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Sonntag den 3. September
Nr. 207
Erstes Blatt.
1S99
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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AmtUche^Eeil.
Gießen, den 1. September 1899.
Betr.: Die in der Provinz Oberhessen im Herbst 1899 stattfindenden Truppenübungen; hier die Abschätzung der Flurschäden.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grosth. Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen im Neichsgesetz- blatt Nr. 32 aus 1898 S. 934 zu § 14 beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald, nachdem die Hebungen innerhalb Ihrer Gemarkung beendet sind, durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzufordern.
Zu der von Ihnen zu fertigenden Zusammenstellung der angemeldeten Schäden ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden, welches als Beilage E zur Instruktion in dem vorgenannten Reichsgesetzblatt S. 969 ff. abgedruckt ist. Die daselbst gegebenen Anmerkungen sind genau zu beachten.
Das Formular wird Ihnen auf Anstehen durch uns übersandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensanmeldungen bei Ihnen erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbittern In dem Formular sind die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch Ausfüllen der Spalten 1—5 mit Tinte einzutragen, während die Spalten 6 u. 7 mit Bleistift auszufüllen sind. Die Spalte oa, Forderung des Beschädigten, ist nur auszufüllen, und zwar mit Tinte, wenn der Beschädigte thatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln rc. in Zentnern. Die Spalte 7 ist so auszufüllen, daß die Entschäoigungs- beträge im Wege der Berechnung genau ermittelt werden können.
Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Beteiligten Ihre Enscheidung darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Letztere ist von Ihnen anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen und unbeteiligten, ortseingeseffenen Personen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder usw.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit, (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme, festzustellen. Es wird hierbei unter besonderem Hinweis auf unser Amtsblatt Nr. 7 vom 26. Juli 1899, dessen Vorschriften aufs genaueste zu beobachten sind, ausdrücklich bemerkt, daß diesen Bestimmungen nicht entsprechende Abschätzungen keine Berücksichtigung finden können, und daß von denselben (Anordnung der Aberntung der Felder nebst Feststellung des Schadensumfanges) nur in den Fällen Gebrauch zu machen ist, in welchen dies zur Verhütung eines höheren Schadens unbedingt nötig erscheint. Neber den Befund ist ein kurzes Protokoll aufzunehmen, von Ihnen und den zugezogenen Ortseingesessenen zu unterschreiben und der Nachweisung beizuschließen, in welcher das Ergebnis der Abschätzung mit besonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen des Aberntens in Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung sind die Beschädigten zu laden.
Für ihre Thätigkeit in Flurschadenangelegenheiten beziehen die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu ihren Pflichtgeschäften.
Indem wir noch auf unser Ausschreiben vom 24. März 1893 (Kreisblatt Nr. 73) verweisen, wonach die bei Ihnen zur Anmeldung kommenden Schäden in dem Formular einzutragen sind, ohne daß Sie die Feldgeschworenen wie früher zm vorläufigen Abschätzung herauziehen, beauftragen wir Sie, die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ausgefüllten Nachweisungen thunlichst bald und spätestens bis zum 23. September d. Js. an den von Großh. Ministerium des Innern zum Regierungskommissar für die Flurschädenabschätzung im Kreise Gießen bestellten Großh. Kreisamtmann Frhr. Schenck zu Schweiusberg unter der Bezeichnung „Militaria" mit Beidruck des Dienstsiegels ■.einzusenden.
Sollte bis dahin die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist uns jedenfalls anzuzeigen, daß Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind.
Im Anschluß daran werden Sie darauf hingewiesen, daß zur Vermeidung von Weitläufigkeiten Wünsche, welche Manöverangelegenheiten betreffen, der Division nur durch Vermittlung der Kreisämter zur Kenntnis gebracht werden können und diesbezügliche Gesuche zur weiteren Veranlassung uns vorzulegen sind.
__________________ v. Bechtold._____________________
Bekanntmachung.
Samstag bett 23. September l. Js., vormittags 10 Va Uhr, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesordnung statt:
Tagesordnung:^
1. Prüfung der Ergänzungswahl zum Provinzialtag aus dem Kreise Lauterbach.
2. Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse und Erstattung des Rechenschaftsberichts pro. 1897/98.
3. Festsetzung des Voranschlags der Provinzialkasse für 1899/1900.
Gießen, den 1. September 1899.
Der Vorsitzende des Provinzialtags.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche zu Villingen.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der gesperrten Schafherde in Gemarkung Villingen erloschen ist und die Desinfektion des Pferchs und der Geräte stattgefunden hat, haben wir die Sperre der Weide im Einvernehmen mit Großh. Kreisveterinäramt Grünberg wieder ausgehoben. Die Sperre der Gemarkung und der betreffenden einzelnen Gehöfte bleibt bestehen.
Gießen, 2. September 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
- Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Hachborn, Kreis Marburg, sich auf mehrere Gehöfte verbreitet hat, ist für Hachborn Ortssperre angeordnet worden.
Gießen, den 30. August 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
____________________v. Bechtold.____________________
Bekanntmachung.
Die wegen Maul- und Klauenseuchverdacht angeordnete Sperre eines Gehöfts in Tiefenbach, Kreis Wetzlar, ist aufgehoben.
In Mudersbach, Altenkirchen, Ebersgöns und Atz bach, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt und in ersterem und letzterem Orte Gemarkungssperre und in den zwei anderen Gehöftsperre angeordnet.
Unter den Rindviehbeständen des Christian Müller III. und Jakob Haffer IV. in Gönnern, Kreis Biedenkopf, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöftsperre angeordnet worden.
Gießen, den 31. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.__________________
Bekanntmachung.
Wegen der in 15 ländlichen Ortschaften und in der Stadt Wetzlar herrschenden Maul- «ud Klauenseuche und da die Seuche in den angrenzenden Nachbarkreisen m gefahrdrohender Weise besteht und noch weiter um sich greift, sehe ich mich genötigt, die auf
den. 7. September ds. Js. in Ehringshausen,
„ 12. „ „ „ „ Hohensolms,
„ 13. „ ,, „ „ Wetzlar
anstehenden Viehmärkte hiermit aufzuheben.
Die Herren Gemeindevorsteher des Kreises ersuche ich, die vorstehende Anordnung auf ortsübliche Weise in der Gemeinde sofort bekannt machen zu lassen.
Wetzlar, den 29. August 1899.
Der Königliche Landrat.
Bekanntmachung.
Gießen, den 1. September 1899. Betr.: Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen.
Die
Großh. Kreis-Schulcommission Gießen
au die Schulvorstände des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 1. August l. Js. (Gießener Anzeiger Nr. 181) noch nicht nachgekommen sind, werden an alsbaldige Erledigung erinnert.
____________________v. Bechtold. __________________
Bekanntmachung,
betr.: Antrag auf Feldbereinigung des auf dem rechten Lahnufer gelegenen Teils der Gemarkung Gießen.
Nachdem seitens einer Anzahl beteiligter Grundeigentümer die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und der Anlage von Wegen in den Baumstücken und Gärten in dem Teile der Gemarkung Gießen, welcher rechts der Lahn liegt und von der preußischen Landesgrenze, der Heuchelheimer Gemarkungsgrenze und dem Lahnflusse begrenzt wird, mit Ausschluß der in den Jahren 1881 bis 1883 bereinigten Gewanne: „An der alten Leimenkaute'^ „Am Wismarer Weg", „Zwischen dem Krofdorfer und Wismarer- Weg" und demjenigen Teile der Gewann „An der Weilburger Grenze", in welchem die Grundstücke nicht auf den Krofdorfer Weg stoßen, beantragt worden ist, und nachdem dieser Antrag von der Großh. Oberen Landwirtschaftlichen Behörde für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf:
Montag, bett 25. September 1899, Vormittags IOV2—M1/« Uhr
in den Saal auf Lonys Felscnkeller (Schanzenstraße) zu Gießen besttmmt.
Diejenigen beteiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend angesehen.
Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.
Friedberg, den 29. August 1899.
Der Großh. Bereinigungskommissär:
S ü f f e r t, Kreisamtmann.________________
Gefunden: 1 goldene Brosche, 1 Korallenkette, 1 Kinderjäckchen, 1 Lockenscheere, 1 Hornlöffel, 1 Häkelzeug, 5 Steigbügel und 1 Handtuch mit Badehose.
Gießen, den 2. September 1899.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
_________ Muhl. _______
Deutscher Katholikentag.
* Die letzte geschlossene Versammlung am Donnerstag wurde eröffnet durch den Erbprinzen von Löwenstein. Nach der „Germania" wurde eine Resolution angenommen, welche der Zentrumsfraktion für die Vertretung der berechtigten Interessen aller Berufsstände dankt und unentwegtes Fortschreiten auf dieser Bahn erhofft. Der Schlußversammlung wohnte von Beginn an Fürstbischof Kardinal Kopp bei. Der Geistliche Rat Werthmann in Freiburg i. B. sprach über die Bedingungen der christlichen Charitas und verlangte eine umfassendere rationellere Organisation in der Ausübung der Charitas im Interesse der Armen und der Kirche und stellte drei Forderungen auf: mehr Publikation, mehr Studium, mehr Organisation. Pater Rößler sprach populär über die Frauenfrage. Die Schlußrede hielt, da Abg. Lieber wegen schmerzhafter Krankheit abgesagt, Präsident Spahn mit einem Rückblick auf die Verhandlungen des Katholikentages, wobei er die Sammlung eines Peterspfennigs empfahl. Der Neisser Katholikentag sei eine der schönsten, wenn nicht die schönste Versammlung gewesen, vorzüglich wegen ttycer Wirksamkeit, wenngleich andere Versammlungen vielleicht 1000 Teilnehmer mehr gehabt hätten. Möge das kommende Jahrhundert allen Teilnehmern den Gottesfneden.


