21 in Straße anzulegen, welche neben der jetzigen Stall- wMNvohnung auf den Brandplatz münden soll. Die an ö.rn Straße selbst zu errichtenden Häuser sollen Vorgärten adp m und im Villenstil erbaut werden, während die für 2 «i Lrandplatz geplanten Häuser sich in ihrer Bauart den- ienijtn der Zeughauskaserne und des demnächst zu restau- r imiben Kanzleigebäudes anschließen sollen. Die von der ZZilcdt gestellten Bedingungen: Festsetzung des Kaufpreises di« alten Stallmeisterwohnung auf 8000 Mk., unentgeltliche IWjung des Geländes für die Straße zur Braugasse an di« Stadt, Leistung eines Zuschusses seitens der Stadt zum 65tiaf enbau, einschl. Trottoir und Arbeiten an der Heber» IfflUung des Schorgrabens, werden gutgeheißen.
Auf Ersuchen des Kirchenvorstandes wird beschlossen, JH Hälfte der Kosten der Herrichtung von Wasser- idflilffen an der Stadtkirche im Betrage von M Mk. auf die Stadtkasse zu übernehmen.
Die Kosten, welche aus der Herstellung einer Ein- ritieigung am Volksbad auf der Westanlage anteilig ni bie Stadt entfallen, werden bewilligt.
In der Parallelstraße zur Grünbergerstraße, A m 8tei ntoeg, ist mit der Bebauung begonnen worden, mtShalb der Ausbau der genannten Straße geboten erscheint. ®e Versammlung genehmigt die auf 13500 Mk. ver- Lislhlogten Kosten.
Herrn Gärtner Schmitz soll ein Keller zur Auf- bimtzrung von Dekorationspflanzen in der Stadtmädchen- We pachtweise überlassen werden.
Der Vertrag zwischen der Stadt und dem Dienstmann Zink, laut welchem letzterem die Reinigung und Heizung lir Klassenzimmer im Schulhause in der Neustadt als teil- toife Gegenleistung für die ihm in genanntem Hause zu- grivicssene Wohnung übertragen wird, wird genehmigt, des- Aleichrn nachträglich die Vergebung der durch Einrichtung »on Klassenzimmern in demselben Hause notwendig ge- ttiorbi nen Schreinerarbeiten.
Als Zuschuß zu den Kosten der Delegierten- und Haupt- vrrsammlung des Hessischen Landeslehrer-Vereins totrbt n 150 Mk. bewilligt, nachdem in der Debatte einesteils mit Rücksicht auf spätere ähnliche Ansprüche gegen, Ikils unter Hinweis auf die ernsten, das Schulinteresse im txionberen berührenden Arbeiten der Versammlung dafür Mrochen worden.
Das Gesuch des Vereins hessischer Lehrerinnen zur Begründung eines Lehrerinnenheims um Bewilligung eines Jahresbeitrags bezw. Stiftung einer Freistelle wird abgelehnt in der Erwägung der Finanzdeputation, daß im Hinblick auf die Anstellungs- und Pensionsverhältnisie der in Gießen in Betracht kommenden Lehrerinnen ein Bedürfnis nicht vorliege.
Dem Krieg er verein Gießen soll das auf dem Festplatz während der Feier seines 25jährigen Stiftungsfestes nötige Wirtschafts- und Sprengwasser unentgeltlich überlassen und gen. Verein nur die Kosten der Zuleitung in Anrechnung gebracht werden. Ferner wird beschloffen, die im Besitz der Stadt befindlichen Fahnen und Wimpel der Festleitung gegen Entrichtung einer der Abnutzung entsprechenden Gebühr zu überlasten.
Betreffs der Ueberlassung des während des Schützenfestes auf dem Festplatz verbraucht werdenden Wassers beschließt die Versammlung ebenfalls die Gratisabgabe, dagegen Belastung der Festleitung mit den Kosten der Zuleitung und deren Ueberwachung. Das zur Füllung einer Luftballons erforderliche GaS soll dem Festausschuß zu 13Pfg. pr. Kubikmeter überlassen werden. Zur provisorischen Aufstellung dreier Glühlichtlaternen behufs Verbesserung der Beleuchtung an der Grünbergerstraße während der Dauer des Festes wird Genehmigung erteilt, desgleichen zur Ausdehnung des Rohrnetzes auf der Grünbergerstraße bis zum Schützenhaus, sofern der Schützenverein für die Dauer von zwölf Jahren eine jährliche Gasabnahme im Betrag von 175 Mk. garantiert.
Nachdem die dreijährige Mandatsdauer des Vorsitzenden und der Stellvertreter des Gewerbegerichts abgelaufen, wurden zur Wiederwahl die Herren Beigeordneter Wolff (Vorsitzender) und Oberbürgermeister Gnauth und Stadtverordneter Keller (Stellvertreter) vorgeschlagen. Herr- Krumm bedauert, daß Herr Oberbürgermeister Gnauth nicht den Vorsitz wieder übernehme, da in der Arbeiterschaft nicht hinlänglich Vertrauen in die Unparteilichkeit des Herrn Wolff vorhanden sei. (Die Fälle, womit Herr Krumm seine diesbezüglichen Zweifel zu rechtfertigen sucht, betrafen die Ortskrankenkasse.) Herr Oberbürgermeister Gnauth erklärt, daß er, wenn er das Amt des Vorsitzenden wieder übernehmen würde, dann das Vertrauen der Arbeiter auch nicht haben werde, denn er würde gerade so gehandelt haben.
wie Herr Wolff; er empfehle besten Wiederwahl, da er -ch durchaus eins mit Herrn Wolff wisse, auch die Rücksicht auf die Thätigkeit des Herrn Beigeordneten Wolff in sozial politischer Hinsicht und in seiner Eigenschaft als Jurist laste ihn für das Amt des Vorsitzenden besonders geeignet erscheinen.— Herr Kirch fühlt sich in feiner Eigenschaft als Beisitzer, wie als Kläger und Beklagter gegenüber den Aussagen des Herrn Krumm verpflichtet, Herrn Wolff das Zeugni- eines unparteiischen Vorsitzenden auszustellen; er bitte de» Danke für die Wirksamkeit des Herrn Beigeordneten zugleich als Zeichen allseitigen Vertrauens durch dessen Wiederwahl Ausdruck zu geben. — Herr Beigeordneter Wolff wendet sich gegen die Anschuldigungen des Herrn Krumm und bittet um Bekanntgabe der Gründe zu derselben. — Herr Haubach ersucht ebenfalls darzulegen, inwiefern die Partei des Herrn Krumm sich benachteiligt glaube. — Herr Leib nimmt, ebenfalls auf Grund seiner Erfahrungen als Beisitzer des Gewerbegerichts, Herrn Wolff entschieden in Schutz. — Herr Krumm legt hierauf die Gründe dar, die ihn bewogen, die Kandidatur des Herrn Beigeordneten Wolff z« bekämpfen. (Eine Wiedergabe der Erklärungen des Herrn Krumm ist ohne gleichzeitige Darlegung des Sachverhalt- bezüglich des Streites über die Krankenkasteangelegenheit, auf welchen wir nicht eingehen wollen, für die Unbeteiligten nicht verständlich.) — Nachdem noch die Herren Orbig, Oberbürgermeister Gnauth und Stadtverordneter Löber sich zur Sache geäußert, erfolgt gegen die Stimmen der Herren Orbig und Krumm die Wiederwahl des Herrn Beigeordneten Wolff, einstimmig die Wiederwahl der Herren Stadtverordneter Keller und Oberbürgermeister Gnauth.
Von den vorliegenden Gesuchen um Erteilung der Wirtschaftskonzession, bezw. Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein über die Straße werden diejenigen der Herren Ph. Hofmann (Wetzsteingaste 8), Ph. Gans (Dammstraße 34), Karb Orbig (Bahnhofstraße 31) und PH. Schäfer (Russischer Hof) durch Bejahung der Bedürfnisfrage hinsichtlich des Ausschanks von Branntwein befürwortet, die Bedürfnisfrage bezüglich des Gesuches des Herrn H. Carle für seine Wirtschaft, Leihgesterner Weg und Ebelstraße-Ecke, mit Rücksicht auf die geringe Bebauung dein Frage kommenden Stadtteils, verneint.
Bekanntmachung,
betr.: Verwertung des Grassameus im Gießener Stadtwald.
Die diesjährige Grassameuerute im Gießener Ttadtwald ffoQ im Wege schriftlichen Angebots unter den bisher üblichen Bedingungen mrgtben werden. Angebote sind, mit entsprechender Aufschrift versehen, Lis zznm IO. Juni d. I. schriftlich einzureichen. Eröffnung der An- $tbofe am 11. Juni et., vormittags 11 Uhr.
Gießen, den 30. Mat 1899. 4329
Großherzogltche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
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Vergebung - von Kauarbeiten.
Dite zur Erweiterung der Orts- Äirch fahrt in Haufen nötigen Arbeiten md Lieferungen werden am Zmstllg btm 6. Inm d. Is., nachmittags 3 Uhr, fci Nemeindehause zu Hausen im Wege Mstlichen Angebots vergeben u. zwar: veranschlagt zu
<rbü rbeiten 71,50 JL
HhainssierungSarbeiten 226,— „
Hualanlage 82,41 „
Pa ^erarbeiten 326,40 „
'kmdlieferung 89,10 „
Pfuhr von Bauschutt 15,— „
Voranschläge und Bedingungen Ligen im Gemeindehause dortselbst M Einsicht offen.
Gießen, dm 31. Mai 1899.
*ttc Großherzogl. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.
Stahl. 4343
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zu der Samstag den 8. Jnni I. I, abends 8% Uhr, in der
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ordentlichen Hmeratversammlung.
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1. Mitteilungen.
2. Vorlage der Jahresrechnung und Bilanz pro 1898 und Erstattung de» Rechenschaftsberichts.
3. Aufbringung der Mittel.
4. Abänderung des § 34 des Statut».
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Gießen, den 25. Mai 1899.
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