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3.6.1899 Erstes Blatt
 
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Samstag den 3 Juni

128

Erstes Blatt.

Gießener Anzeiger

General-Unzeiger

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2lmto» und Anzeigeblatt für den Akreis «Kieszen.

iir Anzeigen zn der uachmittAG» ftr d« 1*6*8 te| erscheinenden Nummer M vorm. 10 Uhr.

ÄB« Anzngen.vermittlung-stellen de« In« und Au-landes nehmen Anzeigen fir den Gießener Anzeiger tntgegm.

Aezug-pret» vierteljährlich 2 Mark 20 Psß. aunaHidj 75 Pfß. MU Bringerloha.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Vfg. vicrteljihrlich.

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Grattsbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandmirt, Klätter für hessische Volkskunde.

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«dreffe für Depeschen: Anzeiger Kietze«, Fernsprecher Nr. 51.

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Amtlicher Geil.

Bekanntmachung.

Gießen, den 30. Mai 1899. Blitr.: Remunerierung des Polizeiaufsichtspersonals. W Grobherzogliche Kreisamt Gießen 2« hüe Großh. Gürgermeiftereieu der Land» gemeiudeu des Kreises.

Remunerierung des Polizeiaufsichtspersonals ist uns lULls r das Etatsjahr 1899/1900 von Großh. Ministerium devs g-nuern eine Summe zur Verfügung gestellt worden. Mr sehen daher binnen 14 Tagen Ihrem Berichte eMegstn, welche Polizeibediensteten Ihrer resp. Gemeinden stAs^pch besonders gewissenhafte Pflichterfüllung in 1898/99 tw Belohnung würdig gezeigt haben und wollen Sie hi'klbei das nachstehende Schema zur Anwendung bringen. Im den Berichten ist ferner anzugeben, ob auch das alUßk»!dienstliche Verhalten der Polizeibediensteten zu Kchgsu Anlaß gegeben hat oder nicht.

Diejenigen Bediensteten, welche Sie einer Belohnung mchht würdig erachten, wollen Sie uns ebenfalls unter Äagabt der Gründe namhaft machen.

v. Bechtold.

Itame

Alter

Dienst- jahre

Anzahl der pro 1897/98 von den Polizei- bediensteten erhobenen Anzeigen

Aeußerung über die Dienstführung

Bekanntmachung.

3M: Die Renumerierung des Feldschutzpersonals.

Gießen, den 31. Mai 1899.

' W Grobherzogliche Kreisamt Gießen

m die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Unter Verweisung auf das im Kreisblatt Nr. 153 von 111898 abgedruckte Schema beauftragen wir Sie, über die Ornstführung derjenigen Feldschützen Ihrer Gemeinde, s «licht' sich durch treue Pflichterfüllung in 1898/99 aus- r Z'ljrichnet haben, unter Anwendung dieses Schemas binnen l.l Tiagen hierher zu berichten.

Diejenigen Feldschützen, welche Sie einer Belohnung »ich für würdig halten, sind unter Angabe der Gründe '-Anfalls namhaft zu machen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Zu Heldenbergen, Kreis Friedberg, ist die Maul- 1 il.id Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre verfügt äMben.

Gießen, am 31. Mai 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Großh. Ministerium des Innern hat der Vaterländischen WSoerficherungs-Aktiengesellschaft in Köln die Erlaubnis W Geschäftsbetrieb im Großherzogtum auf Wiederruf NiltE den üblichen Bedingungen erteilt.

Gießen, den 31. Mai 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Sm 1. Juni wird bei der Posthilfstelle in Holzheim -te Gießen) eine Telegraphenanstalt zu Fernsprechbetrieb, m der eine Unfallmeldestelle und eine öffentliche Sprech- M verbunden sind, eröffnet werden.

Darmstadt, 29. Mai 1899.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

I. B. Wagner.

Das internationale Schiedsgericht.

Wir haben bereits unserer Ansicht dahin Ausdruck gegeben, daß die Friedenskonferenz im Haag entgegen den bisherigen pessimistischen Anschauungen doch einige greifbare Resultate zeitigen werde. Der Zar hat bekanntlich in seinem Programm auch ein Schiedsgericht vorgesehen; das nähere hierüber ist jetzt veröffentlicht worden. Bei der Besprechung des Zaren-Programms haben wir schon mitgeteilt, daß das Schiedsgericht nicht durchaus obligatorisch sein soll. Dabei scheint es bleiben zu sollen, denn die russischen Vorschläge besagen nur, daß im Falle ernster Zerwürfnisse die Mächte, bevor sie zu den Waffen greifen, die Vermittelung einer befreundeten Macht in Anspruch zu nehmen haben, soweit die Umstände es gestatten. Und von dem Schieds­gerichte heißt es, daß die Mächte eintretenden Falls sich an dieses wenden sollen, wenn die streitigen Fragen nicht die vitalen Interessen oder die nationale Ehre der streiten­den Parteien berühren". Nur in dem Falle soll das Schiedsgericht obligatorisch sein, wenn sich die Differenzen auf pekuniäre Entschädigungen bezw. auf ganz besondere in den russischen Vorschlägen namhaft gemachte Angelegen­heiten beziehen.

Dem äußeren Anscheine nach ist mit den nach russischem Rezepte einzuführenden Schiedsgerichten im Jntereffe der Vermeidung kriegerischer Konflikte wenig gethan, aber wenn man die Sache näher betrachtet, so liegt doch ein wesent­licher Fortschritt gegenüber dem heutigen Zustande in den Vorschlägen. Schon die Thatsache, daß der russische Plan voraussichtlich einstimmig ober doch mit großer Majorität genehmigt werden wird, dürfte den Schiedsgerichten eine wichtige Stellung bei künftigen gefahrdrohenden Konflikten einräumen. Nur schwer wird sich eine Macht der Not­wendigkeit entziehen können, das Schiedsgericht auch in solchen Fallen anzurufen, in denen dasselbe nur fakultativ ist. Und man sollte meinen, daß in den allermeisten Fällen das Schiedsgericht nicht umsonst gewirkt haben wird, daß es ihm vielmehr gelingt, die Streitigkeiten rechtzeitig beizu­legen. Jeder Staat wird sich voraussichtlich künftig noch reiflicher, als bisher, überlegen, ob er zum Schwerte greift und sich dadurch das Wohlwollen der friedliebenden Mächte verscherzt. Und da eine internationale Untersuchungs- kommisfion erst die Ursache der Zerwürfnisse prüfen soll, so wird es in den meisten Fällen heißen können:Zeit gewonnen, alles gewonnen", d. h. für den Frieden.

Wie wir schon oben gesagt haben, dürfte die Konferenz im Haag diese russischen Vorschläge als das Mindestmaß dessen ansehen, was überhaupt erreicht werden kann. Die Anregung des Zaren wird schon in diesem Falle von den segensreichsten Folgen sein. (xx)

Deutsches Reich.

Darmstadt, 1. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog werden am Samstag, 3. Juni, im Groß­herzoglichen Residenzschloß Audienzen erteilen, sowie Meld­ungen und Vorträge entgegennehmen.

Berlin, 1. Juni. Der Kaiser hörte gestern auf der Eisenbahnfahrt nach Kiel der Reihe nach die Borträge des Chefs des Militär-Kabinetts v. Hahnke, des Chefs des Marine-Kabinetts, Freiherrn v. Senden-Bibran und des Staatssekretärs v. Bülow.

Berlin, 1. Juni. Der Kaiser wird am 18. Juni eine Abordnung der althannover'schen Offiziere auf der DachtHohenzollern" in Cuxhaven empfangen, die ihm den Dank von 250 hannoverschen Offizieren und eine Silber­nachbildung der Waterloosäule überbringt.

Berlin, 1. Juni. DemBerliner Tageblatt" zufolge beabsichtigt das Reichsamt des Innern, die Pensionierung des jetzigen Präsidenten des Patentamtes, v. Huber, in die Wege zu leiten.

Berlin, 1. Juni. DasBerliner Tageblatt" meldet aus Danzig: Die Versetzung des Eisenbahn-Präsidenten Thome nach Frankfurt a. M. stehe in kürzester Zeit zu erwarten.

Berlin, 1. Juni. Wie derStaatsb. Ztg." mitgeteilt wird, hat sich Minister v. Miquel kürzlich dahin aus­gesprochen, daß die Regierung auf die Erledigung der dem Landtage bisher zugegangenen Gesetzesvorlagen Wert lege und daß die Regierung demzufolge mit einer Dauer der Session bis Mitte Juli rechnet. Voraussetzung für die Innehaltung dieses Arbeitsplanes ist die Annahme der Kanal-Vorlage. Falls diese Vorlage abgelehut werden sollte, soll nach Erledigung der dringlichsten Arbeiten die Auflösung

des Abgeordnetenhauses erfolgen, sodaß die Kanal-Vorlage die Parole für die Neuwahlen bilden würde.

Berlin, 1. Juni. Das Reichsamt des Innern hat im Auftrage des Reichskanzlers in Konsequenz des ablehnenden Beschlusses der Ausschmückungs-Kommission des Reichstages die finanzielle Auseinandersetzung mit dem Profesior Stuck bezüglich desDeckenftiesesDieJagd nach demGlück" eingeleitet. Mit welchem Erfolge, muß abgewartet werden. Dem Künstler waren bereits 22,000 Mk. als Vorschuß gezahlt.

Berlin, 1. Juni. Eine Reihe von Abendblättern be­spricht bereits heute die im Reichstage eingegangene sogenannte Zuchthausvorlage, deren offizieller Titel lautet:Gesetzentwurf zum Schutze des gewerb­lichen Arbeitsverhältnisses". DieNational-Ztg." sagt, die Bestimmung des § 8, der eine Androhung von Zuchthausstrafe enthält, mache den Eindruck, als ob der Verfasser des Entwurfs um jeden Preis irgendwo die An­drohung von Zuchthausstrafe hätte anbringen wollen. UebrigenS sei die Vorbereitung des Entwurfs so geheim betrieben worden, daß davon in den amtlichen Berichten über die Sitzungen des Bundesrats nichts erwähnt wurde. DieBerl. N. Nachr." heben zunächst hervor, daß wieder einmal derVorwärts" die erste sichere Kunde von einer hochwichtigen Regierungshandlung gehabt habe; er sei heute Morgen in der Lage gewesen, anzukündigen, daß die Einbringung derZuchthausvorlage" unmittelbar be­vorstehe. Am Schluffe ihrer Besprechung betonen die Neust. Nachr.", daß in dem Entwürfe das Koalitionsrecht grundsätzlich gewahrt bleibe; nur die maßlosen Mißbräuche, die damit getrieben worden seien, sollen eingedämmt werden. DieDeutsche Tageszeitung" billigt an dem Entwürfe, daß er Arbeitgeber und Arbeitnehmer vollkommen gleichartig behandele. Für am heißesten umstritten hält das Blatt den § 8, der dem Gesetze den NamenZuchthausgesetz" verschaffe. Die Fassung dieser Bestimmungen scheine nicht ganz glücklich zu sein, und es werde hier eine sorgsamere Scheidung und Festlegung der Begriffe eintreten müssen. DieVolkszeitung" hebt hervor, daß § 153 der Gewerbe­ordnung aufgehoben werden soll und bezeichnet den § 8 (Zuchthausparagraph) auch in der vorliegenden Fassung für durchaus nicht harmlos. Man wiffe ja, wie weltfremd manche Richter dem praktischen Leben gegenüberstehen, welche Neigung aber gerade dort manchmal hervortrete, die Ge­setze nach politischen Gesichtspunkten auszulegen und an­zuwenden. DieBerl. Ztg." giebt ihrer Ueberzeugung Ausdruck, daß an eine Annahme des Gesetzentwurfes weder jetzt noch in einer späteren Session zu denken sei. DieKreuzztg." bezeichnet es als einen taktisch sehr richtigen Zug der Regierung, daß sie trotz der schlechten parlamen­tarischen Geschäftslage noch kurz vor Thoresschluß die viel­besprochene Vorlage eingebracht und damit endlich der sozial­demokratischen Agitation den Boden entzogen habe. Mit dem Inhalt der Vorlage erklärt sich dieKreuzztg." durch­aus einverstanden. DieFreisinnige Ztg.", es müsse die Frage aufgeworfen werden, ob wirklich eine Notwendigkeit vorliege, durch Ausbildung eines besonderen Strafsystems für gewerbliche Arbeitsverhältnisse schwere politische Kämpfe heraufzubeschwören, welche untrennbar seien von den Ver­handlungen über eine solche Vorlage. Die Sozialdemokratie sei nun für Sommer und Herbst für chre Agitation mit reichlichem Stoff versorgt.

Berlin, 1. Juni. Zur weiteren Begründung der Zucht­hausvorlage soll in der nächsten Zeit eine eingehende Denkschrift erscheinen.

Landesverratsprozeß, lieber die gestern kurz gemeldete Verhaftung eines ehemaligen Offiziers in dem Telegramm war ein früherer Pionieroffizier genannt teilen dieLeipz. N. N." folgendes mit: Wegen Verdachts des Verrates militärischer Geheimnisse ist vor kurzem ein Artillerieoffizier a. D., zuletzt Zeichner in einer technischen Fabrik zu Amsterdam, an der^belgischen Grenze bei Eupen von einem Kriminalbeamten verhaftet worden, sodaß das Reichsgericht, falls sich die Verdachtsgründe als stichhaltig erweisen, sich wiederum mit einem Landesverratsprozeß be­schäftigen wird. Der Name des Verhafteten, welcher nach seiner ersten gerichtlichen Vernehmung in Aachen direkt nach Leipzig in die Untersuchungshaft eingeliefert worden ist, soll geheim gehalten werden mit Rücksicht darauf, daß noch auf einen Mitschuldigen des Verhafteten eifrig gefahndet wird, der vielleicht durch Zeitungsgerüchte gewarnt, sich davon abhalten lassen könnte, den deutschen Boden wieder zu be­treten. Im hiesigen Untersuchungsgefängnis wird der Ver­haftete daher unter Decknamen genannt. Die Behörden an