eiten
fen
als.
NO. Oktobn. Ausnahme der W und NaWnuHm. i°toie der mobmten Hand» ■ Mündliche Auskunft Dom Möser, GaNenstraße 80.
6653
18»»
Freitag den 6. October
Erstes Blatt.
Nr. 235
30. Sep-
Wbe
Ile lnjdyn.etnnittlUÄil|elro tz«A In- M» lulh*M «einen «njeifen für freu •iefam Rnzrigrr cxt^M
Ikkafttsn, tpelitien unfc Druckerei: »t. i.
Mttet Ufn^ ont HvAmIbh ke«
Wh Gt«tz«ner H*nW«*»r4ttcr twt^n km Änjtijec «WpntM| viermal betecfofi.
lene>et Rn,et,en >u kt nachmittag» für ke
Sm td*finmbtn Nummer W B»r*. 1®
mündlich bei dem Vorsteher der Schule, Großh. Landwirtschaftslehrer Andrae in Büdingen, zu erfolgen, von welchem der Unterrichtsplan und Jahresbericht unentgeltlich bezogen und jede gewünschte Auskunft eingeholt werden kann.
Büdingen, den 14. September 1899.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der landw. Winterschule Büdingen.
Jrle, Großh. Kreisrat.
Kbteffe für Deichen: >*|<tifT tfefca» Fernsprecher Ar. 61.
walten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig fein, so wollen Sie den Gemeinderat wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gememde- rates in besonderer Verhandlung vorlegen.
v. Bechtold. _
yc4Mg»Frru vreriklsährltch
2 Mart 20 Pf», monatlich 75 Pf, mit vrmgerlah»
Bei Poftbezu, R Mark 50 ^-rleljährltch
Amtlich er IriL
Bekanntmachung.
Nr. 39 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den
Gießen, den 2. Oktober 1899. Betreffend: Den Wiesengang.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
e* die «ro^h. Bürgermeistereien de- ltreises.
Nach Art. 7 der Wiesenpolizeiordnung ist in diesem I Monat der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter I Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.
Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und uns die über den Wiesengang aufzu- I nehmenden Protokolle bis längstens 15. November d. Js. vorzulegen. Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich I folgende Punkte aufzunehmen: I
1 ob die Anordnungen, welche sie bei dem letzten Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche
2 . welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vor- I gefundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind I oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesen- I Vorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc. auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren;
Z. Derbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesen- ] sturen, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bildung von Wasfergenosienschaflen nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Bäche und Nicht ständig fließenden Gewässer (Regierungs-Blatt S. 159) erforderlich ist. . .
Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speziell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nötigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen.
Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundzange teil zu nehmen, so ist dieses am Schluffe des Protokolls zu bemerken.
Sollte der Miesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, noch aus der für Ihre Gemeinden bestimmten Anzahl von Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen oder solche zu benutzen oder zu ver-
Gießener Anzeiger
General- Anzeiger
Anrts« und Anztigeblatt für den Ureis Gietzen.
Gießen, den 3. Oktober 1899.
Betr.: Den Rundgang der Feldgeschworenen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
Ml die «rohh. Bürgermeistereien de» «reise«.
MIIM
aison erlaubt sich ergebens! 7051
, WW 29.
Bekanntmachung.
Wir sehen uns veranlaßt, den „Großen Steirrwe^" zwischen der Moltkestraße und der Straße „In den Eichgärten' zur Vermeidung fernerer infolge des dermallgen schlechten Zustandes der Fahrbahn mit dem Transport von Fuhrwerken unvermeidlich verbundenen Tierquälereien für den Fuhrwerksverkehr bis auf weiteres zu sperren. Den Interessenten bleibt es überlassen, selbst für eine geeignete Herstellung der Fahrbahn Sorge zu tragen. Jedenfalls muß aber vor jedem weiteren Befahren der Straße uns hiervon Anzeige gemacht werden.
Gießen, den 4. Oktober 1899.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Muhl.
elsschule
t a. Mai».
>ig'freiwilliger, Dienste.
Nachhiise. 6888
m, 2 fliofce tzMMr, Park, 110 bti 16 Mir, J. Damm, Rektor.
* Zwischen Krieg nnd Frieden.
Gießen, den 5. Oktober.
Die Mobilisierungsnachrichten aus Südafrika häufen sich jetzt in fast beängstigender Weise. Jeden Augenblick wird die Nachricht erwartet, daß die Boeren an der Nordgrenze von Natal die Offensive ergriffen haben. In Georgeston habenEingeboreneMagazine geplündert. Bei Sandspruit dürften insgesamt 5000 Boeren mit 23 Geschützen, bei Mullers farm 4000 Boeren stehen. 300 Boeren sammeln sich im Botha-Passe, etwa 15 Meilen von New Castle. — Aus Indien ist in Durban der Dampfer „Lalpoora" mit einer Batterie Feldartillerie, einer Feld-Lazaret - Abteilung und Kriegsvorräien angekommen. — Der Befehlshaber der Artillerie des Oranje» Freistaats Allrickt ist, wie aus Kapstadt berichtet wird, mit einer Abteilung Artillerie in der Richtung auf Kimberley abgegangen. — Die beiden Volksraad der Südafrikanischen Republik haben sich nach einer Depesche aus Prätoria vertagt. — Aus Bloemfontein wird telegraphiert, daß ein Gesetz, betreffend die Ausweisung von Ausländern, amtlich bekannt gemacht worden sei, und daß morgen bei Bamsolec das Kommando von Bloemfontain sich kriegsmäßig sammeln toerbUeber die Lage in Südafrika verbreitet das„Reutersche Bureau" folgende überraschende Meldung:
Bloemfontein, 4. Oktober. (Telegramm) Nach einer Drahtnachricht des Landdrosten von Boshof haben die englischen Truppen bei Kimberley die Grenze des Oranje-Freistaats überschritten. Sollte sich diese Meldung bestätigen, so wäre die eiste kriegerische Operation eine Irreführung der Buren. Diese hatten, und alle Welt mit ihnen, angenommen, die Engländer würden die Initiative erst nach dem Eintreffen der aesamten, für Südafrika bestimmten Streitkräfte ergreifen und dann über Natal via New Castle-Volksruit emzudrmgen suchen. Gleichzeitig erhalten wir folgende Meldung:
London, 4 Oktober. Der „Standard" berichtet aus Newcastle vom 2. d. M.: Die Vorwärtsbewegung der Streitkräfte der Buren, die die Grenze von Natal bedrohte, ist plötzlich ins Stocken geraten. Die Mehrzahl der Burghers, die sich auf den Hohen nordöstlich und östlich von Natal angesammelt hatten, ist nach ihrem ursprünglichen Stützpunkte bei Sandspruit I zurückgegangen. Der Berichterstatter des „Standard' I hebt hervor, eine zahlreiche Streitmacht könne sich un- I möglich in jenem Gebiete längere Zeit halten, da nur wenig I Fourage vorhanden sei.
I Die „Times" bringt eine längere Betrachtung, der- zufolge noch fast dieser ganze Monat vergehen wird ehe annähernd 22000 Mann englischer Truppen in Südafrika I vereinigt sein werden. Man werde also bis auf weiteres I lediglich auf die Verteidigung angewiesen fein. Wenn aber I erst einmal eine Kavallerie-Division, ein Armeekorps und mir Bataillone zur Deckung der Verbindungsümen aufgebracht seien, so werde England über 68000 Mann
I fügen, wozu noch koloniale Zuzüge und bewaffnete P z in ber Gesamtstärke von etwa 4000 Mann kommen werden. Dann könne man zum Angriff übergehen. Ueb-
<*n% hat.
Wir -«»schien Ihnen, die Feldgeschworenen zu ver- anlaffen, nach § 20 der Instruktion vom 23. Februar 183s I (Regierungsblatt S. 105) im Laufe dieses Monats die Gemarkungen zu begehen, um sich von dem Zustande der I Grenzen zu unterrichten und über den Befund m ihr Tage- I buch ein Protokoll aufzunehmen. Wir machen dabei daraus aufmerksam, daß zwar zu einem Steinsatz wenigstens drei Feldgeschworene beisammen fein müssen, daß aber an den Rundgängen, wenn dabei nicht zugleich Steine gesetzt werden sollen, nur zwei Feldgeschworene teilzunehmen haben. Wegen Beseitigung der vorgefundenen Mängel wollen Sie das geeignete veranlassen, wobei namentlich die Ausräumung, Geraderichtung und Erneuerung der Grenzsteine ins Auge zu fassen ist. An den Dreiecks-, Gemarkungs-, Flur- und Gewann-Grenzsteinen darf jedoch keine Veränderung ohne Mit- | Wirkung eines Geometers 1. Klaffe vorgenommen werden. Die Wahl und Zuziehung desselben bleibt Ihnen überlassen; doch wollen Sie da, wo es sich um Grenzsteine mehrerer Gemarkungen handelt, sich unter einander desfalls benehmen. Für die Erhaltung der Parzellengrenzsteine des Gemeinde- eiqeutums ist auf Gemeindekosten von Ihnen Sorge zu tragen. Wo noch keine Aussteinung des Gemeindeeigentums stattgefunden hat, beauftragen wir Sie, den Gemeinderat deshalb zu vernehmen und dessen Beschluß zu vollziehen. Die an den Parzellengrenzsteinen der Privaten vorgefundenen Mängel sind den Beteiligten zur Beseitigung zu eröffnen. Im übrigen verweisen wir Sie auf das Gesetz vom 23. Oktober 1830 (Regierungsblatt S. 463) und die vorgenannte Instruktion vom 23. Februar 1833 (Regierungsblatt S. 105), wegen der Kostenverzeichnisse auf die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1874 (Regierungsblatt S. 784) und auf unser Ausschreiben vom 29. Januar 1885 (Anzeiger Nr. 27).
Zu Ende laufenden Monats sind uns Abschriften der in die Tagebücher der Feldgeschworenen aufgenommenen Protokolle mit Bericht über Ihre desfalls getroffenen Anordnungen von Ihnen vorzulegen. Die Gebühren der Feldgeschworenen bedürfen keiner kreisamtlich en Genehmigung und sind deshalb die Veczeich- niffe nicht vorzulegen.
v. B echt old. _____
Gratisbeilagen: Gießener jamilienblätter, Der hrMche Landwirt, Blätter für hessische Volkskunde.
trmber enthält: .
(Nr. 2615). Vereinbarung zwischen dem Reiche uno den Vereinigten Staaten von Brasilien über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigkeiten.
30. November 1897
$ora 15. Februar 18987"
(Nr. 2616). Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staats-
,u . 30. November 1897 _ »4 Sev-
angehörigen °°« 157^(^0898? ® P
tember 1899. _
(Nr. 2617). Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei Erstattung verdorbener Wechselstempelzeichen, vom 21. September 1899.
Gießen, den 4. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach.
In der Zeit vom 4. Oktober d. Js. bis einschließlich 10 Oktober d. Js. liegen auf dem Amtszimmer der Groß- | herzoglichen Bürgermeisterei Steinbach folgende Akten,
die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben rubr. Feldbereinigung nebst Urkunden hierzu,
2. der Nachtrag zu dieser Rechnung nebst Urkunden,
3. der Ausschlag der ungedeckten Bereinigungskosten,
4. der Beschluß der Vollzugskommission vom 26. Oktober
1898 und des Gemeinderats vom 23. September IbVV über die Erhebung dieses Ausschlags, zur Einsicht der Beteiligten offen. '
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb obenangegebener Frist bei Großherzogl. Bürgermeisterei Steinbach schriftlich einzureichen.
Bemerkt wird noch, daß die Erhebung des Ausschlags durch die Gemeinde-Einnehmerei Steinbach erfolgt.
Friedberg, den 28. September 1899.
Der Großherzogliche Bereinigungskommiffär: Süffert, Kreisamtmann. ___________
Bekanntmachung,"
betreffend: Beginn der landwirtschaftlichen Winterschule zu Büdingen.
An her landwirtschaftlichen Winterschule zu Büdingen beginnt der Lehrgang 1899/1900 am 6. November, vvr- m'tla®ie Anmeldungen haben rechtzeitig schristlich oder
i Frage des
um
lefabrlken
Willi. Roth jr. tuttgart :halen, Fasern oder fremden
*TÄ*’P*
id 6ein
Gesunde und a
>r Preis und seine
Marken: ./ p(d.
„ mi. L l i ---ijs -6i ^wer-I-kt»ew____
L s
, #*«***«.
a


