Ausgabe 
5.3.1899 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Sonntag den 5 März

1899

Nr. 55 Erstes Blatt.

N

Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieszen

®4ll|s

Blatte.

betrieb.

Amtlicher Teil

ny\yi

\onograB

bf8

bu billig«

tung

Iflektw

1 l899'

Alle Anzeigen-BermitttungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen

Aedaknon, Expedition und Druckerei:

-chntstr.ße Nr. 7.

zufinden.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein vor» Epilepsie

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

Deutscher Reichstag.

48. Sitzung vom 3. März. 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der Beratung des M i l i t ä r e t a t s. Titel Gehalt des Kriegsmini st er s.

Abg. P a a s ch e (natl.) wünscht, daß die Oberrealschul- abiturienten zur Offizierscarriere zugelassen werden möchten, und geht auf die Frage der Zunahme der Vorbestrafungen bei den Rekruten ein. Der Abg. Lingens habe ganz recht, die Schuld auf die wachsende Jrreligiösität zu schieben, da­rauf, daß der Glaube an den allmächtigen Gott, an die alleinseligmachende Kirche immer mehr untergraben werde, und zwar durch die Sozialdemokratie. (Unruhe bei den Sozialdemokraten ) Diese untergrabe, indem sie den Kindern den Glauben an Gott nehme, Sitte und Moral, und da sei es kein Wunder, wenn auch die Achtung vor dem Eigentum und der Person immer mehr abnehme. (Unruhe, Ruse rechts: Sehr richtig!) Was die gestrigen Erklärungen des Kriegs­ministers anlange, so könne das Haus für dieselben nur dankbar sein. Der Minister habe die volle Zustimmung des Hauses, wenn er sozialdemokratische agitatorische Bethätig- ungen in der Armee nicht dulde. (Bravo.)

Abg. Gröber (Ctr.) ist erfreut darüber, wie Abg. Paasche für die Pflege der Religion gesprochen. Hoffentlich habe er aber auch seine ganze Fraktion hinter sich (Rufe der Nationalliberalen: Immer!). Immer, das treffe nicht zu; die Herren sollten nur an den Kulturkampf denken, wie sie da gehetzt hätten gegen die Pfaffen. (Sehr richtig! im Centrum.) Wenn die Religiosität im Volke abgenommen habe, so seien also die Sozialdemokraten keineswegs allem daran schuld, sondern auch die Nationalliberalen. (Unruhe bei den Nationalliberalen.) Betreffs des gestern erwähnten Marienburger Falles bitte er den Kriegsminister, die Frage, die in dem Falle enthalten sei, nochmals einer Prüfung zu

Dienstag den 14. Marz, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1899) der Stadt Gießen;

Mittwoch den 15. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Linden, Heuchelheim, Axin-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;

Donnerstag den 16. März, vormittags von 8 Uhr au: denjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Rutters- ha Ilsen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Freitag den 17. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehung.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz- I lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetz­liches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungs­diener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr- | burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im AuMnde geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1879 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militär pflichtige, welche im Jahre 1897 bezw. 1898 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück­stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst I persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein-

in. Hieße«. Mich '«litten, Hüttr, laugen, forn: Mennig ju hingt.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische Volkskunde._____________

Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur au ihrem Aufenthaltsort gestelluugS- pflichtig find.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren »/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag den 9. März im Rathaus zu Lich, Donnerstag den 16. März in der RestaurationZum Lonys Bierkeller, Schanzenstraße 18, zu Gießen, Montag den 20. März im GasthausZum Rappen"

zu Grüuberg,

die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 18. Februar 1899.

Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. Boeckrnann.

JiNN6

Bekanntmachung.

betreffend: Maul- und Klynenseuche.

In Ossenheim, Kreis Friedberg, ist die Maul- nnb Klauenseuche aus gebrochen und sind die nötigen Eperrmaßregeln angeordnet worden.

Gießen, den 3. März 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Samstag den 18. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Montag den 20. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Dienstag den 21. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

^cianntmachung, das Erfatzgefchäft Pro 1899 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen Kreises Gießen für das Jahr 1899 findet an den

Aezugsprels vierteljährlich

2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pf^ mit Bringerlohn.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

iwchbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Lich im Rathaussaale.

Montag den 6. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

bet Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, LeNenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Varbenteich, Grüningen, Hausen und Holzheim;

Dienstag den 7. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hungen, Inheiden, Langd, Lang- ' Völls, Langsdorf und Lich;

Mittwoch den 8. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Dieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Vber-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und Eteinbach;

Donnerstag den 9. März, vormittags von 9 Uhr an : krjenigcn der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Liüingen und Watzenborn mit Steinberg.

Freitag den 10. Marz, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

II. Zu Gießen in der Restauration .Zum Lonys Bicrkeller", Schanzenstraße 18.

Samstag den 11. März, vormittags von 8 Uhr an:

t Musterung

hr Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubrinqen, Großen- Buseck und Hattenrod;

trfd)dxt täglich Btt An-nahmc de«

Montag»

Dir Gießener leeirtenitatter »erden dem Anzeiger -dchentlich viermal beigelegt.

Gefunden: 1 Portemonnaie ohne Inhalt, 1 Taschen­messer, 12 Bücher, 6 Ansichtskarten, 1 Rasiermesser, 1 Hand­schuh, 1 Monocle, 1 Hutnadel, 1 Tintenfaß, 1 Stuhl, 1 Kamm, 2 Pferdeteppiche, 8 Faßreifen und 1 Ballen Lumpen.

Gießen, den 4. März 1899. - Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

>tlbetttnU diente

drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5 An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.

6 Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien haben fämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Gruud der ihnen bereits ruaeaaugeueu Stammrollen zu der Musterung vorzuladeu. Bemerkt wird hierbei, daß Militär- pflichtige, welche sich auswärts aufhalteu, zur

i« ioo."

1867

0*El1

Lbl.

sstS-s 5,S>-

Montag den 13 März vormittags von 8 Uhr an: . »actizuweiien. r,-

tüieni9en öer ©tabt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge jf. durch die eidliche Erklärung von mindestens und 1898); ^l«,,tbtvürdiaen Neunen zu erhärten.

!Il

Gießen, den 3. März 1899.

Betr.: Die Jahresübersichten und Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen; hier für das Jahr 1898.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien, Verwaltungen der Gemeiudekraukeuverflcheruugeu, die Vor­stände der eingefchriebeueu Hilfskraukeukafseu deS KreifeS, der Betriebs-Fabrik )Kraukeukaffeu der Main Weser-Hütte zu Lollar uud der Firma Busch 8$ Mylius zu Heuchelheim.

Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt ohne Nr. vom 2. Januar 1899 erinnern wir Sie daran, daß, soweit es noch nicht geschehen, die fraglichen Nachweisungen bis spätestens Ende März an uns eingesendet sein müssen, v. Bechtold.

Bnnabme von Anzeigen zu der nachmittag- für den frlgmbra Za| erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr.

iS

*1*