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spart, aber über die Periode des Zweifels hinweg rang er sich zu ruhiger Klarheit durch. Er fand die Formel, die Prinzipien des Judentums mit denen der Philosophie zu vereinigen, und das Zeremonienwesen nicht als Religion selbst, sondern als Mittel zur sittlichen Veredelung des Menschen zu betrachten. Auf das empfängliche Gemüt des Jünglings machte die herrliche Umgebung Würzburgs tiefen Eindruck. 1826 unternahm er eine Fußreise in die Schweiz. 1827 begab er sich nach Gießen, dort seine Studien abzuschließen und den philosophischen Doktorgrad zu erwerben. Nachdem er 1828 erfolgreich öffentlich doktoriert hatte, wurde er rite promoviert. Der Zufall fügte, daß der derzeitige Rabbiner Dr. Wolff in Gießen einen Ruf nach Kopenhagen erhielt und annahm. Levi beivarb sich um die vakante Stelle, und hatte die Genugthuung, freilich nach Ueber- windung von mancherlei Schwierigkeiten, im 23. Jahre zum Rabbiner von Gießen ernannt zu werden. Am 15. November 1829 trat er sein Amt an.
Nach 40jähriger glücklicher Regierung war Ludwig I. von Hessen gestorben. Sein Sohn Ludwig II. bereiste bei seinem Regierungsantritt die Provinz Oberhessen. In Gießen empfing er den Rabbiner Levi und die Gemeindevorsteher Bock und Hirschhorn in Audienz. Levi überreichte dem Großherzog ein Huldigungsgedicht, an dessen Spitze das Motto stand: „Und David, der Sohn Jsai, herrschte übet ganz Israel. Und die Zeit, da er über Israel gebot, war 40 Jahre. Und er starb in hohem Greisenalter, satt an Jahren, Reichtum und Ehre. Und es regierte Salomo,
wH der Tod ereilt.
Benedict Levi, einer altbekannten Rabbiner-Familie
Grundbuchordnung und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (bis zu welchem Zeitpunkte diese Vorlagen erfolgen werden).
Der Bericht des Ersten Ausschusses Zweiter Kammer über die Vorlage Großh. Staatsministeriums, betr. die „Summarische Uebersicht die Einnahmen und Ausgaben der Großh. Landes-Kreditkasse" in der Finanzperiode 1891/94, beantragt Richtig-Erklärung dieser Uebersicht.
Der Bericht desselben Ausschusses über die Vorstellung seitens der Gemeinden Ranstadt, Dauernheim, Ober- und Nieder-Mockstadt, Staden, Stammheim re., betr. die Erbauung einer Nebenbahn von Ranstadt nach Friedberg, beantragt, die Vorstellung für erledigt zu erklären.
Der Bericht des Zweiten Ausschusses über den Initiativ- Antrag von 12 Abgeordneten, das Beerdigungswesen in Rheinhessen betr., geht dahin: diesen Antrag der Regierung zur Berücksichtigung bei dem in Aussicht gestellten Entwurf eines im Interesse der Rechtseinheit sehr zu begründenden allgemeinen Gesetzes über das Beerdigungswesen zu überweisen. , t .
Der Bericht desselben Ausschusses über den Antrag der Abgg. Schmitt und Genossen, betr. die Kosten beim Eigeu- tumswechsel von Grundstücken, beantragt, diesen Antrag für erledigt zu erklären.
Der Bericht desselben Ausschusses über die Vorlage der Großh. Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, den Entwurf eines Gesetzes, betr. die Zwangsvollstreckung gegen den Fiskus, gegen Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie gegen solche Körperschaften oder Stiftungen, welche unter der Verwaltung einer öffentlichen Behörde stehen, beantragt: Annahme des Entwurfs.
Eine Eingabe des Hessischen Lehrervereins betrifft die Rechts und Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer im Großherzogtum Hessen. In der Eingabe wird gebeten: 1) „Hohe Zweite Kammer wolle in Übereinstimmung mit Großh. Staatsregierung dahin wirken, daß die Schulunterhaltungspflicht von der Gemeinde auf den Staat übergehe und der § 4 unseres Schulgesetzes eine dementsprechende Abänderung erfahre;" 2) „Hohe zweite Kammer wolle in Übereinstimmung mit Großh. Staatsregierug dahin wirken, daß die Lehrerbesoldungen — wenigstens für die Land- Gemeinden — auf die Staatskasse übernommen und den Lehrern an den Volksschulen unseres Großherzogtums die Rechte der Zivilstaatsdiener beigelegt werden;" 3) „Hohe Zweite Kammer wolle in Uebereinftimmung mit Großh. Staatsregierung dahin wirken, daß a. das Diensteinkommen eines Schulverwalters betrage vor bestandener Schlußprüfung 1000 Mk., nach derselben 1200 Mk., b. die Gehaltsbezüge der definitiv angestellten Lehrer an Volksschulen, wie bisher also in 27 Dienstjahren mit dreijährigen Aufrückungssristen, auf dieselbe Höhe gebracht werden, wie dies bei den seminaristisch gebildeten Lehrern an den höheren Lehran-
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Fernsprecher Nr. 51.
zu versammeln, wo denn der Rabbiner die neuesten Nachrichten aus Pariser Zeitungen seinen Zuhörern ins Deutsche übertrug. 1807 wurde Samuel Levi in den Sanhedrin zu Paris berufen, dem er ein volles Jahr anwohnte. 1808 erhielt er das Großrabbinat zu Mainz, das er bis zu feinem Tode 1813 verwaltete. Kurz vor feinem Hingang hafte ihn der Kaiser Napoleon in längerer Audienz em- ^Qn9£)3r junge Benedict genoß in Mainz den ersten Schulunterricht. Dort sah er *1812 Napoleon auf seinem Zuge nach Rußland über die große Bleiche ziehen. Sein Lehrer Eisik Schwalje hob ihn in die Höhe und rief: „Sprich den Segen!" So schreibt die jüdische Lehre beim Anblick eines gekrönten Hauptes vor. 1816 bis 1819 besuchte Benedict Die israelitische Realschule des bekannten Dr. Creizenach. Nachdem er fünf Jahre lang bei den Rabbinern Weißmann und Kastel in Mainz den Talmud studiert, bezog er 1824 bie Universität Würzburg, wo der bedeutende Talmudgelehrte Abraham Bing zahlreiche junge jüdische Theologen um sich versammelt hatte. Benedicts Jahreswechsel lautete auf 200 Gulden. Daß er bei dieser geringen Summe oft in harte Bedrängnis geriet, war natürlich. Immerhin wußte er sich mit Humor in feine Lage zu schicken; vorübergehend half ihm die Großmut eines vermögenden Anverwandten aus der Geldnot. Bei den Professoren Metz und Wagner hörte er Philosophie und Geschichte; Hebräisch, Syrisch und Chaldäisch bei Schwarz, Aesthetik und Pädagogik bei Fröhlich. Dem Aufstrebenden blieben innere Kämpfe nicht er-
Parlamentarisches ans Hessen.
Der Zweiten Kammer der Stände ist eine Vorlage des ; Otoßl). Finanzministeriums zugegangen, worin ein Gesamtbetrag von 5,240,400 Mk. zur Herstellung von Erwette- iang5» und Ergänzungsanlagen auf den Staatsbahnen und gut Vermehrung der Betriebsmittel gefordert werden. Von bet genannten Summe entfallen 266,000 Mk. auf Erweiie Mg des Bahnhofs Alsfeld, 300,000 Mk. auf Erweiterung Bahnhofs Gießen. Die Erweiterung der Bahnhöfe in Monsheim und Bischofsheim ist mit 1,000,000 Mk. bezw. 60(1,(100 Mk. vorgesehen; für den Bau eines zweiten Geleises auf der Riedbahn zwischen Darmstadt und Goddelau- CtjdDen sollen 970,000 Mk. und zur Beschaffung von Be- tricbimitteln 2,100,000 Mk. verwandt werden.
An die Zweite Kammer ist ferner ein Gesetzentwurf gelangt, betr. das Faselwesen, nebst Begründung. Art. 1 b(3 Gesetzentwurfs lautet: Die Gemeinden sind verpflichtet, btt für die Rindvieh-, Schweine- und Ziegenzucht nach Maßgabe des innerhalb der Gemeinden vorhandenen Viehstandes mörderlichen Fasel-Tiere (Bullen, Eber und Ziegenböcke) in iigcitum zu erwerben, und so lange dieselben zur Zucht iieium, in Eigentum zu halten. Ausnahmen von vorstehender 8kgdl sind nur statthaft, wenn entweder: a. für das Dor- hänvc.'nsein der erforderlichen Anzahl von Faseltieren, sei es burck Zuchtvereine, sei es infolge privatrechtlicher Verpflichtungen oder freiwilliger Leistungen Dritter in genügender L-kisL gesorgt ist, oder: b. nach der Bedeutung der Viehzucht hinsichtlich einer Eiergattung in einer Gemeinde und vorausgesetzt, daß dem Interesse derselben nicht auf dem in Irt. 2 bezeichneten Wege genügt werden kann, die Durch- -fihrmig der Vorschrift' des ersten Absatzes eine unverhält- rismÄßige Belastung der Gemeinde zur Folge haben würde. Heben die Frage, ob einer dieser Ausnahmefälle vorliegt :inb (infolgedessen die betr. Gemeinde von der Verpflichtung zur Haltung von Faseltieren ganz oder teilweise entbunden Md.cn soll, hat der Kreisausschuß zu entscheiden. — Nach irt. 2 können sich mehrere Gemeinden zur gemeinsamen tziMrbung und Haltung der für dieselben erforderlichen jafdltiere vereinigen.
Das Ministerium des Innern richtet an die Zweite Jammer das Ansinnen: die Zustimmung zum Verkauf eines teils von 17 Qu.-Metern von der zum Landeseigentum «l)irrigen, in der Gemarkung Gießen gelegenen Parzelle > XX. Nr. 1834/1O zum Preise von 1 Mk. 14Pfg. für kn Quadrat-Meter an das Königreich Preußen (Eisenbahn- KtmaUung) zu erteilen.
Ein Antrag der Abgg. Häusel und Genossen betrifft dk lilebcrnahme der Transportkosten und Diäten der Großh. riciB-Bauinspektoren auf die Staatskasse.
Eine dringliche Anfrage der Abgg. Köhler (Langsdorf :nb Genossen betrifft die zu erwartenden Vorlagen Großh. Ninsteriums der Justiz über die Gesetzentwürfe über die
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Lei Postbezug 2 Mart 50 Wfr vierteljährlich.
jm mend, wurde am 14. Oktober 1806 als der Sohn Mlbiners Samuel Wolf Levi zu Worms geboren. Sein !$jter gehörte zu den wenigen Rabbinern des vorigen Jahr- ßinbcertd, die mit großem rabbinischem Wissen humanistische kild-ling und beste gesellschaftliche Formen verbanden. Als KZranzosen 1793 das linke Rheinufer überschritten, flüchtete o, iin der Besorgnis, als einer der Notablen der Stadt nach Hamkreich als Geisel geführt zu werden, in Begleitung -tiner Bürger nach Frankfurt a. M. Dort fand er elf llomate lang ein Asyl, bis in Worms Ruhe und Ordnung ^ll-iLgekehrt waren. Samuel Levi war der französischen bauche vollkommen mächtig. In seinem Hause pflegten ft lüängere Zeit Bürgermeister und Gemeinderat von Worms
Unser hochverehrter Mitbürger, Oberrabbiner Dr. 23 e ne» ?)ic I Levi, ist Mittwoch in seinem 93. Lebensjahre^nach ILrjn Krankheit aus dem Leben geschieden. Langes Siech - ttin. ist ihm erspart geblieben, schmerzlos und friedlich ist •c Ihinübergeschlumniert. Wer den Heimgegangenen vor Uti igen Tagen in wahrlich seltener geistiger und körperlicher lösche unter uns wandeln sah, der mochte ihm noch 'feite von Jahren zutrauen. Nun hat ihn unerwartet
Deutsches Reich.
Berlin, 5. April. Der Kaiser hörte heute morgen den Vortrag des Chefs des Civil-Kabinetts, v. Lukan ns, und sodann die Vorträge der Minister Bosse und Thielen. Später empfing der Kaiser den Geschichtsmaler Röckling. Zur Frühstückstafel beim Kaiserpaar war der Erbprinz von Sachsen-Meiningen geladen.
Berlin, 5. April. Der zweitälteste Sohn des Schah von Persien, Prinz Melik Manssur, der in vergangenem Herbst sich hier in ärztlicher Behandlung befand, ist, von Nizza kommend, gestern hierher zurückgekehrt, um sich einer nochmaligen ärztlichen Behandlung zu unterziehen. Nach Beendigung derselben kehrt der Prinz direkt nach Teheran zurück.
Berlin, 5. April. Zum kommandierenden General 10. Armee-Korps ist der General der Infanterie v. Borne dorff, zurzeit kommandierender General des 5. Armee Korps in Posen ernannt worden. Derselbe ist hier eingetroffen.
Berlin, 5. April. Wie aus Königsberg gemeldet wird, ist der dortige General-Leutnant v. Stülpnagel zum Kommandeur des 5. Armee-Korps (Posen) ernannt worden.
Berlin, 5. April. Die „Kreuzzeitung" dementiert die Meldung, daß Prinz Adalbert von Preußen eine Weltreise antreten werde.
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MonlagS.
Gießener AimUieuVlütter Itri-en dem Anzeiger UWentltd) viermal b rigelegt.
gea.tzme »en Anzeigen zu der nachmittags für de, ^.tAen Za| erscheinenden Nummer bi« Bonn. 10 Uhr.
Feuilleton.
Gberraböiner Dr. Levi f.
flalten und den Taubstummenanstalten der Fall; c. bei den Lehrerstellen, mit denen eine Dienstwohnung verbunden ist, Ur dieselbe nach Maßgabe des Beamtengesetzes vom 9. Ium 1898 ein prozentualer Gehaltsabzug eintrete."
Ein Gesuch der seminaristisch gebildeten Lehrer und Lehrerinnen an höheren Bürgerschulen betrifft Neuregelung ihrer Gehaltsverhältniffe. £„ v j
Eine Vorstellung der Schornsteinfeger-Innung für das Großherzogtum Hessen betrifft die Beschwerde des Bautechnikers Wenzel zu Darmstadt gegen die Schornsteinfeger- Innung zu Darmstadt.
Eine Eingabe der pensionierten Militar-Jnvaliden geht dahin: „Hohe Zweite Kammer der Landstände wolle be- schließen, die Großh. Regierung zu ersuchen, den angeführten Petenten ohne Ausnahme recht bald eine dauernde Aufbesserung ihrer Militär-Pensionsbezüge und zwar nach dem Reichsaesetz vom 27. Juni 1871 zu gewähren."
Ein Gesuch des Pfarrers A. Hepding betrifft Gewährung eines entsprechenden staatlichen Zuschusses zur Restaunerilng des altehrwürdigen Großen-Lindener Gotteshauses.
Ein Gesuch der Bürgermeister des Kreises Gießen betrifft die Neuregulierung ihrer Diensteinkommen.
Eine Eingabe der Lokomotivführer der Main Neckar- Eisenbahn betrifft Besserung ihrer Gehaltsverhältniffe.
Eine Eingabe der Vorstände des Evangelischen Pfarrvereins, der Evangelischen Konferenz und der Frankfurter Konferenz betrifft Aufbesserung der Pfarrgehälter.
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