Nr. 288 Erstes Blatt» Donnerstag den 7. December
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Amtlicher Heil.
Polizei-Verordnung.
Die polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben in den Gemeinden Albach, Beltershain, Bersrod, Burkhardsfelden, Climbach, Harbach, Hausen, Klein-Linden, Langd, Londorf, Obbornhofen, Reiskirchen, Saasen, Staufenberg, Stockhausen, Trohe, Villingen, Winnerod betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 23. November 1899 und mit Zustimmung des Kreisausschusses wird auf Antrag der Gemeindevertretungen auf Grund des Art. 78 der Kreisordnung nachstehende Polizei^Verordnung für die Gemeinden: Albach, Beltershain, Bersrod, Burkhardsfelden, Climbach, Harbach, Hausen, Klein-Linden, Langd, Londorf, Obbornhofen, Reiskirchen, Saasen, Staufenberg, Stockhausen, Trohe, Villingen, Winnerod erlassen.
§ 1.
Spinnstuben dürfen nur bis zu der festgesetzten Polizeistunde statlfinden. Wer über diese Stunde hinaus eine Spinnftube hält oder an einer solchen teilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
§ 2.
Gegenwärtige Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer, Verkündigung in Kraft.
Gießen, den 4. Dezember 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Wagner.
Polizei-Verordnung.
Die polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben in der Gemeinde Großen-Linden betreffend.
Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 23. November 1899 wird auf Antrag der Gemeindevertretung hiermit nachstehende Polizei-Verordnung für die Gemeinde Großen-Linden erlassen:
§ 1.
Spinnstuben dürfen an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht, und an den übrigen Tagen nur bis zur festgesetzten Polizeistunde stattfinden.
§ 2-
In Wirtslokalitäten dürfen derartige Spinnstuben nur dann abgehallen werden, wenn eine Tochter des Wirts an der Spinnstube beteiligt ist, bezüglich der Abhaltung der Spinnstuben geordnete Reihenfolge unter den Teilnehmerinnen gehalten und die Tochter des Wirts von der Reihenfolge betroffen wird.
§ 3.
Die männliche Jugend darf im ersten Jahre nach deren Konfirmation bezw. Entlassung aus der Schule Spinn- fiuben nicht besuchen.
§ 4.
Übertretungen dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft.
§ 5-
Gegenwärtige Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Gießen, den 4. Dezember 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Gießen.
Unter dem Viehstand des Herrn G. Bichl er auf der Hardt ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und die Sperre des Gehöfts verfügt worden.
Gießen, den 2. Dezember 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Lokales und Prsvinfielles.
Gießen, 6. Dezember 1899.
** Bon bet Universität. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 2. Dezember den ordentlichen Profeffor in der juristischen Fakultät der LandeS-Universität, Dr. Reinhard Frank, auf fein Nach- fuchen, mit Wirkung vorn 1. April 1900 au, aus dem Dienste zu entlassen.
•* Auszeichnung- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 12. November dem Bürgermeister Sebastian Heil zu Klein-Umstadt das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste" am Bande des Philipps Ordens zu verleihen.
*• Der akademische Vortrag über Friedrich Nietzsche findet nicht am Mittwoch dem 6. Dezember, sondern Mittwoch den 13. Dezember statt.
♦* Neuorganisation im Finanzministerium. Wie die „N. H. V." von zuverlässig r Sette erfahren, steht eine umfassende und einschneidende Neuorganisation im Ressort des Finanzministeriums bevor. Nicht nur sollen die Rentämter aufgehoben und damit eine von dem Landtage schon wiederholt erhobene Forderung erfüllt werden, sondern es soll vor allem das gesamte, auf veralteten, nicht mehr zweckentsprechenden Verordnungen u. s. w. beruhende Kassenwesen umgestaltet und eine den Interessen des Publikums in jeder Beziehung Rechnung tragende neue Organisation der staatlichen Kassestellen geschaffen werden, die alle Schwierigkeiten beseitigt, welche sich seither der raschen und leichten Erfüllung der Zahlungsverpflichtung (der Abführung von Staatssteuern, Holzgeldern u. s. w.) zur staatlichen Kasse entgegenstcllten. Einzelheiten über die Art der Durchführung sind noch nicht bekannt. Eine weitere Neuerung wird in Einführung einjähriger Budgets (an Stelle der seitherigen dreijährigen) bestehen, womit ebenfalls den Wünschen der Stände nachgekommen wird. Für die Eröffnung des Landtags zwecks Konstitution u. s. w. ist der 19. Dezember in Aussicht genommen.
** Mondfinsternis. Eine nahezu vollständige Mondfinsternis steht in der Nacht vom 16. zum 17. Dezember bevor. Die Beobachter werden allerdings einen Teil ihrer Nachtruhe opfern müffen. Der Anfang ist 12 Uhr 44 Min., die Mitte 2 Uhr 26 Min. und das Ende 4 Uhr 18 Mm. nach mitteleuropäischer Zeit. Die größte Phase beträgt 0,998 des Monddurchmessers.
•* Zur Wohnungsnot in den Städten. Auf dem hessischen Städtetag zu Bingen stellte Herr Oberbürgermeister Dr. Gaßner (Mainz), von Herrn Justizrat Dr. Gutfleisch (Gießen) und den übrigen Vertretern der Stadt Mainz unterstützt, folgenden Antrag: „Der Städtetag nimmt die Anregung, welche durch die erstatteten Referate bezüglich der Hebung der Wohnungsnot gegeben sind, mit Dank entgegen, und sieht es als eine der hervorragendsten Aufgaben der Städte an, den bestehenden Mißständen auf dem Gebiete des Wohnungswesens mit allen zulässigen Mitteln abzuhelfen, insbesondere auch durch Einrichtung von Wohnungsämtern ober Unterstützung gemeinnütziger Baugesellschaften ober im geeigneten Falle burch eigene Bau- thätigkeit." — Nach einigen Ausführungen ber Herren Görz, Köhler u. a. würbe biese Resolution einstimmig angenommen.
** Noch einmal der „Fall Küchler". Betreffs ber von Lanbgerichtsbirektor i. P. Küchler herausgegebenen, schon erwähnten Broschüre wirb bem „Darmstäbter Tägl. Anz." geschrieben: „„Der Fall Küchler" lautet bie Überschrift bes neuesten uns vorliegenben Schriftchens (Darmstabt, C. F. Winter), unb zwar ist es Herr Küchler selbst, ber zum erstenmale in letzter Stunbe an bie Oeffentlichkeit tritt zu seiner eigenen Rechtfertigung. Wer in ber Schrift sensationelle Enthüllungen ober heftige Angriffe erwartet, bürste fehl gehen. Die Schrift ist in einem burchaus ruhigen unb eblen Ton geschrieben, bringt eine sachliche unb rechtliche Darstellung des „Falles Rapp" unb ber anberen gegen Küchler erhobenen Angriffe. Fast jebe Behauptung, jebe Feststellung ist burch Zeugen mit voller Namensnennung unb burch Bezugnahme auf amtliche Aktenstücke, bie zum Teil wörtlich abgebruckt sinb, belegt. Interessant ist bas Werkchen in zweifacher Hinsicht: Einmal zeigt es, wie wehrlos selbst in unseren georbneten Rechtsverhältnissen ber einzelne ben Angriffen ber Presse gegenüber basteht. (Das ist boch eine völlig unhaltbare Behauptung. Die Reb.) Um mit einigermaßen gleichen Waffen zu kämpfen unb ben ihm versetzten Schlag zu parieren, steht ihm nur biese Art ber Veröffentlichung in ausführlicherer Darstellung zu Gebote, wie sie in neuerer Zeit auch sonst mit Erfolg zur Anwenbung gebracht würbe. Weiter verbient festgestellt zu werben, baß ber ganze „Fall Küchler" nach ben vorliegenben amtlichen Belegen burch eine maß- unb skrupellose Hetze ultramontaner unb bemokratischer Blätter aus politischen Grünben in Szene gesetzt unb bis zur Unkenntlichkeit auf- gebauscht worben war. Zweitens löst die Schrift alle
die Widersprüche, die im „Falle Küchler" auftauchten, in überraschend einfacher unb psychologisch interessanter Weise. Sie stellt unwiberleglich fest, baß Küchler als uneigennütziger unb in jeber Beziehung sittlich einwanbfreier Charakter nach wie vor basteht, unb er keineswegs au- gewinnsüchtiger Absicht seine Verbinbung mit Rapp einging, vielmehr nur, um biefem aus ben uneigennützigsten Motiven zu helfen. Der tiefere Beweggrund war ein sozialpolitischer Versuch, der allerdings fehlschlug, dessen Darstellung aber der Schrift einen dauernden nationalökonomischen Wert verleiht. Küchlers sozialpolitische Ideen unb Betätigungen vor dem Falle Rapp sind in den Mittelpunkt des kleinen Werkes gestellt und werden sicher auch in weiteren, insbesondere wissenschaftlichen Kreisen die verdiente Beachtung finden. Zum Schluffe kommt Küchler noch auf die von ultramontaner Seite gegen ihn gerichteten Angriffe zu sprechen, die sich nur zu leicht aus seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Evangelischen Bundes erklären. Er konstatiert — und das wird nicht verfehlen, die größte Sensation zu erregen —, daß das ultramontane „Mainzer Journal" schon seit Jahren Material gegen ben politischen unb konfessionellen Gegner sammelte, unb daß sich bie Mitarbeiter bieses Blattes zu „solch löblichem Thun" bis hinauf in bie höchsten Gesellschaftskreise finben. So war eine Masse von Schmutz und Klatsch zusammengetragen worden, deren Unwahrheit sich in dem zweiten Disziplinarverfahren sofort herauSftellte. Die. Folge war, daß von allen in dieser Presse so hämisch kolportierten Anschuldigungen auch nicht eine einzige Gegenstand der zweiten Disziplinarverhandlung gegen Küchler wurde. Auch diese Angriffe bespricht Küchler ausführlich und weist nach, daß es sich hierbei nur um Lappalien handelte. Die anfangs nur „als Manuskript" gedruckte Schrift hat Küchler nun auf vielseitigen Wunsch im Buchhandel erscheinen zu lassen sich entschlossen".
♦* Müffen Hunde auch ein Perronbillet losen? Diese Frage wurde gestern von einem Eisenbahnbediensteten auf der Gustavsburg bei Mainz in bejahendem Sinne beantwortet. Ein Herr aus Kostheim wollte gestern nachmittag auf der Gustavsburg einen, mit einem daselbst eintreffenden Zuge ankommenden Bekannten abholen. Der Herr hatte für sich an dem Automaten ein Perronbillet gelöst; als er samt seinem ihn begleitenden Hunde den Perron betreten wollte, wurde ihm von dem Beamten bedeutet, daß der Hund nur dann den Perron betreten dürfe, wenn auch für diesen eine Perronkarte gelöst würde. Da der Eisenbahn- bedienstete trotz aller Gegenvorstellungen von feiten des Hundeeigentümers auf seiner Ansicht bestand, so mußte derselbe eine Perronkarte losen, damit fein vierfüßiger Freund auch an der Freude des Wiedersehens teilnehmen konnte.
** Das liebe Weihnachtsfest naht wieder heran, und damit beginnt sich überall ein geschäftiges Treiben zu regen. Allerorten ist die Liebe am Werk, dieses Fest der Liebe zu schmücken. Und sie bleibt damit nicht im engen Kreise des Hauses. Sie gedenkt vor allem auch der Armen und Verlassenen, und bemüht sich, einen Sonnenstrahl der Liebe in ihr Dunkel zu leiten und ihnen etwas WeihnachtSfreude zu bereiten. In unserer Stadt geschieht dessen nicht wenig. Oeffentliche Armenpflege und private Wohlthätigkeit, Einzelne und Vereine mancherlei Art, sowie unsere Kirchen- gemeinden wetteifern da miteinander im Wohlthun. Die öffentliche Armenpflege wird dazu vor allem durch eine Anzahl von Stiftungen in stand gesetzt. So werden aus der Ebel'schen Stiftung 40 Kinder gekleidet. Bekannt ist das segensreiche Wirken des hochverdienten Herrn Lehrers Curschmann, durch den jedes Jahr einer großen Anzahl Kinder Kleidungsstücke zugewandt werden. Ihm reihen sich würdig die Bescherungen einer Anzahl Vereine an (darunter vor allem des sehr thätigen Vereins „Jugendfreund"), sowie die der Johannesgemeinde. — Sehr vieles geht ganz in der Stille, ohne daß durch Aufruhr, Sammlungen und sonstige Veranstaltungen etwas in bie Ocffentlichkeit brünge. Viele Familien haben ben schönen Brauch, baß sie ihre Hausarmen unter ihren eigenen Weihnachtsbaum einlaben, ober ihnen baheim mit Gaben schmücken. So ist es auch in einigen unserer Kirchengemeinben langjährige Hebung, baß ben Armen bie Gaben ins Haus getragen werben. Zu biefem Zweck sinb auch in biefem Jahre schon seit Wochen fleißige Hänbe von Frauen unb Mäbchen ausber Matthäus-, Markus- unb LukaSgerneinde unter Leitung ber betreffenben Gemeinbeschwestern im Schwesternhause beschäftigt, KleibungSstücke, Wäsche, Bettzeug und auch Puppen für bie lieben Kleinen herzustellen.


