Ausgabe 
5.7.1899 Erstes Blatt
 
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Mittwoch den 5. Juli

L8ÄÄ

Erstes Blatt.

Nr. 155

Aints- und Anzeigsblatt für den Ureis Gieszen

Amtlicher Wl

5.

Alle Anzeigen-Bermittlungsfiellen dcS In« und Ausländer nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen

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Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schnlstraße Wr. 7.

Landfriedensbruchs-Prozesses. Die Angeklagten wurden zu je drei Monat Gefängnis verurteilt.

Die Hauptversammlung des Oberhesfischen Obstbauvereins findet am Gamstag dem 8. Juli, nachmittags 3 Uhr, in Friedberg im HotelZu den drei Schwertern" mit folgender Tagesordnung statt:

1. Rechenschaftsbericht pro 1898/99.

2. Rechnungsablage pro 1898/99.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische UalKsKunde._______________

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

Mit Rücksicht auf die Anordnung des Bundesrats über die Zeit der Aufnahme wollen Sie die letztere möglichst be­schleunigen und die ausgesüllten Formulare in je einem Exemplar, das andere verbleibt als Konzept bei Ihren Akten, an uns bis spätestens 12. Juli l.J. einsenden.

Weiter wird Ihnen ein zweites Formular (2b) in je zwei Exemplaren zugehen zwecks Feststellung der Wein- und Obsternte, sowie zur Angabe der Hagel- u. a. Feldschäden. Der Einsendung der Feststellungen gemäß diesem Formular sehen wir bis 15. November l. I entgegen. Auch hier verbleibt ein Exemplar als Konzept bei Ihren Akten.

Zur Durchführung der erforderlichen Erhebungen ist eine aus seid- und sachkundigen Personen bestehende Kom­mission zu bilden, und empfiehlt es sich, wieder dieselben Personen in die Kommission zu nehmen, welche bereits früher bei Aufnahme des Ernteertrags thätig waren.

v. Bechtold.

Zrezugspret» vierteljährlich

2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Ausland.

Rom, 3. Juli. Man sollte meinen, nach der letzten Prügelei in der Kammer müßte eigentlich den Ab­geordneten sehr kläglich zu Mute sein, und ihr größter Wunsch müsse sein, durch vollständiges Stillschweigen einige Zeit vergessen zu machen, daß eine solche Volksvertretung überhaupt vorhanden ist. Aber nein! Die äußerste Linke hat beschlossen, eine Kundgebung an das Volk zu erlassen, ihre Haltung darin zu rechtfertigen und die Verletzung der Verfassung durch die Regierung nachzuweisen. Damit muß man vergleichen, wie sich die Abgeordneten nach dem Bericht desB. T." bei dem Faustkampf in der letzten Sitzung benommen haben: Der Sozialist Defelice stürzte mit er­hobenen Fäusten auf den Präsidenten los, der von der Mehrheit geschützt ward. Die äußerste Linke folgte Defelice, und ein lebhafter Kampf entspann sich. Alles prügelte auf einander ein. Torracca wurde durch Fauftschläge ins Auge verwundet, Defelice erhielt eine Tracht Prügel auf seine Kehrseite, auch Sonnino kam schlecht weg. Wie ein Orlando furioso geberdete sich der Sozialist Costa, der gleichzeitig mit Händen und Füßen gegen zwölf Gegner operierte. Hauptsächlich verwundet wurden außer dem Konservativen Torracca der bekannte römische Korrespondent desCorriere della Sera" durch Faustschläge ins Gesicht, der Konservative Serralunga durch Faustschläge auf die Rase, Sonnino durch Faustschläge ins Gesicht und auf den Unterleib, der Staatssekretär Bertolini durch einen Hieb in das Gesicht. Die Sozialisten Defelice und Bissolati, die Sonnino zur Erde geworfen und geprügelt haben, wurden von der Mehr­heit durchgewalkt. Bissolati hat eine leichte Stirnwunde erhalten. Viele andere trugen Püffe, Faustschläge, Fuß­tritte und Rippenstöße davon. Den anstürmenden Radikalen warf sich namentlich Macola, der bekanntlich Cavalotti im Duell erschlug, entgegen und teilte Hiebe und Stöße nach allen Seiten aus. Rudinis Sohn Carlo, der sich zur äußersten Linken rechnet, kämpfte wie ein junger Löwe gegen die Freunde seines Vaters und verschwendete Ohrfeigen nach allen Seiten. In der Hitze des Gefechts prügelten die Radikalen häufig auf einander selbst loö. Am allerschlimmsten erging es Sonnino. Als der Sozialist Bissolati, der Direktor des sozialistischen ZentralorgansAvanti", Sonnino erblickte, rannte er auf ihn los und schlug ihm mit der Faust ein paar Mal ins Gesicht. Nun kamen von allen Seiten die Konservativen herbei, um Sonnino zu befreien, aber Bisso­lati faßte Sonnino mit beiden Händen am Hals, daß er faßt erstickte, und ließ ihn nicht los, obschon er von Sonninos Freunden mit Faustschlägen auf den Hinterkopf über und über traktiert wurde. Endlich stürzten beide Kämpfer zu Boden. Bissolatis Stirn blutete, Sonnino war ein Ohr halb abgerissen. Die Kammer gleicht einem Lazarett.

Brüssel, 3. Juli. Der General Chapelier, Kommandant der Provinz Brabant, wurde heute vom Könige empfangen, um über die Lage mit ihm zu beraten. Heute fand im Parlamentsgebäude eine Versammlung der Sozialisten, Liberalen und Christlich-Demokraten-Abgeordneten statt. Sie beschlossen einstimmig, von ,der Regierung die Zurück­ziehung der Wahlvorlage oder Auflösung der Kammer mit nachfolgendem Referendum zu fordern.

Paris, 3. Juli. Nach einer Depesche aus Rennes konferiert seit heute vormittag Demange mit Dreyfus. Der ehemalige Kammer-Präsident Briffon ist in Rennes eingetroffen.

Rennes, 3. Juli. Der Kommandant Carriers las heute dem Kapitän Dreyfus den Urteilsspruch des Kassations­hofes vor, wobei der Kapitän seine Thränen nicht verbergen konnte. Der Anwalt Labori wird einige Tage bei Dreyfus verbleiben, um ihn von allen seine den Prozeß betreffenden Einzelheiten zu unterrichten. Der Anwalt Demange ist heute abend wieder nach Paris zurückgekehrt. Beide Anwälte stimmen in ihren Erklärungen darüber überein, daß Dreyfus sowohl moralisch wie physisch in guter Verfaffung ist. Dreyfus glaubte bis jetzt, General Boisdeffre sei sein Retter gewesen, er war sehr erstaunt, das Gegenteil zu hören. Zahlreiche Briefe und Glückwunsch-Telegramme sind im Gefängnis eingeliefert. Dreyfus hat von dieser Korrespondenz mit großer Freude Kenntnis genommen. Dreyfus hatte heute abend einen längeren Besuch seiner Frau und einiger Verwandten.

Madrid, 3. Juli. Die Lage ist sehr ernst. Der Widerstand gegen die .neuen Steuern wächst. Die Regierung

Deutsches Reich.

Berlin, 3. Juli. Im Abgeordnetenhause wurden heute die landesgesetzlichen Vorschriften zur Gebührenordnung für Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher in zweiter Lesung unverändert nach den Beschlüssen der Kommission angenommen, desgleichen das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit. Die Resolution betreffend die baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs als Novelle zur allgemeinen Gerichtsordnung gelangte hierauf zur Annahme. Schließlich wurden noch Petitionen erledigt. Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen.

Dresden, 3. Juli. Heute verhandelte das hiesige Schöffengericht gegen die Redakteure derSächsischen Arbeiter-Zeitung" und desVorwärts", Beyer und I a k o b e y, wegen Beleidigung der Redakteure desDresdener Journals" gelegentlich einer Besprechung des Löbtauer

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener Aamikienvkätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

Kostenvoranschlag pro 1899/1900.

Das Institut der Vereinsbezirksbaumwarte. Referent: Direktor Dr. v. Peter.

Antrag über Abhaltung von Obstausstellungen im Vereinsgebiet und Beteiligung an auswärtigen. Re­ferent: Der Sekretär K. Reichelt.

Neuwahl des Vorstandes und Ausschuffes.

Geschäftliches.

Wünsche und Anträge.

Die Mitglieder des Vereins werden hiermit zu der Ver-

Bekanntmachung,

betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich.

In der Zeit vom 4. Juli d.I. bis einschließlich 17. Julid.J. liegen auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Garbenteich die Arbeiten des 1. Abschnittes rubr. Feld­bereinigung, nämlich:

1. der allgemeine Meliorationsplan,

2. Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll zu dem­selben

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hier­gegen findet statt:

Dienstag, den 18. Juli 1899, vormittags 9-10 Uhr im Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Garbenteich, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens 1/2 Bogen) ein­zureichen.

Friedberg, den 17. Juni 1899.

Der Großh. Bereinigungskommissär:

Merck.

sammlung freundlichst eingeladen.

d.- ÄS: i**, vr.Braden,Geh.Negierungsrat. Trenor Dr. v. Peier.

Gießen, den 1. Juli 1899.

Betr.: Die Vorschriften des Arbeiterschutz-Gesetzes vom 1. Juni 1891 über die Arbeitsbücher und Be­schäftigung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grotzh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Nach c II. Abs. 2 der Ihnen zugegangenen gedruckten Anweisung vom 26. März 1892 ist von der Ortspolizei­behörde in jeder gewerblichen Anlage, welche den Be­stimmungen der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 unterliegt und in welchen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, jährlich miudesteus eine ordentliche Revision vorzunehmen.

Hierbei sind folgende Punkte festzustellen:

1) Wie groß ist die Zahl der in der revidierten An­lage zur Zeit beschäftigten Arbeiter

a. zwischen 16 und 21 Jahren,

b. zwischen 14 und 16 Jahren, c. unter 14 Jahren?

In den Rubriken a., b. und c. sind diese Zahlen ge­trennt nach Geschlechtern festzustellen. Außerdem ist, soweit dies thunlich, die Zahl der Arbeiterinnen über 21 Jahre zu ermitteln.

2) Sind sämtliche minderjährige Arbeiter (mit Aus- _..jr * t.VL ..«w .A. rrr rrc-f. o uti TCiuuclfuiig vczelcyneieN) mit vorschriftsmäßig ausgefüllten Arbeitsbüchern versehen?

3) Ist in den Arbeitsräumen, in denen Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigt werden, der Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen ausgehängt?

4) Stimmt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit an den Vorabenden der Sonn- und Festtage und die Mittagspause der Arbeiterinnen über 16 Jahren mit den gesetzlichen Vor­schriften (§ 137 Abs. 14 der Gew.-Ord.) und mit der, der Ortspolizeibehörde erstatteten Anzeige überein?

5) Wird denjenigen Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, auf ihren Antrag eine 1 l/2ftiinbige Mittagspause gewährt?

6) Werden nicht Arbeiterinnen entgegen der Vorschrift des § 137 Abs. 5 der Gewerbeordnung während der ersten vier Wocheu nach ihrer Niederkunft beschäftigt oder ist, sofern eine Beschäftigung während der folgenden zwei Wochen statt­findet, das Zeugnis eines approbierten Arztes, welches diese Beschäftiguug für zulässig erklärt, beigebracht worden?

7) Sind in den Arbeitsräumen, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, der Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und das Verzeichnis der jugendlichen Arbeiter ausgehängt?

8) Stimmen die Angaben dieses Verzeichnisses über Arbeitszeit und Pausen mit den der Ortspolizeibehörde ge­machten Anzeigen überein?

9) Stimmen die in dem Verzeichnisse eingetragenen jugendlichen Arbeiter mit dem Befunde und mit den vom Arbeitgeber verwahrten Arbeitsbüchern überein?

10) Stimmen Arbeitszeit und Pausen der jugendlichen Arbeiter mit den gesetzlichen Vorschriften und den auf den Verzeichnissen eingetragenen Angaben überein?

Indem wir Sie an die Vornahme dieser Revision hier­mit erinnern, wollen wir Ihrer berichtlichen Vorlage, unter genauer Berücksichtigung der vorerwähnten Punkte, bis zum 15. August d. I. spätestens entgegensehen. ___________________v. Bechtold.___________________

Gießen, den 1. Juli 1899.

Betr.: Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahre 1899.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

die Orotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wie in früheren Jahren, hat auch in diesem Jahre eine Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags stattzufinden.

Gemäß den Pos. 7 und 8 der durch den Bundesrat am 19. Januar d. I. erlassenen Bestimmungen über Samm­lung von Saatenstands- und Erntenachrichten hat im Juni jeden Jahres eine möglichst genaue Feststellung der Anbau­flächen der in dem Formular 2a (das Ihnen mit nächster Post in zwei Exemplaren zugehen wird) aufgeführten Frucht­arten stattzufinden. Das genannte Formular kommt an Stelle des früheren Formulars 2 zur Verwendung.