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Drittes Blatt
DimStag den 7. Februar
1899
Aints- ttnd Anzeigeblatt für -en Ureis Glesien
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SchukAratze Ar. 7.
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gemerzt werden soll. In derselben Versammlung erklärte der Schulinspektor Ember, daß in dem in Vorbereitung befindlichen neuen Lehrplane die deutsche Sprache ohnehin ausgeschlossen wird.
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Deutsches Deich.
Berlin, 5. Februar. Die Konservativen haben gestern im Reichstag eine Interpellation eingebracht, worin sie an den Reichskanzler die Anfrage richten, ob er bereit sei, über den Stand der Verhandlungen zur Regelung der handelspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika Auskunft zu geben. Die Interpellation soll demnächst im Reichstage zur Verhandlung kommen.
Berlin, 5. Februar. Staatssekretär v. Bülow ist seit einigen Tagen erkrankt. Wie das „Kleine Journal" hort, ist der Staatssekretär von einem heftigen Influenza- Anfall henngesucht. 1 * 8
— Bezüglich der Vorgänge in Samoa erfährt der "Hann. Kour." im Anschluß an den Bericht von einem neuen Zwischenfall, der sich infolge der Maßregelung eines Deutschen in Apia durch den amerikanischen Oberrichter zugetragen hat, noch folgendes: Der Name des Betrefienden ist in der Meldung allem Anschein nach entstellt wiederregeben: er wird richtig Grevsmühl zu lesen sein. Herr Grevsmühl, ein Hamburger, ist Chef eines der bekanntesten putschen Häuser in Apia. Wie der Oberrichter Chambers kiazu gekommen ist, ihn wegen „Einschlagens von Fenstern" ms Gefängnis zu stecken und zu 1000 Dollars Geldstrafe verurteilen, erscheint vollkommen unverständlich, und die deutschen Beamten dürften nicht nur recht-, sondern auch pflichtmäßig gehandelt haben, wenn sie sich des Landsmanns nach Kräften annahmen. An sich ist der Vorfall ja nur eine Bagatelle; er beweist aber von neuem, bis zu welchem Grade die nationalen Gegensätze in Samoa sich zugespitzt Huben und wie unhaltbar die Zustände dort geworden sind.
- Der Kampf gegen die deutsche Sprache l n Ungarn nimmt seinen Fortgang. Der amtliche Lehrer- vcrem der Hauptstadt Ofen-Pest nahm eine Entschließung an, wonach die deutsche Sprache aus den Volksschulen aus-
Hrlcheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener Kamilienökätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.
viele andere, so auch an diese Neuerung des Bürgerlichen Gesetzbuches gewöhnen wird.
Ist nichts Besonderes vereinbart, so gilt der Dienstver- trag als auf die Dauer eines Dienstjah'res abgeschlossen, xi'ft aber der Lohn nach Monaten bemessen, so wird der Vertrag als auf die Dauer eines Monats abgeschlossen angesehen. Durch Ortstatut kann in den einzelnen Orten bestimmt werden, daß als Dauer des Dienstvertrages im Zweifel nicht ein Jahr, sondern ein Vierteljahr angenommen wird. Während nun seither als Anfangs-, bezw. 'Endpunkt dieses gesetzlichen Vierteljahres der erste Werktag nach Weihnachten, der erste Werktag nach Ostern, Johanni und Michaeli galten, soll in Zukunft das Kalendervierteljahr maßgebend sein, also der erste Werktag nach dem 31. März, nach dem 30. Juni 2c. als Ziehlag gelten.
Die Grundsätze des neuen bürgerlichen Gesetzes über das Eigentum machen eine Aenderung der Bauordnung von 1881 erforderlich. Will ein Grundeigentümer an eine schon bestehende Brandmauer des Nachbars'bauen, ohne eine eigene Brandmauer zu errichten, so ist er zurzeit berechtigt und auf Verlangen des Nachbarn verpflichtet, die bestehende Brandmauer zur Hälfte anzukaufen. In Zukunft kann er statt dessen verlangen, daß der Nachbar ihm gegen eine angemessene Geldentschädigung das Recht der Benutzung als Grunddienstbarkeit bestellt. Diese Grunddienstbarkeit geht allen anderen Rechten an dem belasteten Grundstück vor.
Um ein Familien-Fideikommiß, d. h. ein unteilbares und unveräußerliches Familiengut zu errichten, ist nach dem Gesetze von 1858 ein Grundstück mit einem schuldenfreien Wert von 75 000 Gulden erforderlich. Mit Rücksicht auf das Sinken der Bodenrente und ans die Alimentationsverpflichtungen der Fideikommißinhabcr muß in Zukunft ein Grundstück im Werte von mindestens 30 0000 Mark vorhanden sein; das Grundstück muß im Großherzoa- tum liegen und von Belastungen frei sein, es sei denn, daß es sich um Grunddienstbarkeiten, Reallasten oder beschränkte persönliche Dienstbarkeiten handelt. Zur Gründung eines Fideikommisses ist erforderlich: die gerichtlich oder notariell beurkundete Willenserklärung des Stifters, die nach gerichtlicher Prüfung erfolgende landesherrliche Bestätigung und die Eintragung des Fideikommisses in das Grundbuch Mehr von wissenschaftlichem Interesse ist es, daß die der neueren Rechtslehre nicht mehr entsprechende Bestimmung des seitherigen Gesetzes, wonach das Eigentum an dem Fidei- kommiß-Vermögen dem jedesmaligen Besitzer und den An
wärtern gemeinschaftlich zusteht, aufgehoben wird und die
Entscheidung der vielumstrtttenen Eigentumsfrage der Wissen- schäft überlassen bleibt.
Das hessische Enteignungsgesetz von 1884 wird Unfalls einige Änderungen erleiden. Das gegenwärtige Verfahren vor der Lokalkommission hat sich als zu lanq- wierig und zu kostspielig erwiesen. In Zukunft wird daher die Kommission nur aus dem Kreisrat als Vorsitzenden und zwei vom Kreisausschuß gewählten Mitgliedern bestehen.
Sö$ bcr Mitglieder durch den Kreisausschuß empfiehlt
sich schon aus dem Grunde, weil in den meisten Fällen, insbesondere bei Straßen- und Eisenbahnbauten, die Gemeinden selbst beteiligt sind. Die Zuziehung von Sachverständigen braucht nicht mehr in jedem Falle zu erfolgen, sondern bleibt dem pflichtmäßigen Ermessen der Kommission überlassen Die Kommission verhandelt in der Taafahrt mit den Beteiligten über den Plan und die Entschädigung, untersucht die einschlägigen Verhältnisse und sendet die Akten
Vereinbarung zustande kommt, binnen Monatsfrist an den Provinzialausschuß ein. Dieser trifft Entscheidung wozu er künftighin den Vorsitzenden der Lokalkommission mit beratender Stimme zuziehen kann.
Fragen aus der Lehre des Eigentums werden ferner
dem hessischen Bachgesetz von 1887 behandelt. Wenn aud) die landesgesetzlichen Vorschriften über das Wasserrecht von dem Bürgerlichen Gesetzbuch unberührt bleiben, so erscheint doch eine Durchsicht des Bachgesetzes geboten. Da ^ /'nersetts aus volkswirtschaftlichen Interessen wünschens- ??^?st, daß ein Privateigentum an Bachbetten ausge chlossen bleibt, und da andererseits die Auffassung, die Bachbetten standen in Niemands Eigentum, den Grundsätzen des Bürqer- lichen Gesetzbuches widerspricht, so spricht das Ausführungs- gesetz das Eigentum am Bette eines Baches dem Inhaber der Gemarkung zu, in der es gelegen ist. Die Uebertragung des Eigentums an die Gemeinden erscheint billig, da diese auch für die Instandhaltung des Bachbettes zu sorgen haben. Bildet ein Bach sich dauernd ein neues Bett oder einen neuen Arm oder dehnt er dauernd sein Bett zur Seite aus, so fallt das neue Bachbett dem Eigentümer des seitherigen Bachbettes, also in der Regel der Gemeinde zu. Doch kann der Eigentümer des unter Wasser gesetzten Grundstückes verlangen, daß ihm zur Entschädigung das verlaffene Bachbett vom Kreisamt zugewiesen wird. Streitigkeiten entscheidet der Kreisausschnß. —n.
Ausland.
Wien, 5. Februar. Die von den deutschen Oppositionsparteien veröffentlichte Kundgebung hat wegen ihrer Inhaltslosigkeit allgemein enttäuscht. Man will daraus ersehen, daß die Opposition selbst nicht wisse, was sie wolle und wie sie sich die Klärung der traurigen innerpolitischen Situation denke.
Bukarest, 5. Februar. Aus Crajowa wird gemeldet, daß die Bauern Unruhen in der dortigen Gegend einen bedrohlichen Charakter annehmen. Es werden daher hier große militärische Vorbereitungen getroffen, um die Ruhe wieder herzustellen. Die Ursache der Bewegung soll darin zu suchen sein, daß der Sozialistenführer Nadjec den Bauern vorgeredet haben soll, der Zar wolle den Großgrundbesitz unter die kleinen Bauern verteilen, der König widersetze sich aber diesem Vorhaben. Die Bauern haben deshalb eine Petition au den Zaren zur Unterzeichnung in Umlauf gesetzt, in welcher der Zar gebeten wird, den Widerstand des Königs zu brechen.
London, 4. Februar. Auf eine sozialpolitisch bedeutsame Erscheinung macht die „Daily Mail" wie folgt aufmerksam: „Der Schiffsbau blüht am Clyde.
etwas ganz Gewöhnliches, daß Nietschläger und Plattenschleger 1 Lstr. den Tag verdienen. Statt sich aber die günstige Zeit zu nutze zu machen, zieht der biedere Arbeiter es vor, sich einen Feiertag zu gönnen, so lange das Geld reicht. So kommt es, daß die meisten Schiffswerften am Clyde über Arbeitermangel klagen und Bestellungen abgelehnt werden müssen und'ins Ausland wandern. Die Zuchtlosigkeit des britischen Arbeiters bedroht unsere
Das neue öürgersjche Mechl in Kessen.
(Nachdruck verboten.)
V. Das Bürgerliche Gesetzbuch unb die hessischen
Laudesgesetze.
I.
Es ist in diesem letzten Abschnitte unsere Aufgabe, die ü8 !?ur9e?I,*en Gesetzbuches auf die hessischen b?.r8uI^c,L Da durch das Burgerliche Gcsetzbuch die meisten Gegenstände des bürgerlichen Rechtes 9Kr!9Ct* toctb„cn- können die diesbezüglichen hessischen Landesgesetze vollständig ausgehoben werden 4m es nicht weniger als 120 Rcchtsquellen, Die * 8,bnnV<ÄnU‘?V900 ln außer Kraft treten; so Ln *» Katzen-lnboger, Erbacher, Solmser und Mainzer mde T1 ’ code penal> code de commerce, md G?setz^ °'^"°^'"'"^^'^"^^^9''^^"'^^EriPte ilfibn*nSf a,fater,'len /ind dagegen im Bürgerlichen Ge- !° daß hier die hessischen Landes- S.ft 1900 1,1 Kraft bleiben. Doch macht die jerMr h1"* ?,e Lct gesamte rechtliche und wirtschastliche Lerkehr durch das Bürgerliche Gesetzbuch erführt auch bei diesen Gesetzen vielfach Aenderungen erforderlich ' $ 9.fiiBn0bnE.i8HrUs‘Un9 ift zuniichst die Reform der hessischen mß°"e TrCbÄ‘f‘°n fü7diese^Zeit'vermA°sö
Sueben Dritten Schadenersatzpflicht und Strafe Sri < SDutten, der einen Dienstboten verleitet wider- nHtlich den Dienst zu verlassen oder nicht anzutreten. — ?M;^ehung des Dienstvertrages etwas als Drauf- j(Mietpfennig, Draufgeld) gegeben, so gilt dies als Ä rflhTTt. Nach bem SBürgetv
E ^Muche ,st die Draufgabe im Zweifel auf ben XeSt’"'Ä w' ÄrCnb blCS gegenwärtig in Hessen nicht Mt n'u ™ ? Ausfuhrnngsgesetz will das geltende hessische „5 erbno3 * S * * ^mebe^n,n,u"9 sUr die Zukunft aus- dlch $orMriifUh"fCi.e8 @ra5tcn6 °i-lleicht ohne Grund, da liMeiten R.nft ?ur*au6 "'chk m wirtschaftlichen Eigentüm- Müeu Hessens wurzelt, und sich die Bevölkerung wie an
Alle Aiizeigcn.BermiltlungSstellen d-S In- und Au-innd,- nehmen Anzeigen für den Gi-tz,n,r Stn5riqtr ,n(g,g,n.
KießmerAllzsiger
Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den A I A /t* /"fr
folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. XY I I 1/ 11 I W 1 II 2 V I I I l* I
großen Gewerbe. In dieser Beziehung sind die Bemerkungen des Dr. Juglis auf der Versammlung der Marine- Ingenieure interessant. Er sagte, die Zucht in der deutschen Armee erzeuge auch im gewerblichen Heere Gewöhnung an Ordnung und Achtung, welche dem Arbeiter sehr zu statten käme. Der Bericht der Abordnung des „Eisen- und Stahl- Instituts" wußte auch von der „überlegenen Zucht" der deutschen Arbeiter und denD Folgen derselben auf ihre Tüchtigkeit zu reden."_____________
Mteratur, Wissenschaft und Kunst?
Das neueste (3)Heft der „IllustriertenSrauen-Zeittmg" ^Verlag von Franz Lipperheide in Berlin) zeichnet sich durch große Vielseitigkeit aus. Großes Interesse für die Damenwelt dürfte ohne Zweifel der Aufsatz Damen-Sport" von Dr. Franz Oppenheimer haben.
m Än ^te b„ct Zeitschrift erschienenen ersten Teil dieses nniffi Berechtigung der Damensports vom
volkswirtschaftlichen Standpunkte nach, in dem jetzt vorliegenden zweiten Teil kommt aber der Arzt zu Worte. Es ist allgemein bekannt, daß ^brauch ist, allmählich verkümmert «"strengender Kopfarbeit thätig ist, erwachsen a manche Schädlichkeiten aus der Vernachlässigung der körperlichen nntitt!; rh to,V° m Maße grassierende Neurasthenie ist ein vollwichtiger Beweis, — der Frau aber bringt sie geradezu schwere Krankheiten. ©8 kann der Flau darum gar nicht genug empfohlen werden, durch Turnen, Radfahren u. s. w. ihren Körper zu stählen Wenn sie bisher eine Sportgegnerm war, so lese sie den Aufsatz des 9r«hPPPe^eime^ unb st^ ihrem eigenen besten zur begeisterten SÄi*froermn‘ rr~ *3* Minder feffelnd sind die in dem Hefte ftpÄu! h, c?cr reichhaltige Bilderschmuck des Heftes
steht auf der künstlerischen Höhe, tue wir bei der .Jllusttierten Frauen- Z"wng gewohnt sind, wir möchten als besonders gelungen die Bilder zN von Cboe^rnr Donk \ Tietzen, „Gelegenheit macht
hervorheben. ' ^°mU unb "S8eim Diner" von L. Seiler


