Ausgabe 
7.9.1899 Erstes Blatt
 
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Ausfüllung eilles vom Ausstellungskomitee zu beziehenden Anmeldebogens mindestens 10 Tage vor dem Ausstellungs­tage angemeldet sein. Ueber die endgiltige Zulassung er­hält der Anmeldende einen Zulassungsschein, welcher nebst Gesundheitsschein beim Auftrieb des, bezw. der Tiere auf den Ausstellungsplatz vorzuzeigen ist.

IV. Jedes Tier kann nur in einer Einzelklasse zum Preisbewerb zugelassen werden, jedoch kann es gleichzeitig zum Preisbewerb in einer Familien- oder Sammlungsklasse auftreten.

V. Der Begleiter hat eine amtliche Bescheinigung (Ge­sundheitsschein) aufzuweisen, daß die Herkunftsgemarkung des Tieres mindestens die letzten 4 Wochen seuchenfrei ge­wesen ist. Bösartige oder krank befundene Tiere werden von der Ausstellung ausgeschlossen. Bullen werden nur dann zugelassen, wenn sie mit Nasenring versehen sind, oder an beiden Vorderfüßen mit Fallseilen gefesselt, von zwei Männern geführt werden.

VI. Der Auftrieb der Tiere muß am Ausstellungstag spätestens um 8 Uhr vollendet sein. Auch dürfen dieselben vor Beendigung der Preisverteilung ohne Genehmigung des Platzkommissärs nicht vom Ausstellungsplatz abgeführt werden.

VII. Die vom Hessischen Landwirtschaftsrat für das Groß­herzogtum Hessen erlassene allgemeine Rindvieh-, Schweiue- und Ziegenschau-Ordnung gilt für alle Bezirksschauen.

VIII. Die prämiierten Tiere müssen angekört und in das betr. Herdbuch ausgenommen werden, sofern dies noch nicht der Fall sein sollte. Die Besitzer der prämiierten Tiere müssen Mitglieder der betr. Zuchtvereine werden, wenn sie es noch nicht sind. Die Besitzer der mit Geldpreisen prämiierten Kühe und Kalbinnen verpflichten sich, bei diesen Tieren für eine Laktations-Periode (vom Kalben bis zum Trockenstehen) die Feststellung der Milchleistung (nach Qualität und Quantität) durch und auf Kosten des landw. Provinzialvereins vornehmen zu lasten, bezw. bei der Vor­nahme dieser Kontrolle behilflich zu sein.

Prämiierurrgs-Ordrruug

für die Bezirks-Rindviehschauen in Oberhessen. Es werden folgende Preise ausgesetzt für:

1. Bullen ohne Schaufeln (bleibende Schneidezähne)

ein 1. Preis.....120 Mk.

ein 2. .....90

ein 3. 60

Bullen mit 2 Schaufeln ein 1. Preis.....120

ein 2. 90

ein 3. 60

Bullen mit 4 und 6 Schaufeln ein 1. Preis.....120

ein 2. 90

ein 3. 60

2. Kühe mit 3 und 4 Kälbern, in Milch oder erkennbar tragend

ein 1. Preis.....100

zwei 2. Preise A 75 Mk. . . . 150

drei 3. Preise A 50 Mk. . . 150

Kühe mit ein und zwei Kälbern, in Milch oder erkennbar tragend

ein 1. Preis.....100

zwei 2. Preise A 75 Mk. . . . 150

drei 3. Preise A 50 Mk. . . . 150

3. Kalbinnen erkennbar tragend ein 1. Preis.....100

zwei 2. Preise A 75 Mk. . . . 150

drei 3. Preise A 50 Mk. . . . 150

4. Sammlungen

a. Große Sammlungen (von Zuchtvereinig­ungen oder Landwirten im Besitz von 30 oder mehr Stück Rindvieh) bestehend aus mindestens 10 Stück über ein Jahr alten weiblichen Tieren (darunter höchstens fünf Kühe) und einen reinrassigen Bullen ein 1. Preis.....500

ein 2. Preis.....250

b. kleinere, von Landwirten, die weniger wie

30 Stück Vieh im Stalle haben, bestehend in 6 Stück über 1 Jahr alten weiblichen Tieren (darunter höchstens 3 Kühe)

Untersuchungen der Meerestiefen, ein vorzüglich ausgebildetes Signalwesen, internationale Schiffahrtsstraßen, zuverlässige Ortsbestimmungen, auf der Höhe der modernen Wissenschaft stehende Chronometer und Kompasse, hellleuchtende Leucht­türme und Leuchtfeuer, das in gedeihlichster Entwickelung begriffene Taucher- und Sturmwarnungswesen u. s. w., u. s. w., alles das steht im Dienste des modernen Wasser­verkehrs, welcher dadurch dem erstrebten Ziel der vollständigen Sicherung für die das Meer befahrenden Schiffe und Per­sonen immer näherkommt.

Gegenüber dem Land- und Wasserverkehr nimmt der Luftverkehr noch eine sehr untergeordnete Stellung ein. Ein Kind des vorigen Jahrhunderts, hat der Luftballon noch immer nicht denjenigen Grad der Ausbildung erlangt, durch den allein er erst in die Reihe der wirklich brauchbaren Verkehrsmittel eingeführt wird. Die Frage der Lenkbarkeit ist noch immer ungelöst, wenn auch die Experimente von Renard und Krebs (1884/85) den Glauben an die Unmög­lichkeit einer Eigenbewegung des Ballons mittelst Maschinen in etwas erschüttert haben. Dagegen bewährt sich der Ballon im Dienste der meteorologischen Wissenschaft aus­gezeichnet, neuerdings findet er auch (seit Andräe's Nordpol­fahrt) immer mehr für geographische Forschungsreisen Ver­wendung. Die meteorologische Ausnützung geschickt kon­struierter Drachen verspricht ebenfalls gute Erfolge, während die Versuche zur Herstellung einer brauchbaren Flugmaschine noch nicht zu gewünschten Resultaten geführt haben.

ein 1. Preis..... 250

zwei 2. Preise A 100 Mk. . . . 200

c. Familien, bestehend aus einem Muttertier

und mindestens 2 von diesen stammenden

über ein Jahr alten weiblichen Tieren

ein 1. Preis.....150

ein 2. Preis.....100

5. 20 Anerkennungen, Weggeld A 10 Mk. . 200

Summe der Preise 3600 Mk.

Prämiiernugs-Ordrruug

für die vom landwirtschaftlichen Provinzial­verein in Oberhessen abzuhaltenden Bezirks- Schweineschauen.

(Mit den Bezirks-Rindviehschauen abzuhalten.) Es werden folgende Preise ausgesetzt für:

A. Reinrassige Schweine des weißen englischen Schlags kIorkshires rc.)

1. Eber:

ein 1. Preis ... 60 Mk.

zwei 2. Preise A 40 Mk. . 80

zwei 3. A 20 . 40

180 Mk.

2. Sauen, trächtig oder mit Ferkeln: ein 1. Preis ... 45 Mk.

ein 2. ... 30

ein 3. ... 15

90 Mk.

Anerkennungen mit A 5 Mk. Weggeld 25 Mk. B. Kreuzungen mit obigen Schlägen:

Sauen, trächtig oder mit Ferkeln:

ein 1. Preis ... 45 Mk.

ein 2. Preis . . . 30

ein 3. Preis . . . 15

90 Mk.

4 Anerkennungen mit A 5 Mk. Weggeld 20 Mk. C. Landschweine.

Eber:

ein 1. Preis ... 45 Mk.

Sauen, trächtig oder mit Ferkeln:

ein 1. Preis . . . 30

4 Anerkennungen mit A5M. Weggeld 20

" 95 Mk.

D. Sammlungen aus A.:

1 kleine (von Landwirten mit weniger als 5 Zuchtsauen) be­stehend aus 1 Eber und 4 Sauen über 6 Monate alt:

ein 1. Preis ... 100 Mk.

ein 2. Preis . . . 50

150 Mk.

2 große (von Landwirten und Zuchtvereinigungen mit mehr als

5 Zuchtsauen) bestehend aus 2 Ebern und 6 Sauen über 6 Monate alt:

ein 1. Preis . . 150 Mk.

Summa 800 Mk.

Für die Durchführung gilt die vom Landwirtschaftsrat erlassene Allgemeine Schweineschau-Ordnung.

Prämiieruugs-Orbunug

für die vom landwirtschaftlichen Provinzial­verein in Oberhessen abzuhaltenden Bezirks- Ziegenschauen.

(Mit den Bezirks-Rindviehschauen abzuhalten.)

Es werden folgende Preise ausgesetzt:

1. Für Böcke:

Ein 1. Preis...... 30 Mk.

Ein 2. ...... 20

Ein 3. ...... 10

60 Mk.

2. Für Ziegen:

Ein 1. Preis...... 20 Mk.

Zwei 2. Preise A 15 Mk. . . 30

Zwei 3. Preise A 10 Mk. . . 20

70 Mk.

4 Anerkennungen mit je 5 Mk. Weggeld 20

Summa 150 Mk.

Für die Durchführung gilt die vom Landwirtschaftsrat erlassene Allgemeine Ziegenschau-Ordnung.

Preiszuerkeuuuugs-Bediuguugerr.

§ 13. Es können nur unbedingt preiswürdige Tiere prämiiert werden.

Bei Beurteilung der Preiswürdigkeit ist neben der Rassenvollkommenheit besonders zu berücksichtigen: Gesund­heit, Zuchttüchtigkeit, Gebrauchsfähigkeit, Formenentwickelung und schließlich Haltung; in den Sammlungs- und Familien­klassen außerdem die Ausgeglichenheit.

§ 14. Als Neinzuchttiere können nur Tiere prämiiert werden, welche die für die Beurteilung der Rassenvoll­kommenheit der betr. Schläge als maßgebend festgesetzten Merkmale besitzen.

§ 15. Bei sonst gleicher Preiswürdigkeit erhalten die Herdbuchtiere vor den nicht eingetragenen, die selbstgezüchteten vor den zugekauften, die Mitglieder des landwirtschaftlichen Vereins angehörigen Tiere vor den anderen den Vorzug.

§ 16. Prämiierte Tiere können auf späteren Schauen wieder prämiiert werden; bei Wiederprämiierung werden jedoch die zuerkannten Preise nur dann in Geld ausbezahlt, wenn sie höher sind, als die früher erworbenen.

Auf einer Schau kann ein Züchter für seine Tiere beliebig viele Preise zuerkannt erhalten, es werden jedoch nur die zwei höchsten in Geld ausbezahlt.

§ 17. Dem Preisgericht steht es zu, von Klasse zu Klasse Preise zu übertragen und an Stelle der nach § 16 nicht zur Auszahlung gelangenden Preise nach Bedarf neue Preise einzuschieben.

§ 18. Sämtliche Einzelpreise werden bei Provinzial- und Bezirksschauen nur zur Hälfte ausbezahlt. Die Aus­zahlung der anderen Hälfte erfolgt nach Jahresfrist gegen Einsendung einer bürgermeisterlichen Bescheinigung, daß das betr. Tier innerhalb des Großherzogtums noch zur Zucht verwendet wird.

§ 19. Wissentlich zum Zweck der Täuschung falsch gemachte Angaben haben den Ausschluß des betr. Be­werbers vom Preisbewerb auf sämtlichen weiteren Schauen und die Nichtauszahlung der bereits zuerkannten Preise oder Preishälften zur Folge.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntgabe ersuche ich die Herren Bürgermeister des Kreises, diese Bekanntmachung insbesondere zur Kenntnis der Interessenten ihrer Gemeinden bringen, die Anmeldungen zur Ausstellung entgegennehmen, und dieselben gefälligst alsbald hierher einsenden, überhaupt auf eine rege Beteiligung bei dieser Tierschau durch das Veranlassen zum Ausstellen nur preiswürdiger Tiere gütigst hinwirken zu wollen.

Schotten, den 29. Juli 1899.

Landwirtschaftlicher Bezirksverein Schotten. Schönfeld.

Bekanntmachung,

betr.: Antrag auf Feldbereinigung des auf dem rechts Lahnufer gelegenen Teils der Gemarkung Gießen.J Nachdem seitens einer Anzahl beteiligter Grundeigeu-J tümer die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und der Anlage von Wegen in den Baumstücken und Gärten in dem Teile der Gemarkung Gießen, welcher rechts der Lahn liegt und von der preußischen Landesgrenze, der Heuchelheimer Gemarkungsgrenze und dem Lahnfluffe begrenzt wird, mit Ausschluß der in den Jahren 1881 bis 1883 bereinigten Gewanne:An der alten Leimenkaute",Am Wißmarer Weg",Zwischen dem Krofdorfer und Wißmarer- Weg" und demjenigen Teile der GewannAn der Weil­burger Grenze", in welchem die Grundstücke nicht auf den Krofdorfer Weg stoßen, beantragt worden ist, und nachdem dieser Antrag von der Großh. Oberen Landwirtschaftlichen Behörde für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf:

Montag, den 25. September 1899, vormittags 1OV2ll1/, Uhr

in den Saal auf Lonys Felsenkeller (Schanzenstraße) zu Gießen bestimmt.

Diejenigen beteiligten Grundbesitzer, welche in der an­beraumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend angesehen.

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Be­reinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 29. August 1899.

Der Großh. Bereinigungskommissär: Süffert, Kreisamtmann. -------------

Bekanntmachung, drni

betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich.

Behufs Herstellung wirtschaftlich zweckmäßiger Ge­markungsgrenzen zwischen den Gemarkungen Garbenteich einerseits und Grüningen, Hausen und Watzenborn-Stein­berg andrerseits ist die Zuziehung einer Anzahl von Grund­stücken der Gemarkungen Grüningen, Hausen und Watzen­born-Steinberg zur Feldbereinigung der Gemarkung Garben­teich notwendig geworden.

In der Zeit vom 7. bis einschließlich 20. ds. MtS. liegen auf den Bürgermeistereibureaus zu Grüningen, Hausen und Watzenborn-Steinberg je ein Plan und zugehöriges Eigentümerverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen, aus welchen die durch die beabsichtigte Regulierung be­troffenen Grundstücke jeder dieser Gemarkungen ersichtlich sind.

Termin zur Verhandlung mit den Eigentümern der zugezogenen Grundstücke wegen ihrer Einwilligung hierzu findet statt:

Donnerstag, den 21. September ds. Js. vormittags V2IO Uhr

in dem Gemeindehaus zu Grüningen und am gleiche« Tage vormittags 11 Uhr im dem Gemeindehaus zu Watzenborn sowie

Samstag, den 23. September ds. IS. vormittags 11 Uhr

in dem Gemeindehaus zu Hausen.

Von den in diesen Terminen nicht erscheinenden Eigen­tümern wird angenommen, daß sie mit der Zuziehung ihrer Grundstücke zur Bereinigung der Gemarkung Garbenteich einverstanden sind.

Friedberg, den 4. September 1899.

Der Großh. Bereinigungskommissär: Süffert, Kreisamtmann.

Vor der Entscheidung.

Die Tage in Rennes nähern sich ihrem Ende, und wenn auch die Verhandlungen fortgesetzt frischem Stoffe begegnen, so steht doch zu erwarten, daß nur noch kurze Zeit zwischen heute und dem Urteilsspruche liegt. Wir haben vor einigen Tagen an dieser Stelle der vielfach ver­breiteten Befürchtung Ausdruck gegeben, daß das Kriegs-

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