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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Gießen, den 2. Mai 1899. Ueli.: Die Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Gr. Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen der Awtsgerichtsbezirke Grüvberg und Homberg.
Die Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, "Nie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche lich, ohne OrtSbürger zu werden, verheiratet haben, soll «tvie nachstehend angegeben, stattfinden:
1. der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Mittwoch den 24 Mai d. I., nachmittags 2 Uhr, in dem Rathause zu Lich;
2. der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag den 26. Mai d. I., nachmittags 21/, Uhr, in dem Rathause zu Hungen;
3. der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amtsgerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden DieuStag den SO. Mai d. I., vormittags II Uhr, in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.
Mir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Per- SontE zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu Berichten, daß niemand vorzuladen war.
Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Bechtold.
Gießen, den 29. April 1899. 8tfr.: Die Vertilgung der Blutlaus.
3n8 Großherzogliche Kreisamt Gießen am die Großh. Bürgermeistereien bezw. Orts' Polizeibeamten des Kreises.
'Nach dem in obiger Angelegenheit erlaffenen Reglement »im 3. Februar 1888 — Kreisblatt Nr. 32 — hat im " des Monats Mai durch die zu bestellende Kommission töt Untersuchung der Aepfelbäume auf das Vorhandensein dm Blutlaus stattzufinden. Wir beauftragen Sie, diese Mrsuchung vornehmen zu laffen und über das Resultat i ir Ende Mai zu berichten. In die Kommission sind mög- - iahst dieselben Männer zu wählen wie in früheren Jahren, bei denselben eine bessere Erfahrung im Auffinden der !Wlaus vorausgesetzt werden darf. Besondere Aufmerk- iimfeit muß bei der Besichtigung denjenigen Bäumen ge- chntt werden, an welchen in den letzten Jahren die Blutlaus §zchmden wurde. In den Berichten ist anzugeben, ob sie j ütz hier wieder gezeigt hat.
Wird das Insekt gefunden, so ist mit der Reinigung l »2 Bäume nach den Vorschriften des Reglements alsbald .Angehen. Wegen der besten Art der Vertilgung verweisen m auf unser Ausschreibeu vom 9. Juli 1887 — Kreis- 8 Witt Nr. 160 —.
v. Bechtold.____________________
Bekanntmachung.
Großh. Ministerium des Innern hat dem Zentral- 8 k^oersicherungs - Verein in Berlin die Erlaubnis zum Hkichäftsbetrieb im Großherzogtum unter den üblichen Windungen auf Widerruf mit der Maßgabe erteilt, daß wDi d'tm Vorbehalte des Widerrufs in Ansehung der Ver- ffschnrng von Rindvieh demnächst insbesondere im Falle emr gesetzlichen Regelung der Rindviehversicherung Gebrauch ÄMcht werden wird.
Gießen, den 3. Mai'1899.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Bechtold. __________________
Bekanntmachung,
Maul- und Klauenseuche.
Nachdem unter einer Schafherde in der Gemarkung VHrilKhauseu die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen
ist, haben wir die Sperre der Weide und der Gemarkung angeordnct. Wiederkäuer und Schweine dürfen danach nicht in oder durch die Gemarkung getrieben werden. Die Ausführung von Wiederkäuern aus der Gemarkung darf nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und nur mit schriftlicher Erlaubnis der Ortspolizeibehörde auf Grund einer kreisveterinäramtlichen Erklärung geschehen.
Gießen, am 5. Mai 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Wagner.
Deutscher Reichstag.
76. Sitzung vom 4. Mai. 1 Uhr.
, Das Haus ehrt das Andenken der am 2. Mai verstorbenen Abgeordneten Rath (Centr.) und Franzius (natl.) in der üblichen Weise.
Die Beratung der Anträge des Centrums wegen der Errichtung von Arbeitskammern und der Abgg. Pach- nicke und Rösicke wegen Errichtung eines Reichsarbeitsamtes sowie die dazu gestelltenAbänderungsanträge des Abg. v. H e y l betreffend die Ausgestaltung der gewerblichen Schiedsgerichte wird fortgesetzt.
Abg. Bebel bezeichnet die Anschauungen der Abgg. v. Stumm und v. Kardorff als rückständig; ihre Forderungen wegen eines Ausnahmegesetzes seien nicht mehr ernst zu nehmen. Seine Partei habe, als sie den Antrag auf Errichtung von Arbeitskammern eingebracht, keine Gegenliebe gefunden, aber es sei verwunderlich wenn man glaube, mit dem Gesetz die Sozialdemokratie zurückdrängen zu können. Redner wiederholt die Behauptung, daß ohne die Agitation der Sozialdemokratie in der Sozialpolitik nichts geleistet worden wäre.
Abg. Hilbek (natl.) erklärt, wenn seine Partei auf dem Gebiete der Sozialpolitik nicht so schnell vorgehen wolle, wie Herr Bebel wünscht, so wiffe sie sehr gut, daß das Alte sich erst bewähren, das Neue erst geprüft werden müsse. Die Gesetze würden nicht gründlich genug vorbereitet, sonst hätte man nicht so viele Abänderungen, wie z. B. an der Gewerbeordnung, nötig. Die Vorschläge des Herrn Hitze über Arbeiterkammern sind nicht brauchbar, weil sie den Arbeitern nichts nützen; bei den Wahlen zu den Arbeiterkammern würden die Sozialdemokraten siegen, aber nicht diejenigen, welche mit den Arbeitgebern praktisch zusammen arbeiten.
Abg. Rösicke (wildl.) wendet sich gegen die Ausführungen Hilbeks und erklärt weiter, Herr v. Stumm stelle einen besonderen Arbeitgebertypus dar, der viel mehr die Geschäfte der Sozialdemokratie besorge, als die auf dem Boden der vorgelegten Anträge stehenden Arbeitgeber. Er (Redner) erkenne im Besitz hauptsächlich die Pflicht gegenüber den Besitzlosen. Herr v. Stumm wolle die Sozialdemokratie unterdrücken durch Zwangsmaßregeln, er (Redner) sei für Reformen unter Anerkennung der Gleichberechtigung der Arbeiter. Seine Partei nehme die kaiserlichen Erlasse von 1890 zum Ausgangspunkt für ihre Aktion, während Herr v. Stumm diese Erlasse hier gar nicht in Beratung stellen möchte.
Abg. v. Heyl verwahrt sich dagegen, als ob er gegen die Anträge sei. Die Anträge seiner Partei seien nicht aus sozialdemokratischen Anträgen hervorgegangen. Den Sozialdemokraten habe nichts mehr genützt, als das fortwährende Rufen nach der Zuchthausvorlage. Für Beseitigung offenbarer Mißstände sei er stets, für Beschränkung des Koalitionsrechts aber nicht.
Abg. v. Kardorff wendet sich gegen denAbg. Stöcker bezüglich seiner Behauptung, er verstände von der sozialen Frage nichts. Die sozialdemokratischen Stimmen hätten sich beinahe verdoppelt, nachdem das Sozialistengesetz im Reichstage abgelehnt worden. Soziale Fortschritte könnten erst gemacht werden, wenn man ein Gesetz schaffe, das den Fortschritt der Sozialdemokratie eindämme. Das Wachsen der Sozialdemokratie habe Zustände herbeigeführt, die zu schweren Bedenken Anlaß geben; die Verwilderung der Jugend hänge zusammen mit der Vergiftung weiterer Volkskreise durch die sozialdemokratische Litteratur. Ich muß der Regierung vorwerfen, daß sie keinerlei Versuch gemacht hat, diesen Zustand durch'eine Vorlage zu ändern. Ob die sogenannte Zuchthaus. Vorlage bei meinen Freunden große Sympathie finden würde, weiß ich nicht; aber das eine muß ich schon sagen, die Regierung, die von der Ansicht ausgeht, eine solche Gesetzesvorlage ginge im Reichstage doch nicht durch, entfernt sich sehr weit von der guten Praxis de- Fürsten Bismarck,
der sagte: Ich will die Verantwortung nur tragen, wenn ich von dem Reichstage eine Quittung bekomme über das, was ich jetzt vorschlage. Wenn die Verrohung und Verwilderung unserer Jugend, die Untergrabung aller Autorität im Lande durch die sozialdemokratische Agitation sich so fort* setzt, dann verstehe ich nicht, wie die verbündeten Regierungen diese Verantwortung fort und fort tragen können, ohne auch nur den Versuch zu machen, ihr durch die Gesetzgebung entgegenzutreten.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) erklärt, daß an der Verwilderung der Jugend die Herren v. Stumm und Kardorff wohl mehr schuld seien, als die Sozialdemokratie. Herr von Kardorff sollte als Freund des Fürsten Bismarck bekennen: mit nichts hat Fürst Bismarck sich so blamiert, wie mit dem Sozialistengesetz. Es gäbe noch mehr solcher Arbeitgeber wie Herr v. Stumm, der ganze Eentralverband deutscher Industrieller nähme denselben Standpunkt ein, auch die Hamburger Rheder wollen immer die Herren im Hause sein. Das schönste Kind des Liberalismus, das Koalitionsrecht, sei aber von dem Liberalismus oft sehr stiefmütterlich behandelt worden.
Abg. v. Stumm (Rp.) wendet sich gegen Herrn v. Heyl und dessen Irrtümer und Mißverständnisse. Daß auch in einzelnen Fabrikbetrieben die Organisation nach dem Muster der Knappschaften möglich, habe Herr v. Heyl früher selbst zugegeben. Auch in den großen Betrieben, auch in den Aktiengesellschaften könne sehr wohl ein persönliches Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern bestehen. In diesem Verkehr könne sich die geistige Ueberlegenheit, die geistige Führerschaft zeigen, aber nicht in der Diskussion in einer Arbeitskammer mit einem sozialdemokratischen Agitator.
Abg. Stöcker wendet sich in verschiedenen Punkten gegen Herrn v. Kardorff. Die sozialdemokratische Presse habe an der Verrohung der Jugend gewiß großen Anteil, aber wenn Bestrebungen, dem kleinen Mann zu helfen und den Ungläubigen zu Gott zurückzuführen, vor 10 Jahren von der Partei des Herrn v. Kardorff unter dem Titel Stöckerei und Muckerei jahrelang dem Haß und der Verachtung des Volkes preisgegeben wurden, so war das kein Weg, um das deutsche Volk religiös und die Jugend gesittet zu machen. Daß Fürst Bismarck dem sozialistischen Umsturz entgegengetreten ist, erkenne niemand mehr an, als er; aber er behaupte, das Werkzeug des sozialistischen Wachstums ist das allgemeine direkte Wahlrecht. Die Versicherungsgesetze könne man nicht hoch genug schätzen, sie seien ein Beweis der großen staatsmännischen Begabung des Fürsten Bismarck; aber daß er mit der Versicherung zusammen nicht irgend etwas von Arbeiterschutz einzuführeu Lust hatte, daß er z. B. sagte: Wenn die Arbeiter nicht am Sonntag arbeiten, wo sollen sie den Lohn für den siebenten Tag herbekommen! Das hat mit dazu beigetragen, die Sozialdemokratie zu stärken. Heute gebe es keine andere Lösung als diese: Organisieren wir die Arbeiter, damit sie nicht von den Agitatoren organisiert werden!
Damit schließt die Debatte mit einem kurzen Schlußwort des Abg. Hitze, worin derselbe Herrn v. Stumm auffordert, in der Kommission Abänderungsanträge zu stellen.
Abg. v. Stumm lehnt es nach dem Verlause der Verhandlungen ab, in die Kommission einzutreten.
Die Anträge werden darauf der mit der Gewerbeordnungs- Novelle betrauten Kommission überwiesen.
Schluß 43/4 Uhr.
Nächste Sitzung Freitag 2 Uhr (Gebühren für den Kaiser Wilhelm-Kanal; Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe; Wahlprüfungen.)
Deutsches Reich.
Darmstadt, 4. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog werden am Samstag dem 6. Mai weder Audienzen erteilen, noch Meldungen entgegennehmen. Die Entgegennahme von Vorträgen findet am genannten Tage im Neuen Palais statt.
Berlin,4. Mai. In der Reichstags-Kommission für die Post-Novelle stand heute die Fernsprech- Gebühren-Ordnung zur Beratung. § 1, welcher bestimmt, daß für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr erhoben wird, wurde debattelos angenommen. Die Beratung soll morgen fortgesetzt werden, vorher jedoch das Postgesetz in zweiter Lesung beraten werden.
Berlin, 4. Mai. In der Reichstags-Kommission für das Fleischbeschaugesetz wurden heute zunächst die 6 und 7, welche besagen, daß nach erfolgter Unter-
Rt. 106 Erstes Blatt. Samstag dm 6. Mai
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