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Nr. 105 Erstes Blatt. Freitag den 5. Mai
1899
Wchener Anzeiger
Keneral-Anzeiger
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Das errglisch-rusfischeAbkoruuren überChina.
Die Politik treibt merkwürdige Blüten; auf der einen beite suchen sich zwei Staaten auf jede mögliche Weise zu tbervorteilen und einander den Rang abzulaufen, auf der anderen Seite verbinden sich dieselben beiden Reiche zu über- kinftimmendem Vorgehen. Wir haben erst vor einigen Tagen Gelegenheit genommen, die Rivalität Englands und Ruß- lmds im persischen Meerbusen zu erörtern, heute haben wir Anlaß, eine Konvention dieser Staaten zu besprechen, welche ße betreffs Chinas abgeschlossen haben.
Das chinesische Reich beginnt mehr und mehr die Rolle tinz unehmen, welche bisher ausschließlich die Türkei inne satte. An dem „kranken Manne" versuchen die Aerzte — d. h. die europäischen Mächte — schon seit Jahrzehnten ihre iunft, die bisher stets auf einen gründlichen Aderlaß hinaus- -zelaufen ist. Immer mehr Provinzen hat der Sultan her- •jibeti, immer weitere Staaten von seiner Suzeränität bedien muffen. Es ist vielleicht ein Glück für ihn, daß die Großmächte jetzt in Ostasien noch einen „kranken Mann" entdeckt haben, welcher ihre Hilfe zwar nicht begehrt hat, liefe aber nun über sich ergehen lassen muß. China kränkelt, üran ist kein Zweifel, und auch bei ihm soll der Aderlaß ks Allheilmittel sein. England, Frankreich, Rußland, üutschland haben den bezopften Herrscher in Ostasien an- Mpft, der eine auf dem Wege der Eroberung, der andere int er der Form der „Pachtung". Beides läuft aber auf «ins hinaus, denn eine Pacht auf ewige Zeiten sieht einer Eroberung verzweifelt ähnlich.
Die beiden Staaten, welche sich in Ostasien ganz be- !-nd»ers argwöhnisch betrachten, sind bekanntlich England und Mand. Keiner gönnt dem andern einen Vorsprung, und :h vst es denn ganz natürlich, daß sie ein Uebereinkommen ^geschlossen haben, damit sie sich nicht bei jeder Gelegenheit in die Quere kommen. Das Gelungenste an dieser Sontoention ist, daß feierlich erklärt wird, die Integrität und NüLhängigkeit Chinas aufrecht zu erhalten. Beide Staaten Würden nicht das geringste Bedenken tragen, von China ein W Teil an sich zu reißen, wenn sie sich über die Beute einigen könnten, ■ und wenn nicht noch andere Mächte da tolretit, welche ebenfalls ein berechtigtes Interesse an den ^chültnissen in Ostasien haben. Formell soll durch das libi reinkommen Vorkehrung getroffen worden gegen einen Ävaiigen Interessengegensatz bezüglich des Ausbaues der Eijembahn in der Mandschurei um am Iangtsekiang, und es
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Bekanntmachung.
Gießen, den 2. Mai 1899. Betr.: Die Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides. Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
die Gr. Bürgermeistereien deS Kreises, mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke
Grüuberg und Homberg.
Die Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheiratet haben, soll wir nachstehend angegeben, stattsinden:
1- der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Mittwoch de«
24. Mai d. I, nachmittags 2 Uhr, in dem Rathause zu Lich;
2. der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag den 26. Mai d. I , nachmittags 2'/, Uhr, in dem Rathause zu Hungen;
-8. der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amtsgerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag den 30. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.
Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war.
Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Bechtold.
ist ja richtig, daß sich in dieser Hinsicht schon viele Differenzpunkte ergeben haben, die das Ansehen beider Staaten beim Tsung-li-Aamen zu schädigen geeignet waren. Welche Hintergedanken aber beim Abschluß des Uebereinkommens maßgebend gewesen sind, und welche Wirkungen dasselbe in politischer und wirtschaftlicher Beziehung haben wird, das muß die Zeit lehren. Deutschland kann sich unter keinen Umständen seinen Platz in der Sonne streitig machen lassen.
(XX)
Eduard von Simson
Gestern verstarb in Berlin der hervorragende deutsche Staatsmann Eduard von Simson, der „geborene Präsident". Simsons Name ist mit der deutschen Geschichte mehrerer Jahrzehnte unzertrennbar verknüpft. Seinen Lebensgang teilen wir wie folgt mit:
Martin Eduard von Simson, Jurist und Parlamentarier, geb. 10. November 1810 zu Königsberg i. Pr., studierte 1826—29 daselbst Staats- und Rechtswissenschaft, besuchte sodann noch die Universitäten Berlin und Bonn, begann 1831 in Königsberg als Privatdocent Vorträge über römisches Recht, erhielt 1833 daselbst eine außerordentliche Professur, wurde 1834 zum Mitglieds des Tribunals für das Königreich Preußen berufen, 1836 zum ordentlichen Professor der Rechte, 1846 zum Rat am genannten Tribunal ernannt. 1848 wurde Simson von seiner Vaterstadt in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Hier fungierte er anfangs als Sekretär, seit Oktober 1848 als Vizepräsident und wurde im Dezember 1848 zum Präsidenten erwählt. Im April 1849 stand Simson an der Spitze der Deputation, welche dem König von Preußen seine Erwählung zum Deutschen Kaiser überbrachte. Infolge des Scheiterns dieser Sendung lehnte er die Fortführung des Präsidiums ab und trat im August 1849 als Abgeordneter für Königsberg in die preußische Zweite Kammer. Auf dem Reichstag zu Erfurt führte Simson das Präsidium des Volkshauses. Seit 1852 widmete sich Simson nur seinen richterlichen und akademischen Obliegenheiten, erst 1858 wendete er sich wieder dem politischen Leben zu. 1860, wo er zum Vizepräsidenten des Appellationsgerichts in Frankfurt a. O. ernannt wurde, und 1861 führte Simson das Präsidium im Abgeordnetenhause, 1867 das im Konstituierenden Reichstage des Norddeutschen Bundes, ebenso auch in den folgenden Sessionen des Norddeutschen Reichstags wie des Zollparlaments. Am 3. Oktober 1867 überbrachte Simson dem König Wilhelm von Preußen die Adresse des ersten verfassungsmäßigen Reichstags des Norddeutschen Bundes nach der Burg Hohen- zollern, 18. Dezember 1870 an der Spitze einer Deputation nach Versailles die Adresse des Norddeutschen Reichstags vom 10. Dezember, durch welche der König gebeten wurde, die ihm von den Fürsten angebotene Deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Auch im Deutschen Reichstag wurde Simson zum Präsidenten gewählt, mußte aber 1874 krankheitshalber eine Wiederwahl ablehnen und nahm 1877 auch kein Reichstagsmandat mehr an. Seit 1869 erster Präsident des Appellationsgerichts in Frankfurt a. O., wurde Simson bei der Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig 1. Oktober 1879 zu dessen Präsidenten berufen. Von Kaiser Friedrich III. wurde ihm 1888 mit dem Schwarzen Adlerorden der Erb- adel verliehen. Am 1. Februar 1891 trat Simson in den Ruhestand und nahm seinen Wohnsitz in Berlin. M. A.
Deutscher Reichstag.
75. Sitzung vom 3. Mai. 1 Uhr.
Präsident Graf B a l l e st r e m macht zunächst dem Hause Mitteilung von dem Ableben des ersten Präsidenten des Reichstages, vr. Eduard v. Simson. Er widmete demselben einen warmen Nachruf, indem er betonte, in allen Entwickelungsphasen der deutschen Einheitsbewegung habe der Entschlafene eine hervorragende Stellung eingenommen und eine bedeutsame Thätigkeit entfaltet. Als Präsident des Frankfurter Parlaments habe er am 18. April 1849 dem König Friedrich Wilhelm FV. seine Wahl zum deutschen Kaiser angekündigt. Sowohl in dem konstituierenden, wie in dem ersten norddeutschen Reichstage habe er an deren Spitze gestanden, und als solcher habe er in Versailles die Adresse überreicht, durch welche dem König Wilhelm von Preußen die deutsche Kaiserwürde angetragen wurde. Als Mitglied habe er dem Reichstage bis 1876 angehört. Redner erinnert dann noch an die Ernennung Simsons 1879 zum Präsidenten des Reichsgerichts, an die 1888 erfolgte Verleihung des Schwarzen Adlerordens und fährt dann fort: Trauernd und tiefbewegt steht der Reichstag an der
Bahre seines ehemaligen ersten Präsidenten, dem er dauernd ein ehrendes und dankbares Andenken bewahren wird. (Die Mitglieder haben sich von ihren Plätzen erhoben). Ich habe wohl Ihre Ermächtigung, ein Beileidsschreiben an den Sohn des Entschlafenen, Herrn Justizrat Simson, zu richten, und eine Bandschleise an der Bahre niederzulegen. Wegen weiterer Teilnahme des Reichstags an der Beerdigungsfeier werde ich mit den Herren Senioren verhandeln.
Nunmehr tritt das Haus in die zweite Beratung des Antrages Liebermann v. Sonnenberg (Antis.) betr. das Betäuben der Schlachttiere.
Auf Antrag des Abg. Lieber (Centr.) wird jedoch zuerst die Beratung der Anträge Lieber (Centr.) betr. Errichtung von Arbeitskammern und Pachnicke betr. Errichtung eines Reichsarbeitsamts fortgesetzt.
Abg. v. Kardorff (Rp.) glaubt, daß alle diese Vorschläge nur der Sozialdemokratie zugute kämen und nur diese allein stärken würden. Selbst Lasker habe s. Zt. mit Bezug auf die Gewerkvereine gesagt, gegen diese seien große Kautelen geboten. Redner polemisiert sodann gegen verschiedene Redner zu dem zur Debatte stehenden Gegenstand von vor 8 Tagen. Für das einzig Richtige halte er tin neues Sozialistengesetz, (Gelächter links), und dieses müsse u. a. auch eine Bestimmung enthalten, daß, wer sich zur Sozialdemokratie bekenne, für sie Beiträge leiste rc., auf 5 Jahre das aktive und passive Wahlrecht verliere. (Erneutes Gelächter). Jedenfalls habe er das Vertrauen, das deutsche Reich werde auch diese Krise überwinden, und man werde später auf die jetzigen sozialpolitischen Experimente mit ganz anderen Augen blicken, als die Mehrheit des Reichstages dies jetzt thue.
Abg. Büsing (nl.) erklärt, ein großer Teil seiner Freunde und er (Redner) nähmen bei aller Billigung der sozialpolitischen Bestrebungen der Antragsteller dennoch zu den vorliegenden Anträgen einen abweichenden Standpunkt ein. Sie könnten dieselben nicht als eine geeignete Grundlage für einen sozialpolitischen Fortschritt ansehen.
Abg. Wiemer (frs. Rp.) führt aus, auch seine Freunde könnten nicht jeden Antrag von vornherein blos seines sozialpolitischen Zweckes halber billigen, sie hielten vielmehr bei jedem Anträge Prüfung für geboten. Redner geht jetzt auf die einzelnen Anträge ausführlicher ein. Dem Heyl'schen Antrag könne er nicht zustimmen. (Derselbe will bekanntlich Gewerbegerichtsabteilungen als Arbeitskammern kon- stituieren.) Was den Antrag Hitze anlange (gemeinsame Organisation von Arbeitern und Arbeitsgebern in Arbeitskammern), so stehe er nebst seinen Freunden auf demselben Standpunkt, selbstverständlich unter Festhaltung der Forderung nach gesetzlicher Anerkennung der Berufsvereine. Durchaus sympathisch sei ihnen auch der Antrag Pachnicke, Errichtung eines Arbeitsamts. Eine politische Verkehrtheit ersten Ranges würde es sein, wenn die sozialdemokratische Gesinnung durch Entziehung des politischen Wahlrechts bestraft werden solle.
Abg. Kropatschek (kons.) bekennt sich als Gegner der gesetzlichen Anerkennung der Berufsvereine, acceptiert aber mit seinen Freunden den Antrag Lieber-Hitze (gemeinsame Organisationen von Arbeitern und Arbeitgebern.) Die Heyl'schen Vorschläge seien ihm nicht klar. Was die Sozialdemokraten anlange, so betone er wiederholt, daß dieselben bisher nichts für die Arbeiter gethan hätten, denn Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz seien jederzeit gegen den Widerspruch der Sozialdemokraten zu stände gekommen. Eine gemeinsame Organisation in der Form des Antrages Hitze könne wenigstens wohltätig einwirken. Auf diesen Boden würden seine Freunde treten.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) wendet sich nach einer Polemik gegen den Abg. v. Kardorff, den vorliegenden Anträgen zu. Das von dem Abg. Pachnicke vorgeschlagene Reichsarbeitsamt bedeute einen Fortschritt, ebenso die Arbeitskammern. Wenn Abg. v. Stumm eine Gefahr darin sehe, weil die Arbeiter in diesen Kammern zu Wort kommen würden, dann dürfe man ja überhaupt keinen Fortschritt mehr einführen, denn die Sozialdemokraten drängen nun emmal überall ein, selbst in den Reichstag.
Abg. Stöcker (b. k. F.) bedauert, daß die Reichs- parteiler gegen Arbeitskammern seien, noch viel mehr aber bedauere er die Aeußerung v. Kardorffs, daß den Sozialdemokraten auf fünf Jahre das Wahlrecht zu entziehen sei. Solche Aeußerungen seien im höchsten Maße gefährlich und Politisch unbesonnen. Auf die kaiserlichen Erlasse eingehend, bemerkt Redner, es sei Thatsache, daß die Erlasse eine Vertretung der Arbeiter wollten, und deshalb trete auch er mit seinen Freunden für die Arbeitskammern ein. Herr v. Stumm


