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07/01/1899 Zweites Blatt
 
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Nr. 6

Samstag bett 7. Januar

Zweites Blatt-

1899

Gießener Anzeiger

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Daß von einer Abrüstung im wahren Sinne des Wortes bei dem Vorschläge des Zaren keine Rede sein kann, dürfte selbst dem Laien verständlich sein. Wenn ein Stillstand in den Rüstungen eintreten sollte, dann wäre schon sehr viel erreicht. Aber im allgemeinen wird es auch damit noch gute Weile haben, sonst müßte man doch schon jetzt bei diesem oder jenen Staate einige Zurückhaltung beobachten können. Davon ist aber keine Rede, selbst bei uns in Deutschland nicht.

Das verflossene Jahr hat uns zwar, abgesehen von einem Detachement Jäger beim sächsischen Armeekorps, keine Neuformationen gebracht, wohl aber fanden mancherlei wich­tige Veränderungen statt, welche ersehen lassen, daß unsere Heeresleitung kräftig mit der Zeit vorwärts schreitet und die deutsche Armee nach jeder Richtung hin mustergiltig zu machen sucht. So wurden u. A. zwei weitere Kavallerie- Inspektionen errichtet, und an die Spitze der ganzen Kaval­lerie eine Generalinspektion gestellt. Auch innerhalb des Kriegsministeriums fanden wichtige Veränderungen statt. Die gesamte Kriegstechnik wurde vom Kriegsministerium ab­gezweigt, und der neugeschaffenen Feldzeugmeisterei zugeteilt, welcher nunmehr alle technischen Institute unterstellt sind. Bemerkenswert ist auch die Bildung einer Traindepotinspek­tion und von vier Traindepotdirektionen, womit die dem Train zukommende Wichtigkeit anerkannt worden ist. Außer diesen größeren Veränderungen gab es noch eine Reihe kleinerer, mehr interner. Aber trotzdem erkennen wir, daß sich unsere Heeresverwaltung im abgelaufenen Jahre große Mäßigung auferlegt hat. Das wollen wir berücksichtigen, wenn in den nächsten Tagen wieder der Kampf beginnt um die Regierungsvorlage, wenn die Schlagworte vondrückenden Militärlasten" usw. wieder fallen, und Deutschland für einige Zeit in zwei politische Kriegslager für oder gegen die Militärvorlage geteilt sein wird. (XX)

Schmig der Stadtverordneten

am 5. Januar 1899.

Anwesend die Herren Oberbürgermeister G n a u 1 h, Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Brück, Em- melius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Dr Gaffky, Dr. Gutfleisch, Grünewald, Habe- nicht, Hanau, Haubach, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib,

Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr Schäfer, Scheel, Schiele, Schmal! und Wallenfels.

Die erste Sitzung des neuen Jahres wurde eröffnet mit der Einführung und Verpflichtung der am 28. No­vember 1898 gewählten Stadtverordneten, deren Wahl nicht beanstandet und nur bezüglich der Amtszeit zweier Stadtverordneten Reclamation erhoben wurde, über welche Entscheidung noch nicht vorliegt. Die neugewählten Herren Prof. Dr. Fuhr, Schneidmüller Ph. Euler, Fabrikant Ed. Hanau, Schneidermeister Leib, Architekt Huhn und Kaufmann Krumm wurden den Vorschriften der Städte­ordnung entsprechend vereidet, während die wiedergewählten Herren Dr. Schäfer, Löber, Scheel, Heyligenstaedt, Schiele und Keller lediglich durch Handschlag an den Herrn Ober­bürgermeister zu bestätigen hatten, daß sie den bereits früher geleisteten Eid zu halten gewillt sind. Herr Oberbürger­meister Gn auth bemerkte am Schluß des Einführungsaktes, daß die Arbeit der Stadtverordneten-Versammlnng im neuen Jahre keine kleine und kleine leichte sein werde; er für sein Teil wünsche, daß die Arbeit der Stadt zum Segen ge­reichen möge. Der Herr Oberbürgermeister brachte ferner ein Schreiben des Herrn Dr. Thaer zur Kenntniß der Versammlung, worin derselbe für das Wohlwollen und die ihm zu Teil gewordene Anerkennung anläßlich seines Aus­scheidens aus dem Kollegium dankt. Ein weiteres Schreiben hat Herr Lehrer C ursch mann an die Ver­sammlung gerichtet als Ausdruck des Dankes für die Er­höhung der seinen Namen tragenden Stiftung anläßlich der 50. Christbescherung für bedürftige Kinder.

Den Herren Georg Koch und Gebrüder Horn, von denen der Erstere an der Ludwigsstraße ein Gewächshaus, die Letztgenannten eine Waschküche errichten wollen, soll der aus § 18 des Ortsbaustatuts erforderliche Dispens befür­wortet werden.

Mit der Vergebung der Lieferung der zur laufenden Straßenunterhaltung erforderlichen kleingeschlagenen Basaltsteine nach den Vorschlägen der Baudeputation er­klärt sich die Versammlung einverstanden, desgleichen mit der Vergebung der Arbeiten zur Anlage eines Entwässerungs- kanals von der Marburgerstraße nach dem Schoorgraben.

Die durch das Abwalzen der Liebigstraße und Ebel st raße entstandenen Kosten werden genehmigt, und gleichzeitig beschlossen, daß für die Folge diese Arbeit ohne besonderen Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung zum Satze von Mk. 4,50 für die kleine, von Mk. 5, für die große Walze pro Stunde vergeben werden kann.

Brotherton erwähnen, eines warmen Fürsprechers desselben. Er führte an, daß jährlich etwa 2,000,000 Pfd. St. für die Bestrafung von Verbrechen (Unterhaltung von Gefäng­nissen u. f. w.) ausgegeben werden, daß man also wohl den Gemeinden ohne weiteres gestatten könne, auf das Pfund gezahlter Steuern einen halben Penny das war das Höchstmaß der durch das Ewart'sche Gesetz vorgesehenen Kommunalsteuer zur Einrichtung und Unterhaltung von Volksbibliotheken zu erheben, die doch sicherlich dem Ver­brechen direkt entgegenarbeiten würden, so daß die Annahme des Gesetzes nicht nur eine ungeheure moralische Wohlthat bedeuten, sondern auch auf die Dauer ökonomisch sehr günstig wirken würde. Brotherton bedauerte es dann leb­haft, daß die Vertreter der Universitäten sich so eifrig an der Opposition gegen das Gesetz, das doch die Verbreitung von Wissen und Bildung befördern wolle, beteiligt hätten. Diese Erscheinung steht nicht vereinzelt da; man trifft sie in diesem Jahrhundert fast allenthalben, wo zuerst eine Erweiterung der Volksbildung geplant wird, bis dann bald die anfängliche Opposition der Universitäten und der Gelehrten überhaupt in eine ebenso eifrige Beförderung der Bildung breiterer Volksmassen umschlägt. Gerade die englischen Universitäten zeigen ja diese Entwickelung in ganz hervorragender Weise; ich brauche nur an die University Extension-SBetoegung zu erinnern, die anfangs an den altehrwürdigen Stätten englischer Wissenschaft, Oxford und Cambridge, keine rechten Anhänger finden wollte, während jetzt die Vorlesungen für alle Stände und auch außerhalb der Universitätsstädte selbst einen integrierenden Bestandteil der Thätigkeit dieser Universitäten bilden. Die deutschen Universitäten und die deutschen Gelehrten stehen, soweit sich dies beurteilen läßt, heute noch mitten in dieser Entwickelung.

Die Ewart-Bill, wie sie allgemein genannt wird, be­stimmte nach ihrer ursprünglichen Fassung, daß der Bürger­meister (Mayor) einer jeden über 5000 Einwohner zählenden

Stadt Englands, wenn die Stadtverordnetenversammlung es verlangte, e ne Abstimmung der steuerzahlenden Bürger vornehmen mußte, ob man diese besondere Bibliotheksteuer von einem halben Penny auf das Pfund gezahlter Steuer erheben sollte oder nicht; zur Annahme war Zweidrittel­majorität erforderlich. Drei Jahre später wurde dieses Gesetz auch auf Schottland und Irland ausgedehnt, und für Schottland bereits im Jahre 1854 dahin abgeändert, daß der Höchstbetrag nicht ein halber, sondern ein ganzer Penny in dem angegebenen Verhältnisse sein sollte. Als Ewart im selben Jahre dieselbe Erhöhung der Steuer für England durchzusetzen suchte, wurde sein Antrag im Par­lament mit drei Stimmen Mehrheit abgelehnt, während für Irland diese Erhöhung im Jahre 1855 ohne Schwierigkeiten durchgesetzt wurde. Kurz vorher war vom Parlament die Erlaubnis erteilt worden, die Bibliothkesteuer auch zum Halten von Zeitungen und zur Einrichtung von Lesesälen zu benutzen.

Kaum zwei Monate waren seit der Annahme der ersten Ewart-Bill verflossen, als die Stadt Norwich ihre Bestimmungen mit 150 gegen 7 Stimmen annahm. Im folgenden Jahre fanden ähnliche Abstimmungen in Win­chester, Exter und Sheffield statt, die in Winchester zur Annahme, in den beiden anderen Städten zur vorläufigen Verwerfung der half penny-rate (halb Pennysteuer) führten beide nahmen sie jedoch kurz darauf an. Im Jahre 1852 wurde sie in Birmingham, Bolton, Manchester und Oxford angenommen, und auch Liverpool trat (durch ein besonderes Lokalgesetz) in die Reihe der Städte mit Volks­bibliotheken ein. In den nächsten Jahren nahm dann die Zahl der betreffenden Städte immer mehr zu, die Opposition dagegen wurde immer geringer, und heute ist von ihr in ganz England sehr wenig mehr zu spüren.

(Fortsetzung folgt.)

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betreffend: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums.

Der Geflügel- und Vogelzuchtverein Gießen und Um­gegend beabsichtigt, mit der vom 24.27. Februar 1899 ftattfindenden allgemeinen Geflügel- und Vogelausstellung eine Verlosung von lebendem Geflügel und Vögeln, sowie Gegenständen der Geflügelzucht zu verbinden, um die Mittel zur Hebung der heimischen Geflügelzucht zu gewinnen

Das Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung erteilt und zugleich den Vertrieb der Lose zu 50 Pfg. in der Provinz Oberheffen gestattet.

Gießen, den 3. Januar 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

In einem Gehöft zu Nidda, Kreis Büdingen, ist die Schweinerotlaufseuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.

Die Maul- und Klauenseuche ist in Wallernhansen, Kreis Büdingen, erloschen und sind die angeordneten Sperrungsmaßregeln aufgehoben worden.

Gießen, den 5. Januar 1899.

Großh. Kreisamt Gießeu.

v. Bechtold.

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Das Reichsheer im Jahre 1898*

In nächster Woche nimmt der deutsche Reichstag seine Beratungen wieder auf, und für einige Zeit dürften die Militärforderungen den Hauptgegenstand der Debatten im Parlament, in militärischen und politischen Kreisen bilden. Hier an dieser Stelle Betrachtungen anzustellen über die Aussichten, welche der Regierungsentwurf hat, dürfte wohl gänzlich verfehlt sein, da die Haltung einzelner Parteien gegenüber der Vorlage noch nicht feststeht. Angesichts des das allgemeine Interesse beherrschenden Themas erscheint es aber angezeigt, einmal einen Rückblick zu werfen auf die Veränderungen, welche in unserer Heeresorganisation im verflossenen Jahre vorgenommen worden sind.

huhof.

P 10696

Tandsteio»

Feuilleton.

Englische Dolksöiöliolheken.

Von Dr. Ernst Schultze.

(1. Fortsetzung.)

Der Bericht dieser Kommission erschien am 23. Juli 1849 und stellte fest, daß, während auf dem Festlande im Ganzen etwa 250 öffentliche Bibliotheken existierten, die dem Armen wie dem Reichen, dem Ausländer wie dem Eingeborenen" leicht zugänglich wären, nur eine in gleicher Weise zugängliche free library in Großbritannien bestände: die oo» Humphrey Chetham in Manchester gegründete Bib­liothek. Ferner stellt der Bericht fest, daß die Vereinigten L-taaten von Nordamerika England in der Errichtung von Volksbibliotheken bereits zuvorgekommen seien, indem sie

101.01] bereits mehr als hundert, meist dem gesamten Publikum ge- ioo^ öffnete Bibliotheken geschaffen hätten.

98.96 Dieser Bericht gab William Ewart Veranlassung, am 4830 14. Februar 1850 ein Gesetz einzubringen, das den Stadt­verwaltungen die Möglichkeit geben sollte, Volksbibliotheken < und Museen einzurichten. Er betonte in der Begründung 99. dteses Gesetzes, daß mit Ausnahme der erwähnten Biblio- Qg0{ ^k in Manchester in keiner der großen Industriestädte Df imi.'v19°n8 vjo30®n^an^ öffentliche Bibliothek bestände, während in «klink 100.00 Kniens, Rouen, Lyon, Marseilles und anderen französischen !öf'unl$'i900 Indien die arbeitenden Klassen in großer Zahl die dort riNgerichteten Volksbibliotheken besuchten; auch berief er sich auf das Beispiel der Vereinigten Staaten. Dieses Gesetz ttici $ n9 in sämtlichen Lesungen (übrigens mit nicht allzu 16^ ?co.°er Majorität) durch und erhielt bereits am 14. August 4,1^1 selben Jahres man beachte die Schnelligkeit, mit der Me Gesetzgebung arbeitete die königliche Zustimmung.

ü« ben interessanten Diskussionen, zu denen dasselbe rranlassung gab, will ich nur die Gründe des Abgeordneten