Kskckes und Promuüeüer.
Gießen, den 2. November 1899.
** Teuerungszulagen bei den Postunterbeamteu. Den Unterbeamten, die sich noch in den unteren Gehaltsklassen befinden und in teuren Orten etatsmäßig angestellt sind, soll durch Gewährung von Teuerungszulagen eine Aufbesserung des Diensteinkommens zuteil werden. Von der Reichspostverwaltung sind hierüber folgende Bestimmungen getroffen worden: Die Teuerungszulage wird jährlich betragen für Landbriefträger bei einem Gehaltssatz von 700 Mk. in teuren Orten 150 Mk„ 775 Mk. 125 Mk., 850 Mk. 100 Mk., 925 Mk. 75 Mk., 1000 Mk. 50 Mk., von 700 Mk. in ganz besonders teuren Orten 200 Mk., 775 Mk. 175 Mk., 850 Mk. 150 Mk., 925 Mk. 125 Mk., 1000 Mk. 100 Mk.; für Postschaffner, Briefträger, TelegraphenleitungS- aufseher u. s. w. bei den Verkehrsanstalten bei einem Gehaltssatz von 900 Mk. in teuren Orten 100 Mk., 1000 Mk. 70 Mk., 1100 Mk. 50 Mk., 1800 Mk. 20 Mk., von 900 Mk. in ganz besonders teuren Orten 150 Mk., 1000 Mk. 120 Mk., 1100 Mk. 70 Mk., 1800 Mk. 20 Mk.; für Postschaffner bei den Oberpostdirektionen bei einem Gehaltssätze von 1000 Mk. in teuren Orten 100 Mk., 1100 Mk. 70 Mk., von 1000 Mk. in ganz besonders teuren Orten 150 Mk., 1100 Mk. 100 Mk. Die Unterbeamten der höheren Gehaltsstufen und die gehobenen Unterbeamten erhalten keine Teuerungszulagen. Welche Orte als teuer und welche als ganz besonders teuer anzusehen sind, unterliegt der Bestimmung des Reichspostamtes. Die Teuerungszulagen sind widerruflich und nicht pensionsfähig. Sie werden gekürzt bei Versetzungen von einem ganz besonders teuren Ort nach einem teuren Ort sowie beim Aufrücken in ein höheres Gehalt, dem eine geringere Teuerungszulage entspricht; sie fallen ganz fort, wenn ein Unterbeamter von einem teuren Ort nach einem Ort versetzt wird, wo Teuerungszulagen nicht gewährt werden, oder beim Uebertritt in eine von der Bewilligung von Teuerungszulagen überhaupt ausgeschlossene Dienststelle. Für die Gewährung ist stets der dienstliche Wohnort maßgebend. Die einem Unterbeamten gewährte Teuerungszulage und die ihm etwa zustehende Stellenzulage dürfen zusammen den Betrag von 200 Mk. nicht übersteigen; gegebenenfalls ist die Stellenzulage zu kürzen oder ganz einzuziehen. Die Teuerungszulagen sind vom 1. April 1899 ab rückwirkend zu zahlen.
•* 40jähriges Eiseubahujubiläum. Auf eine 40jährige Thätigkeit im Dienste der Eisenbahn blickt am 4. November d. I. der Königliche Güterexpeditionsvorsteher Herr Mentzel in Gießen zurück. Der Jubilar hat in Frankfurt a. M. die Leitung der Geschäfte des Hauptgüterbahnhofes, zu dessen Eröffnung er von Nordhausen seitens der Königlichen Eisenbahndirektionen berufen wurde, über zehn Jahre — bis 1. Juli 1898 — innegehabt und wird jedem, welcher mit ihm dienstlich oder außerdienstlich zu verkehren Gelegenheit hatte, noch in vorteilhaftester Erinnerung sein. (Frkf. G.-A.)
•* Außer Kurs gesetzt. Nach der dem Bundesrate zugegangenen Münzen-Novelle werden die goldenen Fünfmarkstücke nach einem Jahre, die silbernen Zwanzigpfennigstücke mit dem 1. Januar 1902 außer Kurs gesetzt, während die Nickel-Zwanzigpfennigstücke als „eine ebenso überflüssige wie unbeliebte Münze" (so heißt es in der Novelle) nach und nach eingezogen werden und bis Ende 1904 von der Bildfläche verschwinden sollen.
*• Emen traurigen Geburtstag haben die Postkartenbriefe der Reichspostverwaltung am 1. November gehabt. Sie wurden an diesem Tage im Jahre 1897 eingeführt und dann in der ersten Zeit als Kuriosität benutzt, aber
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Freitag den 3. November
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Gießener Anzeiger
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Dem Kaiser.
Wenn sonst, o Herr, zur Reise die Standarte Am Mast emporstieg auf dem Orlogschiff, Dann segnend, grüßend an dem Strande harrte Ein treues Volk — ob's ging zum Nordlandsriff, Ob Deine „Hohenzollern", wie ein Schwan
Nach Süden flog, gehorchend dem Befehle
Des Herrn durchfurcht den weiten Ozean;
Es zog mit Dir des deutschen Volkes Seele. Doch geht Dein Weg ins Britenland hinein, Dann, kaiserlicher Herr, fährst Du allein.
O höre, was Dein Volk jetzt bittend spricht:
Nach England gehe nicht!
Im Süden kämpft ein Volk, uns stammverwandt. Den furchtbar schweren Kampf um Haus und Ehre, Daß es der Tücke, die sein Vaterland
Ihm oft geraubt, von neuem sich erwehre;
Daß es das Land, vom Kaffer und vom Leu
Mühsam erstritten, ferner sich bewahre — Ein Volk so fromm, so voll german'scher Treu, Als ob es sich um deutsche Fahnen schare.
Voll Goldgier bricht der Brite dort hinein.
Voll Lug und Trug, voll List und Heuchelschein;
England, das niemals hält, was es verspricht:
Zu ihm, Herr, gehe nicht!
Im Herzen brennt uns noch Samoa's Schmach,
Wir fühlen'S mit Erröten und Erbeben, Wie unsre „Falken"-Schar gefesselt lag, Und durfte nicht den Rächerarm erheben. (Selig die „Adler"-Mannschaft, die am Riff, Beim Taifun ihre Heldengrabstatt fand) Doch unseres Freundes, Englands, stolzes Schiff In stille Hütten warf den Mord und Brand.
Das war für unsre Freundschaft Englands Lohn,
Dazu ihr Hetzen, all ihr Spott und Hohn;
Es flammt bei der Erinnerung das Gesicht:
Nach England, Kaiser, gehe nicht!
Herr, wenn wir Deutsche Großes uns erstritten, Es war, weil Fürst und Volk beisammen n?ar In Freud und Leid; gemeinsam ward gelitten, Gemeinsam gings den Weg, wo Friedrichs Aar, Wo uns Luisens Segen hat begleitet.
Wo Blücher jauchzend führte übern Rhein, Wo Kaiser Wilhelm seine Scharen leitet Zum SiegeSzug ins Frankenland hinein. Es ist die Lieb' ein wunderbares Ding, O teurer Kaiser, acht' sie nicht gering;
Hör', was Dein treues Volk in Liebe spricht:
Nach England gehe nicht! (Ebel.)
Politik des Stätischseius.
Man schreibt uns aus unserem Leserkreise:
Soeben erhält die „Voss. Ztg." eine Zuschrift aus den Kreisen des Kolonialrats, in welcher es für nötig erachtet wird, das bekannte Gutachten in der Samoafrage damit zu entschuldigen, daß die Engländer bereits Beschluß gefaßt haben, die Samoainseln in die britische Verwaltung der Südsee einzuverleiben und ans als Entschädigung die Gilbert-Inseln und den Rest der Salomonsinseln bieten. Es heißt dort ferner: „Gegenüber der jetzigen britischen Position nützt es nichts, einfach den deutschen Standpunkt zu wiederholen; deutsche Wünsche können auf die Dauer nicht vor realen Gesichtspunkten und vor einer Zwangslage bestehen."
Man braucht nicht zu jenen Kreisen zu gehören, denen im der Politik eines Größerdeutschlands die Pferde durch- g ehen, die schon heute die Deutsch-Oesterreicher mit offenen Armen aufnehmen möchten, ohne die Bedenken eines Bismarck btafoei genügend zu berücksichtigen, daß nämlich dadurch die olhnehin schon vorhandene Centrumsmajorität eine über- Mltigende würde.
Aber jetzt von Schnapphahnpolitik zu reden und damit den günstigen Moment, England hemmend in den Arm zu fallen im Verein mit Rußland und Frankreich verpassen, gleichzeitig die mögliche Vernichtung eines germanischen Stammes durch England zu begünstigen und dabei von Zwangslage gegenüber England zu reden, das ist doch ein trauriges Zeugnis, das sich unsere Diplomatie damit selbst ausstellt.
Man mag von Bierbankpolitik und bedauerlicher Stellungnahme eines „Teils der deutschen Presse" gegen England reden, der übrigens nicht der kleinste und nicht der schlechteste Teil ist. Aber die Zeiten sind vorüber, wo man mit überlegener Miene auf die urteilslose Menge herniedersah. Die Thatsache, daß noch heute das deutsch englische Abkommen als dunkle Wolke an unserem politischen Horizont dräuend steht, daß man es für nötig gehalten, vor angelsächsischer Unverschämtheit in Samoa die Segel zu streichen und unser Kriegsschiff für seine vorzügliche Haltung noch zu beglückwünschen, die Thatsache, daß ganz Deutschland die ungeteilte Sympathie den Buren zuwendet, während unser Kaiser seinen englischen Dragonern Glückwünsche mit auf den Weg nach Afrika giebt und die englische Großmutter besucht, diese Thatsachen weisen mit zwingender Notwendigkeit darauf hin, daß zwischen Regierung und Volk ein Gegensatz besteht. Wehe den Beratern der Krone, die einst die Geschichte unrühmlich erwähnen wird, weil sie der Ausbreitung und Zusammenschließung des germanischen Volkstums in einer Zeit, in welcher im Osten drohend panslavistische Umtriebe sie zur dringenden Notwendigkeit machten, hindernd in den Weg traten, weil sie Deutschland als Kolonialmacht ein frühes Grab schufen und mit dem Pfand, das ihnen ein Bismarck anvertraut, schlecht gewuchert haben. — Aber Bismarck ist tot! Dr. 8.
xx Das Reservatrecht der süddeutschen Postverwaltungen.
Seitens einer größeren Anzahl kaufmännischer Korporationen soll eine Eingabe an den Reichstag gerichtet werden, in welcher auf Einführung einheitlicher Wertzeichen für das ganze Deutsche Reich hingewirkt wird. Der Gedanke an und für sich ist nicht neu, da er schon oft ventiliert worden ist, weil die verschiedenartigen Wertzeichen innerhalb Deutschlands zu mancherlei Unzüträglichkeiten Anlaß geben. Man muß heute noch immer unterscheiden zwischen dem deutschen Reichsgebiet und dem deutschen Reichspostgebiet, welch letzterem Bayern und Württemberg nicht angehören, da sie eigene Post- und Telegraphenverwaltungen haben und nur bezüglich ihrer Beziehungen zu anderen Ländern der Jurisdiktion des Reiches unterliegen. Die beiden Staaten leisten nur zu den Kosten der Berliner Centralverwaltung einen Zuschuß, sind aber sonst bezüglich ihrer Einnahmen und Ausgaben aus der Post- und Telegraphenverwaltung völlig selbständig. Demzufolge haben sie auch ihre besonderen Postwertzeichen, und ein in München oder Stuttgart aufgelieferter Brief darf nicht mit einer deutschen Reichspost- marke frankiert werden, ebenso nicht ein in den übrigen deutschen Staaten aufgelieferter mit einem bayerischen oder württembergischen Wertzeichen. Daß sich hieraus vielerlei Unzuträglichkeiten und Unbequemlichkeiten ergeben, liegt auf der Hand bei dem regen wechselseitigen Verkehr zwischen Nord und Süd, und mehrfach ist schon der Wunsch ausgesprochen worden, die Reichspost möge auch auf Bayern und Württemberg ausgedehnt werden.
Den einzelnen deutschen Staaten sind nach der Gründung des Reichs eine ganze Reihe von Rechten genommen worden. So sind auch die verschiedenen Postverwaltungen auf das Reich übergegangen, und nur Bayern und Württemberg haben sich besondere Post- und Telegraphenverwaltungen als ein Reservatrecht Vorbehalten, das sie recht hoch schätzen, da bisher alle Versuche, sie zur freiwilligen Aufgabe dieses Rechtes zu veranlassen, ziemlich schroff zurückgewiesen worden sind. Deshalb dürfte auch die eingangs erwähnte Eingabe kaufmännischer Korporationen im Sande verlaufen, da der Reichstag kein Recht hat, in dem gewünschten Sinne einen Einfluß auszuüben. Die Postwertzeichen dienen zur Kontrolle der richtigen Vereinnahmung der Postgefälle, und die eigenen Postwertzeichen aufgeben, hieße für Bayern und Württemberg, sich des Rechtes der Kontrolle über die Einnahmen aus der Postverwaltung des Landes begeben. Und doch würde ein Weg zu finden sein, der es ermöglichte, ohne Antastung der süddeutschen Reservatrechte ein einheitliches Postwertzeichen ein- zusühren, wenn jeder Staat die von seinen Verkehrsanstalten
abgesetzten Wertzeichen als eigene Einnahmequelle ansehen könnte, also ohne Rücksicht darauf, ob die verkauften Marken rc. auch wirklich innerhalb des betreffenden Landes zur Verwendung gelangen oder nicht. Schon jetzt fließen ja die Gebühren für unfrankierte Briefe der Verwaltung des Bestimmungslandes zu, selbst wenn der Aufgäbestaat einen noch so hohen Anteil an der Beförderung hat.
Die Möglichkeit ist also vorhanden, um den Wünschen auf Einführung einheitlicher Postwertzeichen in Deutschland gerecht zu werden, es kommt nur auf den guten Willen Bayerns und Württembergs und auf weiteres Entgegenkommen der Reichspostverwaltung an. Ob diese vorhanden sind, wird die Erfahrung lehren, da die Anträge der erwähnten Korporationen im Reichstage zur Erörterung gelangen werden.


