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Nr. 30 Erstes Blatt.
Samstag den 4. Februar
1800
Gießener Anzeiger
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Deutsches Keich.
Berlin, 2. Februar. In einem heute im „Reichste iger" veröffentlichten Erlaß des Kaisers an den Miichs kanzl er spricht der Monarch seinen innigsten Dank «s, für die ihm an seinem Geburtstage zu teil gewordenen Hiiickwünsche und Beweise der engen Zusammengehörigkeit »kn Fürst und Volk. Der Kaiser gedenkt in dem Erlaß ach des Besuches der heiligen Stätten, wo unser Heiland gMandelt und wo er, der Kaiser, der Förderung des d Äschen Ansehens in jenem fernen Lande zu dienen gesucht M. Die herzlichste Anteilnahme an dem glücklichen Verlauf Wer Palästina-Fahrt sei ihm auch in den zahlreichen Kund- zcbilngen anläßlich seines Geburtstages entgegengetreten, tk Äußerungen freier Liebe und Anhänglichkeit bestärken *9n dem Bestreben, seine volle Kraft auch fernerhin für MS Wohl und Glück des Vaterlandes einzusetzen und ihm w Grundlage seiner gedeihlichen Weiterentwicklung, den Md en, nut Gottes Hilfe zu erhalten.
Ausland.
. njL 'S I 2. Februar. Anläßlich der Vertagung des Bstb- istr reicht sch en Reichsrates wird der „Tägl.Rnndsch." )bb 180g »Wien geschrieben: Ein weiteres Tagen würde für das fatflt-wtt'ieool! Mkordneteuhaus nur eine Zugabe von ein oder zwei bHO® JJ H?l-u5Se.n. mlt Verlesungen von Schriftstücken und ermüden- Abstimmungen bedeutet haben. Die Obstruktion hat JJW Tagung nach Neujahr beherrscht, sie wurde nur t ^Erbrochen, um das bereits im Vorjahre fertiggestellte den Staatsdienern die längst begehrte und ... J.A E. ^ge Erhöhung der Bezüge bringen soll, neuerlich zu ®®aten; Das Abgeordnetenhaus hatte im Dezember v. I.
ben Willen der Regierung die Wirksamkeit des Diener- dß?, Januar 1899 festgesetzt. Auch bei der er-
- ttn Vorlegung verharrte die Opposition auf ihrem
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Die bedingte Begnadigung.
Als ein erheblicher Fortschritt auf dem Gebiete unserer Strafgesetzgebung ist die bedingte Begnadigung anzusehen, d. h. die Aussetzung der Strafvollstreckung mit Aussicht auf spätere Begnadigung. Im allgemeinen wird diese Vergünstigung nur solchen erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geratenen gewährt, welche zu Gefängnis von geringer Dauer verurteilt sind. Dem Reichstag ist jetzt eine Zusammenstellung der in den größeren Bundesstaaten geltenden Bestimmungen über die bedingte Begnadigung und über die Ergebnisse derselben zugegangen. Der erzielte Erfolg läßt sich zwar noch nicht vollständig übersehen, doch ergeben die für Bayern, Württemberg, Oldenburg und Elsaß-Lothringen herausgerechneten Zahlen, daß bei drei Vierteln der bedingt Begnadigten die definitive Begnadigung ausgesprochen werden konnte und nur bei etwa 26 Prozent der Widerruf der Begnadigung und die Strafvollstreckung eintreten mußte.
Dieses Resultat ist immerhin ein recht günstiges und spricht deutlich für den Segen der Einführung des Strafaufschubs. Die Momente, welche der Gesetzgeber im Auge gehabt hat, als er die Strafaussetzung gesetzlich festlegte, scheinen durchschlagende gewesen zu sein. In zahllosen Fällen, in denen gegen das Strafgesetzbuch erstmalig gefehlt ward, liegt nicht böser Wille oder gar Freude am Bergehen oder Verbrechen vor, sondern Leichtsinn, Unreife mb Unkenntnis. In solchen Fällen ist es eine Härte, den Betroffenen durch die erste Verurteilung gleich für sein ganzes Men zu brandmarken oder ihn gar auf die Hochschule des Verbrechens, als welche sich unser heutiges Gefängnis vielfach darstellt, zu senden. Für jeden, welcher besserungs- ßähig ist, war bereits die gegen ihn eingeleitete Untersuchung <ine bittere Lehre, und die Stunde, in welcher er auf der Anklagebank saß, wird solchen fürs Leben in Erinnerung Men als eine Warnung vor der Begehung von Verbrechen.
Der Strafaufschub ist noch neueren Datums; aber wir fmb der festen Ueberzeugung, daß er sich auch fernerhin bewähren wird, und daß ihm so viel wie möglich Vorschub gdeiftet werden muß. Es entspricht übrigens ganz dem Geist unserer heutigen Zeit, den Verbrecher nicht mit Skorpionen zu züchtigen, sondern ihn mit Milde von dem Wege, du zum Abgrunde führt, fernzuhalten und ihn wieder auf ebene Bahn zu bringen. Die große Anzahl derer, welche durch die Strafaussetzung vor dem Gefängnis bewahrt worden sind, können zum größten Teil als der menschlichen Gesell- sihcift erhalten geblieben angesehen werden. Deshalb find wir dafür, daß auf diesem Gebiet nicht still- gkstanden, sondern rüstig vorangeschritten wird, (xx)
Standpunkte, daß den bedürftigsten Angestellten des Staates die Erhöhung der Bezüge nicht weiter verweigert werden dürfe, und sie drang am Mittwoch mit 150 gegen 149 Stimmen durch. Das war eine empfindliche Niederlage für eine Regierung, welche sich immer stolz auf ihre festgefügte Mehrheit beruft. Sie war um so empfindlicher, als ein Teil der Klerikalen, welcher noch im Dezember aus rein menschlichen Gründen mit der Opposition gestimmt und dieser zur Mehrheit verholsen hatte, diesmal mit der Regierung ging. Die Niederlage hat die Regierung, insbesondere den Polen und Tschechen zu verdanken und dem Umstande, daß am selben Tage die Taggelder ausbezahlt wurden. Wenn so ein tschechischer oder polnischer Abgeordneter seine Taggelder einmal in der Tasche hat, dann fesselt ihn nichts mehr an das Abgeordnetenhaus, und die zahlreichen Lücken auf der rechten Seite brachten der Regierung die Niederlage. — In erster Linie hängt die Vertagung des Reichsrates mit der Aufzwingung des Ausgleiches zusammen. Der von der österreichischen Regierung erhoffte ungarische Kompromiß nimmt die Erlassung des Ausgleichs auf Grund des § 14 in Aussicht. Das ist die erste und hauptsächlichste Aktion der reichsratslosen Aera des § 14, welche jetzt begonnen hat und für welche zunächst eine etwa halbjährige Dauer ins Auge gefaßt zu sein scheint. — Außerdem gedenkt Graf Thun angeblich gegen Ende Februar die Landtage einzuberufen und, wenn möglich, die Ausgleichsaktion in Böhmen und Mähren zu betreiben. Parlamentarier der Linken erklären allerdings, sie glaubten nicht an eine Verständigungsaktion während der Reichsratsberatung. Denn dagegen spreche die Stimmung der Tschechen sowie die tiefe Kluft zwischen der Regierung und der gesamten Linken. Die Regierung besitze nicht die Einigung zu einer vermittelnden Stellung zwischen den Parteien.
Paris, 2. Februar. Immer schwerere und bestimmtere Anschuldigungen seitens Quesnay de Beaure- paircs werden laut. In einem neuen Aufsatze sagt er, die neue Untersuchung habe ergeben, daß die Kriminalkammer des Kassationshofes, noch bevor sie den Bericht Bards gehört, also noch vor dkr Prüfung der Geheimakten, bereits den Beschluß gefaßt hatte, Dreyfus durch Urteil des Kassationshofes, gegen welches keine Berufung möglich, für unschuldig zu erklären. Die Dreyfus belastenden Teile der Geheimakten seien in der Verhandlung vor der Kriminalkammer nicht beachtet worden, trotzdem der die Geheimakten überbringende Offizier hiergegen Einspruch erhob. Endlich habe die Kriminalkammer Picquart, noch bevor er vor Gericht erschienen, die geheim zu haltende Aussage eines Generals mitgeteilt. Ebenso wären dem Großrabbiner Mitteilungen gemacht worden, die geheim zu halten waren, so daß es ihm möglich wurde, sich vorzusehen. — Die Entschlossenheit Beaurepaires in seinem Kampfe gegen jenen Gerichtshof geht auch daraus hervor, daß er am 10. d. M. einen öffentlichen Vortrag über die von ihm verfochtene Sache zu halten gedenkt.
— Nach einer Zeitungsmeldung aus Cayenne weigerte sich Dreyfus, die Fragen der Kriminalkammer des Kas- sationshofes schriftlich zu beantworten und erklärte, er wolle nur in Paris sprechen.
Loudon, 2. Februar. Der deutsche Botschafter in Washington, v. Holleben, hat einem Berichterstatter folgende Erklärungen abgegeben: In die Annexionsfrage mische sich Deutschland nicht ein. Amerika habe nichts gegen die Okkupation Kiautschous eingewendet, weshalb sollte Deutschland gegen die Annexion der Philippinen protestieren. Da Amerika, obwohl dazu gedrängt, nicht gegen unseren Einfluß in seine kommerziellen Domänen in China protestierte, kann Deutschland keinen höflicheren Akt begehen, als daß es sich jeder Kritik des Vorgehens Amerikas enthält. Mit dem Auftreten Amerikas als souveräne Macht im Archipel schwinden dort alle unsere Besorgnisse. Wir haben dort nur kommerzielle Interessen und wissen, daß Amerika unsere Rechte garantieren wird. Deutschland habe nie daran gedacht, ein Gebiet im Philippinen-Archipel zu besetzen. Ich habe dies Mac Kinley und dem Staatssekretär oft versichert und bin überzeugt, daß sie mir Glauben schenken.
Petersburg, 2. Februar. Bereits werden in Rußland Stimmen laut, welche den Zweck zu haben scheinen, die öffentliche Meinung im Zarenreiche darauf vvrzubereiten, daß die Abrüstungskonferenz ergebnislos verlaufen könnte. So schreiben die „Peterburgskija Wjedomosti", das Organ des Fürsten Uchtomski: Welche Ergebniffe die Konferenz haben werde, sei unbekannt; aber wenn sie selbst
keine Ergebnisse haben sollte, so werde der vom Zaren auf geworfene Gedanke doch nicht verloren gehen. Die Saat werde im Bewußtsein der Völker reifen und dereinst Früchte tragen. Man möge daher hoffen, daß die Abrüstungskonferenz die erste Etappe für den Sieg der Wahrheit uni der Menschenliebe bilden werde. Der Schaden, welchen der moderne Militarismus den Staaten zufüge, sei so groß, daß die Vertreter der Konferenz ihn nicht unbeachtet lassen könnten. — Ferner führt das „Journal de St. Petersburg" aus: „Die in dem Kommunique der russischen Regierung vom 30. Dezember (11. Januar) angegebenen Thesen bilden noch nicht das enbgiltige Programm der Regierung und es wird daher von den Mächten abhängen, die Punkte zu beseitigen, welche sie für unzulässig halten, und andere eiu- zusetzen, welche ihnen eine genügende Grundlage für eine nähere Erörterung zu bieten scheinen. Die über diese besonderen Fälle in der öffentlichen Meinung bisher gepflogenen Erörterungen werden ohne Zweifel ein wertvolles Element bilden, aus dem die große Sache der Menschlichkeit, welche den Gegenstand der Beratungen der Konferenz bilden wird, Vorteil ziehen kann.
Samoa. Die Verhandlungen scheinen einen regelmäßigen, friedlichen Verlauf zu nehmen. Die „Times" sagt in einem Artikel: „Bei den auf allen Seiten vorhandenen ausgezeichneten Gesinnungen dürfen wir vertrauensvoll hoffen, daß die Unruhen auf Samoa Großbritannien, die Vereinigten Staaten und Deutschland nur in engerer Freundschaft als vorher unter einander verbinden werden. Es kann keine sicherere Gewähr für den Weltfrieden geben." Die Haltung des deutschen Konsuls Rose und des Munizipalitätspräsidenten Dr. Raffel in Apia erfährt jetzt auch in Nordamerika eine unparteiische Würdigung. So läßt sich z. B. die „Welt-Post" in St. Louis aus Apia schreiben, daß die entstandenen Wirren mehr den amerikanischen und englischen Konsuln und Beamten zuzuschreiben sind, als dem zwar festen, aber auch unparteiischen Auftreten der zwei deutschen Beamten. Angesichts der sonderbaren Maßnahmen und Bestimmungen des Oberrichters Chambers gelegentlich der Bestätigung von je 13 Häuptlingen für die zwei Thronkandidaten machte der deutsche Konsul in aller Form Einwendungen, die aufs schroffste zurückgewiesen wurden. Ebenso protestierte der deutsche Konsul gegen die Umtriebe der Londoner Missionsgesellschaft, die leider die Unterstützung der beiden anderen Konsuln für sich hatte. An den Eifersüchteleien zwischen den drei Vertragsmächten haben die Engländer die meiste Schuld. Die Deutschen hätten sich lediglich aller Jntriguen gewehrt und dadurch die Interessen des Landes wohl mehr gewahrt als die Anderen. Bedauernswert sei die wenig männliche Haltung des Oberrichters Chambers schon vor Ausbruch des Streites gewesen und viel mehr noch während des Ausbruchs des Kampfes; hier sei jedenfalls eklatant bewiesen worden, daß die Deutschen trotz ihrer Isolierung nicht „mutig zurückgewichen" seien, sondern Herren der Situation geblieben sind und dadurch den Nachweis erbracht haben, daß sie allein bester Ordnung und Ruhe schaffen können als die anderen Mächte.
Kokales und Provinzielles.
Gießen, den 3. Februar 1899.
• • Auszeichnung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 28. Januar dem Holzhauer-Rottmeister Jakob Keller II. zu Klein-Bieberau das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für treue Arbeit" zu verleihen.
* • Ernannt wurde am 28. Januar der Kanzlist am Landgericht der Provinz Oberhessen, Gustav Frank, zum Kanzlei-Inspektor bei diesem Gericht.
* * Der hiesigen Großh. Handelskammer wurde von der Königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. unten« 28. Januar 1899 mitgeteilt, daß der int vorigen Jahre in Geltung gewesene Ausnahmetaris für Eis in vollen Wagenladungen vom 1. Februar ds. Js. ab bis zum Jahresschluß wieder in Kraft tritt.
* * Konzert-Verein. Wüllner-Konzert am 5. Februar 1899 im Klub-Saal. Die Berichte, die uns ans Berlin über den dort stattfindenden „Historischen Liedercyclus, seitens unseres geschätzten Gastes Ludwig Wüllner vorliegen, find, wie wir richtig voraussetzten, des Lobes voll. Auch die Kritiker der alten Schule, die bisher, wenn auch nicht übelwollend, aber doch sehr ab wartend dem Künstler gegenüberstanden, sind diesmal mit fliegenden Fahnen in dessen Lager übergegangen. Leider


