann und Kompagniechef im Infanterieregiment Nr. 140 Ehrhardt, seither im 4. Großherzogl. Infanterieregiment (Prinz Carl) Nr. 118, das Ritterkreuz 1. Klasse des Ver- dienstordens Philipps des Großmütigen zu verleihen geruht.
•* Akademischer Gesangverein. Fest - Konzert am 19. Februar. Den Freunden und Gönnern des Vereins wird in den nächsten Tagen eine Einladungsliste zum Konzert vorgelegt werden, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach bald mit Unterschriften bedecken wird. Da es aber I nicht ausgeschlossen ist, daß mancher übersehen werden wird, der freundliche Gefühle für den feiernden Verein im Busen I trägt, so mögen die unabsichtlich Vergessenen zu Herrn Challier sich bemühen, der ihnen unverzüglich Karten I aushändigen wird. Die Eintrittspreise sind trotz des vor- I züalichen Programms mäßig, und betragen für Sperrsitz I Mk. 2,50, für unnummerierte Plätze Mk. 1,50. Das Pro- I gramm wird in den allernächsten Tagen im Anzeigenteil I veröffentlicht werden.
*♦ Gesellschaft für Erd- und Völkerkunde. Am 3. Februar sprach Herr Prof. Dr. W. Wetz von Gießen über Cecil Rhodes und den englischen Imperialismus. Der Redner, dessen Aufenthalt in England 1898 in die Zeit des Aufflammens der imperialistischen Idee in jenem Lande fiel, erörterte zunächst die Entwicklung derselben im britischen Reiche. In den 70er Jahren war in England die Befürchtung, die Kolonien könnten sich von dem Mutter- lande losreißen, noch ganz allgemein und die Erkenntnis der Möglichkeit eines großen britischen Weltreiches, zu dem alle englisch sprechenden Kolonien, namentlich Kanada, Neu- seeland, Australien und Südafrika, gehören müßten, nur bei wenigen vorhanden. Zu diesen gehörte bereits früh Cecil Rhodes, ein damals in den zwanziger Jahren stehender Mann, der seiner Gesundheit halber nach Natal ging, später seinen akademischen Grad in Oxford erwarb und seit Anfang der achtziger Jahre nun zu dem Träger der lmpena- listischen Idee wurde. Ihn charakterisiert eine überaus zähe Energie, die ihn befähigt, rücksichtslos auf ein gegebenes Ziel hinzuarbeiten, und eine ungewöhnliche finanzielle Begabung, durch die er schon im Alter von 30 Jahren tin sehr bedeutendes Vermögen erwarb, namentlich durch ge- schickte Operationen in südafrikanischen Werten. Dieses Vermögen verwendete er nun ausschließlich zur Förderung seines Gedankens, Südafrikas verschiedene Staaten und Kolonien, das kapholländische und britische Element zu einem festen politischen Ganzen unter englischer Führung zusammenzufassen. Die bekanntesten Stationen auf dem Wege seiner Erfolge sind: die Vereinigung der Diamantengruben zu der de Beers Kompany, mit einem Kapital von 4 Mill. Pfd. Sterl., und Dividenden bis zu 25 Proz.; die Ernennung zum Finanzmiuister der Kapkolonie 1884 und zum Ministerpräsidenten derselben 1890, die Angliederung von Betschuana-Land und benachbarter Landschaften an die Kapkolonie, wodurch er einen Keil zwischen Deutsch-Süd-
: westafrika und Transvaal trieb; die Begründu^ bev Chartered Company, die Niederwerfung des Matabele- Aufstandes durch persönliches mutiges Eingreifen und die Erwerbung des jetzt Rhodesia genannten Landes der Ma- tabele für England. Als er sich jedoch 1896 daran wagte, Transvaal durch den Putsch Dr Jamesous zu erdrücken, verlor er einen Teil seines Einflusses und mußte wegen der Erbitterung des kapholländischen Elements auf bie Ministerpräsidentschaft verzichten. Seitdem widmet er sich der Verwaltung Rhodesias und hat bereits die Eisenbahn bis Buluwayo fertiggestettt; es kann nur eine Frage der Zeit sein, daß die Eisenbahn bis an den Sambesi weitergeführt werden wird und schon plant Rhodes bekanntlich die Verbindung von Chartum und Buluwayo durch Telegraph und Eisenbahn. Seine gewaltigen Erfolge und sein
I tadelloser Lebenswandel sicherten Rhodes bald eine Stelle unter den angesehensten Männern Englands, ja er darf wohl als der Träger der ganzen imperialistischen Richtung, des großenglischen Gedankens, angesehen werden. Seine Erfolge sind es, die in Zeiten anscheinenden Rückgangs des britischen Einflusses der Nation die Hoffnung auf
I Wiedererstarken einer nationalen, auf Expansion und Weltherrschaft gerichteten Politik erhalten, und auch Sänger, wie Rudyard Kipling, den Dichter des britischen Heeres
I und der Kolonieen, zu nationalen Liedern von nicht zu unterschätzender politischer Bedeutung begeistert haben. Daß M der Zeit Rhodes Lebenswerk, die Vorherrschaft Englands über Südafrika zu begründen und zu besiegeln, durchgeführt werden wird, daran ist nach den neuesten politischen Ev
I eignissen in Südafrika nicht mehr zu zweifeln. Rhodo I aber wird in Zukunft unter die größten nationalen Helden I Englands gerechnet und mit den großen Begründern und Erhaltern der britischen Kolonien in eine Linie gestellt werden
I müssen. -fl.
•• Stadttheater. Mittwoch den 8. Februar siudü I die vor acht Tagen ausgefallene Vorstellung von Gutzkows „Uriel Acosta" zum Benefiz für Herrn Hu bett I Dietzsch statt. Die Aufführung der Operette „D>e I Fledermaus mit Herrn Hofopernsänger Otto W erlitt I von Darmstadt als Gast ist auf Donnerstag W I 9. ds. Mts. verschoben worden, da Herr Werner am Mm' I woch infolge einer Repertoireänderuug des Hoftheaters I Darmstadt zu fingen hat.
** Dem Allgemeinen Bericht über die städtische Verwalt« I im Jahr 1897/98 entnehmen wir u. a. folgendes: I Stadtverordneten-Verfammlunghatin23 Sitzung^ I über 625 Gegenstände verhandelt; der stärkste Besuch eine I Sitzung hat bestanden aus dem Oberbürgermeister, den, die I Beigeordneten und 24 Stadtverordneten, der schwächste au I zwei Beigeordneten und 18 Stadtverordneten; im ®lir®) I schnitt haben an jeder Sitzung 23 Stadtverordnete I jeder Stadtverordnete an 17 Sitzungen teilgenommen. "" Was die Thätigkeit der Kommissionen und Dep , | tationen betrifft, so beschäftigte sich die Bau-DeputaN
Ausland.
Graz, 6. Februar. Der Statthalter sistierte die Thätigkeit des von dem Baron Rokitanski geleiteten, den Klerikalen schroff gegenüberstehenden Bauernbundes.
Budapest, 6. Februar. Die nolificierte Antwort der Regierung wurde heute vormittag den Vertrauensmännern der Opposition überreicht. Letztere hielten eine Konferenz ab. Die Situation hat sich wesentlich gebessert. > Da Banffys Rücktritt nicht mehr zweifelhaft, ist die Opposition geneigt, die Vorschläge der Regierung zu acceptieren.
Rom, 6. Februar. Anläßlich des Journalisten-Kou- gresses hat der König alle wegen Preßvergehen verhafteten Personen begnadigt. r .
M.P C Belgien denkt bekanntlich an eine Erschwerung des Imports, die, wenn sie wirklich beschlossen werden sollte, auch auf den Export wirken würde. Der belgische Außenhandel weist 1898 gegen 1897 eine Mehreinfuhr von 133 Mill. Frks., und eine Mehrausfuhr von 104 V2 Mill. Frks. auf. Die belgische Einfuhr von Deutschland steigerte sich um 5 Mill. Frks., der belgische Export nach Deutschland wuchs um 75 Mill. Frks.; nach Frankreich und den Niederlanden war der Verkehr gleichfalls gestiegen; nach Großbritannien war die Einfuhr um 3 Mill. Frks. höher, die Ausfuhr um fast 4 Mill. Frks. niedriger.
Paris, 6. Februar. Die Truppen der hiesigen Besatzung werden über ihr Verhalten gegenüber aufrührerischen Volksmengen unterrichtet. „Gaulois" erklärt angesichts anderer Deutungen, dieser Unterricht geschehe mit Rücksicht auf mögliche Zusammenstöße mit ausständischen Arbeitern.
Paris, 6. Februar. Dem „Soir" zufolge sind General CH ano ine und Kapitän Cuigu et bereit, zu erklären, daß die von der Kriminalkammer inkriminierten Schriftstücke dem Obersten Panizzardi mitgeteilt worden sind.
Marseille, 6. Februar. Von den bet den gestrigen Tumulten verhafteten Personen sind alle bis auf einen aus der Haft entlassen worden. Die Zahl der Verwundeten ist größer, als man anfangs annahm. Sie betragt nahezu 200. W ,
Belgrad, 6. Februar. Ofsiziös wird kategorisch bestritten, daß weitere PersonaIveränderungen im i Kabinett bevorstehen und daß ein Systemwechsel beab- s^Algier, 6. Februar. Der Präfekt hat den Bürgermeister und den ganzen Munizipalrat der Stadt Algier seines Amtes enthoben, weck dieselben überführt worden sind, mit den Antisemiten gemeinsam die vorgekommenen Unruhen organisirt zu haben.
Males und Provinzielles.
Gießen, den 7. Februar 1899.
•* Nachdem schon unsere gestrige Abwehr, hergebrachte Vorurteile entkräftend, beurkundet, daß — wovon man sich übrigens bei gutem Willen täglich durch den Augenschein überzeugen kann — mir den gemeinen Mann nicht minder zuvorkommend, als den gelehrten Professor zu bedienen wissen, erklären wir hiermit nochmals, daßwir auf künftige hämische Anzapfungen der „Vereinigten lieben Schwestern" erst dann wieder einmal eingehen werden, wenn so viel Zeug vorhanden ist, daß sich eine gründlich e Wäsche verloHut.
*' Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 4. Februar dem Major und Bataillonskommandeur im Infanterieregiment Nr. 172 v. Prittwitz u. Gaffron,
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