Ausgabe 
5.1.1899 Erstes Blatt
 
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Nr 4

Erstes Blatt

Donnerstag den 5. Januar

1899

Gießener Anzeiger I

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Amtlicher Feil.

Gießen, 31. Dezember 1898.

Betr.: Die Kranken-, Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung der Kreisstraßenwarte.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grotzherzogl. Bürgermeistereien der Land­gemeinde« des Kreises.

Sie wollen den Gemeinde-Einnehmer anweisen, bezüglich der bis Ende Dezember lfd. Jrs. für die Kreisstraßen­warte vorlagsweise gezahlten Beiträge zu den Kosten der Gemeinde-Krankenversicherung, sowie derjenigen für Jnvali­ditäts- und Alters-Versicherung mit der Kreiskasse abzurechnen und die Vorlagen gegen Abgabe der Quittungen hierüber, zu welchen besondere von der Kreiskasse erhältliche Formu- larien zu benutzen sind, in Empfang zu nehmen.

Wir sehen Ihrem Bericht darüber, daß die Abrech­nungen stattgefunden haben, bis spätestens 1. Februar 1899 entgegen.

v. Bechtold.

Äelmrntmachung,

betreffend das Ersatz-Geschäft für 1899.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden:

1) alle im Jahre 1879 geborenen Militärpflichtigen, sowie

2) die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder

3) welche hinsichtlich ihrer Beipflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Ent­scheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernde« Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdtener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrik- arbeüer oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 5. Januar bis zum 15. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohn­ortes, beziehungsweise ihres dauernden Aufenthalts' ortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte rächt geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffende» Standesamt zu erwirken ist, «nd wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losungs-Schein vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Die jenigen, welche die Anmeldung unterlaßen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung ic. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend find, find deren Eltern, Vormünder, Lchr-, Brod- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.

Die Groß herzoglichen Bürgermeistereien des Kreises «erden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 2. Januar 1899.

Der Civilvorsitzende

ter Großherzoglichen Ersatz-Commission Gießen. Boeckmann.

Zur Lage in Oesterreich.

Allem Anscheine nach haben die maßgebenden Kreise Oesterreichs jede Hoffnung auf eine Wiederherstellung des Parlamentarischen Lebens verloren. Und fürwahr, seitdem dre Obstruktion im Wiener Abgeordnetenhause das Scepter fuhrt, haben die Staatsgeschäfte nicht die geringste Förderung erfahren, und die Maschine müßte still stehen, wenn der I Paragraph 14 nicht wäre. Dieser ist jetzt bezüglich des Verhältnisses Oesterreichs zu Ungarn neuerdings zur An- wendung gekommen. Ein kaiserliches Handschreiben bestimmt «amlich, daß die Quote, d. h. die von Oesterreich und von Ungarn für die gemeinsamen Angelegenheiten aufzubringenden «osten, unverändert bleibt. Gerade diese Quote ist die Veranlassung gewesen, daß bisher die Frage des Ausgleichs Unerledigt geblieben ist. Oesterreichischerseits verlangte man, atz Ungarn einen gegen stüher höheren Beitrag zahle, ogegen man sich aber in Budapest heftig sträubte. Die byuss einer Verständigung eingesetzten Quotendeputationen

sind bisher noch stets resultatlos auseinandergegangen, und aller Voraussetzung nach wird eine Einigung kaum jemals erzielt werden können.

Auch die Verlängerung des Zoll- und Handelsbünd­nisses sowie des Verhältnisses zur österreichisch-ungarischen Bank ist durch das kaiserliche Handschreiben ausgesprochen worden. Man trug sich bekanntlich in Ungarn schon mit dem Plane, das Zoll- und Handelsbündnis mit Oesterreich zu lösen, wie man denn in Budapest nicht übel Lust hat, den Wienern zu zeigen, daß zwei selbständige, voneinander völlig unabhängige Reiche das Scepter Franz Josefs ver­einigt. Ueberhaupt ist in letzter Zeit die Stimmung in Ungarn gegenüber Oesterreich nicht besser geworden; war schon früher eine gewisse Animosität vorhanden, so hat die­selbe im Laufe der letzten Jahre noch weitere Fortschritte gemacht. Das kann immerhin verhängnisvoll für die Gesamtmonarchie und insbesondere auch für Oesterreich allein werden, da der Schwerpunkt des ganzen Staates immer mehr nach Budapest verlegt wird. Dem Ansehen des ganzen Reiches schaden unter allen Umständen die Diffe­renzen, welche zwischen Wien und Budapest sich bemerkbar machen.

Recht pessimistisch beurteilt der Präsident des öster­reichischen Abgeordnetenhauses die Lage. Er spricht dem Parlamentarismus in Oesterreich jede fernere Existenz­berechtigung ab. Und wenn wir heute sehen, daß die Ob­struktion des Reichsrats jede Mitwirkung des Parlaments an der Gesetzgebung illusorisch macht und der Inanspruch­nahme des vielberufenen Paragraphen 14 die Wege ebnet, so ist die Ueberzeugung berechtigt, daß man in Oesterreich dem Absolutismus zutreibt. Welche Kämpfe bis dahin noch ausgefochten werden müssen, darüber wird kein Einsichtiger im Zweifel sein können. (xx)

Deutsches Reich.

Darmstadt, 4. Januar. DieDarrnst. Ztg." schreibt: Ende dieses Monats, am 31., wird Herr Finanzminister i. P. August Weber, Exzellenz, seinen 7 0. Geburtstag feiern. Der Genannte blickt auf ein an Mühen und Arbeit, aber auch Erfolgen und Segen reiches Wirken im Dienste des Staates zurück, nicht minder hat er sich durch die lebhafte Anteilnahme an gemeinnützigen Bestrebungen, insbesondere auf dem Gebiete edler Menschenliebe, unvergeßliche Verdienste erworben. Wir sind überzeugt, daß sich der 31. Januar zu einem hohen Ehrentage des verdienten Mannes gestalten wird.

Berlin, 3. Januar, DieNordd. Allgem. Ztg." be­stätigt, daß der Entwurf einer Abänderung des Bank­gesetzes vom 14. März 1875 seitens des Reichskanzlers den Mitgliedern des Bundesrats zugegangen ist. Nähere Mitteilungen über den Inhalt sind zur Zeit ausgeschlossen. Indessen ist von einer Verstaatlichung der Reichsbank in dem Entwürfe nicht die Rede. DerNational-Zeitung" zufolge ist es richtig, daß der Entwurf die Erhöhung des Grundkapitals, die Steigerung des steuerfreien Noten-Con- tingents vorschlägt.

Neue Neichsbanknoten. Die neuartigen 100 und 1000 Markscheine, deren Fertigstellung wir bereits vor einiger Zeit meldeten, sind jetzt von den amtlichen Kassen bei Gelegenheit der Gehalts- und Pensionsauszahlung dem Verkehre übergeben worden. Die neuen Scheine haben in Länge und Breite dieselbe Größe wie die alten, auch ist der Druck genau wie bei den letzteren ausgeführt. Während jedoch bei den alten Scheinen der Faserstreifen sich auf der rechten Seite in einer Breite von etwa 31/* Zentimeter be­findet, ist bei den neuen Scheinen die ganze linke Hälfte mit den Fasern versehen, und zwar bei den 100 Markscheinen auf rotem, bei den 1000 Markscheinen aus grünem Unter­gründe. Die 100 Markscheine sind also rot-blau, die 1000 Markscheine grün-braun. Des weiteren weisen die neuen Banknoten noch ein drittes Wasserzeichen auf. Dieses steht links von dem in der rechten oberen Ecke angebrachten roten Rundstempel des Reichsbank-Direktoriums und stellt sich dar abwechselnd als ein Buchstabe des lateinischen Alphabetes von 1 y3 Zentimeter Höhe. Sämtliche neuen Scheine sind Berlin, den 1. Juli 1898" signiert. Die Rückseiten der alten und neuen Scheine sind einander vollkommen gleich mit Ausnahme des durchschimmernden roten resp. grünen Faserstreifenuntergrundes.

Koloniales. Gouverneur Leutwein hat soeben über seinen letzten Zug in den Süden des Schutzgebietes amtlich Bericht erstattet. Wir entnehmen dem Bericht olgendes:Der Zweck der nach dem Süden unternommenen Expedition ist erreicht und der Frieden in diesem Teile

des Schutzgebietes wieder hergestellt. Die beiden schuldigen Kapitäne sind vor ein Gericht der nichtbcteiligten übrigen Kapitäne des Namalandes gestellt und von diesem zur Tragung der Kosten der Expedition zu gleichen Teilen, der Kapitän von Bethanien außerdem zur Abtretung eines Stück Landes verurtheilt. Die Größe des letzteren sollte der Gouverneur im Verein mit den vier als Richter fungierenden Kapitänen bestimmen. Die Richter bestanden aus den Kapitänen: Hendrik Witboi von Gibeon, Christian Goliath von Berseba, Simon Cooper von Gokhas, Hans Hendrik von den Veld- schoendragern. Den Vorsitz führte Regierungsrat v. Linde- quist, und hatte ich diese Zusammensetzung des Gerichts aus politischen Gründen gewählt. Im Verlauf der Untersuchung hatte sich ergeben, daß doch der Kapitän Paul Fredriks von Bethanien der Schuldigere gewesen war, daher die härtere Strafe für diesen. Die auf Verletzung der Schutzverträge lautende Anklage wurde einstimmig bejaht. Die Kapitäne waren sehr eifrig bei der Sache, und machte die Stellung ihrer Standesgenossen vor das Gericht der Kapitäne auf die Letzteren sichtlich den besten Eindruck; eine gute Grund­lage für Schlichtung der Streitigkeiten in der Zukunft. Nach gefälltem Urteil wurde in einer öffentlichen Versamm­lung, in welcher etwa 700 Eingeborene mit allen Kapitänen des Namalandes teilnahmen, die nunmehr geschaffene Sach­lage auseinandergesetzt, sowie das Verhältnis zwischen Schutz­macht und den Eingeborenen genau klargelegt. Nach diesen Darlegungen, die von meiner Seite gegeben waren, nahm Kapitän Witboi zu einer Ansprache das Wort, welche im allgemeinen sich meinen Ausführungen anschloß, dem Dank für die Wiederherstellung des Friedens Ausdruck gab, und die Anwesenden ermahnte, stets der Obrigkeit gehorsam zu sein, hinzufügend, daß unter Letzterer der Stammeskapitän und die gemeinsame Negierung zu verstehen seien. Schließlich trennte sich Alles in Frieden und Freundschaft. Die Frage der Stempelung der Gewehre ist dadurch erledigt worden, daß die beiden aufsässigen Kapitäne mit der Stempelung bereits begonnen haben."

Aus Kiautschou. Den Privatbriefen eines Maschinisten an Bord des KriegsschiffesDeutschland" ent­nimmt dieVoss. Ztg." folgende Angaben: Die durch einen Teil der deutschen Presse gegangenen Nachrichten von der schlechten Verpflegung der Matrosen haben vielen An­gehörigen Veranlassung gegeben, sich danach zu erkundigen. Es sei richtig, daß in der ersten Zeit einige Mißgriffe in der Verpflegung vorgekommen seien, trotzdem habe die Nach­richt alle Mann an Bord belustigt. Sie erhielten haupt­sächlich Cornedbeef, gedörrtes Gemüse und frisches Ochsen­fleisch, wenn solches aufzutreiben sei. Die gesunden dicken Backen hätten sie nicht von der angeblichenfünfzehn­stündigen Arbeitszeit" unddem Essen, bei dem ein kleines Kind verhungern müßte". In Tsintau, wo sie Schieß­übungen abgehalten haben, sei noch nicht viel los, doch würde allerwärts flott gearbeitet. Auf der Fahrt nach Sachalin (Sibirien), heißt es weiter, habe dieDeutsch­land" 14,7 Knoten gemacht, also mehr, als die Maschine zu leisten habe; hierfür sei eine Belobung des Kaisers ein­getroffen und vor versammelter Mannschaft in Tsintau ver­lesen worden. Das Maschinenpersonal habe sich vorzüglich eingearbeitet. Bei der Parade in Shanghai habe die Deutschland" wie ein Schmuckkasten ausgesehen. Prinz Heinrich sei beauftragt, den Besuch des Königs von Siam in Berlin zu erwidern. Im Juli würden sie jedenfalls ab- gelöst und dann im September in der Heimat eintreffen. An Bord sei Alles wohl.

Dresden, 1. Januar. Der sächsische Militärbevoll­mächtigte beim Bundesrat, Graf Vitzthum von Eck­st äd t, verlaßt im Frühjahr Berlin, um die Führung eines Regiments zu übernehmen. An seine Stelle tritt Major- Krug von Nidda.

Halle, 31. Dezember. Der hiesige Magistrat hat nach dem Vorgänge anderer deutscher Städte dem Herrn Reichs­kanzler eine Bittschrift zugehen lassen, welche die Erleichte­rung der Schlack) tvieheinfnhr bezweckt. Der Preis für 50 Kgr. Lebendgewicht in Halle hat nach der Bittschrift 1897/98 bei den Rindern eine Steigerung um 31,3 Proz., bei den Kälbern um 9,1 Proz., bei den Schafen um 4,5^Proz., bei den Schweinen um 26,6 Proz. erfahren. Im Kleinhandel ist der Preis für 1 Kgr. Fleisch bei Rindern um 1,5 Proz., bei Schweinen um 9,9, bei Schafen um 7,4 Proz. gestiegen. Den unteren Klassen wird durch die Preissteigerung nicht nur das Fleisch verteuert, sondern sie werden hierdurch auch genötigt, weniger und schlechteres Fleisch zu genießen Der Fleischverbrauch ist vom Jahre 1893 bis 1897 pro Kopf der Bevölkerung von 70,76 Kgr.